• Herzlich Willkommen!

    Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.

    Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.

Rechtliche Frage

captaintsubasa

Mitglied
Registriert
10 Oktober 2007
Beiträge
356
Kurze Frage

Hab nen Artikel über ebay ersteigert und ihn bekommen.

Bekommen hab ich die Platinum Version und NTSC "J", was für japanisch steht.

Auf dem Bild der Auktion war ein anderes Cover abgebildet und es stand dort rechts oben nicht NTSC / J sondern NTSC / UC, was eben die amerikanische Version ist.

In der Beschreibung stand ebenfalls nichts von platinum oder der japanischen Version.

Würde ich da mit einer Strafanzeige durchkommen, wenn der mir mein Geld nicht wieder geben würde? Geht immerhin um 40 Euro und der hat mich da einfach getäuscht. Wer in Europa spricht den zum Teufel japanisch? Der hat es absichtlich nicht erwähnt, weil man hier für diese Version nichts bekommt.
 
Erst einmal solltest du ihn darauf hinweisen, dann bei ebay melden.

Mit einer Anzeige würdest du auf jeden Fall Recht bekommen, ist ja eben aus den schon von dir beschriebenen Gründen Betrug
 
Nicht immer direkt zur Bullerei/ zum Anwalt rennen ._.

Schreib ihn erstmal an und mach ihn darauf aufmerksam. Falls er dir keine vernünftige Lösung anbietet, meld es Ebay. Sollten die tatsächlich auch nichts unternehmen, hast du noch immer die oben genannten Optionen.
 
ColonelWicked schrieb:
Nicht immer direkt zur Bullerei/ zum Anwalt rennen ._.

Schreib ihn erstmal an und mach ihn darauf aufmerksam. Falls er dir keine vernünftige Lösung anbietet, meld es Ebay. Sollten die tatsächlich auch nichts unternehmen, hast du noch immer die oben genannten Optionen.

ruhig angehen..
1. ihn ansprechen
2. falls er blockiert bei e-bay melden
3. ihn erneut ansprechen
4. bei wiederholter blockerei (sieht dann nach maxblock aus^^) härtere masmahmen : polizei bzw anzeige
5. ihm bescheidsagen das er ärgerbekommt und ihm damit angst machen
 
Hi,
so ein ähnliches Problem hatte ich auch mal, wo ich nicht die WAre bekommen habe auf die ich geboten habe. Habe ihn einfach angeschrieben und mitgeteilt, dass wenn ich nicht die richtige Ware oder mein Geld erhalte es bei Ebayy melde und rechtliche Schritte einleiten werde. Habe einen Screenshot von der Auktion gemacht, auf der eindeutig zu sehen war, das es sich bei der zugesendeten Ware nicht um die in der Auktion handelte. Diese habe ich ihm ebenfalls gesandt. Habe dann auch die richtige Ware bekommen :D

Also erst mal anschreiben und versuchen vernünftig mit ihm zu reden, anstatt direkt zum Anwalt zu rennen.
 
Zurück
Oben