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Blizzard vs. Cheater Teil 2

Sinisterstrike_FK schrieb:
Nein, weder das Nutzen von bots noch das cheaten ist grundsätzlich gesetzlich Verboten, sprich eine Verletzung des Urheberrechts.
Beim Glider ist das nur deshalb der Fall, da der Bot WoW in den RAM läd und somit macht sich der Anwender von Glider strafbar.
Steht genau so im Urteil.

Nö.

Auszug aus Heise-Artikel
Das angerufene Bezirksgericht in Arizona hat am Montag entschieden, dass Nutzer der Cheat-Software Copyright-Verletzungen begehen.
 
es ist wohl sehr unrealistisch das mh user verklagt werden, oder leute die ähnliche programme nutzen.

um mal bei dem schönen vergleich mit den mp3 dateien zu bleiben..., da wurden nicht leute verklagt das sie runtergeladen haben, sondern das sie anderen die möglichkeit gaben von sich selbst musik runterzuladen.

ein kleiner aber feiner unterschied, da das hauptaugenmerk auf dem 'dealer' liegt, der eben nicht die rechte hat diese dinge für kleines geldoder free weiterzugeben.


D2 ohne bots, mh's und dupes wär wundervoll. ist aber leider höchst unrealistisch ;(
 
Buteo schrieb:
Irgendwie drängt sich bei mir die Frage auf ob hier noch alle richtig ticken? Das Verurteilen eines Bot programmers wird hier frenetisch gefeiert und gerichtliches Vorgehen gehen Cheat/Hack User gefordert.

...

Stellt euch mal vor ihr hätte mit 16 einen Bot programmiert und werdet dann verurteilt und zur Zahlung von 150 000 dollar verdonnert. Ihr wäret wegen eines unbedarften unüberlegten Fehler für den Rest eures Lebens ruiniert. Findet ihr nicht dass das ein "bisschen" weit geht? Die meisten MH Nutzer und wahrscheinlich auch diejenigen die sie programmieren sind doch minderjährige Teenager die sich gar nicht bewusst sind dass sie möglicherweise dafür gerichtlich belangt werden können.

einerseits wird blizzard sicherlich wie schon geschrieben keine kleinen bot nutzer zu der genannten strafe verurteilen lassen.

andererseits muss es in den köpfen der kinder zu einem umdenken kommen. es muss ihnen klar sein/werden, dass es sich nur weil es im internet stattfindet, kein recht-freier raum ist.
ich denke mal 90% der kids weiss heute, dass es illegal ist, musik aus dem netz zu saugen (P2P).
genauso sollten sie auch wissen, dass es nicht legal ist irgendwie in das spielgeschgehen von blizzard und anderen einzugreifen.

das alter ist dabei absolut egal. oder sollte ein virenprogrammierer deiner ansicht nach straffrei ausgehen, nur weil er 16 ist?

cheers

bigal
 
ich stimme dem was buteo sagt eigentlich zum größten teil zu. man kann nicht einfach hingehen und irgendnem 16jährigen (is ja nur nen bsp. kann auch 17 o.ä. sein ;)) das leben versauen nur weil er einen fehler begangen hat (wenn auch eine schweren).

ganz davon abgesehen hat blizzard eigentlich direkt gar nichts davon, den typen zu verknacken, einfach deshalb weil der 16jährige die 150000€ sowieso nicht so schnell bezahlen kann und dann die eltern zur kasse gebeten werden (zudem ist das meines wissens auch noch verletzung der aufsichtspflicht) und die das geld wohl auch nicht immer direkt flüssig haben. es sei denn es ist ne millionärsfamilie und da erreicht man auch nichts weil der 16ner dabei lern: "wenn ich scheiß bau passiert mir nichts".

der einzige vorteil wäre die abschreckung für andere leute, die man ja immer wieder erhofft, aber die nie wirkt, das schon genannte beispiel von musicsaugen wurde schon genannt, aber auch dinge wie betrunken autofahren etc... wirkt also auch nichts.

finde aber trotzdem das man den typen einen auf den deckel geben sollte damit sie lernen das sie scheiße bauen (so fern sie lernfähig sind). muss dafür aber ne andere möglichkeit geben, als ihnen das leben zu versauen, denn die einzigen möglichen folgen davon sind: der springt von der nächsten Brücke oder er macht nochmehr illegales um aus der Krise wieder rauszukommen drogen verticken etc.)


:flame: mfg thunderbirds :flame:
 
leute wir leben in deutschland, sowas würd hier nich wirklich durchkommen ...
außerdem wird d3 nich kostenpflichtig und was man "für den singleplayer" konstruiert ist eh scheißegal ;)
 
Den ganzen Thread und all seine hier anwesenden Teilnehmer sollte man für die silberne Zitrone nominieren.
Göttlich ... wirklich.
Erbsenzähler, Haarspalter ... ich schließe euch alle in mein Herz.
Habe herzhaft, wie lange nicht zuvor, gelacht.
:autsch: :D :top:

Tip: Nehmt euch wirklich starke, wichtige Themen zur Brust. Aber nicht so einen Müll. sry
Rat: Aktive Hobbbys suchen; ans Sonnenlicht gehen
 
Greifvogel schrieb:
Den ganzen Thread und all seine hier anwesenden Teilnehmer sollte man für die silberne Zitrone nominieren.
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Habe herzhaft, wie lange nicht zuvor, gelacht.
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Rat: Aktive Hobbbys suchen; ans Sonnenlicht gehen

Toller Tip, gehe auch so ans Sonnenlicht (ohja, sogar ganz unabhängig ob Blizzard nun den WoWGlider verboten hat oder nicht)...

Lächerlich... behalt deine dummen Kommentare einfach für dich, erleichtert uns das Lesen ungemein...! Danke!
 
BaronTeku schrieb:

Auszug aus Heise-Artikel
Das angerufene Bezirksgericht in Arizona hat am Montag entschieden, dass Nutzer der Cheat-Software Copyright-Verletzungen begehen.

Erst negierst du meine Aussage, dann postest du genau das, was ich zuvor geschrieben habe...

Ich habe doch gesagt, dass die User von Glider eine Copyright Verletzung begehen, aber nur, weil der Glider WOW in den RAM kopiert! Das ist bei den meisten anderen Cheats nicht so und dann ist es auch keine Copyright verletzung.

Dein Zitat ist ein Klassischer "selfown" wie er in euren Foren ja gerne genannt wird, da ich das gleiche in meinem Post vorher gesagt habe.

Bevor hier noch einer den Heise Artikel Zitiert sollte er wirklich mal das Originalurteil durchlesen, aber das wäre ja viel Arbeit und kein einfaches +1...

Auszüge aus dem Originalurteil diesbezüglich:

"Nor does MDY dispute that the game client software, which
typically is located on the hard drive of a player’s personal computer, is copied from the hard
drive to the computer’s random access memory (“RAM”) when WoW is played.

Ninth Circuit law holds that the copying of software to RAM constitutes “copying”
for purposes of section 106 of the Copyright Act. MAI Sys. Corp. v. Peak Computer, Inc.,
991 F.2d 511, 518-19 (9th Cir. 1993).

Thus, if a person is not authorized by the copyright
holder (through a license) or by law (through section117, which will be discussed below) to
copy the software to RAM, the person is guilty of copyright infringement because the person
has exercised a right (copying) that belongs exclusively to the copyright holder."

“[T]he loading of software into RAM creates a
copy under the Copyright Act.”

"...and Glider users therefore infringe Blizzard’s copyright."


Würde die Glider Software nicht WoW in den RAM Kopieren und somit gegen das Copyright-Recht verstoßen wäre die Nutzung des Cheat-Programms juristisch gesehen erlaubt und ein rechtliches Vorgehen gegen die Cheater wäre nicht möglich!

Tip: Nehmt euch wirklich starke, wichtige Themen zur Brust. Aber nicht so einen Müll. sry
Rat: Aktive Hobbbys suchen; ans Sonnenlicht gehen
Absolut lächerlich weißt du das?
Vielleicht solltest du mal an die Sonne gehen und dir Hobbys suchen, dann müsstest du nicht im Forum aktiv diskutierende nerven... (ich weiß ja nicht was du in einem Forum suchst wenn du etwas gegen Diskusion hast scheinbar)
 
Greifvogel schrieb:
Den ganzen Thread und all seine hier anwesenden Teilnehmer sollte man für die silberne Zitrone nominieren.
Göttlich ... wirklich.
Erbsenzähler, Haarspalter ... ich schließe euch alle in mein Herz.
Habe herzhaft, wie lange nicht zuvor, gelacht.
:autsch: :D :top:

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JAAAA komm her schnuckiputz

KUSCHELALARM

keine Angst in der Sízi sind wir regelmäßig....

Schau mal ins D3 Forum da gibts noch mehr solche Erbsenzähler und HaarspalterVögel und Jammerlappen

es nutzt trotzdem nichts schnurzelchen, unsere Posts werden rein nichts bewirken und man wird uns auslachen
 
Greifvogel schrieb:
Den ganzen Thread und all seine hier anwesenden Teilnehmer sollte man für die silberne Zitrone nominieren.
Göttlich ... wirklich.
Erbsenzähler, Haarspalter ... ich schließe euch alle in mein Herz.
Habe herzhaft, wie lange nicht zuvor, gelacht.
:autsch: :D :top:

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also wenn es dieses thema hier nicht wert ist drüber zu diskutieren, dann frage ich mich ernsthaft, welches es denn noch ist..

@Sinisterstrike_FK

ich hab mich inzwischen durch grössere teile des urteils durchgequält (ich hasse gesetztestexte schon wenn sie in deutsch verfasst sind).

bei deiner aussage:
Würde die Glider Software nicht WoW in den RAM Kopieren und somit gegen das Copyright-Recht verstoßen wäre die Nutzung des Cheat-Programms juristisch gesehen erlaubt und ein rechtliches Vorgehen gegen die Cheater wäre nicht möglich!
bin ich mir allerdings nicht ganz sicher.
ich denke der EULA verstoss alleine würde rein theoretisch reichen um rechtliche schritte einzuleiten (was bisher nur einfach noch niemand gemacht hat, weil es wahrscheinlich zu nichtig ist, um es vor gericht zu bringen).
der richter erkennt ja schliesslich an, dass der user seine lizenz zur nutzung in dem moment verliert, in dem er gegen die eula verstösst und somit kommt er erst zu der erkenntnis:
"...and Glider users therefore infringe Blizzard’s copyright."

die eula ist also der springende punkt, und nicht die kopie der software ins ram oder?

cheers

bigal
 
Sinisterstrike_FK schrieb:
Ich habe doch gesagt, dass die User von Glider eine Copyright Verletzung begehen, aber nur, weil der Glider WOW in den RAM kopiert! Das ist bei den meisten anderen Cheats nicht so und dann ist es auch keine Copyright verletzung.

Ahh...ein Apfel vom Baum der Erkenntnis. Jetzt habe ich es auch verstanden! :top:
 
Die Interessenlage ist doch ganz klar: Wer den WoW Glider benutzt, entwickelt den Char und farmt schneller und das ohne Mühe. Konsequenz: Online-Accounts werden früher gekündigt... Blizz geht Geld verloren und das nicht zu knapp.

Die Posts von Greifvogel und Fana kann ich da nicht nachvollziehen- das ganze wird auch auf Dia III durchschlagen, zwar nicht wegen monatlicher Kosten, aber wegen der Mundpropaganda: Wer spielt schon gerne ein Spiel, indem Cheats und Hacks leicht möglich sind? Folge: Add-ons verkaufen sich schlechter, insgesamt wird weniger Umsatz erzielt.



Das Urteil

http://www.mmoglider.com/legal/order_july14_2008.pdf


ist sehr interessant:

Ca. 10 Millionen spielen WoW online.
Blizz setzt 1,5 Milliarden Dollar im Jahr damit um.
Damit dürfte WoW das mit Abstand erfolgreichste Spiel sein, welches jemals hergestellt wurde.

WoW has been enormously successful. Blizzard asserts, and MDY does not dispute,
that WoW is the largest and most successful multiplayer online game in the world. WoW
currently has some 10,000,000 active players and generates more than $1.5 billion in revenue
annually.


Es dürften mittlerweile gut 5 Milliarden Dollar an dem Spiel umgesetzt worden sein.


Donelly hat durch den Absatz von ein paar 100.000 Kopien seines Wow-Gliders profitiert und damit rund 10 Millionen Dollar umgesetzt bis jetzt. Hört sich nach nicht wirklich viel an im Vergleich zu 5 Milliarden, aber wenn, sagen wir, 300.000 Accounts sechs Monate weniger lang spielen als üblich, sind wir bei 12 Euro (gemittelt) x 6 x 300.000 = 22,8 Millionen Schaden. Von den ganzen Zusatzgeschäften wie Goldverkauf gar nicht zu reden.


Das Gericht stellte sodann fest, dass das Nutzen des Gliders einen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen ( die der Nutzer akzeptieren muss) darstellt, weil das Spiel in den RAM geladen werden muss und dort vom Glider unerlaubterweise verändert wird. Durch diese unauthorisierte Veränderung käme es zu einem Urheberrechtsverstoß.

Users of Glider clearly violate the prohibition in section 4(B)(ii) of the TOU against
the use of “bots” or any “third-party software designed to modify the [WoW] experience[.]”
Dkt. #41-8 at 4. Players who use Glider to mine WoW for game assets also violate section
4(B)(iii). When WoW users employ Glider, therefore, they act outside the scope of the
license delineated in section 4 of the TOU. Copying the game client software to RAM while
engaged in this unauthorized activity constitutes copyright infringement.

Hm, da sollte man den DMCA ( Digital Rights Millenium Act) besser kennen. Bedenklich ist allerdings, dass MDY ( Donelly) sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichts (Fed. Court) stützt, dass ein Lizenzverstoß nur dann auch eine Urheberrechtsverletzung darstelle, wenn der DMCA verletzt ist und dass das hier entscheidene Gericht das nicht so sieht:


MDY relies on the Federal Circuit’s decision in Storage Technology Corp. v. Custom
Hardware Engineering & Consulting, Inc., 421 F.3d 1307 (Fed. Cir. 2005), to argue that
“uses” which violate a license constitute copyright infringement only when the uses
themselves infringe one of the exclusive rights granted by the Copyright Act. Dkt. #57 at
6-7. The Court is not convinced that Storage Technology should be read so narrowly.

Es läßt jeden Verstoß gegen die EULA oder TOU (Terms of Use) ausreichen um damit auch den Copyright-Verstoß zu begründen:


The Court cannot accept MDY’s
assertion, at least as a matter of Ninth Circuit law, that the act that takes one outside the
scope of the license and the act that constitutes infringement must be one and the same.
Even if MDY’s proposition were true, however, it would not change the result in this
case. The act that violates the EULA and TOU and takes Glider users outside the scope of
Blizzard’s limited license is the use of Glider to play WoW, and the use of Glider to play
WoW necessarily includes copying the game client software to RAM. Thus, the act that
exceeds the scope of the license and the act that violates Blizzard’s copyright are the same.

Das führt dazu, dass jeder Spielehersteller über die Lizenzvergabe den Umfang des objektiven Urheberrechts bestimmen könnte - schwierig, denn das Urheberrecht ist nunmal Gesetzgebung und keine Frage der Vereinbarung zwischen Hersteller und Spieler. Aber das Gericht schränkt selbst ein, dass es eben seine eigene Rechtsprechung sei. ( Case Law in den USA!)

Neben einigen weiteren Schauplätzen der Hauptsatz des Urteils:

IT IS ORDERED:
1. The parties’ motions for summary judgment (Dkt. ##39, 45) are granted in part
and denied in part. The Court grants summary judgment in favor of Blizzard with respect to
MDY’s liability for tortious interference (Count I) and contributory and vicarious copyright
infringement (Counts II-III); grants summary judgment in favor of MDY on the portion of the
DMCA claim (Count IV) that is based on 17 U.S.C. § 1201(a)(2) and applies to Blizzard’s
game client software code; grants summary judgment in favor of MDY on the unfair
competition claim (Count VI); and denies summary judgment on the unjust enrichment claim
(Count VII).

- Glider hat unerlaubt in das Spiel eingegriffen
- zu Urheberrechtsverletzungen beigetragen
- wofür Donelly verantwortlich und haftbar ist
- der Glider aber keine Umgehung von Warden darstellt (Kopierschutz und Fälschungschutz nach DMCA)
- dass Donelly aber keinen unfairen Wettbewerb begangen hätte
- und sich auch nicht unerlaubt bereichert hätte.

Zahlen wird er dennoch müssen ( siehe erste drei Punkte)

Edit: Das hatte ich noch vergessen: Blizz geht gerade gegen den Glider vor, das Urteil begründet aber ebenso eine Haftung für den einzelnen Spieler, der ja das Copyright verletzt. Zwar wird das Spiel nicht illegal gesaugt, aber Blizz hat vermehrte Anstrengungen um die Auswirkungen des Gliders zu unterbinden - ein Schadenersatz wäre also denkbar. Gegen MDY vorzugehen ist allerdings sinnvoller, da zunächst effektiver.
 
nachtigall ick hör dir trapsen..

ich hab das weiter vorgehen von blizzard im startpost editiert.
jetzt wollen sie gegen die verbreitung des sourcecodes vorgehen, damit es nicht zu einem open source projekt werden kann..

so langsam muss ich meinen anfänglichen optimismus echt zurückschrauben. das nimmt ja kein ende..

cheers

bigal
 
Das wird nix mit dem Verklagen bei diablo 2 weil die ja nix bezahlen und somit Blizzard auch keine Verluste kriegt .
 
sehe ich auch so.

was ein schlechtes omen auf die kostenfreiheit des battle net 2.0 und diablo3 wirft.

denn mit monatlichen kosten würden sie zwei fliegen mit einer klappe schlagen. geld und mehr geld :/
 
bigAl2 schrieb:
sehe ich auch so.

was ein schlechtes omen auf die kostenfreiheit des battle net 2.0 und diablo3 wirft.

denn mit monatlichen kosten würden sie zwei fliegen mit einer klappe schlagen. geld und mehr geld :/


das is das problem, wenn d3 kostenpflichtig wird, haben sie auch ein argument wie bei wow, dass sie verdienstentgang haben und BAM, wirst verklagt weil du wegen eines potenziell verursachten lags ("dupegefahr") in den spielmechanismus eingegriffen hast. da is dann nix nur mit tempban oda so ^^


so long
 
Kinlumas schrieb:
Das wird nix mit dem Verklagen bei diablo 2 weil die ja nix bezahlen und somit Blizzard auch keine Verluste kriegt .

Blizzard hat doch alle bekannten Programmierer und Seiten im Zeitraum 05/06 außer Gefecht gesetzt nur, waren die Glider Programmierer so dumm sich mit Blizzard anzulegen.
Blizzard kann doch Argumentieren wie sie wollen Verstoss gegen die ToU oder Eula, alles führt zum Sieg.
 
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