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Rechtliche Frage

Agronan

Mitglied
Registriert
21 Mai 2005
Beiträge
355
Jugnens, ich habe vor einiger Zeit hier über Mp3 PLayer geredet etc und dass ich ein Kabel nachbestellen wollte blablubb. Folgendes: Dieses Kabel wurde für mich bestellt und ich wurde per E-Mail informiert, dass das Ersatzteil eingetroffen sei:

Ihre Ersatzteilbestellung: A103 13347
SEHR GEEHRTER HERR X,
Das von Ihnen bestellte Ersatzteil ist eingetroffen und liegt für Sie zur Abholung bereit. Bei Abholung sind 44,00 EURO
zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service Team

Da mir aber 44 Euro doch VIEL ZU VIEL erscheinen, da ich schon angebote von 15 euro im internet gesehen habe, frage ich euch nun, ob ich zum Kauf verplichtet bin?


mfg
 
Hast du es in Auftrag gegeben, dass die betreffende Firma das Kabel für dich besorgen soll?
Dann bist du in der Zahlungspflicht <:

btw.
In dem Preis sind sowohl Beschaffungskosten als auch Bearbeitungskosten und Zeitaufwandskosten mit drin :x
 
ich glaub nicht dass sie dich zwingen werden/können es zu kaufen
bei 44€ stünden die kosten für einen anwalt in keiner relation
(ok, es soll firmen geben, denen geht es um's prinzip, von daher wird einfach alles eingeklagt)
ich habe mal sowas ähnliches gehabt mit meinem damaligen mini disc player
irgendwie konnte ich nicht mehr richtig aufnehmen, laser war deffekt (teuerste teil am ganzen gerät)
allerdings hatte ich von vornherein gesagt dass ohne "kostenvoranschlag" da gar nichts läuft
haben die dich nicht wenigstens grob informiert in welcher region der preis für das kabel liegt?
44€ kommt mir auch etwas viel vor wenn man es auch für 15€ bekommen kann,
aber ok, ich weis ja jetzt nicht worum es sich handelt

schlimmstenfalls musst du dir nur darüber im klaren sein dass die womöglich danach pissig sind
solltest also so schnell nicht wieder bei denen aufschlagen mit einem anliegen ;)
 
BodyHerman schrieb:
Hast du es in Auftrag gegeben, dass die betreffende Firma das Kabel für dich besorgen soll?
Dann bist du in der Zahlungspflicht <:

btw.
In dem Preis sind sowohl Beschaffungskosten als auch Bearbeitungskosten und Zeitaufwandskosten mit drin :x

Ja habe is in Auftrag gegeben. Habe denen mal ne Email geschreiben dass mir 44 viel erscheinen dass die das überprüfen sollen. wenn so ist muss ich leider zurücktreten, ob dies wollen oder ned...

und außerdem: woher soll ich denn wissen dass der preis so hoch kommt wenn die auf meien frage danach ned reagiern...
 
Ähm gilt nicht nen allgmeines Widerrufsrecht?
Ich bin jetzt kein Rechtswissenschaftler und kenne mich da aus, aber ich wollte es nur mal in den Raum werfen.

Destitute
 
fakt ist dass ich nicht über den preis informiert wurde...und wenn ich weitere emails ignoriere...könnten die rechtlich vorgehen..die kennen vor-und nachnamen sowie email...xD
 
Du hast bei Deinem Auftrag einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen. Zu dessen Einhaltung bist Du verpflichtet. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder der irgendwo irgendetwas bestellt hat sich's dann anders überlegt, nur weil er das Teil woanders billiger gesehen hat. Hättest Dich ja früher um Preisrecherchen kümmern können.

Und noch was: Es gibt _kein_ standartisiertes Widerrufsrecht nach 14 Tagen. Das gibt es nur bei sogenannten "Haustürgeschäften".

Zur Durchsetzung der Forderung: Die verkaufen die Forderung einfach an ein Inkassobüro. Und die holen sich die Kohle. Mit Sicherheit! Nur, dass es dann keine 44,-- Teuros mehr sind, sondern eben 144,--.


Is zwar jetzt blöd für Dich, aber zahl das Ding. Betrachte den Betrag einfach als "Lehrgeld" :ugly:


edit
Wieso wurdest Du über den Preis nicht informiert? Du hast doch wohl nicht bestellt ohne den genauen Preis zu wissen? Dann fällt das unter die Kategorie: Sebst Schuld!

Eine Adressrecherche kostet nen Anwalt gerade mal 7,50 Euro. Nur mal so hinterhergeschoben.
 
kabel wurde vor 8 tagen bestellt....kacke echt jez -.-

edit also habe ich noch ein widerrufsrecht? auch wenn die wahre bereits eingetroffen ist?

edit 2 @ pappfresse: gilt dies auch für österreich?
 
ja, besonders interessant imho das du ne belehrung darüber hättest bekommen müssen, wenn das nicht geschehen ist.

wobei ich mir grade nicht sicher bin ob du das gesagt hast aber du hast das auch online bestellt oder?
 
ich habe per email bestellt. kenne mich nicht aus. kann mal jemand zusamennfassen und mri sagen obs auch fürs össiland gilt^^
 
deutsche gesetze-> deutschland

von schluchtenscheißern hab ich keine ahnung.
 
eine sache verstehe ich jetzt grade nicht
du hast per email bestellt, bei einem online versand/laden?
da muss doch eigentlich dann ein preis vermerkt gewesen sein
 
Ich würde jetzt mal davon ausgehen, dass die rechtliche Lage in Österreich identisch ist. Bin latürnich kein Österreicher - aber wieso sollten die in Ihrer Rechtsprechung anders vorgehen?

Es lebe die Marktwirtschaft!


edit:
Alles Gute Zum Geburtstag.
 
Nein, ich spreche hier mal klartext --> es handelt sich um "Saturn".

Denen habe ich eine E-Mail geschrieben, dass ich das USb Kabel verloren habe und ob sie dieses im Lager hätten. Daraufhin haben die mir gesagt dass sie es bestellen können über die Service-Abteilung. Dann habe ich geschrieben: Wie hoch wäre der Preis für das ersatzteil? ich würde dies gerne bestellen. dann kam von saturn einfach nur ein "gerne bestellen wir dieses kabel für sie"

kein online-versandhaus lediglich die bestellung eines ersatzteils bei saturn.

und jez bitte klartext von einer person die sich auskennt. bestellung war am 25.3. heute ist der 3.4.08. habe ich ein widerrufsrecht? die ware ist bereits im lager angekommen.
 
hmm da du bisher nix gekauft hast ist doch eigentlich alles gut. selbst wenn saturn was für dich bestellt wie dieses kabel, was btw absolut überteuert ist, gekauft hast du noch absolut nix.

und wenn du denen das kabel net abkaufst, geh ich schwer davon aus das saturn das ganze scheiß egal sein wird.
 
wie gesagt ich schreib denen mal ne email. vl isn fehler unterlaufen beim preis. ich hab dann n odazugeschrieben, falls kein fehler unterlaufen ist lehne ich die ware ab und gut is.
 
Also wenn Du die Original-Email noch hast, d.h.: die mit Deiner Preisnachfrage, dann hat sich das für Dich erledigt. Denn der wurde ja nicht nachgekommen (der Preisnachfrage).

Hast schon mal mit denen telefoniert? Ich tippe mal auf Nein. Mach das doch einfach mal. Kannst ja nix verlieren.

Wenn Du jetzt drauf wartest bis ein Diplom-Jurist hier seinen Senf abgibt, ja dann kannste lange warten.

edit:

Ne ruf an - oder hast Du Angst vorm telefonieren? Die sind doch in der Regel kulant bei sowas. Email würde ich nicht machen. Hast Du ne Ahnung wieviel Emails die bekommen an einem Tag?
 
och ich bin da geduldig. habe denen gesagt dass falls das kebel wirklich 44 euro ksotet ich HIERMIT darauf verzichte. damit sollte wohl alles gesagt sein. die überprüfen das, schreiben mir ne mail und bestätigen dass es 44 kostet- ich bedanke mich und sage dass ich es um 15 wo anders kaufe, fertig. die können mich ja ned zwingen etwas zu kaufen...und darauf hingewiesen wurde ich nciht dass ich abnahmepflicht habe. außerdem bin ich 16 xD
 
Schreib eine freundliche Mail, dass du keine Bestellung aufgegeben hast und bei dem Preis auch keine aufgegeben hättest.

Da die Ware nicht geliefert wird, ist es in dem Sinne wohl auch kein Fernabsatzgeschäft, von daher spielen diese Regelungen da wohl kaum eine Rolle. Aus dem EMail-Verhekr dürfte hervorgehen, dass du keine Bestellung aufgegeben hast, prüf aber ggf. noch mal, ob man dieshätte missverstehen können.

Ansonsten solltest du das auf dich zukommen lassen, wirklich tun kannst du jetzt sonst nichts mehr.



Nur zur generellen Info: Das in Deutschland vorhandene Fernabsatzgesetz ist in Österreich in das sogenannte "konsumentenschutzgesetz" eingearbeitet, nachzulesen z.B. da

Das Rücktrittsrecht, welches nur zum Tragen kommt, wenn ein Vertrag auch geschlossen wurde, ist in Österreich aber laut Paragraph 3 nur 7 Werktage und nicht 14 Tage wie in Deutschland.

(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
 
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