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Rücktritt von einem Kaufvertrag - Hülfe

DarkKnight

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Folgendes:

Wir haben einen Esstisch und 4 Stühle in einem Möbelgeschäft gekauft.
Die 4 Stühle sind da, wegen dem Tisch bekam ich einen Anruf das der nicht auf Lager sei und bestellt wurde und das es aber 3 Wochen dauern würde da der Hersteller Lieferprobleme habe.

Die 3 Wochen sind um und der Tisch immer noch nicht da.
Also wollten wir vom Kaufvertrag zurücktreten und unser Geld wieder.
Das wollen die aber nicht einsehen und sagen sie wären ja schliesslich nur eine Woche im Verzug.
Rückzahlung ginge nur abzüglich 35% vom Kaufpreis.

Ist das richtig so ?
 
Im Kaufvertrag müsste doch irgendwas von Rückgaberecht o.ä. stehen. (2 Wochen nach Erhalt der Ware?)

Weiss nicht, ob es bei Möbeln da eine Ausnahme gibt. Wenn nicht einfach warten bis der da ist und direkt zurückgeben. Kann man denen ja direkt so sagen. Entweder die nehmen es gleich zurück oder mit Lieferkosten später.
 
Das gilt wohl nur wenn man das Ganze im Internet etc. abgewickelt hat.
Wir waren ja direkt im Möbelhaus und müssen die Sachen ja auch abholen.

Ich finde dadurch das der Verkäufer erst gesagt hat der Tisch käme in der folgenden Woche und dann angerufen hat das es sich nochmal um 3 Wochen verzögert, wir das Widerrufsrecht in Anspruch nehmen können. Sie sind ja jetzt 2 mal in Folge dem Vertrag nicht nachgekommen.

Aber wie gesagt weigert sich das Möbelhaus das genauso zu sehen.
 
Du musst dem Möbelhaus selber eine Frist setzen, in der sie den Tisch spätestens liefern müssen. Einfach einen Brief hinschreiben nach dem Motto: "Hiermit setze ich Ihnen eine Frist zur Erfüllung des Vertrages bis zum x.x." Was angesichts der bisherigen Wartezeit nicht sehr lange sein muss, ein paar Tage sollten ausreichen.
Ob sie das mit dem Rücktritt danach immernoch anders sehen, ist egal, wenn sie nach Fristsetzung nicht leisten, kriegst du vor Gericht recht und dein Geld wieder.
 
Mache ich sofort, danke schön :)
 
Weil es ein bedeutungsloses Füllwort ist. Besser ist, man formuliert den Satz (oder ganzen Brief) so lange um, bis man "deshalb" o.ä. verwenden kann.
 
Ich denke mal, dass es sich dabei rein um eine Formsache handelt, da die ja wissen, dass du ihnen einen Frist setzt, musst du es nicht noch mal extra erwähnen, was du mit dem Wort "hiermit" machst. Das gleiche wäre es, würde man es in einem Bewerbungsgespräch verwenden. Der/Die Angesprochene(n) wissen ja um was es sich handelt.
 
Weil es ein bedeutungsloses Füllwort ist.
Na und? Belanglose Füllwörter unterzubringen ist doch eines der wesentlichen Stilmerkmale des juristischen Sprachgebrauchs, mithin* in einem derartigen Brief nicht vollkommen unangemessen.


* War mir früher vollkommen unbekannt, ist aber seit dem Studium eines meiner Lieblingswörter.
 
Ich finde, die Sprache verrät viel über den Gegenüber. Eine kurze und präzise Ausdrucksweise offenbart nicht zuletzt eine gewisse Sicherheit hinter dem eigenen Anliegen, wohingegen Worthülsen Schwäche offenbaren.
 
Möbelhausbetreiber sind aber in der Regel keine Personaler. Und was die dann von einem denken kann ja egal sein. Prinzipiell wäre wohl "Krieg ich Tisch bis xx.xx.xxxx sonst Geld, Alta!" genauso wirkungsvoll.
Hauptsache die Frist wird gesetzt, alles andere ist Kosmetik ;)

Und solange es sich nur um den Rücktritt von einem Kauf handelt... da kann man ruhig Stärken/Schwächen offenbaren. Man steckt sowieso schon in der "Nerviger Kunde" Schublade.
 
ich denke, wenn du hingehst und ein bisschen auf den tisch haust (kommt, der war gut^^), bekommst du auch ohne papierkrieg und wortklauberei dein geld zurück.
 
Wir werden morgen da nochmal vorstellig, da dann erst der Filialleiter da ist.
Vorsichtshalber haben wir aber die Fristsetzung in der Tasche.
 
Droh denen doch ganz einfach damit, daß du dich bei der nächst besten Verbraucherzentrale kundig machen wirst.
Du wirst dich wundern wie das wirkt.
 
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