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Urteil zum Softwareweiterverkauf

Brigand

Diablo-Veteran
Registriert
11 April 2001
Beiträge
2.257
Hallo zusammen,

hab grad folgenden interessanten Artikel zum Thema Weiterverkauf von Software gefunden:

EuGH zu Oracle vs. UsedSoft: Gebrauchte Software darf verkauft werden - SPIEGEL ONLINE

Ist doch mal ein wichtiger Schritt gegen die Gängelung seitens der großen Hersteller.

Besonders wichtig ist die Passage im Text, die drauf hinweist, das auch über das Internet aktualisierte Software (=Patches bei Blizzard) verkauft werden darf!!!

EDIT: Die Frage ist, wie es jetzt weitergeht. Was ist mit Blizzards AGBs? Wahrscheinlich kommen mit dem nächsten Patch Anpassungen bei den AGBs? Theoretisch müssen sich jetzt alle Konzerne was einfallen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist spannend, in der Tat.
Der Rechtsstreit geht auch schon sehr lange, soweit ich mich erinnere. Mal gucken was der BGH daraus macht. Die Pressemitteilung ist ja deutlich genug.

Was Blizz, Microsoft und andere machen ... wir werden sehen.
Ein Urteil gegen sie ist ja nicht ergangen. Vermutlich werden sie es aussitzen wollen.

Zumindest in der EU müsste es jetzt möglich sein, das Spiel vom Account zu entfernen, damit ein anderer Account es aufnehmen kann. Der Erstbesitzer kann ja definitiv nicht mehr spielen ^^
 
Die Begründung des BGH überzeugte aber auch damals schon nicht. Btw. gibts dazu schon einen Thread: Link
 
Die Begründung des BGH überzeugte aber auch damals schon nicht. Btw. gibts dazu schon einen Thread: Link
Ob die Begründung überzeugt oder nicht, ist aber für die Rechtswirksamkeit nicht entscheidend (wenn es danach ging, würde es fast keine Schuldigen geben ;))
Wobei ich das Urteil von damals auch nicht gerade erbaulich fand.
Kommt halt drauf an, wie sich das EuGH-Urteil auf Software mit Accountzwang auswirkt, direkt angesprochen wurde das ja nicht und blumig etwas herleiten wird Steam&Co so ziemlich Wurscht sein.

afaik: EUGH >>>> BGH.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn ein EU-Gesetz bei uns grundgesetzwidrig wäre, wäre es auch nur Makulatur bzw. müßte man dann das GG ändern (und das wird nicht passieren).
 
Zuletzt bearbeitet:
Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn ein EU-Gesetz bei uns grundgesetzwidrig wäre, wäre es auch nur Makulatur bzw. müßte man dann das GG ändern (und das wird nicht passieren).

Rein theoretisch müsste man dann das betreffende Gesetz ändern, um es der EU Richtlinie anzupassen. Von daher ist rein theoretisch EU >> BGH. In der Praxis gab es glaub ich noch nie so einen Fall... Der erste Fall, in dem es eine definitive Entscheidung dazu geben wird wird vermutlich die Vorratsdatenspeicherung sein.
 
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