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10 Oktober 2007
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Wenn ich da über Kreditkarte an jemanden etwas überweise, derjenige mir aber die Ware aber nicht schickt, kann ich den Auftrag dann noch stonieren? Wenn ja, wie lang hat man da Zeit?
 
Gewerblich, also nicht ebay.

Da steht "Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger ..."

Ein Monat Frist bei "Widerrufsrecht". Hab zwei Mails geschickt und keine Antwort erhalten und beim Anrufen meinte der da ran ging, der zuständige Mitarbeiter würde zurückrufen.
 
najo, bei ebay gibts ja mittlerweile auch viel zu viele gewerbliche...

egal, zurück zum Thema. Wie lange hatte denn der Verkäufer Zeit, dir die Ware zukommen zu lassen? Welche Lieferzeit steht im Angebot/auf der Homepage/in der Bestätigungs E-Mail etc.? Hast du dem Lieferanten/Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt?

Das BGB kennt den Schadenserstz bei Nichterfüllung des Kaufvertrages. Wenn genügend Zeit verstrichen ist, würde ich den Verkäufer darauf hinweisen. Hier wird Ansatzweise darauf eingegangen: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=82541&
 
Er hat noch immer Zeit, sind erst 7 Werktage. Aber durch Paypal / Kreditkarte, hat er das Geld eigentlich sofort erhalten und es steht unter "Lieferstatus" immer noch nichts und ich bekomm eben keine Antwort auf meine E-Mails, sonst würde ich mir darüber ja nicht den Kopf zerbrechen.
 
Handelt es sich um einen speziell für dich gefertigten Artikel ? Oder handelt es sich um irischen Whiskey, der eingeflogen werden müsste aber aufgrund der Aschewolke nicht transportiert werden kann ? Die Möglichkeiten sind vielfältig, Rätselraten bringt hier nix...

Eine angemessene Lieferzeit musst du einräumen, bedenke, dass in den deutschsprachigen Ländern Feiertag war am Donnerstag...
 
Ich würde an deiner Stelle noch bis Ende der Woche warten und dann einen Koflikt bei PP eröffnen wg. Nichterhaltens des Artikels. Da das Geld von PP sofort einbehalten wird, sind die Geschäftspartner relativ schnell gesprächsbereit. Wenn nichts hilft, Klärung über PP herbeiführen und ggf. schon mal die Adresse des nä. Polizeireviers raussuchen.
 
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