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Rechtliche Lage bei Benutzung von "Verbesserungen"

CdmC

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Hiho. Hock gerade an meinem Latein Heft, und versuch für Morgen noch ein paar Dinge zusammen zu tragen. Meine Frage nun, evtl kann die jemand beantworten:

Wenn ich n Arbeitsheft hab, und da immer die Korrektur von den bisherigen Arbeiten drin stehen hab, ist es dann verboten, die bei kommenden Arbeiten zu benutzen?
Eine Bekannte von meinem Dad, die mir ab und an bei Mathe geholfen hat, hat immer gemeint, das bisherige Arbeiten und Verbesserungen unbedingt genutzt werden sollten.

Aber gibts da irgend eine genau Regelung? Oder ist das eher Auslegungssache eines jeden Lehrers?
 
is arbeit=benotete Abfrage??? wenn nein, wie zur hölle kommst du auf sowas? wenn ja dann solltest dus besser nich machen^^
 
Ich gehe mal davon aus, dass Arbeit sowas wie eine Schularbeit ist und ihr da schon mehrere drinnen stehen habt. Soweit ich weiß, darf man zurückblättern und Dinge nachschauen, haben zumindest meine Mathe- und meine Lateinlehrerin gesagt, wie das in Deutschland ist weiß ich nicht, vermute aber, dass ihr das auch dürft. Wenn nicht, frag deinen Lehrer.
Nur, was willst du bei deinen alten Arbeiten nachschauen?
 
Ist in Latein.
Alte Arbeiten beinhalten Übersetzungen. Durch die Geschrieben Verbesserung hät ich ne Vokabel-Liste aus 3 verschiedenen Bereichen plus die wichtigsten Grundwörter.

Das war so der Sinn davon.
 
Frag am besten deinen Lehrer, bei mir haben solche Sachen immer je nach Lehrer variert.
 
Ah, war mir nicht im Klaren, dass ihr den Stowasser noch nicht verwenden dürft. In dem kann man übrigens auch hervorragend Schummler einbauen, ich war und bin aber ziemlich gut in Latein, von daher... :angel:
 
Ne, dürfen wir seltsamerweise nicht.
Nunja, die Arbeit ist morgen :clown: Deshalb werd ich den Lehrer wohl auch nicht fragen*g
 
Naja prinzipiell kann der Lehrer ja nicht genau sehen auf welcher Seite in deinem Arbeitsheft du grade bist. Also kannst du blättern wo du willst... und die Verbesserung ist ja natürlich dazu da um aus Fehlern zu lernen ;)

Und da man das Heft ja vom Lehrer ausgehändigt bekommt steht nur drin, was er auch billigt, unrechtmäßige Vokabellisten und Übersetzungen wird er dann schon rausgenommen haben.

edit: Ach... jetzt ist eh zu spät...

Haste denn geschaut? ;)
 
Ja, hab dadurch 3-4 Zeilen zusammen gekriegt.

Aber ich bekomm die nie ausgehändigt. Ich geb die nie zurück :p
 
Ich würd auch in Zukunft nicht den Lehrer fragen - wenn man fragt kann er es verbieten. Wenn man nicht fragt, kann man im Zweifelsfall sagen "Hab nur nen bisschen verträumt durchs Heft geblättert!".
 
Zumal fraglich ist ob der Lehrer so eine Entscheidung überhaupt treffen darf. Wir leben immerhin in einem Rechtsstaat in dem nicht jeder einfach nach eigenem Gutdünken entscheiden darf. Will der Lehrer deine Arbeit nach etwas anderen bewerten als dem Inhalt, brauch er dafür eine vernünfigten Grund. Am besten natürlich irgendwelchen (Rechts-)Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien oder Dienstanweisungen. Das es eine solche gebe könnte mit dem Inhalt "Bei einem Betrugsversuch ist die Arbeit mit 0 zu werten" würde ich nichtmal bezweifeln. Die Frage ist dann halt wirklich ob dies einen Betrugsversuch darstellt und ob überhaupt ein Verschulden vorliegt. Dadurch das der Lehrer dir wissentlich das entsprechende Heft austeilt konnte man schon folgern das du es natürlich auch lesen darfst. Im Zweifelsfall ist auch der Rechtsweg diese Note am Ende zu retten sehr lang. Meiner Erinnerung nach sind Einzelnoten nicht anfechtbar, weil der Regelungsgehalt(oder was es auch immer war) fehlt, nur das Gesamtjahreszeugnis wäre anfechtbar in dem Maße das es halt (auch) auf dieser Arbeit beruht. Sollte es wirklich zu einem Gerichtsverfahren kommen bis du allerdings bis dahin schon längst min. eine Klassenstufe weiter oder bereits im Studium. Riskante Geschichte, deshalb entweder vorher abklären (Mit der Verwaltung oder besser noch jemanden in der vorgesetzen Dienststelle(Ministerium?)) oder es riskieren und dann aber auch im Zweifelsfall die Konsequenzen tragen.

Meiner Meinung nach solltest du es aber lesen durfen. Ist ja als wenn du im Chemie das Periodensystem auswendig lernen sollst und dann während der Abfrage nicht an die Wand schauen darfst wo es hängt. Drauf verlassen würde ich mich allerdings nicht, besonders wenn man einen Lehrer hat der für Logik nicht zugänglich ist.

Ich würd auch in Zukunft nicht den Lehrer fragen - wenn man fragt kann er es verbieten. Wenn man nicht fragt, kann man im Zweifelsfall sagen "Hab nur nen bisschen verträumt durchs Heft geblättert!".

Yo der Betrugsversuch wäre in jedem Fall zu beweisen. Beim einem Spicker ist das ja vergleichsweise einfach, weil man da sogar Eventualvorsatz unterstellen kann, auf jeden Fall mit Argumenten leicht zu untermauern. Das du absichtlich! eine Stelle im Heft gelesen hast die du nciht hättest lesen dürfen und das dies kausal Einfluß auf deine Arbeit hatte, das muss dir erstmal einer nachweisen. Natürlich gibt es dafür seine Zeugenaussage, nur die Frage ist wie die als einziger "Beweis" zu werten wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Scheint auch von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich zu sein. Bei meinem Lateinlehrer durfte ich es. Allerdings hat der immer, wenn ich am Ende noch Zeit hatte und mir deshalb Deklinationstabellen usw reingeschrieben hab die Tabellen mit Tipp-Ex übermalt :[
 
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