Also ich habs jetzt nur mal überflogen, aber:
1. Ich würde erstmal zum Bund gehen um zu sehen wie es ist, denn verweigern kann man immer noch (habe sogar Zeitsoldaten verweigern sehen)
2. Ja es gibt den Bart und Haarerlass der theoretisch auch wirksam ist, weil man bei Soldaten die Grundrechte einschränken kann(also mehr als bei normalen Menschen)
3. Es gibt auch dieses Urteil, nur man darf nie vergessen das es natürlich eine Einzelfallentscheidung ist und ich natürlich nicht weiß wie lang die Haare von dem waren
4. Genug Ansatzpunkte gibt es auf jeden Fall:
- Abscheinden der Haare ist wegen wachstumsdauer evtl. unverhältnismäßig zum erreichten Zweck und der Dauer des Dienstes (+zum Dienst "gezwungen")
- Es gibt Einsatzgebiete da sind lange Haare gefährlich (vorher anders einplanen lassen?)
- Es gibt vorgesetzte die das so und so sehen (Immer schön gleich zum Spieß/kompaniechef, wenn son Feldwebel doof kommt)
- Mit Wehrbeauftragten drohen macht immer Spass
- Setzt dich evtl. vorher schon mit dem Bundeswehrverband in Verbindung evtl. helfen die dir und können dir genauere Aussagen machen
- Weibliche Soldaten mit kurzen Haaren sind eher selten, für die gilt der Erlass nicht (glaub ich) Gleichberechtigung?(Schweres Thema, würd ich al letztes Argument nehmen)
- Im Zweifelsfall verweigern
- Rede offen und sofort darüber! Wenn du gleich am Anfang eine Person in Verantwortung ansprichst wirkt das viel besser als wenn du nörgelst "Ich schneide mir meine Haare nicht ab!"
- Allgemein aber im Zweifelsfall auf Probleme einstellen
- Als verletztes Grundrecht passt min. die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S.1) besser, aber kein Plan ob es auch ein spezielleres Grundrecht gibt. Immer schön drauf beziehen
Für den der die ZDv zitiert hat: hmm ist die nicht VS-NfD? Darf man daraus auszüge schrieben? Naja wirst schon wissen was du tust. Zur Einziehungsituation sag ich nix, da hab ich redeverbot :<