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Wireless Lan in einer WG "weiterverkaufen" legal?

t4ur3

Mitglied
Registriert
3 November 2004
Beiträge
229
Huhu ihr,

kurze Frage:

Wenn ich mir nen Anschluss legen lasse und den W-Lan-Schlüssel an Mitbewohner weitergebe so dass sie meinen Zugang mitnutzen können, und ich dafür Geld verlange, ist das legal?

Und wenn die Mitbewohner Mist bauen, bin ich dann dran?

Alles hypothetisch :read:

Danke für Infos!
 
hab ich damals gemacht, der anschlss lief auf mich und ich hab dann einfach den monatlichen preis / menge mitbewohner gerechnet.
problem = wenn die scheiße bauen, dann bist du erstmal der schuldige. allerdings müßte man (pc-noob mode) über die ip-den verwendeten pc heraus finden können udn damit die schuld von dir entfernen können(/pc-noob mode)

außerdem nervts wenn die mitbweohner nicht zahlen wollen bzw am ende dann die übernahme / kündigung problematisch wird.
 
Ich vermute, dass theoretisch der jeweilige Nutzer verantwortlich ist, für das was er macht. Das Problem ist halt, dass man das schwer nachweisen kann und dann wohl der Besitzer des Anschlusses verantwortlich gemacht wird. Es gab da vor kurzem ein Urteil bzgl. der Verantwortlichkeit bei nicht gesicherten WLAN Anschlüssen. Ich glaube, da wurde festgelegt, dass der Besitzer (teil-?)schuldig ist.
Das mit dem feststellen per IP geht übrigens nicht! Nach außen (also zum Internetanbieter hin) haben alle Nutzer, die am gleichen Router hängen, die gleiche IP!
 
Legal? Wer soll dich daran hindern? Du bist aber natürlich erstmal rechtlich verantwortlich und musst dann dementsprechend die illegale downloadpolizei spielen. (downloads oder schlimmeres... Kinderschänder in der WG mit drin? O.o)
Wenn jetzt die polizei kommt und meint einer hat von deiner leitung aus ein terroranschlag organisiert sollte es nicht zu schwierig sein zu beweisen dass du es nicht warst. Aber wenns um downloads geht wird das schwieriger, denke ich.
 
1. Zu legal: Nicht jeder Anbieter lässt es zu das ein Anschluss dritten entgeltlich zugestanden wird. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und ob du von jemanden der in deiner Wohnung lebt Geld für den Zugang nimmst oder nicht, kann dein Provider nicht feststellen.

2. Störerhaftung:
Bei Straftaten (Betrug & Co.) muss nachgewiesen werden, wer diese begangen hat. Blöd ist nur wenn die Staatsanwaltschaft erstmal alles elektronische in der Wohnung zur Beweissicherung beschlagnahmt.

Anders sieht es bei zivilrechtlichen Ansprüchen aus. Darunter fällt überlicherweise alles im Bereich der Urheberverletzung.
Dort wird erstmal pauschal der Anschlussinhaber in die Störerhaftung genommen. Wie dieser das Problem auf die wahren Schuldigen abwälzt interessiert den Kläger nicht.
Einen praktikablen Ansatz um dieses Problem technisch zu lösen gibt es nicht. Bleibt dir nur Vertrauen in den Mitbewohner zu setzen, dass er keinen Mist baut. Alternativ handelt ihr untereinander einen Vertrag aus, wie im Falle von Abmahnungen und Forderungen von euch beiden vorgegangen wird. Wenn im Vertrag drinsteht, dass sämtliche Forderung von beiden Seiten zur Hälfte getragen werden, solange nicht einer seine Unschuld belegen kann, dient es vielleicht als prohylaktischer Schutz. Für beide.
 
Das mit dem feststellen per IP geht übrigens nicht! Nach außen (also zum Internetanbieter hin) haben alle Nutzer, die am gleichen Router hängen, die gleiche IP!

afaik geht das schon. normalerweise müssten router eine protokollierungsfunktion haben in der aufgelistet wird, welcher nutzer in deinem netzwerk, was macht. wie das jetzt bei fritz.box und co aussieht, weiß ich nicht aber ich weiß, dass es bei professionellen routern aufjedenfall machbar ist

du musst dein netz also schon absichern. die angesprochnen urteile bezogen sich immer auf nicht geschützte netzwerke
 
afaik geht das schon. normalerweise müssten router eine protokollierungsfunktion haben in der aufgelistet wird, welcher nutzer in deinem netzwerk, was macht. wie das jetzt bei fritz.box und co aussieht, weiß ich nicht aber ich weiß, dass es bei professionellen routern aufjedenfall machbar ist

du musst dein netz also schon absichern. die angesprochnen urteile bezogen sich immer auf nicht geschützte netzwerke

jop, geht bei mir zuhause auf jeden Fall auch, aber glaub standardmäßig werden die Protokolle recht schnell wieder gelöscht.
Allerdings kann man wenn man es will, selbst die MAC-Adresse und damit auch die Protokolle fälschen.
Gäbe da mit Sicherheit auch noch ein paar andere Möglichkeiten, aber das würde ich dann schon fast als paranoid bezeichnen - Ich denke ein gewissen Grundvertrauen musst du deinen WG-Mitbewohnern wohl einfach entegegenbringen, sollte ja in einer WG selbstverständlich sein, oder?

Dass die Kosten auf alle WG-Mitbewohner und somit Internet-Mitbenützer aufgeteilt werden, dürfte ja wohl auch kein Einzelfall sein, somit gibts da sicherlich keine Probleme.
 
Hm da braucht man eigentlich gar nicht groß drüber zu diskutieren.

Der Anschlußinhaber haftet erstmal für alles, was mit seiner Leitung angestellt wird. In den AGBs sämtlicher ISPs steht klar und deutlich, dass der Anschluß nicht weiterverkauft werden darf. Außer man holt sich ne Buisnessleitung. Und die is teuer.

fahnenfluechter schrieb:
Gäbe da mit Sicherheit auch noch ein paar andere Möglichkeiten, aber das würde ich dann schon fast als paranoid bezeichnen - Ich denke ein gewissen Grundvertrauen musst du deinen WG-Mitbewohnern wohl einfach entegegenbringen, sollte ja in einer WG selbstverständlich sein, oder?

Vertrauen ist ja gut - aber weißt Du welche dunklen Geheimnisse so ein WG-Mitbewohner hat. Der wird Dir bestimmt nicht erzählen, dass er gerne nackte junge Mädchen anschaut oder anderes kranke Zeug. Deswegen mein Tipp: Finger weg davon. Soll sich lieber jeder ne eigene Leitung holen und Du hast keinen Stress.
 
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