Könntest du bitte diese "Fakten" offenlegen? Mir ist von so einer Zensur nichts bekannt. In der Verfassung steht: "Eine Zensur findet nicht statt".
Vielleicht könnte man nach Sichtung deiner Fakten eine Verfassungsklage anstrengen...
Dir sind die Hintergründe bekannt? Das BVerfG definiert Zensur ausschließlich als Vorabkontrolle der Medien. Jeder nachträgliche Eingriff ist zwar noch zu rechtfertigen (was dann in der Praxis durch "Belange des Jugendschutzes" geschieht), gilt aber per (unsäglicher) Definition nicht mehr als Zensur. Ich erlaube mir, die höchstrichterliche Definition in diesem Fall für ausschließlich politisch motiviert zu halten. Die Idee, eine nachträgliche Zensur sei keine Zensur dient ausschließlich dazu, die bestehende Rechtspraxis zu rechtfertigen.
Faktisch wirkt sich das zum Beispiel so aus, daß in Actionfilmen keine Actionszenen mehr vorkommen.
Bei "Der 13. Krieger" wird die Szene herausgeschnitten, in welcher der Bogenschütze neidergemetzelt wird.
In "The Rock" fehlen die Szenen, in welcher Connery den hinter einem Tisch verschanzten Bösewicht erledigt, indem er sich auf den Boden wirft und unter dem Tisch hindurch dem Bösen zunächst in den Fuß schießt sowie der Zweikampf zwischen Cage und dem Oberbösewicht, welchen Cage dadurch entscheidet, daß er dem Fiesling die Kugel mit Gift in den Rachen schiebt.
Ich breche mal an der Stelle ab, ich könnte noch dutzende weitere Beispiele bringen.
/nochma edit:
Natürlich kann man sich einen Actionfilm auch ohne Kampfszenen ansehen. Die Frage ist nur: Warum? Wegen der guten Story? Der hochphilosophischen, tieferen Botschaft, die diesen Werken üblicher Weise zu eigen ist? Es geht ja hier nicht um Snuffmovies, sondern um wirklich eher banale Szenen, die, das ist besonder verwerflich, in anderen Filmen auch vorkommen und gezeigt werden. In "Apocalypto" (dieser seltsame Maya-Film von Mel Gibson) beispielsweise sieht man auch in der Version, die um Viertel nach Acht im Fernsehen läuft, in Nahaufnahme, wie das Blut mit jedem Pulsschlag aus einer Schläfenverletzung herausspritzt.
Die nachträgliche Zensur ist bei uns nicht nur erlaubt, sie ist in der Praxis auch noch
völlig willkürlich.
/edit:
Auch wenn ich höchst ungern aus dem Deppenlexikon zitiere, ich bin jetzt einfach zu faul, das aus reputablen Quellen zu recherchieren:
Für den Bereich des Films ist in Deutschland auch der § 131 StGB wichtig, der die Verbreitung (aber nicht den Besitz, nach einigen Urteilen auch nicht den bloßen Verkauf) gewaltverherrlichender Schriften unter Strafe stellt. Zahlreiche DVDs oder Video-Filme, die teilweise den Rang von Klassikern ihrer Genres besitzen (z. B. Blood Feast von H. G. Lewis, The Texas Chain Saw Massacre von Tobe Hooper, Dawn of the Dead von George A. Romero oder aber auch Braindead von Peter Jackson), und außerhalb Deutschlands frei erhältlich sind, wurden und werden in Deutschland auf Grund des § 131 beschlagnahmt und sind somit auch für Erwachsene kaum ungekürzt zugänglich. Andere Filme werden, zur Vermeidung einer Beschlagnahmung, nur in einer stark geschnittenen, speziell für den deutschen Markt entschärften Version veröffentlicht.