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Der Betrunkene Wendigo III - Des Cheaters Ende

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Crescent schrieb:
Achja, Dunkel hier?
Ich bräucht n bissel juristisches Fachwissen :clown:

Ja, worum gehts?
Ich bin ja jetzt zu Hause und habe alle Gesetzestexte hier. :read:
 
Ich hab ma nen paar Ama-spezifische Fragen :)
Wollt die nicht ins Camp stellen, weil da immer alle so unfreundlich zu n00bs sind :( ;)

1. Was ist GmB?
2. Heißt Matri Matriarchenbogen oder großer Matronenbogen?
3. Wo gibt es nen Skill-Calc auf den man sich verlassen kann? Hab gehört, dass der auf der mainpage buggy ist.
 
1. Großer Matronenbogen
2. Ich vermute letzteres.
3. Ich vertraue dem auf der Mainpage.

€: Ash (und andere), es wäre sehr nett, wenn ihr eure 1-Smilie-Posts etwas einschränken würdet. Auch wenn dies hier ein OT-Thread ist, sollte er noch lesbar sein. Wenn aber in drei Stunden fünf Seiten nur mit Smilies gefüllt werden, dann lohnt es sich nicht mehr, hier irgend etwas nachzulesen.
 
Erstmal danke :)

ABER (^^):
>>>>Harmony ist ein schicker Bogen, wie bei Brand fehlen als Matri noch 60% IAS. Dafür erspart er es, die Ausweicher und die Walküre zu skillen, da die Walk schon mitgebracht wird. Als zweiten Bogen benutzt man hierzu am besten einen Harmony GMB, damit hat man dann 3 fpa und die Walküre überlegt (glaub ich) den Slotwechsel. Durch den Kälteschaden ist der Bogen auch FA-tauglich, die Reststats sind auch ok. <<<

Das heißt Matri muss was anderes sein als GMB... :confused:
 
Daraus schließt man messerscharf: Matri ist Matriarchenbogen. Denn andere Namen als Gmb und Matriarchenbogen, auf die Matri passen würde, gibt es nicht.
 
GmB = Großer Matronenbogen
Matri = Matriarchenbogen
Was soll mit dem Skillcalc nicht laufen? Oo


Ah, Dunkel, gut :)
Ich muss für Philo einen Essay über die Frage "Soll die Freiheit wissenschaftlichen Forschens eingeschränkt werden?" schreiben.
Nu ist mir doch tatsächlich aufgefallen, dass "Freiheit wissenschaftlichen Forschens" so eine Art Fachterminus ist und es da doch tatsächlich einen Grundgesetzartikel zu gibt. o_O
Nu würde mich der rechtliche Standpunkt interessieren ;)
Hab schon soviel raus, dass nach dem GG die Freiheit w. Forschens nicht eingeschränkt wird.
ABER: Wenn es dann Konfilikte mit anderen Gesetzen gibt sieht das anders aus.
Zum Beispiel: Bekommt ein Embryo nach GG art. 1 unantastbare Würde und darf somit nicht als "Forschungsobjekt" gebraucht werden?
Das wäre ja ein Gesetzeskonflikt und nach dem was ich aus Politik behalten hab ist GG art.1 prioritär.
Das würde die Freiheit ja schonmal einschränken...
Ob es vielleicht noch mehr so Überschneidungen gibt und was dir noch so rechtlich zu dem Thema einfällt wär dann meine Frage :D
 
Moin!

Hat jemand smoky gesehen? Der soll mal seine PMs lesen...bin grad am hochschulrechner. Eigentlich will ich ja was für nen referat machen aber an dieser site hier komm ich nicht ganz vorbei :)
 
@ Crescent.

Grundsätzlich gilt, daß es Grundrechte mit Schranken und schrankenlose Grundrechte gibt.
Die Versammlungsfreiheit z.B. ist ein Grundrecht mit Schranke, Art. 8 Abs. 2 GG: "Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."
[In der Praxis übrigens sehr häufig von Belang. Wenn ein Demosntrant in einer gewaltbereiten Menge von einem dazu gesetzlich ermächtigten Polizisten aufgefordert wird, doch bitte den Platz zu verlassen, wird er zwar antworten: "Ich mach doch nix. Ich darf hier stehen." - aber das darf er eben nicht.]

Wenden wir uns nun der Forschung zu:
Die Freiheit der Forschung ist in Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG geregelt, dort heißt es "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei".
Eine Schranke enthält dieses Grundrecht nicht.

ABER: Wenn es dann Konfilikte mit anderen Gesetzen gibt sieht das anders aus.
Daher ist dieser Satz von dir schonmal höchst ungenau bis falsch. Konflikte mit anderen Gesetzen sind grundsätzlich vollkommen wurscht, das Grundrecht geht vor.
Eine Ausnahme gilt nur (und wirklich nur dann), wenn ein anderes Rechtsgut aus dem Grundgesetz betroffen ist.
Auch die "schrankenlosen" Grundrechte werden eingeschränkt, und zwar (und nur) durch kollidierende Verfassungsgüter.
Daher sind z.B. auch Tierversuche zu Forschungszwecken nicht unbegrenzt und nur unter strengen Auflagen erlaubt, denn der Tierschutz ist ein Verfassungsgut (Art. 20 a GG).

Wenn nun zwei Verfassungsgüter kollidieren (etwa Tierschutz und Forschungsfreiheit), dann wird unter dem Gesichtspunkt der sogenannten "praktischen Konkordanz" ein Ausgleich zwischen ihnen gesucht.
Das bedeutet, es wird eine Lösung gesucht, durch die beide kollidierenden Verfassungsgüter sich so weit wie möglich entfalten können.
Die Menschenwürde hat jedoch hierbei eine herausragende Stellung, hier wird ggf. ein kollidierendes Grudnrecht weiter eingeschränkt.

Z.B. wäre ein generelles Verbot von Tierversuchen verfassungswidrig, weil es die Forschungsfreiheit in diesem Punkt auf null reduzieren würde (anders als ein zulässiges Verbot von Menschenversuchen, die erwähnte überragende Stellung der Menschenwürde).
Andererseits wäre auch eine unbegrenzte Erlaubnis, ohne irgendwelche Richtlinien beliebig Tierversuche durchzuführen, verfassungswidrig, weil der Tierschutz damit in diesem Punkt auf null reduziert würde.
Ich weiß zwar nicht genau, wie Tierversuche gesetzlich geregelt sind, aber nach dem bisher gesagten kann es nur so sein, daß sie nur unter strengen Auflagen (z.B. nur mit Lizenz, nicht unnötig grausam, nicht unnötig oft etc.) erlaubt sind, denn nur so lassen sich die beiden Verfassungsgüter Tierschutz und Forschungsfreiheit in einen Ausgleich bringen.
Generell darf keines der kollidierenden Verfassungsgüter weiter als nötig eingeschränkt werden.

Gesetze, welche die Forschungsfreiheit einschränken, sind nur rechtmäßig, wenn sie einem kollidierenden Verfassunsgut zur Geltung verhelfen; ansonsten ist jede gesetzliche oder sonstige Einschränkung der Forschungsfreiheit durch den Staat per se verfassungswidrig.
 
Danke :kiss:

Arg, an Tierschutz hab ich ja noch garnicht gedacht :-\
Das kann ja was werden^.^
 
Schon geeinigt wer den nächsten aufmacht?
 
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