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Weiterverkauf von Diablo 3

Endlich mal ein vernünftiges Urteil gegen die software Mafia.
 
steht in den tos, dass man es nciht darf? weil eigentlich geht es doch im moment schon. man kann ein supportticket lösen um den account umschreiben zu lassen.
 
Nein man durfte es laut agb bisher nicht verkaufen. Mit dem Urteil wird man das Spiel wohl verkaufen können, den Account natürlich nicht.
 
hmm wie schreibe ich den den Acc um?
Für den Fall das ich D3 verkaufe/kaufe sind aber noch alle chars/item/Banns auf dem Acc?
 
@ ODIN Du wirst nur den Lizenz Key verkaufen können, und Blizzard wird ihn freischalten müssen. Der Account wird sicher nicht zu verkaufen sein, zumindestens offiziell.
 
hmm wie schreibe ich den den Acc um?
Für den Fall das ich D3 verkaufe/kaufe sind aber noch alle chars/item/Banns auf dem Acc?

einfach ein supportticket lösen, dass du ausversehen falschen namen und adresse angegeben hast. dann kann man unterlagen hinschicken (screenshot von perso, aktuelle rechnung.. und noch irgendwas) und die accountdaten werden geändert. musste das selbst machen, nciht wegen verkauf, sondern weil mein d3 account mit einem us.battle.net account verknüpft war.

edit: handelt sich dann wohl um eine grauzone
 
Aber ich kann nicht nur D3 "umschreiben" wenn ich z.B. weiter Sc2 spielen will aber D3 verkaufen will?
 
uh ne daran hab ich nicht gedacht, sorry. ne, denke das geht nicht.
aber probieren kostet nichts, denk dir einen guten grund aus warum du d3 nicht auf deinen sc2 account haben willst, und frag nett ob sie es rauslösen können.
 
Man kann da gar nichts umschreiben. Blizzard lehnt Account-Übertragungen kategorisch ab.

Ich hatte meinen Account vor ewigen Zeiten unter einem Pseudonym erstellt (ich gebe nicht so gern Informationen preis), was nun zum Problem wurde, als ich beispielsweise einen Authenticator bestellen wollte. Aber auch im Fall, gehackt oder ausgesperrt zu werden, wollte ich nicht riskieren, nicht mehr an mein Zeug zu kommen, was mir bei den RTS, die ich früher gespielt habe, egal war.

Ich habe 5 Tickets aufgemacht, die sämlichst abgelehnt wurden (natürlich mit Scan Personalausweis, diversen CD-Keys verschiedener Spiele und und und...)!

Erst ein Anruf bei der Hotline (nach 45 Minuten Warteschleife) brachte den Durchbruch und mein Name wurde geändert. Doch da hatte ich Glück: ich hatte mich ein 3/4 Jahr nicht in SC2 eingeloggt und so konnte sie IPs von damals und heute vergleichen. Zwar habe ich keine feste IP aber denselben Provider und eine entsprechende lokale Eingrenzung. Somit haben sie mir abgenommen, dass es kein Accountübertrag war.

Zudem war das Pseudonym der Name eines inzwischen verstorbenen Sängers, den der Teamleiter im Kundendienst kannte und mochte. ;)

Ich kann also nur davon abraten, einen Account zu kaufen. Verkaufen ist eher problemlos, die Schwierigkeiten hat im Zweifel der Käufer, da er nicht beweisen kann, dass der Account ihm rechtmäßig gehört. Wie das im Rechtsstreit ausgeht, ist schwer vorhersehbar, aber wer möchte wegen eines Spiels schon eine Klage anstrengen. Zumal Accountüberträge in den Nutzungsbedingungen ausgeschlossen sind.
 
Der Key ist ja an den Bnet Acc gebunden und der Bnet Acc wiederum an die jeweilige Person. Es müsste funktionieren wenn Blizz entweder selbst die Keys, auf Anforderung, wieder von einem Bnet Acc trennt und für eine Neuregistrierung freigibt.. Oder aber sie bauen eine Funktion ein mit der der Nutzer das selbst machen kann. Selbstverständlich ist dann natürlich auch die Möglichkeit weg das Spiel zu spielen bis ein neuer Key aktiviert wurde.


€: Da fällt mir ein dass ja eigentlich keiner von uns ein Spiel gekauft hat. Sonder lediglich die Berechtigung einen Client, unter vorbehalt, zu nutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
€: Da fällt mir ein dass ja eigentlich keiner von uns ein Spiel gekauft hat. Sonder lediglich die Berechtigung einen Client, unter vorbehalt, zu nutzen.

Nein, du erwirbst eine Nutzungslizenz für die Software, die du aktivierst. Alles andere zu glauben ist Augenwischerei und dient nur dazu, Ausreden zu finden, wieso und weshalb man es doch nicht weiterkaufen könne.

Seit dem alten Super Nintendo haben die Entwickler das Problem, das Spiele am versteckten Markt, also von Privat zu Privat, verkauft werden. Dadurch sinken die Umsätze der Spiele im Laden. Warum sollte man denn ein Spiel neu kaufen, wenns gebraucht viel günstiger, aber nicht weniger funktionstüchtig ist?

Dem wollten sie entgegenwirken. Über die Jahre, Jahrzehnte! haben sies nun bis zu einem Steam, Battle.net oder Origin Account geschafft. Das sie hier jetzt aber endlich gestoppt werden ist und war Zeit.

Ich werde mich auf das Urteil berufen und mal meinen Anwalt damit belästigen, bei Valve Steam anzufragen, inwiefern sie nun auf einen Accountverkauf reagieren würden.
 
Ich werde mich auf das Urteil berufen und mal meinen Anwalt damit belästigen, bei Valve Steam anzufragen, inwiefern sie nun auf einen Accountverkauf reagieren würden.

Ja genau, denn Anwälte müssen schließlich auch leben! :irre:

Man muss differenzieren zwischen dem Recht, eine "gebrauchte" Nutzungslizenz zu veräußern und der Veräußerung eines Accounts mit irgendwelchen erspielten "Werten" (gelevelte Chars, Items etc.).

Das EugH Urteil bezieht sich nach meinem Verständnis nur auf die Lizenz OHNE Account und auch hier wird sicher noch einige Zeit vergehen, bis Spielehersteller mitziehen.

Die unter Nutzung der Lizenz erspielten "Werte" hingegen dürften weiterhin von einer Übertragung ausgeschlossen sein.
 
Ja genau, denn Anwälte müssen schließlich auch leben! :irre:

In meiner Haushaltsversicherung ist ein Anwalt für Privatrecht inkludiert, den man für solche Sachen konsultieren kann - Das ist alles in der (teuren) Pauschale bezahlt. Gibt also keinen Grund ihn nicht zu nutzen.
 
Seh ich so wie Szinity.
Die Gamelizenz kann weitergegeben werden, der Acc (offiziell) (noch) nicht.

@BatLB: Der wird Dir auch nichts anderes sagen können als was der EuGH da sagte. Über Acc's wurde nicht entschieden.
 
Nur wird deine Haushaltsversicherung dir im zweifel 50 Euro in die Hand drücken und sagen du sollst gefälligst zur Vernunft kommen.
 
Nein man durfte es laut agb bisher nicht verkaufen. Mit dem Urteil wird man das Spiel wohl verkaufen können, den Account natürlich nicht.

Das ist schlicht falsch. Das Spiel an sich durfte man auch bisher verkaufen, sofern es sich nicht um einen digitalen Download handelt, sondern um eine im Laden verkaufte Version, hat Blizzard auch keine Möglichkeiten das per AGB zu untersagen, da solche Klauseln unwirksam sind.
Das Übertragungsverbot beschränkte sich schon immer auf den Account und damit verbundenen Lizenzschlüssel.
 
Nur wird deine Haushaltsversicherung dir im zweifel 50 Euro in die Hand drücken und sagen du sollst gefälligst zur Vernunft kommen.

Bei Steam gehts um einen Account mit 134 Spielen, davon mindestens 50 die für Vollpreis gekauft wurden, d.h. 30-60 Euro. Nehmen wir einen Durchschnitt von 45 Euro pro Spiel, kostete der Account mit Inhalt inzwischen 2250 Euro. Die anderen 84 Spiele stellen sich zusammen aus Aktionen, Gratis Games und Indie Games. Machen aber sicherlich noch 300 Euro aus, also reden wir von 2500 Euro.

Wenn man hier gerne wüsste, inwiefern man eine Möglichkeit hat diese Spiele zu veräussern, weiss ich nicht inwiefern ich nicht "bei Vernunft" bin.

Aber wahrscheinlich verdienst du im Monat deine 10.000 Euro Netto und solche Beträge sind für dich nur ein schönes Wochenende.
 
Schon mal aktiv genutzt? Tu das und schau mal, wie lange Du anschließend noch eine Rechtsschutz-Versicherung hast (falls Lizenzrechtliche Auseinandersetzung überhaupt gedeckt sind, was ich bezweifeln möchte).

Ich bin auch der Ansicht, dass man sich von Publishern nicht alles gefallen lassen sollte, aber irgendwo auch die Kirche im Dorf lassen. Wenn es einem nicht passt, kann man mit den Füßen abstimmen und ein Spiel nicht kaufen. Die Tendenz, Spiele dennoch wohl wissend zu kaufen und anschließend mit Anwalt zu drohen, ist wohl nirgends so verbreitet wie in D? ^^

Wenn es nur um die Veräußerung der gebrauchten Lizenz geht (also X% von ~60 Euro?) und dann einfach mal schaut, wieviele Stunden man gespielt hat (und das werden einige sein, so es nicht ein völliger Fehlkauf war) und was beispielsweise ein Kinobesuch kostet... man kann es mit der Prinzipienreiterei auch übertreiben.

/edit: Paralleles post, dass es um einen steam acc mit 134 (wtf?) Spielen geht, was natürlich eine andere Dimension wäre, aber durch das Urteil so nicht gedeckt ist.
 
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