Helfdan
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Wenn du dein Finanzamt nicht in deiner Friend-Liste hast wird es wohl keiner erfahren.....es sei denn die Comm verpfeift dich....
Außerdem könntest du nicht all dein Anlagevermögen (BGA) von der Steuer absetzen wenn du dein Gewinn versteuern müsstest ? Da wäre evtl. die Abschreibung schon höher als das was du einnimmst *lach*
du willst abschreibungen geltend machen für BGA? du bilanzierst also? das sind schöne indizien für ne gewerbliche tätigkeit. darüber hinaus indizien für einen unternehmer i.S.d. UStG, da du offensichtlich einen computer angeschafft hast um mit dem geld zu verdienen oder genauer einnahmen zu machen. gut, du wirst vielleicht nicht über die 17,5/50 k grenze der kleinunternehmerschaft stoßen, aber zumindest würde das nen haufen verwaltungsarbeit für dich selber bedeuten (option + nachweise erbringen). darüber hinaus weise mal nach inwieweit du deinen computer tatsächlich privat bzw. gewerblich/als unternehmer nutzt. die 100% AfA kriegst du in keinem fall. im zweifel sagt dir das das FA, nennt sich schätzung und ist i.d.r sehr unangenehm. und selbst wenn dir tatsächlich ein verlust bei den sonstigen einkünften entsteht, was soll der dir nützen? es gibt ein verlustverrechnungsverbot mit anderen einkunftsarten. möglich ist lediglich eine vertikale verlustverrechnung.
aber unabhängig davon halte ich persönlich derzeit die unternehmerschaft i.S.d. UStG am gefährlichsten, da rutscht man wirklich sehr schnell rein. und unabhängig davon, ob im RMAH tatsächlich veräußerungen (das eigentum liegt ja bei blizzard) oder nur vermittlungen vorgenommen werden, läuft das ganze ohne rechnung mit ausgewiesener umsatzsteuer (nachzulesen in § 14 UStG). und das ist faktisch mindestens ne steuerverkürzung, ggfs. auch ne steuerhinterziehung sofern ne unternehmereigenschaft nachgewiesen werden kann und keine korrektur erfolgt. und dazu gibt es schon urteile (ebay).
das ganze ist mit sicherheit kein kasperletheater und ich will auch keinem angst machen. aber es gibt eben ein steuerrecht, und dem isses egal woher die kohle kommt, es ist leider so ziemlich alles kodifiziertes recht und auslegungsspielräume ergeben sich im zweifel nur vor dem FG.
aber um nochmal kurz auf den threadtitel zurückzukommen. klar sind die einkünfte/einnahmen aus dem RMAH steuerpflichtig. es gibt dabei nur zwei alternativen, die auch zu ner tatsächlichen steuerfestsetzung bzw. nichtfestsetzung führen können
1. ist die USt relevant und in welche einkunftsart lassen sich die einkünfte einordnen
2. werden freigrenzen überschritten
der tenor, der hier in einigen beiträgen rauszulesen war, nämlich die einkünfte/einnahmen dem FA einfach nicht mitzuteilen ist tatsächlich nicht relevant. nur weil man es dem finanzamt nicht sagt wird das ganze nicht steuerfrei.
ach vergessen:
zwerg schrieb:Da ich jedoch gerade bei meiner Freundin bin, hab ich weder Richtlinien noch Kommentar zum EStG hier, da diese zu Hause liegen ^_^
@Luvitpls....schau mal unter google dort findest du jeden GT und Kommentar ....heute braucht man keinen "Schönfelder" mehr wälzen ...
das ist natürlich blödsinn. die offizielle kommentierung ist im internet nicht frei zugänglich, mit sowas wird schließlich geld verdient. im übrigen bietet der "schönfelder" auch kein steuerrecht.
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