xxrulexx
Guest
hi Comm.
ZEITARBEIT
Eine Zeitarbeit Firma handelt mit der Arbeitskraft („geistiges oder körperliches“ Eigentum eines anderen) eines Menschen mit anderen Unternehmern, indem diese Arbeitskraft von ihr vermietet wird.
Voraussetzung damit etwas vermietet werden kann ist, das die zu vermietende Sache Eigentum des Vermieters ist. Dies ist bei Zeitarbeitsfirmen welche „Arbeitskraft“ an Unternehmer vermieten keineswegs der Fall, denn die zu vermietende Arbeitskraft Ist Eigentum des einzelnen Menschen, welcher durch die Regeln und Geschicke des Bundes dazu genötigt wird bei einer Zeitarbeitsfirma seine Arbeitskraft einzusetzen.
Beispiel
Ein Autobauer benötigt Arbeitskraft und entlohnt diese laut
Tarifvertrag der IG-Metall mit ca. 18.00 € pro Stunde.
Eine Zeitarbeitfirma vermietet an diesen Autobauer Arbeitskraft
welche NICHT Eigentum der Zeitarbeit sondern Eigentum des Menschen ist,
der gezwungen wurde Aufgrund von z.B. § 31 SGB dieser Firma beizutreten an diesen Autobauer für ca. 7.50 € pro Stunde.Da die Zeitarbeitsfirma nur ein Büro ist und somit nicht an den Manteltarif
der IG-Metall gebunden ist erstellt sie einen eigenen Tarifvertrag.
Dieser Mensch arbeitet nun direkt an der Produktionsstrasse für 7.50 €/Std. "BZA-Tarifvertrag" neben einem vom Autobauer Betriebszugehörigen welcher genau die gleiche Arbeit verrichtet, jedoch 18.00 €/Std. verdient. "IGM-Tarifvertrag" Dieser Lohnunterschied ist ein sehr auffälliges Missverhältnis.
Dies wiederum lässt eindeutig einen klaren Verstoß gegen § 233 STGB erkennen, was zu dem Schluss führt, dass JEDER Geschäftsführer einer Zeitarbeit, Personaldienst usw. Firma zu nicht weniger als 6 Monaten Freiheitsentzug verurteilt werden muss.
Durch diese Verurteilung steht der Mensch nun durch seine Betriebszugehörigkeit bei einer Zeitarbeitsfirma einmal mehr auf der Strasse und hat keine Arbeit.
Zudem wurde Ihm teilweise sein Recht als Mensch genommen Grundgesetz denn dort erkennt man in Artikel 1/1 und in Artikel 3/3
einen weiteren Gesetztesverstoß.
mfg
ZEITARBEIT
Eine Zeitarbeit Firma handelt mit der Arbeitskraft („geistiges oder körperliches“ Eigentum eines anderen) eines Menschen mit anderen Unternehmern, indem diese Arbeitskraft von ihr vermietet wird.
Voraussetzung damit etwas vermietet werden kann ist, das die zu vermietende Sache Eigentum des Vermieters ist. Dies ist bei Zeitarbeitsfirmen welche „Arbeitskraft“ an Unternehmer vermieten keineswegs der Fall, denn die zu vermietende Arbeitskraft Ist Eigentum des einzelnen Menschen, welcher durch die Regeln und Geschicke des Bundes dazu genötigt wird bei einer Zeitarbeitsfirma seine Arbeitskraft einzusetzen.
Beispiel
Ein Autobauer benötigt Arbeitskraft und entlohnt diese laut
Tarifvertrag der IG-Metall mit ca. 18.00 € pro Stunde.
Eine Zeitarbeitfirma vermietet an diesen Autobauer Arbeitskraft
welche NICHT Eigentum der Zeitarbeit sondern Eigentum des Menschen ist,
der gezwungen wurde Aufgrund von z.B. § 31 SGB dieser Firma beizutreten an diesen Autobauer für ca. 7.50 € pro Stunde.Da die Zeitarbeitsfirma nur ein Büro ist und somit nicht an den Manteltarif
der IG-Metall gebunden ist erstellt sie einen eigenen Tarifvertrag.
Dieser Mensch arbeitet nun direkt an der Produktionsstrasse für 7.50 €/Std. "BZA-Tarifvertrag" neben einem vom Autobauer Betriebszugehörigen welcher genau die gleiche Arbeit verrichtet, jedoch 18.00 €/Std. verdient. "IGM-Tarifvertrag" Dieser Lohnunterschied ist ein sehr auffälliges Missverhältnis.
Dies wiederum lässt eindeutig einen klaren Verstoß gegen § 233 STGB erkennen, was zu dem Schluss führt, dass JEDER Geschäftsführer einer Zeitarbeit, Personaldienst usw. Firma zu nicht weniger als 6 Monaten Freiheitsentzug verurteilt werden muss.
Durch diese Verurteilung steht der Mensch nun durch seine Betriebszugehörigkeit bei einer Zeitarbeitsfirma einmal mehr auf der Strasse und hat keine Arbeit.
Zudem wurde Ihm teilweise sein Recht als Mensch genommen Grundgesetz denn dort erkennt man in Artikel 1/1 und in Artikel 3/3
einen weiteren Gesetztesverstoß.

mfg