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Herzlich Willkommen!
Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.
Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.
Zum einen sind Banns selten ingameweit, der Benutzer kann also durchaus auch auf anderen Foren noch aktiv sein.
Zum anderen gibt es keinen Grund, den Benutzer und damit auch die Zuordnung seiner Beiträge und PMs zu ihm zu löschen. Sind ja weiterhin von ihm verfasst worden.
Geht doch, Benutzerliste -> Benutzer suchenViel nerviger find ich übrigens, dass man nicht nach gebannten Usern suchen kann, was es teils sehr schwierig macht älteren Content zu finden.
Nein. Wenn du im Forum postest räumst du uns das Nutzungsrecht an den Posts ein. Das heißt, dass sie stehenbleiben, solang wir das wollen.
Geht doch, Benutzerliste -> Benutzer suchen
Ich habe so gerade einen gebannten User gefunden.
(Donni, falls es jemanden interessiert)
In Foren gelten immer einfache Nutzungsrechte. Ebenso Blogs, soziale Netzwerke etc. In dem Moment, wo man auf "Post absenden" klickt, übergibt man der Seitentechnikden Inhalt. Ich bin kein Anwalt, also kann ich nicht definieren, was in den AGBs drin stehen muß (als ich mich hier registriert habe, stand es drin), aber soweit ich weiß, gilt das einfache Nutzungsrecht immer (wenn dem nicht so wäre wäre Posten ja auch gar nicht möglich), aber das ausschließende Nutzungsrecht nicht.
das kann sein, dass hier eine Abgrenzung gezogen wird - war mir neuDas Urheberrecht gilt nicht für jeden Post, sondern nur für Posts mit einem gewissen Wert für die Allgemeinheit. Ob ein Post dem Urheberrecht unterliegt, muß man im Einzelfall entscheiden, für den Großteil der Forenposts trifft das nämlich nicht zu. Daher kann ein User schonmal sowieso nicht drauf bestehen, alles löschen zu lassen.
Bei Guides, künstlerischen Bildern etc gilt das Urheberrecht.
Er kann Euch nicht das Urheberrecht einräumen, zumindest nicht in Deutschland, er kann Euch nur das Nutzungsrecht einräumen. Hier wäre der entsprechende Auszug aus der AGB von ingame interessant. Ob das Nutzungsrecht räumlich und zeitlich unbegrenzt ist, wenn ja dann dürfte Ihr seine Posts auch nutzen, wenn er ausscheidet...Aber auch dort verletzten wir das Urheberrecht nicht: Der Verfasser hats selbst gepostet und uns damit erlaubt es darzustellen. Wir klauen es ja nicht und schreiben unseren Namen drauf, eine Urheberrechtsverletzung würde nur dann vorliegen, wenn wir ihn als Verfasser verleugnen.
Kannst Du mir mal den Link geben?PS: Ich bin kein Jurist, aber das sagen Juristen in e-recht-Foren.