• Herzlich Willkommen!

    Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.

    Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.

RMAH + Steuererklärung

Barookie

New member
Registriert
5 Juli 2002
Beiträge
1
Punkte Reaktionen
0
Meine Steuerklärung steht bald an und ich wollte fragen, ob es mittlerweile konkrete Antworten auf die Frage mit der Besteuerung von RMAH Gewinnen gibt.

Google spuckt bestenfalls Antworten von Mitte 2012 aus.
 
37728924.jpg
 
warum sollten die Infos von 2012 nicht mehr aktuell sein?
 
Im Zweifelsfall kannst du auch zu deinem zuständigen Finanzamt gehen und einen Antrag auf verbindliche Auskunft stellen. Das kostet aber etwas, zumindest wenn du Bagatellgrenzen überschreitest. (Die sollten zu erfragen sein). Alternativ geht auch ein Antrag auf unverbindliche Auskunft. Da muss die Antwort aber nicht zwingend richtig sein. Du kannst dich später also nicht darauf berufen, dass du das nicht angeben musst, wenn du es eigentlich doch musst und nur unterlassen hast weil das Finanzamt dir was falsches gesagt hat.

Ansich würde ich das erstmal als sontige Einkünfte deklarieren, im Sinne eines privaten Veräußerungsgeschäftes. Solange du dabei abzüglich der Ausgaben unter 600 € bleibst ist es steuerfrei (§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Aber zumindest kann im Nachhinein keiner sagen, du hättest die Einkünfte nicht angegeben.
 
Könnte man das nicht als Glücksspiel sehen? Erträge aus Glücksspielen sind steuerfrei.

Ab einer gewissen Größenordnung - zB wenn du ne Botfarm im Keller stehen hast - dürfte das Finanzamt das aber nicht mehr so sehen ;D
 
hehe, Blizzard wird Deutschland auch bald eine Steuer-CD anbieten...
:clown:
 
Es sind Einnahmen aus Privatverkäufen, wo ist da das Fragezeichen?

Es gelten die selben Regeln als wenn du auf einem Flohmarkt ein T-shirt verkaufst, es ist kein erwirtschaftetes Geld aus einer Arbeit, sondern aus dem Verkauf von Dingen aus dem Privatbesitz.

Blizzard wird dir jetzt zwar sagen dass alle Items ihnen gehören und du nur das Recht dieses Item zu benutzen verkaufst, aber who cares :ugly:
 
das einfachste wäre doch, falls du dir nicht zu schade bist dich zum affen zu machen, bei den zuständigen beamten nachzufragen.dann bis du auf der sicheren seite und bringst gleichzeitig ein bisschen farbe in deren grauen büroalltag.wunder dich nur nicht, wenn du an einen psychologen oder dergleichen verwiesen wirst
 
Ja, grundsätzlich privates Veräußerungsgeschäft, als sonstige Einkünfte anzugeben.
Finanzämter kommen aber auch schnell auf den Trichter, es könne gewerblich sein; gerade bei eBay oder besagten Flohmärkten wird gern die Frequenz herangezogen (30 Ebayautkionen in zwei Monaten oder sechs Flohmärkte über'n Sommer)...
Im Zweifel findet sowas kein FA heraus, wenn man sich unsicher ist: StB fragen oder direkt FA interviewen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben