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Ist Diebstahl virtueller Gegenstände eine Straftat?

Das wurde nie bezweifelt, Grampa. Die Situation in Deutschland war eigentlich nie diskussionswürdig.

Früher oder später wird es jedoch dazu kommen, dass der Gesetzgeber sich mit diesem Thema auseinandersetzen muss. Das war aber schon auf Seite 2 des Threads klar.
 
Gut, gut. Wollte das nur noch mal klargestellt wissen - nicht dass man hier aneinander vorbeiredet.

Der Gesetzgeber wird sich erst dann (möglicherweise) der Sache annehmen, wenn die Spielhersteller selbst kommerziell item-shops betreiben bzw. entspr. Konzessionsverträge vergeben - bei der derzeitigen Lage besteht m.E. einfach keinerlei (strafrechtlich) schutzwürdiges Bedürfnis derjenigen, deren acc. leer-geräumt wird.
 
Das Beschaffen der Items, sofern es wirklich stattfinden würde (man kann wohl davon ausgehen, dass ausschließlich Dubes angeboten werden:no:), wäre zunächst einmal eine Dienstleistung*. Hinter jeder Dienstleistung steht wiederum ein Wert, der sich meist aus benötigten Produktionsmitteln und der eigentlichen Arbeit (in diesem Fall ein PC, ein Server, Strom für ~ 2h Dauereinsatz, sowie etwas Administration) zusammensetzt.

Die meisten Itemstores weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass ausschließlich diese Dienstleistung angeboten wird und die eigentlichen Items (sowohl deren Konzepte, als auch die gehandelten Dateien) als Bestandteil von Diablo 2 eingetragene Marken der Firma Blizzard sind.

Somit stiehlt der Dieb eines vermeintlich ausschließlich ideellen Güters (z.B. eines SoJs) also ein weltliches Gut, nämlich die Arbeit eines Dupers ;)

Und wenn es sich dabei um Items im Wert von 1000€ handelt ist das meiner Meinung nach eine ernst zu nehmende Straftat.

Kein Gericht dieses Landes würde in einem virtuellen Gegenstand eine Sache iSd StGB sehen, es sei denn der BGH würde die ständige Rechtsprechung selbst über Bord werfen.

Virtuelle bzw. vorallem ideelle Güter werden im deutschen, sowie im internationalen Strafrecht durchaus geschützt. Beispielsweise werden eingetragene Markennamen oder manchmal sogar Zitate urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht kommerziell weiterverwendet werden. Auch wenn der eigentliche Wert, der sich dahinter verbirgt nur eine Idee ist.

Sogar der Diebstahl von Gedanken ist strafbar.
 
Das tut mir leid, dass ich es in dieser Deutlichkeit sagen muss, aber: Das ist totaler nonsens. Bei der letzten Aussage schüttelts mich.

Es gibt keinen Diebstahl von Gedanken und was gemeinhin als "geistiges Eigentum" bezeichnet wird ist KEIN EIGENTUM iSd Strafrechts.

Du hast natürlich Recht, dass Verstöße gegen das Urherberrecht nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzansprüche begründen, sondern auch strafrehctlich verfolgt werden können. Die entsprechenden Bestimmungen sind aber den Spezialgesetzen zu entnehmen - im StGB finden sich diesbezüglich keine Strafvorschriften.

Also nochmale, darauf lege ich wirklich Wert: "Geistiges Eigentum" ist nicht nur eine unglückliche Formulierung, sondern führt bei 99% der Bevölkerung zu einer falschen Vorstellung. Darum würde ich diesen Temrinus tunlichst vermeiden.


Ich möchte weder dich noch sonst irgendjemanden, der sich an der Diskussion beteiligt beleidigen. Ich wähle diese Schärfe nur, um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen.


Mfg


p.s.: Es gibt KEIN "GEISTIGES EIGENTUM"
 
Was sagt denn der oben zitierte niederländische Strafrechtsparagraph 310 und gibt es einen entsprechenden deutschen Paragraphen? Oder ein Grundsatzurteil des BGH? Daß die Polizei einer Anzeige nachgeht hat juristisch ja nun erstmal gar keine Relevanz, im Gegenteil, das muß die Polizei tun, Verfahren einstellen kann nur die Staatsanwaltschaft.
 
Kurz und Knapp: Ja es ist eine Straftat es geht um das ausspionieren und verändern persönlicher Daten was eine Straftat dar´stelt weitere Erklärungen find ich unnötig.
 
Originally posted by Morrich
Ich würde hier den Straftatbestand nicht unbedingt beim Diebstahl der Items sehen, sondern beim "Hack" des jeweiligen Accounts.

So gesehen besteht ein ganz klarer Straftatbestand, da sich der Dieb unberechtigt Zugang zum Account eines anderen Spielers verschafft hat.
Sowas ist genauso zu ahnden wie das Eindringen in IT Systeme von Firmen und Behörden.
Hier erfolgte ein "Datendiebstahl" und somit eine Straftat.

Hin zu kommt ja noch, dass man ja Diablo garnicht als Vergleich oder Beispiel nehmen kann, da die Items und Accounts sowieso alle Blizzard gehören, und wenn man die verliert hat man eben auf gut deutsch einfach Pech gehabt ..

death-smile.gif


Und das mag dann immer noch auf die jeweiligen Spieleanbieter und Betreiber drauf ankommen..

Ich stimme meinen Vorrednern auch zu, dass die Polizei lieber richtige Straftaten verfolgen sollte, dennoch, was das mit der virtuellen Datenmenge zu tun hat, wie gesagt Anwaltszeug, Patente, wie der User hier vor mir schon sagte, ist es natürlich was ganz anderes .. Und wenn jemand da ran will, und jemandem schaden will, wird er es auch tun, und natürlich ohne dabei entdeckt zu werden .. Das ist dann natürlich eine riesige Sauerei.

@ Scourge, naja im Prinzip geht es halt schon .. Und die Realität ist wesentlich Handfester als die Virtualität
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Meiner Meinung nach is das so ne Sache. Wenn alles "Selffound" is bzw. ertradet im Game is es keine Straftat da einem ja nichts an sich geklaut wurde (Spiel bleibt Spiel). Aber wenn einem was geklaut wird wofür man bezahlt hat, dann fällt das eindeutig auf Diebstahl meiner Meinung nach.
 
Situation.
Mit großem Staunen blicken wir nun auf eine Pressemeldung der Bochumer Polizei. Im Online-Spiel Metin 2 wurde ein 45-jähriger Spieler bestohlen. Da er für seine Items im Vorfeld etwa 1.000 € investiert hatte, wandte er sich an die Polizei. Überraschenderweise nahm man dort den Fall auf und versprach, im Cyberspace die Ermittlungen aufzunehmen. Wie sich der Fall weiterentwickelt, ist ungewiss, jedoch könnte die Bereitwilligkeit der Polizei ungeahnte Folgen nach sich ziehen. Man stelle sich nur einmal vor, bestohlene Diablo 2-Spieler, die ebenfalls echtes Geld in den Kauf virtueller Gegenstände bei Itemshops oder Auktionshäuser investiert haben, folgten diesem Beispiel. In den Niederlanden verurteilten die Richter im November 2008 zwei Jugendliche wegen Diebstahls virtueller Güter zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit. In Deutschland ist eine Verurteilung wegen Diebstahls von Items derzeit noch undenkbar.

Quelle


Interessant ist, dass die Verurteilung in den Niederlanden und der Grund für die Aktivitäten der Bochumer Polizei darin begründet liegen, dass für die Beschaffung der virtuellen Items echtes Geld aufgewendet wurde. Da der Verkauf virtueller Gegenstände in Deutschland erlaubt ist, könnte die neue Praxis der Behörden nochmal ein besonderes Licht auf die in verschiedenen Communities umstrittenen Online-Auktionshäuser werfen.

Wie denkt ihr darüber?

Wird der Kauf virtueller Items damit nicht ein Stück weit hoffähig gemacht?


In dem fall hier,hat der Spieler so an die 1.000 € dafür investiert.Somit war es dann auch Diebstahl und eine Straftat.
Zu der Frage bezüglich Itemkauf und Sicherheit ?
Tja bei einem Handel dieser Art hat man natürlich gewisse Rechte,da ja echtes Geld verwendet wurde.Es kommt auf die Umstände an
 
ich finde es ist eine Straftat, wenn man sich Items für Geld kauft.

Alles Weitere ist nur ein Spiel, und normalerweise wird man halt nicht abgezockt, außer man macht einen Fehler.
 
ich finde es ist eine Straftat, wenn man sich Items für Geld kauft.

Alles Weitere ist nur ein Spiel, und normalerweise wird man halt nicht abgezockt, außer man macht einen Fehler.

omg das ist ja mal wieder ein epic fail. bitte erst hirn einschalten und dann posten, ok?

metin 2 ist nämlich ein "free2play" mmo, wo man sich die items/boni vom entwickler kaufen kann, du experte! :autsch:

ich würde mir auch keine items kaufen (jedenfalls niemals zu solch einen "wert"), aber wenn man das nötige kleingeld hat, wieso nicht?

aber darum geht es hier auch nicht. auch nicht darum, ob der bestohlene nun fahrlässig gehandelt hat, oder nicht.

hier geht es darum, ob virtueller diebstahl eine straftat ist. und hier wird es kompliziert: was wäre denn, wenn jemand die selben items bessesen hätte, dies aber durch selber finden und traden erreicht hätte? es wäre der selbe virtuelle wert, für den man aber nichts bezahlt hat. wäre ein diebstahl desshalb weniger schlimm? ich denke nicht.

wie soll man jetzt den wert bemessen, wenn man nichts dafür gezahlt hat?

schwierige rechtslage...
 
Blizzard hält es so, dass sie keine eigenen Itemshops betreiben und versuchen so gut als möglich dagegen anzukämpfen.
Und klappen tut es eigentlich nur deshalb nicht weil das „Items kaufen“ schon so hineingefressen ist – in die Gehirne von zigtausend Deppen. Und weil das Internetrecht so schlecht ausgearbeitet ist.

Und da kam schon WIEDER das Argument mit „ja, mei – wenn man wenig Freizeit hat und evtl. Familie, da muss man sich den Kram halt kaufen um fein dabei zu sein“
Boah, das kann ich echt nicht mehr hören. Wer keine Zeit hat sich bei einem Spiel zu entwickeln der ist halt scheisse im Spiel. Thats life.

Im echten Leben kann man sich mit Geld eh schon alles kaufen – jetzt solls also auch in der virtuellen Welt so sein dass nur mehr die mit dem dicken Geldbeutel den Ton angeben?
Blizzard hat bewusst in deren Spielbalancing NICHT eingebaut dass man unbegrenzt per Knopfdruck und Überweisung an Items kommt. Warum? Weil jeder halbwegs seriöse Spielehersteller weiß
dass man damit jegliches PvP und Balancing zerstört.
Wenn ich mich mal hier im Forum umschaue: Wer von euch würde behaupten dass er zu den Schwerverdienern zählt? Hm?
Und machts spass von ein paar Itemshop-Einkäufern im Duel eins über die Rübe zu bekommen? Nur weil sie sichs grad leisten können und ihr nicht?

So, ich weich schon wieder vom Thema ab. Aber auch nur weil mir da jedesmal wieder die letzte WoW Statistik einfällt. Wieviel % Itemshops nutzen oder mit den Gedanken spielen es zu tun. Die Zahlen will ich gar nicht mehr nennen weils eigentlich traurig ist.

Nur um noch kurz zu dem einen Vergleich zu kommen: Spieler A leistet sich teure Fussballschuhe, Spiele B nicht. So nach dem Motto „nicht über Spieler A schimpfen, ist doch nix besonderes... bei D2 wärs ähnlich“

Itemshops sind nicht wie irgendwelche bescheurten Schuhe einzustufen. Itemshop = Doping. Es ist genau die gleiche Schmierenkomödie wie im Radsport und ein Schlag ins Gesicht für jeden Sportfan.


Und zur ursprünglichen Frage: Ich sage nur dass das Internetrecht endlich mal weniger stiefmütterlich behandelt werden sollte. Jedes Jahr entstehen Mrd. Schaden durch Spam, Beschiss und Abzocke im Internet. Der arme Irre der zur Polizei gegangen ist hat sichs zwar verdient, aber vor allem Spammer gehören in die Tonne.
 
Oh, ja, bitte mehr Regulierung im "rechtsfreien Chaosraum"!

SCNR.

Ist das Internetrecht so schlecht ausgearbeitet? Ist es schlechter als das Telefaxrecht? Oder das Telefonrecht? Oder das Funkrecht?

Muss man auf alles was mit Recht und Internet zu tun gleich allergisch reagieren? Ich bezweifle mal, das storm22 das Internet zensieren lassen will. Es geht wohl eher darum, klipp und klar festzulegen, wozu gewisse Straftaten im Netz zählen und wie die Strafe dafür ist. Ob das wirklich nötig ist, ist eine andere Frage, weil das meiste entweder geregelt ist (Ausspähung der Daten, etc.) oder einem bestehenden Straftatbestand zugeordnet werden kann (in diesem Fall wahrscheinlich Betrug, oder halt ausgespähte Daten, s.o.). Wäre halt schwieriger, wenn man Leute schnappt, die sowas abziehen, den Anklagepunkt zu finden, da wären klare Regeln vll. schon hilfreich. Deswegen muss ja das Netz nicht automatisch mehr reguliert werden.

Und das Telefonrecht wurde vor kurzem erst wieder verschärft. Da wurden auch Strafmaß, etc. für unerlaubte Telefonwerbung festgelegt. War wahrscheinlich auch schlecht ausgearbeitet, sonst müsste man da nicht nachbessern. Und das Telefon gibt's schon ein Weilchen länger als das Internet. Von daher wird es immer nötig sein, die Rechtslage entsprechend anzupassen, sei es beim Telefon, Internet und von mir aus auch beim Faxen oder Morsen ;)
 
omg das ist ja mal wieder ein epic fail. bitte erst hirn einschalten und dann posten, ok?

metin 2 ist nämlich ein "free2play" mmo, wo man sich die items/boni vom entwickler kaufen kann, du experte! :autsch:

ich würde mir auch keine items kaufen (jedenfalls niemals zu solch einen "wert"), aber wenn man das nötige kleingeld hat, wieso nicht?

aber darum geht es hier auch nicht. auch nicht darum, ob der bestohlene nun fahrlässig gehandelt hat, oder nicht.

hier geht es darum, ob virtueller diebstahl eine straftat ist. und hier wird es kompliziert: was wäre denn, wenn jemand die selben items bessesen hätte, dies aber durch selber finden und traden erreicht hätte? es wäre der selbe virtuelle wert, für den man aber nichts bezahlt hat. wäre ein diebstahl desshalb weniger schlimm? ich denke nicht.

wie soll man jetzt den wert bemessen, wenn man nichts dafür gezahlt hat?

schwierige rechtslage...

Ja, natürlich ist es jetzt noch schwierig, weil es sich dabei noch nicht um einen "Markt" handelt, die Problematiken sind noch sehr jung, in 5-20 Jahren könnten virtuell gefundene Gegenstände bereits einen offiziellen Wert haben. Aber wie kommen wir dahin? Dafür braucht's erstmals die Möglichkeiten solche Straftaten effektiv bestrafen zu können, Beweisführung usw. würden verbessert werden usw. Dann würde ab einem gewissen Zeitpunkt "selffound" Zeugs den selben Gegenwert bekommen (vorausgesetzt, dann wird's noch Spiele geben, wo man die Dinge, die man kaufen kann immer noch normal finden kann ;)).

Blizzard hält es so, dass sie keine eigenen Itemshops betreiben und versuchen so gut als möglich dagegen anzukämpfen.
Und klappen tut es eigentlich nur deshalb nicht weil das „Items kaufen“ schon so hineingefressen ist – in die Gehirne von zigtausend Deppen. Und weil das Internetrecht so schlecht ausgearbeitet ist.

Und da kam schon WIEDER das Argument mit „ja, mei – wenn man wenig Freizeit hat und evtl. Familie, da muss man sich den Kram halt kaufen um fein dabei zu sein“
Boah, das kann ich echt nicht mehr hören. Wer keine Zeit hat sich bei einem Spiel zu entwickeln der ist halt scheisse im Spiel. Thats life.

Im echten Leben kann man sich mit Geld eh schon alles kaufen – jetzt solls also auch in der virtuellen Welt so sein dass nur mehr die mit dem dicken Geldbeutel den Ton angeben?
Blizzard hat bewusst in deren Spielbalancing NICHT eingebaut dass man unbegrenzt per Knopfdruck und Überweisung an Items kommt. Warum? Weil jeder halbwegs seriöse Spielehersteller weiß
dass man damit jegliches PvP und Balancing zerstört.
Wenn ich mich mal hier im Forum umschaue: Wer von euch würde behaupten dass er zu den Schwerverdienern zählt? Hm?
Und machts spass von ein paar Itemshop-Einkäufern im Duel eins über die Rübe zu bekommen? Nur weil sie sichs grad leisten können und ihr nicht?

So, ich weich schon wieder vom Thema ab. Aber auch nur weil mir da jedesmal wieder die letzte WoW Statistik einfällt. Wieviel % Itemshops nutzen oder mit den Gedanken spielen es zu tun. Die Zahlen will ich gar nicht mehr nennen weils eigentlich traurig ist.

Nur um noch kurz zu dem einen Vergleich zu kommen: Spieler A leistet sich teure Fussballschuhe, Spiele B nicht. So nach dem Motto „nicht über Spieler A schimpfen, ist doch nix besonderes... bei D2 wärs ähnlich“

Itemshops sind nicht wie irgendwelche bescheurten Schuhe einzustufen. Itemshop = Doping. Es ist genau die gleiche Schmierenkomödie wie im Radsport und ein Schlag ins Gesicht für jeden Sportfan.


Und zur ursprünglichen Frage: Ich sage nur dass das Internetrecht endlich mal weniger stiefmütterlich behandelt werden sollte. Jedes Jahr entstehen Mrd. Schaden durch Spam, Beschiss und Abzocke im Internet. Der arme Irre der zur Polizei gegangen ist hat sichs zwar verdient, aber vor allem Spammer gehören in die Tonne.

Ich glaube ehrlichgesagt, es wird irgendeinmal Standart sein, dass man eben Elemente des Spiels direkt online bezieht. Dagegen kannst du nichts machen und auch blizz wird davor irgendeinmal nicht mehr halt machen. Die microtransaction gehen schon in die Richtung, keine Spielnotwendigen Dinge, aber praktisch. Es kommt eher darauf an, wie es gemacht wird. Und die Spielehersteller werden vielleicht einmal einsehen, dass sie den meisten Ertrag und die zufriedensten Kunden machen können, wenn es quasi eine Limite nach oben geht, der durchschnittliche Einkauf der Spielmöglichkeit aber langsam erhöht wird. Hmm, kann mich grad nicht deutlicher ausdrücken :D
 
Was ist denn hier los? Das sonst so elitäre D2 Forum blickt hier nicht durch?


Punkto Eigenverschulden: Auch Straftaten die selbst verschuldet sind (Auflassen der Autotüre z.b) werden verfolgt. Nicht jeder kennt sich im Internet so gut aus wie wir, und weiss wie man sich schützt.

Pro Strafverfolgung! Es macht keinen Unterschied WAS geklaut wurde, es geht um den Akt an sich! Diebstahl bleibt Diebstahl, und wer etwas anderes sagt sollte sich mal an den Kopf fassen.


Wie hier teilweise so sinnlose Vergleiche aufgestellt werden, dass man nurnoch mit offenem Mund dasitzt ist echt unglaublich - keiner hat eine Ahnung vom Thema aber jeder gibt seinen geistigen Dünnschiss hier ab? :ugly:


@ storm22 : Angst, dass der "Familienvater" auch seinen Spaß haben kann, und dich mit der gleichen Ausrüstung locker wegbasht? Heul nicht rum!

@ beastl : Ein äquivalenter Austausch (hier: Geld <-> Ware) ist also neuerdings ein Straftatbestand? Ich würde ja lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

@ schniedel : Anscheinend sagt dein Name viel über dein geistiges Alter aus - Schonmal etwas über Datendiebstahl gehört? Nein? War mir klar. The Scourge hat die Sache recht anschaulich erklärt - also troll dich und dein hart failendes Gehirn zurück in die Tiefen des Forums. :lol:
 
Hier ist ja schon wieder richtig was los :D

Wenn die Polizei sich des Falles nur deshalb angenommen hat, weil Geld aufgewendet wurde um die Items zu bekommen müsste man daraus doch auch eigentlich den Umkehrschluss ziehen können.

Man hätte die gestohlenen Items ja auch selbst für Geld verkaufen können und sie stellen somit ja einen tatsächlichen Sachwert und bei Verlust auch eine Schädigung des Besitzers durch den Hacker/Betrüger dar.

Die Sache kann man imo nicht nur aus einer Richtung angehen. (wäre ja so, als ob man jemanden verknackt, weil er den Computer einer Privatperson gestohlen hat, aber jemanden laufen lässt, der ihn direkt aus der Fabrik entwendet hat :irre:)


Ware ist für mich, was sich zu Geld machen lässt.....und wer Ware (egal welcher in Form) stiehlt gehört laut Gesetz dafür bestraft.
 
Hier ist ja schon wieder richtig was los :D

yep, wobei der kollege NightActive von Nettiquete wohl nicht viel hält. "hart failendes gehirn" ? :hammer:
Da hab ich auch keine Lust auf irgendwelche Aussagen zu antworten.

@Abiel: du hast schon recht - es wird irgendwann mal standard sein, aber ich finds trotzdem nicht gut.

Und ja - genau wie du sagst: ich bin dagegen das Internet komplett durchsichtig zu machen - für jegliche Behörden und Unternehmen.
Aber es gibt sicher einen MITTELWEG.

Nur als Beispiel die Spammer: Es ist eine Straftat Zigtausenden Idioten irgendwelche Pillen zu verkaufen die statt Gewichtsabnahme zu gesundheitlich Problemen führen und nebenbei Mrd. Dollar an Traffic-Kosten (SPAM) verursachen.

Aber: es fehlen die Mittel und die Kompetenz es zu verhindern. Das find ich halt traurig.
 
Solche alten Beiträge werden zum Glück nur aus Interesse vorgeholt und keinesfalls, damit der Postcounter in die Höhe schnellt ;)

Zum Thema:

Wenn man manche Begründungen so liest, kann man sich wirklich nur an den Kopf fassen.

Eine entscheidende Grundvoraussetzung für einen Diebstahl ist, das der "Bestohlene" auch tatsächlich EIGENTÜMER des "gestohlenen" Gegenstands ist. Punkt.

Kein Spielehersteller auf dieser Welt wird seine Eigentumsrechte an dem Spiel oder an Teilen des Spiels (wie Items) an den Spieler abtreten. Bei den Bezahlmodellen erwirbt der Spieler lediglich das Recht, diese Items innerhalb des Spiels zu nutzen, Eigentum sowie eine Verwertung bspw. Weiterverkauf ist in aller Regel ausdrücklich ausgeschlossen, genauso wie Ersatz bei Verlust oder "Diebstahl".
Ein Gericht würde diese Frage als erstes klären, um festzustellen, ob überhaupt eine Straftat vorliegt und wer der Geschädigte ist. Beide Punkte sind nämlich keineswegs immer offensichtlich !

Eine völlig andere Sache ist Folgendes:

Wenn ein Fremder gegen euren Willen in eure Computer eindringt, ist dieser Tatbestand bereits jetzt schon strafbar und zwar unabhängig davon, ob er dort Items löscht oder auf andere Accounts mult oder nur eure Pornos anguckt (das ist nur als Beispiel zu verstehen ;) ).

Die relevanten Paragraphen im Strafgesetzbuch sind:

Ausspähen von Daten (§ 202 a ),
Computerbetrug (§ 263 a),
Datenveränderung (§ 303 a)
Computersabotage (§ 303 b)

Wenn eine Verurteilung nach einem der o.g. Paragraphen erfolgt ist, kann das Gericht eine Entschädigung festlegen oder - das dürfte der Regelfall sein - man müßte den "Schaden" im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens zunächst einmal beziffern und dann einklagen, mit dem Risiko, vom Gericht ausgelacht zu werden.

Bevor also immer gleich von Diebstahl gefaselt wird, bitte erst die AGBs lesen, darüber nachdenken (!) und dann selber auf seinen Kram aufpassen.

Ob ein Spieler nun reales Geld für virtuelle Gegenstände ausgibt, ist sein Privatvergnügen, auch Blödheit ist Bestandteil des durch das Grundgesetz Artikel 2 geschützten Rechtes auf freie Persönlichkeitsentwicklung ..
 
Muss man auf alles was mit Recht und Internet zu tun gleich allergisch reagieren?
ja - mancher user hat eben angst, dass seine aktivitäten auf einmal belangt werden könnten.


sichwort urheberrechtsmissbrauch.


dabei schüren diverse großunternehmen die angst der überwachung, auf das sie selbst weiter daten fischen können :wand:


und die nerdgeneration lässt sich schön einspannen, traurig aber wahr.



zum thema. ich hab den eindruck, dass ob der geringwertigkeit der angelegenheiten die verfahren zu schnell eingestellt werden. leider kann man virtuelle "rechte" an gegenständen nicht bemessen. stellt euch mal vor, ein staatsanwalt schaut bei ebay nach, was eine eni so wert ist :lol:
da ist die bereitschaft zu ermitteln nicht so hoch denke ich mal...



mfg
 
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