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Blizzard hat am 24.09.2012 eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sich der Publisher zukünftig auf den Verpackung der Spiele darauf hinzuweisen, dass für die Spielnutzung eine dauerhafte Internetverbindung bestehen und ein Account auf Battle.net angelegt werden muss. Der Anlaß für die Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Bundesverband war der Release von Diablo 3. Die Unterlassungserklärung erstreckt sich aber auf sämtliche Angebote Blizzards, die eine dauerhafte Internetverbindung und einen battle.net-Account benötigen.
Zu der Unterlassungsklage gegen Blizzard kam es, da laut der VSZB (Verbraucherzentrale Bundesverband), welche Blizzard abgemahnt hatte, einige wichtige Hinweise für die Spieler nicht auf den Verpackungen angegeben wurden. Darunter zählen …
Hier könnt ihr den ganzen Artikel lesen: Diablo 3: Blizzard akzeptiert neue Pflichtangaben auf Verpackung!
Zu der Unterlassungsklage gegen Blizzard kam es, da laut der VSZB (Verbraucherzentrale Bundesverband), welche Blizzard abgemahnt hatte, einige wichtige Hinweise für die Spieler nicht auf den Verpackungen angegeben wurden. Darunter zählen …
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