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Profit aus dem RMAH Steuerpflichtig?

interessante frage das mit der versteuerung!

ohne jetzt die richtlinien und erlasse zu wälzen und die sache nur mit dem ESTG in kürze zu klären kommen wohl grundsätzlich zwei möglichkeiten in betracht. wobei es völlig unerheblich ist, mit was für sachen (materiell oder immateriel) gehandelt wird und wie das geld verdient wird.

1. nennen wir sie mal powerseller oder itemshops --> hier könnte in der tat eine gewerbliche tätigkeit i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG vorliegen, wenn hier die einkünfteerzielungsabsicht klar im vordergrund steht und die sich am sogenannten allgemeinen wirtschaftlichen verkehr usw. beteiligen. --> ganz gefährlich, da solche einkünfte auch gewerbesteuer auslösen.

2. nennen wir sie mal die gelegenheitsverkäufer --> das dürften dann einkünfte i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG sein (private Veräußerungsgeschäfte i.S.v. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG können m.E. ausgeschlossen werden, sofern kein Anschaffungsgeschäft vorausgegangen ist, wer aber Wiederverkäufer ist sollte das im Hinterkopf haben). aber zurück zu den gelegenheitsverkäufern, für die gibts ne Freigrenze von 256 euro p.a..


also so ganz ohne ist das mit dem echtgeld-AH nicht wie ich finde. bei den gewerblich handelnden käme da sogar noch dazu wie das wohl mit der umsatzsteuer aussieht. immerhin erbringen die leistungen (lieferung oder sonstige leistung, müßte man sich dann näher ansehen), was wiederum ne rechnung mit ausgewiesener USt notwendig macht.

insgesamt wohl ne nette idee von blizzard mit dem echtgeld-AH, die haben wohl nur leider nicht an das deutsche steuerrecht gedacht. ^^


wie gesagt ich erhebe keinen anspruch auf vollständigkeit, um das abschließend zu klären müßte man ggfs. noch richtlinien und erlasse hinzuziehen.

Grds stimme ich deinen Ausführungen zu. Zu Leistungseinkünften des §22 Nr. 3 EStG können Verkäufe im RMAH jedoch m. E. nicht werden. Da sehe ich schon eher das Risiko, dass die Verkäufe unter §23 Nr. 2 EStG fallen, da in vielen Fällen wohl ein wiederverkauf von items stattfindet (was sich anhand der Aufzeichnungen von Blizzard ja leider auch zweifelsfrei beweisen lässt).

Zu Ek i. S. d. § 22 Nr. 3 gehören vor allem gelegentliche Vermietung v. bewegl. Ggst. im privaten bereich oder kleinere Leistungen unter Privatleuten (z. B. Kollegenmitnahme gegen kleines Entgelt).
Da ich jedoch gerade bei meiner Freundin bin, hab ich weder Richtlinien noch Kommentar zum EStG hier, da diese zu Hause liegen ^_^

MfG

PS: Schneller als dass die Gewerblichkeit i.S.d. § 15 EStG Eintritt, wird man zum Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuergesetzes (Was die letzten BFH-Urteile zu E-bayverkäufern zeigen). Dies hat dann zur Folge, dass man auf jeden Umsatz Umsatzsteuer abführen muss. Bei der Debatte über Steuerpflicht sollte man dies nicht unberücksichtigt lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
mhh die 23/1/2 problematik ist schwer zu beurteilen und genau deshalb nicht auszuschließen (habe ja darauf hingewiesen). keine ahnung, wie oft einer veräußerung im echtgeld-AH eine anschaffung (in echtgeld) vorausging. wenn es allerdings so war, dann ist die sache wohl eindeutig.

22/3 EStG eröffnet - zumindest wenn man nur das gesetz liest - der finanzverwaltung allerdings so ziemlich alle sonstigen einkünfte darunter zusammenzufassen (die aufzählung im gesetz selbst ist ja nicht abschließend). und das werden die im zweifel auch tun, zumindest wenn man sie mit der nase drauf stößt. und keine ahnung, ob es zu den konkreten fällen die auftreten können auch rechtsprechung gibt. ich halte das ganze aber immer noch für nicht ganz ungefährlich.

aber macht doch spass sich auch mal mit sowas zu beschäftigen. sonst isses ja nur v+v und photovoltaik. ^^
 
Hallo allerseits, ok steuerpflichtig oder nicht ist noch diskussionsbedarf.

Um das alles noch weiter Aufzuheizen, wie siehts mit den Sozialabgaben aus, sprich krankenversicherung usw?
 
Da gibt's meines erachtens keine größeren Probleme. Wenn du die Sache nur nebenbei ausübst und einen SV-Pflichtigen Hauptberuf hast, dann bist gesetzl versichert. Wenn du ohnehin Selbständig tätig bist (13 15 18ner Einkünfte) dann musst dich ohnehin privat versichern bzw. freiwilig gesetzl.
 
PS: Schneller als dass die Gewerblichkeit i.S.d. § 15 EStG Eintritt, wird man zum Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuergesetzes (Was die letzten BFH-Urteile zu E-bayverkäufern zeigen). Dies hat dann zur Folge, dass man auf jeden Umsatz Umsatzsteuer abführen muss. Bei der Debatte über Steuerpflicht sollte man dies nicht unberücksichtigt lassen.

dem stimme ich absolut zu bzw. habe ich ja ansatzweise drauf hingewiesen. das kann ein echtes problem werden.

nur zur orientierung, das umsatzsteueraufkommen ist mit abstand das größte steueraufkommen in der BRD. genau deshalb sind betriebsprüfer und auch viele andere beamte der finanzämter genau auf sowas geeicht. und die "bagatellgrenzen" im steurrecht sind wirklich sehr gering.




@HighWarriors:#
bei allem was steuern und sozialversicherung angeht kannst du dir folgende floskel merken: "kommt drauf an". ^^

bist du alleine unterwegs kein problem. bist du mit vielen anderen unterwegs, bleibst aber sozusagen selber könig, kein problem.

problematisch wirds dann, wenn du einem kumpel x einen geldbetrag y bietest für irgendwas (mündlich oder schriftlich vereinbart --> egal). dann müsste man prüfen. ^^


edit: achja, vergessen. die frage ob steuerpflichtig oder nicht stellt sich nicht. einkünfte sind einkünfte und die sind natürlich steuerpflichtig. stellt sich eben nur die frage unter welcher rechtsvorschrfit man sie erfassen kann. ^^
 
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damit hätte man den ebay-handel schon lange eindämmen können...

alle berufen sich dort ja drauf das nur die Zeit zur Itembeschaffung bezahlt wird...damit ergibt sich Nebentätigkeit mit Stundenlohn X (da schätzt das Finanzamt ja immer so gerne)
 
Ertrag=Gewinn=Versteuerbar (wie jetzt wiederum Stromkosten etc angesetzt werden..k.a.).......egal, ob ich nun Turnschuhe @ebay.... oder ne Rüssi verkaufe.....
 
Wie schon richtig gesagt, alles was Du als positiven Geldbetrag-> Gewinn erzielst musst Du dem Finanzamt/Arbeitsamt(falls man also z.B. arbeitslos ist) vorlegen.

Der Gewinn ist immer dann die Summe, die du von der eigenleistung abziehen musst und ist diese Summe grösser 0 hast Du einen Gewinn erzielt und der muss leider offiziel angegeben und bei Bedarf somit versteuert werden(da gibt es ja maximal Sätze im Jahr die steuerpflichtig sind).
Bei den virtuellen Gütern streiten sich die Geister, schliesslich steckst Du eine gewisse Arbeitszeit rein, musst einen Internetanschluss bezahlen, Strom, einen Computer und natürlich das Produkt besitzen(diese Kosten muss man ja auch verrechnen).
Gewinn ist somit erst dann anzugeben wenn die Vorkosten abgezogen einen positiven Gewinn erbringen. Lediglich muss Du die Anschaffungskosten belegen und die müssen im gleichen Zeitraum liegen, sonst kann man das nicht mehr gegenrechnen.

Wie genau nebenkosten dort einfliessen, kann ich nicht aus erfahrung sagen. Ich weiß nur wenn ich meine Dienstleistungen abrechne, habe ich eigene Kosten und muss diese gegenrechnen. Am besten ist es immer kurz vor ende des jahres deinen Gewinn in einer Exceltabelle zu sehen und dann passend zu investieren um dann so wenig wie möglich Steuergelder dem Staat zu schenken(das erklärt wiederrum warum immer kurz vor ende des jahres viel gekauft wird, das ist nicht primär weihnachten schuld :D)
 
Wenn mich das System so im Stich lässt, dass ich auf Hartz IV angewiesen bin,

.


Ähem ich hoffe Du meinst mit "System" Dich selber als Zellklumpenanhäufung, denn der Einzige der für seinen Erfolg verantwortlich ist bist Du selber.

Wenn Du mit "System" hingegen unsere Gesellschaft meinst, die - bei all ihren Unzulänglichkeiten - Sozialschwache besser & komfortabler auffängt als kaum ein anderes Land (falls Du das verneinst - Beispiele bitte jenseits von Staaten mit hohem Bodenschatzanteil wie z.B. Norwegen etc.), dann lege ich Dir nahe mal Deine Meinung zu überdenken.
 
Wenn es ein Gewerbe ist musst du es versteuern, wenn nicht, dann nicht. Dass es sich um ein Gewerbe handelt, muss dir erstmal nachgewiesen werden, das ist manchmal garnicht so einfach.

Findest du zb 4x im Monat Items, die du jeweils für 250€ im RMAH los wirst, musst du es nicht versteuern, weil es kein Gewerbe ist sondern einfach nur Glück^^
Wenn du im "real-life" durch den Wald spatzierst und einen Pelzmantel findest kannst du ihn ja auch für 1500€ steuerfrei bei ebay verkaufen.

Wenn du 50 bots laufen hast und du vertickerst gold bei ebay, müsstest du es versteuern weil man hier ein Gewerbe nachweisen könnte und du den gleichen artikel sehr zahlreich anbietest.
 
Wenn es ein Gewerbe ist musst du es versteuern, wenn nicht, dann nicht. Dass es sich um ein Gewerbe handelt, muss dir erstmal nachgewiesen werden, das ist manchmal garnicht so einfach.


Sorry, aber das ist Quatsch. Nicht nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit müssen versteuert werden ;)
 
Wenn es ein Gewerbe ist musst du es versteuern, wenn nicht, dann nicht. Dass es sich um ein Gewerbe handelt, muss dir erstmal nachgewiesen werden, das ist manchmal garnicht so einfach.

Findest du zb 4x im Monat Items, die du jeweils für 250€ im RMAH los wirst, musst du es nicht versteuern, weil es kein Gewerbe ist sondern einfach nur Glück^^
Wenn du im "real-life" durch den Wald spatzierst und einen Pelzmantel findest kannst du ihn ja auch für 1500€ steuerfrei bei ebay verkaufen.

Wenn du 50 bots laufen hast und du vertickerst gold bei ebay, müsstest du es versteuern weil man hier ein Gewerbe nachweisen könnte und du den gleichen artikel sehr zahlreich anbietest.

vor solchem steuerlichen halbwissen kann ich nur warnen. es wurden bereits die entsprechenden §§ des EStG innerhalb dieses threads benannt, darüber hinaus wurde auf umsatzsteuerliche problematiken hingewiesen. bei bedarf sollte man schon einen steuerberater hinzuziehen.


KH183 schrieb:
Sorry, aber das ist Quatsch. Nicht nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit müssen versteuert werden

nur zur klarstellung, es kann sich bei den einkünften aus dem echtgeld-ah niemals um einkünfte aus selbständiger arbeit i.S.v. § 18 EStG handeln. es können nur einkünfte i.S.v. § 15 (also gewerbliche) oder § 22 ggfs. i.V.m. § 23 EStG (also sonstige Einkünfte) sein.
 
:clown::clown:Wenn du dein Finanzamt nicht in deiner Friend-Liste hast wird es wohl keiner erfahren.....es sei denn die Comm verpfeift dich....

Außerdem könntest du nicht all dein Anlagevermögen (BGA) von der Steuer absetzen wenn du dein Gewinn versteuern müsstest ? Da wäre evtl. die Abschreibung schon höher als das was du einnimmst *lach*
 
Da ich jedoch gerade bei meiner Freundin bin, hab ich weder Richtlinien noch Kommentar zum EStG hier, da diese zu Hause liegen ^_^



@Luvitpls....schau mal unter google dort findest du jeden GT und Kommentar ....heute braucht man keinen "Schönfelder" mehr wälzen ...;)


@Thema sämtliche Einnahmen sind zu versteuern. Warum sollte das FA was verschenken? Das wäre mir neu...:eek:
 
Nein darum geht es nicht. Wenn du ALGII empfänger bist und du kriegst 50 euro von paypal ausgezahlt dann ziehen die dir das beim nächsten antrag einfach wieder ab (da musst du ja deine vermögensverhältnisse offen legen). Mit steuer hat das wenig zu tun. Die sagen du hattest 50 euro weniger bedarf als berechnet und aus die maus. Ein freund von mir hatte finanzielle probleme weil sein antrag gedauert hat und hat seine omma gebeten ihm 100 euro zu überweisen damit er was zu essen hat. Genau diese 100 Euro wurden dann ma direkt wieder von seinem anspruch abgezogen. Willkommen im sozialstaat 2.0

Ja das ist so rigeros.

Aha und woher bekommt die Arbeitslosenstelle bitteschön Einsicht in mein Konto? Wäre ja noch schöner...
 
ich weiß gar nicht worüber ihr hier diskutiert, solange man nicht über 400€ im monat kommt, was man als nicht itemshopbetreiber wohl kaum schafft, ists vollkommen latte.

man darf schließlich auch 15 400€ jobs haben, ohne nur 1 cent steuern zu zahlen.
selbst wenn man dann 2000€ oder sonst was verdient.

d.h. solange man nicht über 400€ im monat mit dem verkauf von items verdient, ist es vollkommen egal und man muss das weder irgendwo melden, noch sonst was.
 
@Sin-Vii: du gibst du den behörden selber, schließlich willst du ja was von denen ;)
 
Aha und woher bekommt die Arbeitslosenstelle bitteschön Einsicht in mein Konto? Wäre ja noch schöner...

Zu deinem Termin hast du die Kontoauszüge der letzten drei Monat mitzubringen und dann geht der nette Sachbearbeiter jede einzelnen seltsamen Geldeingang mit dir durch und fragt woher der kommt. Wenn erhebliche Zweifel an deinen mündlichen Aussagen bestehen haben die auch sicher die Ressourcen da weiter nachzuforschen.
Hatte eine kurze Zeit zwischen Abi und Studium da durfte ich die Mühle mal kennenlernen.
 
man kann das Geld doch einfach auf dem Paypal-Konto liegenlassen. Früher oder später kauft man ja sowieso wieder irgendwo über Paypal ein ;)

... und nebenbei immer fleissig im internet derart fragen stellen, weil man die steuerbehörden ja von haus aus für dämlich hält :)

die sind nämlich genau dort aktiv, wo sich leute tummeln, die sich "nebenbei" ein einkommen verschaffen können. das gilt sicher nicht nur für ebay, sondern auch für derart plattformen, die blizzard zu verfügung stellt.

steuern sind zwar bei so gut wie jedem unbeliebt, aber einen grund haben sie schon und wer diese versucht zu hinterziehen, der ist keinen deut besser als ein milliadär, der sein geld versucht am staat vorbei zu schummeln in einem der bekannten staaten.
 
verzieh dich, steuerfahnder! :mad:

also rechtlich finde ich das thema ganz interessant (man merkt ja wie jeder was anderes für richtig hält :D), aber praktisch würde ich ihm keine bedeutung zumessen. zum einen ist der verwaltungsaufwand für die erfassung der ganzen "kleinen fische" viel zu groß, zum anderen werden die leute, die damit viel geld machen nicht damit hausieren gehen.
 
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