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wlan-Haftung

t4ur3

Member
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3 November 2004
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Servus Leute,

kennt sich jemand mit Haftung im Bezug auf wlan-Netze aus?

In einem speziellen Fall:

- jmd betreibt in einem Studentenwohnheim ein verschlüsseltes wlan-Netzwerk für circa 10 Personen

- Post vom Anwalt: 800€ wegen Hochladens von einem aktuellen Film in einem Filesharingsystem

- dieser jmd kann Beweisen das er an dem Tag nicht da war, um den es im Brief geht

Wie sieht die juristische Lage aus?

Ps.: ich bins übrigens nicht :P

Danke für hilfreiche Informationen :D
 
Oh danke, konnte mich nicht mehr daran erinnern, das ich das je geposted habe :D aber beantwortet meine Frage :P
 
Paracetamol und Schlägereien sorgen für Gedächtnisschwund!
 
Hihi, physische Abwesenheit. Die sollte Dir oder Deinem Freund nicht sonderlich viel nützen. ^^ Ich würde zum Anwalt meines Vertrauens gehen, wenn der sein Fach annähernd versteht wird der Euch auch direkt sagen, was er jetzt schicken würde (meist Störerhaftung oder so). Je nachdem wie weit der Upload zurückliegt kann es auch noch ein paar Seiten dazugeben, dass die Forderung zu spät ist und nicht wirklich viel bringt o.ä.. Dürfte aber auch schonmal so ~300€ Anwaltskosten mit sich ziehen, wenn man die dann über die WLAN-Mitnutzer wieder reinholt ist das auch nicht mehr so viel und immernoch besser als der Erpresserbande von MAFIAA kampflos noch mehr Geld in den fetten Arsch zu schieben. Die Chancen dass es bei nem bisschen Anwalt-Techtel-Mechtel bleibt sind auch nicht gering, das dürfte der Anwalt dann aber besser einschätzen können.
 
Ich würd mir ehrlich gesagt nichtmal einen Anwalt nehmen. Die schicken ja irgendwelche Papiere mit, die man unterschrieben zurück senden soll. Dazu sucht man sich im Internet die abgeänderten Versionen (die, wo man keine Schuld eingesteht) und schickt die zurück. Im Normalfall hört man dann nichts mehr von denen, gibt genug die auf Anhieb zahlen, da lohnt sich der Aufwand nicht.
Ist sowohl meinem Bruder als auch mehreren Freunden schon passiert, bei denen waren die Summen höher und es kam trotzdem nie wieder etwas zurück.
Hauptsache man unterschreibt nicht das Zeug was die einem zugeschickt haben, einen Anwalt kann man sich später immernoch nehmen falls sie nicht locker lassen.
 
- Post vom Anwalt: 800€ wegen Hochladens von einem aktuellen Film in einem Filesharingsystem
Bring den Nulpen mal mit einem guten Meinungsverstärker bei, dass EMule und co Selbstmord sind.
 
am anfang dachte ich, iwer hat den alten thread wieder hoch geholt...

naja... pass aber auf, dass sie dir keinen schlägertrupp vorbei schicken ;)
 
Egal wer es gemacht hat. Der Anschlussinhaber haftet auf jeden Fall. Hier kommt die "Störerhaftung" zum tragen.

Ich glaube kaum, dass der Anschlussinhaber nachweisen kann:

- das er alle User belehrt hat (kein Filesharing,etc.)
- das hierfür von allen Unterschriften hat
- das Wlan ausreichend gesichert ist und er das beweisen kann


Lektüre dazu: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum/
 
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