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Er müsste aber im Zweifel erstmal beweisen, dass da wirklich keine CD drin war...und das würde eher schwer werdeninn frodi schrieb:edith sagt @ .genmashi.: im zweifen FÜR den angeklagten
das soll man ihm erstmal nachweisen dass die cd nicht da war
weis jetzt nicht wie das bei dem spiel mit cd key für online registrierung ist
aber was bringt es ihm sonst wenn er sich auf diese art und weise eine zusätzliche CD aneignet?
Schwarzer-Engel schrieb:Btw: Pass auf dein Laufwerk auf, wenn du das Spiel installierst![]()
Der_Neuling schrieb:Ich denke er meint den sehr beliebten Kopierschutz von Spellforce 2, der dein Laufwerk gegen Orginla CDs schützen kann....
Es kann passieren, dass dein Laufwerk die Cd wegen des Kopierschutzes nicht erkennt...
DerBK schrieb:Joa, ich mach mir ehrlich gesagt bei nem Laden wie Media Markt nicht soviel Hoffnung, dass die das Wort 'Kulanz' kennen, aber versuchen werd ichs einfach mal. Im Zweifelsfall steh ich dqann mit 20 Euro weniger da, was ärgerlich ist, aber auch kein Weltuntergang.
Aber ab sofort wird nach dem Bezahlen jedes spiel erstmal ausgepackt^^
Und nen Kunden verlieren tun die damit nicht, wenn sie die Reklamation ablehnen. Ich hab da ja volles Verständnis für :/