1. Gibt schon so einen Thread. *modbutton*
2. Seit ihr wirklich pubertär eingestellt(oder gar in dem pubertären Alter) und bewertet ein Spiel nach Gore und Blut? Das ist enttäuschend. Am Besten man gebt euch ein Spiel(natürlich wird das beschlagnahmt) bei dem ihr Folterknecht seid und ihr das Opfer selbst erstellen könnt. Dies könnt ihr dann nach allen Regeln der Kunst töten, natürlich mit viel Blut und Splatter. Das spielt ihr dann 4 oder mehr Stunden am Tag. Nebenbei werdet ihr in eine Gummizelle gesteckt und besucht täglich mit 2 Männern in weiß den Onkel Doktor.
Es gibt genug gute Spiele die auch zensiert Spaß machen, oder sogar besser sind, da sie uncut übertreiben(Blutwolken sind unrealistisch, verdecken die Sicht etc.)
3. Die USK schneidet überhaupt nichts! Das macht das Unternehmen selbst. Die USK vergibt lediglich Freigaben oder nicht und gibt Richtlinien, was entfernt werden müsste um eine Freigabe zu bekommen da kommt es schon mal vor, dass die Spiele stärker zensiert werden als sie es für eine 18er müssten und es im 16er Siegel endet.
Nebenbei ist eine Indizierung schon sinnvoll, damit Jugendliche nicht an gewisse Spiele kommen, denn nach dem Ausweis wird eh nicht immer gefragt und Eltern/Geschwister etc. kaufen öfters mal 16er/18er Spiele für 12-14 jährige.
Indizierte Spiele verlangen eben einen Ausweis bzw eine Indentifikation und dies wird wohl erst in ca 5-10 Jahren umgangen, weil sich diese Generation schon gut genug auskennt.
Bei der Beschlagnahme ist dies imo was anderes. §131 STGB blockiert die meisten Möglichkeiten an ein Spiel zu kommen(wobei ich solche Spiele selbst nicht gerne spiele, aber Freiheitseinschränkung ist dies schon)
und objektiv gibt es genug Spiele die auf Liste A sind, aber Liste B würdiger wären, da wäre nur eine Indizierung wohl eine bessere Lösung.
Bei den anderen Paragraphen §86 §86a und §130 ist dies ja noch akzeptabel, wenn das Spiel, wirklich verherrlichend ist. Aber sobald es Nazisymbolik enthält und die Nazis reine Feinde sind ist dies stark übertrieben.
Da sollte man diversen Bayrischen Gerichten die Leviten lesen, die gegen alles ungeprüfte oder Freigabenverweigerte einen Indizierungsantrag stellen.