In den Systemvoraussetzungen steht doch klar drin, dass eine Internetverbindung erforderlich ist. Und da steht auch nichts davon, dass man sie nur zum Starten benötigt. Was kann Blizzard dafür, wenn sich die Leute irgendwas dazudichten? Man kann ja auch nicht mitten im Spiel die CPU ausbauen, muss man jetzt auch draufschreiben: "
Dauerhaft 2.8 GHz"?
Verbraucherschutz ist ja gut und schön, aber man muss die Verbraucher nicht vor eigener Dummheit und der Unfähigkeit, Systemvoraussetzungen die korrekt auf der Verpackung stehen, zu lesen, schützen.
Die spinnen, die Verbraucherschützer