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Tradehack - bei eBay Item gefunden.. eBay-Post im Thread

Mosungu schrieb:

Ja, pass auf sonst zeigt dich der Tradehacker noch wegen Verleumdung an.

und pass du bitte wegen deinen Postings auf, sonst zeig ich dir die Tür :clown:



Ich denke nicht das man da bei Ebay was erreichen kann, da die Beweisbarkeit der Sachlage doch mehr als schwierig ist.

von daher würd ich sagen, wer echten Zaster für son virtuelles Zeugs ausgibt, muss damit selber klarkommen, wenns pooft und gedupt ist. Das brachen und wollen wir hier eh nicht haben.
also lasst die Finger vom virtuellen Handel, lest die Hack Faq.

Ich spiel das spiel nun auch schon ein paar Tage länger und mir ein bisschen gesundem Menschenverstand und einhaltung diverserer Sicherheitsmaßnahmen ist mir sowas noch nie passiert.
 
Sinisterstrike_FK schrieb:
Er wurde aber nicht bei Ebay betrogen! Ebay interessiert es nun mal einen Sche**dre** wenn einer ihrer User außerhalb der Ebay-Plattform jemanden betrügt. Warum sollte Ebay dafür verantwortlich gemacht werden? Der Ankläger hat nunmal keinen einzigen Beweis, dass der Verkäufer unrechtmäßig erworbene Items verkauft. (Bietet er überhaupt die angeblich gestohlenen Items an? Ich habe es nicht so verstanden)

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ;) !!
Ich habe nirgends in meinem Post gesagt, das er der Betroffene war, oder sehe ich das falsch ??
Aber von Dir kommt ja eh scheinbar nix produktives, wie man oben aus Deinem Comment erfahren konnte.
Alles weitere kannst mir gerne per PM mitteilen, will Dich nur vor weiteren Lächerlichkeiten bewahren :kiss: .
 
Sinisterstrike_FK schrieb:
Er wurde aber nicht bei Ebay betrogen! Ebay interessiert es nun mal eher weniger wenn einer ihrer User außerhalb der Ebay-Plattform jemanden betrügt. Warum sollte Ebay dafür verantwortlich gemacht werden? Der Ankläger hat nunmal keinen einzigen Beweis, dass der Verkäufer unrechtmäßig erworbene Items verkauft. (Bietet er überhaupt die angeblich gestohlenen Items an? Ich habe es nicht so verstanden)

Doch, sollte ebay aber interessieren. Es gibt da so eine Entscheidung in der genau sowas behandelt wird. Somit ist nicht nur der Verkäufer haftbar, sondern auch die Plattform, über die ´´Hehlerware´´ verkauft wird.
Klingt zwar etwas komisch, ist aber so. Das ganze Problem bei sowas ist ja immer nur die BEWEISPFLICHT. Ohne aussagekräftige Beweise läuft da gar nichts, sondern man bekommt, wie ich schon mal oben weiter schrieb, eventuell selber was auf die Nase.
Inwiefern sowas überhaupt Sinn macht, sei jetzt mal aussen vorgestellt. Ich schilder die Lage nur, soweit mir vergleichbare Sachen bekannt sind. Sollte jemand da andere Infos habe, immer mal her damit.
 
Jersey Outlaw schrieb:
Scheint mir ne gute Idee zu sein, ich glaub ich fang auch damit an! Leicht verdiente Kohle!

Ist ne gute Idee;) freund von mir verdient sich damit ne menge kohle... aber er "klaut" keine nullen und einsen :p
Wenn ich so sehe was man sich mit itemhandel verdienen kann (bei sehr sehr geringem aufwand wenn man bissl it kenntnisse hat) dann frag ich mich echt wieso ich arbeiten gehe...

rechtliche Probleme gibts auch nicht, einzig und allein ein eintrag im Handelsregister als onlineshop muss gemacht werden.
Wenn das spiel nicht schon sooo ausgetreten wär wärs sicher ne nette verdienstmöglichkeit;)

NEIN, ich spiel nicht mehr und ich werd auch die Seite nicht veröffentlichen.


Aber so als Denkanstoß nicht schlecht... 1000 euro im monat für ein spiel das schon ziemlich alt ist für knappe 30 minuten arbeit im monat. Also ich find die Idee an sich nicht schlecht. Man kann anscheinend mit fast jedem scheiß geld machen wenn mans nur geschickt anstellt.
 
Mokatar schrieb:
Aber so als Denkanstoß nicht schlecht... 1000 euro im monat für ein spiel das schon ziemlich alt ist für knappe 30 minuten arbeit im monat. Also ich find die Idee an sich nicht schlecht. Man kann anscheinend mit fast jedem scheiß geld machen wenn mans nur geschickt anstellt.

Das ist allgemein so und nicht nur in D2 der Fall. Interessante Diskussionsrunde, allerdings sehe ich keine Chance auf Erfolg, ohne Beweise steht die Unschuldsvermutung und damit hast Du Null-Chance. 2 identische Accounts sind auch nichts weltbewegendes, ich finde es nicht so weit hergeholt dass jemand, der bei ebay D2-Items verkauft, den gleichen Accountnamen auf beiden Plattformen verwendet. Wenn mir jemand mit so einer Anschuldigung kommen würde, würd ich den höchstens auslachen. Keine Beweise = Keine Chance.

Ich habe mal bei ebay jemand gesehen der einen MH angeboten hat, ist jetzt schon 2 oder 3 Jahre her aber ich habe damals auch ebay angeschrieben um mich zu erkundigen ob sowas erlaubt ist, meiner Erfahrung nach kann man sich auf ebay in solchen Fragen nicht verlassen ^^

Dein Einsatz ist sicherlich lobenswert aber Du wurdest abgezockt... :rolleyes:
 
interessante runde hier...
also ich denke, eines ist klar: strafrechtlich hast du gegen den kerl keine chance (wegen beweisen und weil einfach nie ein prozess wegen so einer lappalie gestartet werden würde) Aber darum gehts dir ja auch nicht...
bei ebay dürfte die sache etwas anders aussehen. ich bin mir ziemlich sicher, dass in den nutzungsbedingungen irgendwo steht, dass ebay den account ohne angabe von gründen löschen darf, d.h. die löschung des accounts von dem mutmaßlichen ( ;) ) betrüger liegt in der hand von ebay.
also schick deine beschwerde direkt an ebay (nicht ins forum schreiben oder ähnliches) und frag sie wie sie mit so einem fall umgehen.

gruß
krauth
 
Dagoned schrieb:
und pass du bitte wegen deinen Postings auf, sonst zeig ich dir die Tür :clown:
Was ist denn jetzt schon wieder falsch an meiner Post? Oder willst du damit nur andeuten, daß das Recht oft bei den Starken & Mächtigen verankert ist?:clown:


Soll ich jetzt weinen oder lachen, wenn ahnungslosen Anfängern, die auf die bnet-gängigen Maschen der Betrüger reinfallen geraten wird sie sollen die Füße still halten?
Jedenfalls wurde der Threadersteller hier so verängstigt, daß er seine Meldung bei Ebay wieder raus editieren will.
 
Naja, als Anfänger würd ich mich jetz nich bezeichnen, aber da ich mich mit Internetrecht und generell dem deutschen Recht eher schlecht als recht auskenne, habe ich die Forenleitung gebeten es rauszulöschen, nicht das noch das geschriebene zutrifft. Bin in der Hinsicht schonmal auf die Nase gefallen, war keine schöne Angelegenheit...
 
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