• Herzlich Willkommen!

    Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.

    Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.

Rechtliche Frage zum Decken von Straftätern

StatzKamikatze

New member
Registriert
6 August 2005
Beiträge
17
Punkte Reaktionen
0
Hallo alle zusammen
mal schauen ob hier vielleicht ein Student der Rechtswissenschaften oder Kenner der Rechtslage rumgeistert, der mir helfen kann :)

Also es geht um folgendes:

Bei uns inner Gemeinde gibt es einen Fußballplatz. Dieser wurde von der Gemeinde finanziert, und ist bis auf ein paar Kleinigkeiten (nicht-UV beständige netze z.B.) sehr schön geworden und wird auch des öfteren benutzt.

Nur wurde dieser Platz vor kurzem von 2 jugendlichen Tätern verwüstet. Netze durchgeschnitten, Banden beschädigt usw.
Schaden im Gesamtwert von rund 3.000+ €.

Der Bürgermeister war darüber dermaßen erzürnt, dass der zuerst 500€ für Hinweise die zur Ergreifung führen geboten hat. Anschließend wurde eine Renovierung des Platzes die für dieses Jahr geplant gewesen wäre abgesagt.
Auserdem wird eine Schließung / ein Abbau der Anlage besprochen.

Ich habe eine Person die in der nähe wohnt im Chat gefragt ob sie was wüsste - und die Antwort war: ja, ich weiß wer's war.

Nur: Diese Person will das unter keinen Umständen preisgeben, da sie andere "nicht verpetzen will".
Nun sind mir die Einstellungen dieser Person aber relativ schnuppe, da ich wiederum nicht einsehe, dass xx Personen für die Taten von 2 und die Sturheit von 1 bezahlen sollen.

Jetzt meine Frage:
Weiß jemand wie das rechtlich aussieht?
Kann man die Preisgabe der Namen iwi erzwingen, bzw. mit den Chatlogs zur Polizei gehn und eine Vernehmung fordern?
Und: wie sieht das aus, wenn am ende rauskommt, dass es sich nur um einen relativ dummen + kindischen Streich der Person gehalten hat = die Aussage im Chat nur dahergeredet war, und ihr garnicht bekannt ist, wer die Täter wirklich waren bzw. wenn diese Person dies einfach vorgibt um sich "fein rauszureden"?

Das ganze spielt in Österreich - falls es hier iwelche länderspezifischen Eigenheiten gibt.

Mit freundlichen Grüßen und Danke für die Hilfe :)
 
Zuletzt bearbeitet:
also in deutschland wäre es meines wissens so, dass man mit den chatlogs zur polizei gehen könnte, aber das noch kein wirklicher beweis wäre, ob sie damit dann was anfangen wäre auslegungssache der beamten, also so schonmal ganz schwierig.
wenn diese person wirklich was weiss, dann kann die polizei eine aussage erzwingen, notfalls mit beugehaft. dazu müssen die aber eben erstmal anhaltspunkte finden und chatlogs sind da nich unbedingt so hoch angesehen in der justiz.
straftaten zu schützen/verdecken ist übrigens auch eine straftat.
 
Bereits geschehene Straftaten muss man nicht zur Anzeige bringen. Strafbar ist nur die Nichtanzeige geplanter Straftaten, und auch das nur in den von § 138 StGB genannten Fällen, wo Sachbeschädigung nicht erwähnt ist. Und da man bereits geschehene Straftaten nicht anzeigen muss, liegt auch keine Strafvereitelung vor.

Zudem ist ja nicht einmal sicher, ob der Chatpartner wirklich etwas weiß oder ob er nur im Chat damit geprahlt hat, er wisse etwas.
 
Danke für die Antworten.

Das Chatlogs nicht Polizist's Favorite sind hab ich mir leider schon gedacht - was auch der Grund ist, warum ich mich vorher informieren wollte um nachher nicht unter einer losgetretenen Lawine begraben zu werden

und @ Labarna
Die Starftat wurde zwar bereits begangen - aber auch bereits (von mir wurde die Polizei alarmiert - Anzeige stammt wahrscheinlich von der Gemeinde) zur Anzeige gebracht.

Sprich: es ist bereits eine Polizeiliche Ermittlung im Gange.
D.h. wiederum, dass die Person die Aufklärung einer Straftat behindert?

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Person behindert doch die Aufklärung nicht, sie fördert sie höchstens nicht.

Und das ist übrigens Unsinn:
wenn diese person wirklich was weiss, dann kann die polizei eine aussage erzwingen, notfalls mit beugehaft..
Niemand muß der Polizei gegenüber aussagen (lediglich Personalien muß man ggf angeben). Selbst Vorladungen zu Vernehmung interessieren nicht. Alles andere wären Gestapomethoden und eines Rechtsstaats nicht würdig. Und von diesem Recht, der Polizei gegenüber zu schweigen, sollte man, im eigenen Interesse, auch stets Gebrauch machen. Erst, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Richter ins Spiel kommt, wird's interessamt.
 
Mein Rat: schieb deinem Chatpartner einen Zwanzig-Euro-Schein rüber und frag ihn, ob er's immer noch nicht sagen will.:keks:
 
Mein Rat: schieb deinem Chatpartner einen Zwanzig-Euro-Schein rüber und frag ihn, ob er's immer noch nicht sagen will.:keks:

Der Bürgermeister war darüber dermaßen erzürnt, dass der zuerst 500€ für Hinweise die zur Ergreifung führen geboten hat.

Wenn 500€ nicht interessieren, fürchte ich werden 20€ auch nicht wirklich weiterhelfen.

Tja, nochmals Danke an alle für die Hilfe - ich seh schon das wird wohl eher nix werden mit ner Aussage. Manche Leute haben einfachen keinen Sinn für Gerechtigkeit :(

Bleibt nur zu Hoffen dass die Gemeinde einsieht, dasses relativ stupide is den Platz abzubauen und so die Allgemeinheit für die Taten von 2 Leuten büßen zu lassen.

MfG und kann zu
 
An deiner Stelle würde ich einfach mal zur polizei gehen, und sagen, das da jemand behauptet hat, er wisse etwas über den Täter, mehr als das sie sagen, dass das nicht ausreicht denjenigen zu befragen, kann nicht passieren, wenn ers leugnet kannste, denk ich, nur wenig machen, wenn ers zugibt, habt ihr den Täter, und wenn er gelogen hat, hat er ne Falschaussage begangen, die sozusagen zur verdunklung der Tat führen,

Ich glaub, in Östereich ist das in der StPo §173 mit der Verdunklungsgefahr, ist zwar auf den Täter selbst bezogen, wenn er aber wirklich den Täter deckt, macht er sich eigentlich mitschuldig.


Edit: Gerade gefunden:

Ich erfahre von einer bereits geschehenen Straftat. Muss ich sie bei der Polizei anzeigen?

Nein. Grundsätzlich muss man Straftäter nicht verpfeifen. Selbst wenn ein Freund stolz von seinem Bankraub berichtet oder nach einem Mord die Leiche präsentiert, besteht keine Anzeigepflicht.
Eine Ausnahme gebe es nur für bestimmte Berufsgruppen, erklärt Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs von der Uni Wien. Ärzte oder Beamte müssen Straftaten in der Regel anzeigen, auch bei der Geldwäsche gibt es Anzeigepflichten.


Mal noch ne Frage, woher wisst ihr, das es sich um "2 jugendlich Täter" handelt?
Hört sich irgendwie so an als hätte ihr da schon irgendwoher eine genauere Beschreibung erhalten.
Hat die jemand beobachtet oder was?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal noch ne Frage, woher wisst ihr, das es sich um "2 jugendlich Täter" handelt?
Hört sich irgendwie so an als hätte ihr da schon irgendwoher eine genauere Beschreibung erhalten.
Hat die jemand beobachtet oder was?

Bei dem Platz gibts ne Kameraanlage.
Nur ist das ganze nach Sonnenuntergang im dunkeln geschehen und die Täter trugen Kaputzen.
Darum erkennt man zwar Größe/Statur und so, aber Gesicht leider keines.

So isses mir zumindest zugetragen worden ^^
 
tja, die welt ist ungerecht... millionen von leute werden bestraft weil ein paar hundert-tausenden raubkopien machen...

hmm biete deinem chatbekannten 1000€ vielleicht lockert das seine zunge... und selbst wenn nicht... das muss dann immernoch die person mit ihrem gewissen vereinbaren...

hmm ach und noch was... erzwungene aussagen sind nicht immer richtig... aber manche länder juckt das nicht... hauptsache nen schuldigen...



Wolve
 
Im allgemeinen heisst es ja immer bei hinweisen wenden sie sich an die örtliche Polizei.

Ich an deiner Stelle würde also wirklich zur Polizei gehen, und sagen das da jemand behauptet hat, er wisse wer der Schuldige ist. Die Polizei ist eigentlich nach dem Legalitätsprinzip
(§§152, 160, 162 StPO glaub ich war das, ich hätte mir das besser merke sollen :autsch:)
verpflichtet den Hinweisen zur aufklärung auf eine Straftat nachzugehen.
Ich weiss jetzt nicht wie das in Österreich ist, die haben aber auf jedenfall auch sowas wie ein Legalitätsprinzip, heisst wohl bloss anders.

Und dann hängt es nur noch von der Person ab, die diese behauptung aufgestellt hat.
- Entweder er wird weiter schweigen, und damit regelrecht gebrandmarkt sein, wenn das rauskommt.
- Oder er wird zugeben, das er gelogen hat, dann gibts ne gehörige Kopfwäsche von der Polizei.
- Oder aber er wird im optimalfall zugeben wers war.
 
Tja, nochmals Danke für alle Tipps und die Hilfe :)

Hab diplomatischerweise vor Polizei nochmal ein paar Freunde die sich besser mit betreffender Person verstehen (diese Person ist nicht sooooo gut auf mich zu sprechen) gebeten mit ihr zu reden und siehe da es war wohl doch nur ein Scherz.

Ob die Sinneswandlung nun eingesetzt hat weil meine Freunde erwähnt haben, dass ich wirklich bereit wäre zur Polizei zu gehen - oder weil die Person eben nur mich verarschen wollte bleibt dahingestellt.
Ebenso ob die Person nun wirklich was wüsst oder jetzt nur sagt dass'es ein Scherz war um das Ganze so elegant wie möglich aus der Welt zu schaffen.

Auf jeden Fall ist's so wohl noch sinnloser großen Radau bei der Polizei zu schlagen als "nur" mit Chatlogs.

In diesem Sinne nochmal Danke an alle und Thread kann zu ^^
 
Zurück
Oben