omg
zuviel Text
sollte mich trotzdem einfacheeer aufklären...
Wer im Recht ist, müsste nicht Ingame, sondern wird ein Gericht entscheiden
! Im Einzelfall, ok,
könnte ich mir vorstellen, dass Ingame recht bekommt, aber recht im "Sinne" bedeutet, das nur die
Autoren über ihre erstellten Werke alle Rechte haben - soz. "geistiges Eigentum", es sei denn sie
haben alle Rechte durch akzeptieren der Ingame - AGBs über Veröffentlichung von Postings inkl.
aller veröfentlichten Artikel (über D2-Themenrelevanter Ausarbeitungen) abgetreten, in dem Falle
verlieren sie dann ALLE Rechte über sämtl. veröffentlichten Ausarbeitungen, allerdings ist in Frage
gestellt, ob es solch eine Klausel in den AGBs Ingames existiert.
Man könnte User wie Labarna fragen, die derzeit immer noch Jura studieren...
Der könnte
konkreter ne Aussage machen, wobei ich mir ziemlich sicher bin, das ich mit meiner Meinung
richtig liege.
Wenn man sich hier regged, klickt man bei AGB auf ok, ohne darüber nachzudenken oder im Klaren
darüber zu sein, das alles was man hier palabert gegen einen verwendet werden kann/könnte,
bzw. keine Rechte verfügt, sollte man Artikel reingesetzt haben, die als besonders wertvoll einzustufen
sind. Daher war es ja immer schon geboten sich mit gewissen Aussagen zurückzuhalten...
In Verlagshäusern ist das schon fast normal, wenn man Bücher schreibt, muss man höllisch aufpassen,
damit sie einem nicht gestohlen werden. Denn eine rückwirkende Klage über Ausarbeitungen,
die z.B. bereits veröffentlicht wurden, haben ... ich sags mal so, es ist schwierig ein Urteil darüber
zu fällen, wer was erstellt hat, und wer die ursprünglichen Ideen/Konzepte und deren
geistigen Rechte hatte.
Z.B. das FunForum hier, es wurden sooooviele Geschichten geschrieben, die teilweise sehr
gut waren, wer hindert einen daran, sich das rauszukopieren und anschließend zu
veröffentlichen ?? Vergiss es
Ne private Klage gegen ein Forum ist teilweise sehr schwierig und kostspielig, weil u.a. es hier
viele Jugendliche gibt, die z.B. nichtmal über eine Rechtschutz verfügen, selbst wenn die
Eltern eine hätten, wäre die Frage berechtigt, ob die tatsächlich sich daaazu entscheiden würden,
sich für das mind. Kind, einzusetzen und eine Klage einzureichen, eher unwahrscheinlich
Wahrscheinlich würden sie eher sagen: gucke lieber in Deine Schulbücher rein.
Des weiteren ists ja so, das Ingame keine Kohle mit den von Usern hier veröffentlichten Artikel
macht, so entsteht quasi kein wirtschaftll. Schaden...
Ich glaube, eine solche Klage wird es schwer haben... keine Ahnung... wie gesagt, das Problem
mit den AGB beim reg. man klickt auf ok und tritt von vornherein schon fast alle Rechte ab
ok, damits hier nich zu lang wird ... ihr wißt schon...
--> Ok, jetzt bin ich ersma raus...
Wie gesagt, solltet Ihr juristische Fragen haben, fragt mal Labarna, der studiert immerhin den
Mist
biba