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Rechtsgrundlage Kündigung aus Arbeitsvertrag

Shoto-Kan

Guest
Ich möchte etwas in Erfahrung bringen:

Jemand beginnt eine Vollzeitstelle an Tag 1. Seine Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt laut Vertrag 14 Tage.
Was ist jetzt, wenn derjenige nach paar Tagen feststellt, dass es ein "Scheissjob" ist. Hat man dann, wie bei einem Kauf einer Ware, eine Rücktrittsrecht, was die 14 Tage umgehen kann. Also von heute auf morgen gekündigt?

Kennt sich da jemand aus und kann mir hier dazu etwas sagen? (Wenn es geht, bitte mit Gesetzesangabe).

Vielen Dank!
 
Verantwortlich für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist alleine der Arbeitgeber (altes BWL-Buch 1978).

Du willst kündigen? Sprich das Thema an. Vermutlich kannst du das Arbeitsverhältnis in gegenseitiger Übereinkunft auflösen. Kein Arbeitgeber hat was von einem Arbeitnehmer, der demotiviert herumtrödelt.
 
das arbeitsverhältnis kann während der probezeit mit einer frist von 2 wochen ohne angabe von gründen gekündigt werden. insofern entspricht der arbeitsvertrag auch den geltenden gesetzlichen bestimmungen (§ 622 Abs. 3 BGB). also kündigung unter der einhaltung der frist geht problemlos, aber ich würde dem rat von stolperhannes anschließen und erst das gespräch mit dem arbeitgeber suchen, ist besser fürs arbeitsklima.
 
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