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Unterhalt trotz Aushilfsjob

AlexPanda

Member
Registriert
9 Dezember 2005
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124
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Hallo liebe Community
zuerst zu meiner Person:
- ich bin 18
- schueler eines Gymnasiums
- Eltern geschieden und lebe bei der Mutter
- seit zwei Wochen nebenjob auf 400€ Basis

ich habe diesen nebenjob angenommen um mir mein Taschengeld aufzubessern.Nun kam heute ein Anruf meines vaters er würde mir das kindergeld streichen.nun meine Frage: darf er das? Und wieviel müsste er laut düsseldorfertabelle ( habe schon geschaut, er behauptet weniger als das Mindeste was darin steht) MINDESTENS zahlen ( dass er die hälfte zahlen muss weiß ich) wird das staatliche Kindergeld dabei berücksichtigt?


Bitte rückt mich zurecht wenn ich hier im Forum falsch bin oder solche fragen gar nicht erst gestellt werden dürfen)
habe nur diesen weg gewählt weil ich zu Zeit keine andere Lösung wusste, werde mich morgen(wenn hier nichts dabei raus kommt, bzw es nicht anders möglich ist) mit einem Anwalt auseinandersetzen
 
Wenn du schon Kindergeld bekommst und 400 Euro verdienst müsste er schon ganz ordentlich verdienen um dir noch was zahlen zu müssen.

Wenn ers Kindergeld einbehält kannst du bei der Familienkasse afaik nen Antrag stellen, dass du das auf dein Konto bekommst.
 
Kindergeld das dem Kind zusteht? Öhm normal sind eigentlich andere Kindergeldberechtigt :eek2: Eigentlich sollte die Mutter vorrangig Kindergeldberechtigt sein, denn sie hat das Kind in ihrer Haushalt aufgenommen. Zum nachlesen: Einkommensteuergesetz.

Naja mit Unterhalt kenne ich mich allerdings nicht aus :/
 
Will dein Vater den Unterhalt nichtmehr zahlen oder das Kindergeld einbehalten?
Glaub du hast du Begrifflichkeiten etwas durcheinander gewürfelt.

Unterhalt ist das was dein Dad von seinem eigenen Geld zahlen muss, Kindergeld ist das was es vom Staat gibt (das der Elternteil bekommt bei dem das Kind wohnt, bzw ab 18 kann imho das Kind das auch selber bekommen)
 
Meine Nichte ist mit dieser Frage zum Jugendamt gegangen und hat das Kindergeld nun komplett aufs Konto bekommen.

Kindergeld ist natürlich einkommen vom Kind. Kann er dir nicht vorenthalten. Unterhalt muss er aufgrund seines Gehaltes zahlen. Ausschlaggebend ist dabei die höhe seines Gehaltes. Dein Einkommen ist da egal solange du unter der Selbsterhalt Grenze bleibst. Ich denke (ich weis es nicht genau) das sie bei 800 Euro liegt.

Aber wie gesagt - Jugendamt einfach mal vorsprechen. Keiner kennt sich besser aus als die.
 
Es gibt, zumindestens wurde mir das so erklärt, beim Unterhalt keinen Freibetrag. Sobald du den dir laut düsseldorfer Tabelle zustehenden Betrag irgendwie hast (z.B. durch Arbeit) steht dir rechtlich kein Unterhalt mehr zu.

Frag da aber lieber mal nach, mir war das auch sehr suspekt.
 
Vielen dank für die antworten, habe an die Option "Jugendamt" gar nicht gedacht -.- werd morgen gleich bei denn anrufen dankeschön.
Und: nein hab nur gedacht, dass das Kindergeld in irgendeiner Weise den Unterhalt beeinflusst
 
was ist denn nun bei rausgekommen?
Wäre zumindest interessant zu wissen :)
 
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