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Profit aus dem RMAH Steuerpflichtig?

:clown::clown:Wenn du dein Finanzamt nicht in deiner Friend-Liste hast wird es wohl keiner erfahren.....es sei denn die Comm verpfeift dich....

Außerdem könntest du nicht all dein Anlagevermögen (BGA) von der Steuer absetzen wenn du dein Gewinn versteuern müsstest ? Da wäre evtl. die Abschreibung schon höher als das was du einnimmst *lach*

du willst abschreibungen geltend machen für BGA? du bilanzierst also? das sind schöne indizien für ne gewerbliche tätigkeit. darüber hinaus indizien für einen unternehmer i.S.d. UStG, da du offensichtlich einen computer angeschafft hast um mit dem geld zu verdienen oder genauer einnahmen zu machen. gut, du wirst vielleicht nicht über die 17,5/50 k grenze der kleinunternehmerschaft stoßen, aber zumindest würde das nen haufen verwaltungsarbeit für dich selber bedeuten (option + nachweise erbringen). darüber hinaus weise mal nach inwieweit du deinen computer tatsächlich privat bzw. gewerblich/als unternehmer nutzt. die 100% AfA kriegst du in keinem fall. im zweifel sagt dir das das FA, nennt sich schätzung und ist i.d.r sehr unangenehm. und selbst wenn dir tatsächlich ein verlust bei den sonstigen einkünften entsteht, was soll der dir nützen? es gibt ein verlustverrechnungsverbot mit anderen einkunftsarten. möglich ist lediglich eine vertikale verlustverrechnung.

aber unabhängig davon halte ich persönlich derzeit die unternehmerschaft i.S.d. UStG am gefährlichsten, da rutscht man wirklich sehr schnell rein. und unabhängig davon, ob im RMAH tatsächlich veräußerungen (das eigentum liegt ja bei blizzard) oder nur vermittlungen vorgenommen werden, läuft das ganze ohne rechnung mit ausgewiesener umsatzsteuer (nachzulesen in § 14 UStG). und das ist faktisch mindestens ne steuerverkürzung, ggfs. auch ne steuerhinterziehung sofern ne unternehmereigenschaft nachgewiesen werden kann und keine korrektur erfolgt. und dazu gibt es schon urteile (ebay).

das ganze ist mit sicherheit kein kasperletheater und ich will auch keinem angst machen. aber es gibt eben ein steuerrecht, und dem isses egal woher die kohle kommt, es ist leider so ziemlich alles kodifiziertes recht und auslegungsspielräume ergeben sich im zweifel nur vor dem FG.

aber um nochmal kurz auf den threadtitel zurückzukommen. klar sind die einkünfte/einnahmen aus dem RMAH steuerpflichtig. es gibt dabei nur zwei alternativen, die auch zu ner tatsächlichen steuerfestsetzung bzw. nichtfestsetzung führen können

1. ist die USt relevant und in welche einkunftsart lassen sich die einkünfte einordnen

2. werden freigrenzen überschritten

der tenor, der hier in einigen beiträgen rauszulesen war, nämlich die einkünfte/einnahmen dem FA einfach nicht mitzuteilen ist tatsächlich nicht relevant. nur weil man es dem finanzamt nicht sagt wird das ganze nicht steuerfrei.


ach vergessen:
zwerg schrieb:
Da ich jedoch gerade bei meiner Freundin bin, hab ich weder Richtlinien noch Kommentar zum EStG hier, da diese zu Hause liegen ^_^



@Luvitpls....schau mal unter google dort findest du jeden GT und Kommentar ....heute braucht man keinen "Schönfelder" mehr wälzen ...

das ist natürlich blödsinn. die offizielle kommentierung ist im internet nicht frei zugänglich, mit sowas wird schließlich geld verdient. im übrigen bietet der "schönfelder" auch kein steuerrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
wer bitte macht denn hier mit dem RMAH so viel kohle, dass er ernstahft drüber nachdenkt es versteuern zu müssen ??? oute dich, botter!!!! :D
 
du willst abschreibungen geltend machen für BGA? du bilanzierst also? das sind schöne indizien für ne gewerbliche tätigkeit. darüber hinaus indizien für einen unternehmer i.S.d. UStG, da du offensichtlich einen computer angeschafft hast um mit dem geld zu verdienen oder genauer einnahmen zu machen. gut, du wirst vielleicht nicht über die 17,5/50 k grenze der kleinunternehmerschaft stoßen, aber zumindest würde das nen haufen verwaltungsarbeit für dich selber bedeuten (option + nachweise erbringen). darüber hinaus weise mal nach inwieweit du deinen computer tatsächlich privat bzw. gewerblich/als unternehmer nutzt. die 100% AfA kriegst du in keinem fall. im zweifel sagt dir das das FA, nennt sich schätzung und ist i.d.r sehr unangenehm. und selbst wenn dir tatsächlich ein verlust bei den sonstigen einkünften entsteht, was soll der dir nützen? es gibt ein verlustverrechnungsverbot mit anderen einkunftsarten. möglich ist lediglich eine vertikale verlustverrechnung.

aber unabhängig davon halte ich persönlich derzeit die unternehmerschaft i.S.d. UStG am gefährlichsten, da rutscht man wirklich sehr schnell rein. und unabhängig davon, ob im RMAH tatsächlich veräußerungen (das eigentum liegt ja bei blizzard) oder nur vermittlungen vorgenommen werden, läuft das ganze ohne rechnung mit ausgewiesener umsatzsteuer (nachzulesen in § 14 UStG). und das ist faktisch mindestens ne steuerverkürzung, ggfs. auch ne steuerhinterziehung sofern ne unternehmereigenschaft nachgewiesen werden kann und keine korrektur erfolgt. und dazu gibt es schon urteile (ebay).

das ganze ist mit sicherheit kein kasperletheater und ich will auch keinem angst machen. aber es gibt eben ein steuerrecht, und dem isses egal woher die kohle kommt, es ist leider so ziemlich alles kodifiziertes recht und auslegungsspielräume ergeben sich im zweifel nur vor dem FG.

aber um nochmal kurz auf den threadtitel zurückzukommen. klar sind die einkünfte/einnahmen aus dem RMAH steuerpflichtig. es gibt dabei nur zwei alternativen, die auch zu ner tatsächlichen steuerfestsetzung bzw. nichtfestsetzung führen können

1. ist die USt relevant und in welche einkunftsart lassen sich die einkünfte einordnen

2. werden freigrenzen überschritten

der tenor, der hier in einigen beiträgen rauszulesen war, nämlich die einkünfte/einnahmen dem FA einfach nicht mitzuteilen ist tatsächlich nicht relevant. nur weil man es dem finanzamt nicht sagt wird das ganze nicht steuerfrei.


ach vergessen:


das ist natürlich blödsinn. die offizielle kommentierung ist im internet nicht frei zugänglich, mit sowas wird schließlich geld verdient. im übrigen bietet der "schönfelder" auch kein steuerrecht.

Alles schön und gut.

Leistung wird im Drittland erbracht - USA (Blizzard).

Keine Umsatzsteuer.

Egal ob Itemkauf oder Verkauf.

Richtig?

Ich glaube nicht, dass der Handel mit virtuellen Gegenständen aktuell durch das Umsatzsteuerrecht erfasst wird.

Was EStG angeht: Liebhaberei.

Wenn ein Computerspiel kein Hobby ist, was dann?

Gruß vom Anwalt
 
... und nebenbei immer fleissig im internet derart fragen stellen, weil man die steuerbehörden ja von haus aus für dämlich hält :)

die sind nämlich genau dort aktiv, wo sich leute tummeln, die sich "nebenbei" ein einkommen verschaffen können. das gilt sicher nicht nur für ebay, sondern auch für derart plattformen, die blizzard zu verfügung stellt.

steuern sind zwar bei so gut wie jedem unbeliebt, aber einen grund haben sie schon und wer diese versucht zu hinterziehen, der ist keinen deut besser als ein milliadär, der sein geld versucht am staat vorbei zu schummeln in einem der bekannten staaten.


Wie kommen die bitte an den klarnamen?
 
Wie kommen die bitte an den klarnamen?

Ihr haltet das finanzamt für schön dämlich oder?
Das finanzamt bekommt die tatsache das du da geld verdient hast von einer person die das genau wissen muss. Nämlich von dir.
Gibst du deine einkünfte nicht an (egal ob sie aufm paypal acc oder deinem bankkonto liegen) ist das steuerhinterziehung. Glaubt ihr ernsthaft ein dienst wie paypal dürfte existieren wenn es keine maßnahmen gegen steuerbetrug und geldwäsche gäbe?
 
Wie kommen die bitte an den klarnamen?

bei berechtigtem verdacht auf steuerhinterziehung wird man sicherlich ganz einfach auf den "klarnamen" kommen, zumal dann auf aufforderung auch auskunftspflicht durch die "diversen betreiber" besteht.

das man sich nicht um "kleine fische" kümmert, weil der aufwand zu hoch wäre, ist eher ein wunschgedanke, da ein einziger "neider" schon reichen würde, um die behörden dazu zu zwingen aktiv zu werden.

also am besten mit seinen mehr oder weniger erfolgreichen aktivitäten dieser art im internet prahlen :)

auch hier gilt ... "wo kein ankläger ..... usw."
 
Ihr haltet das finanzamt für schön dämlich oder?
Das finanzamt bekommt die tatsache das du da geld verdient hast von einer person die das genau wissen muss. Nämlich von dir.
Gibst du deine einkünfte nicht an (egal ob sie aufm paypal acc oder deinem bankkonto liegen) ist das steuerhinterziehung. Glaubt ihr ernsthaft ein dienst wie paypal dürfte existieren wenn es keine maßnahmen gegen steuerbetrug und geldwäsche gäbe?



bei berechtigtem verdacht auf steuerhinterziehung wird man sicherlich ganz einfach auf den "klarnamen" kommen, zumal dann auf aufforderung auch auskunftspflicht durch die "diversen betreiber" besteht.

das man sich nicht um "kleine fische" kümmert, weil der aufwand zu hoch wäre, ist eher ein wunschgedanke, da ein einziger "neider" schon reichen würde, um die behörden dazu zu zwingen aktiv zu werden.

also am besten mit seinen mehr oder weniger erfolgreichen aktivitäten dieser art im internet prahlen :)

auch hier gilt ... "wo kein ankläger ..... usw."

Ich glaube kaum dass das finanzamt nichts besseres zu tun hat als im PlanetDiablo forum abzuhängen um leute zu verfolgen die 200-300 euro mit dem verkauf von diablo items verdient haben.

Zumal es sicher genug leute gibt die damit einfach nur prahlen obwohl nichts dahinter steht. Oder die rechtliche lage dazu sicher nicht so einwandfrei ist.
Zudem müssten die ja erstmal bei der staatsanwaltschaft die herausgabe der ip durch den provider erzwingen. Ich glaube kaum dass das rechtfertigbar ist.
 
Ich glaube kaum dass das finanzamt nichts besseres zu tun hat als im PlanetDiablo forum abzuhängen um leute zu verfolgen die 200-300 euro mit dem verkauf von diablo items verdient haben.

Zumal es sicher genug leute gibt die damit einfach nur prahlen obwohl nichts dahinter steht. Oder die rechtliche lage dazu sicher nicht so einwandfrei ist.
Zudem müssten die ja erstmal bei der staatsanwaltschaft die herausgabe der ip durch den provider erzwingen. Ich glaube kaum dass das rechtfertigbar ist.

glauben heißt nicht wissen und was wer kann, muss oder darf ist eindeutig durch den gesetzesgeber geregelt.
 
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