Sorcphilosoph
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Das kommt darauf an, wie stark die Ausfälle anhalten.
Betrachten wir doch mal die Levelbeschränkung, die hier zum Ausschlussfaktor erhoben wird.
Wer das Spiel kauft, wird selbstredend spielen wollen. Nun kommen die Server und sind nur bedingt erreichbar. Nach den Schilderungen, die ich gelesen habe, ist dieses Problem in Korea deutlich ausgeprägter als hier.
Die mangelnde Erreichbarkeit der Spielserver ruft das Ärgernis hervor - muss jedoch nicht zeitlich der Spielbereitschaft mindern. Der Spieler wird also in den Zeiten, in denen die Server verfügbar sind, dennoch spielen, dass er das Spiel aus Ärger gar nicht mehr anrührt ist nicht zu erwarten und kann daher auch nicht zur Voraussetzung für eine Rücknahme gemacht werden. Es ist also ohnehin fraglich, ob der Rückgabewille sich in einer verhergehenden Nichtnutzung des Titels äußert.
Ich sehe darin eine unzulässige Ausweitung des Willens des Spielers.
Der gewichtere Grund ist jedoch die Zeitspanne. Der Spieler kann ja darauf vertrauen, dass der Hersteller seiner Pflicht nachkommt die Mängel zu beheben. Das Spiel ist jetzt seit einem Monat draußen, selbst wenn die Server nur 5h am Tag erreichbar wären und der Spieler nur 2,5h davon spielen könnte, stünden ihm 75h Spielzeit zur Verfügung. Ich spiele D3 selbst nicht, nehme aber mal an, dass man in der Zeit Level 40 locker überschreiten kann.
Der Rückgabewille manifestiert sich in dem Fall daraus, dass der Hersteller es nicht in einem angemessenen Zeitraum geschafft hat, die anhaltenden Serverprobleme zu lösen. Selbst bei - wie hier angenommenen - weitgehenden Ausfällen der Server wäre die zum Ausschlussfaktor erhobene Levelbeschränkung problemlos zu überschreiten.
Wie dem auch sei - die hier von Blizzard getroffene Einschränkung ist mithin unvernünftig gewählt.
Betrachten wir doch mal die Levelbeschränkung, die hier zum Ausschlussfaktor erhoben wird.
Wer das Spiel kauft, wird selbstredend spielen wollen. Nun kommen die Server und sind nur bedingt erreichbar. Nach den Schilderungen, die ich gelesen habe, ist dieses Problem in Korea deutlich ausgeprägter als hier.
Die mangelnde Erreichbarkeit der Spielserver ruft das Ärgernis hervor - muss jedoch nicht zeitlich der Spielbereitschaft mindern. Der Spieler wird also in den Zeiten, in denen die Server verfügbar sind, dennoch spielen, dass er das Spiel aus Ärger gar nicht mehr anrührt ist nicht zu erwarten und kann daher auch nicht zur Voraussetzung für eine Rücknahme gemacht werden. Es ist also ohnehin fraglich, ob der Rückgabewille sich in einer verhergehenden Nichtnutzung des Titels äußert.
Ich sehe darin eine unzulässige Ausweitung des Willens des Spielers.
Der gewichtere Grund ist jedoch die Zeitspanne. Der Spieler kann ja darauf vertrauen, dass der Hersteller seiner Pflicht nachkommt die Mängel zu beheben. Das Spiel ist jetzt seit einem Monat draußen, selbst wenn die Server nur 5h am Tag erreichbar wären und der Spieler nur 2,5h davon spielen könnte, stünden ihm 75h Spielzeit zur Verfügung. Ich spiele D3 selbst nicht, nehme aber mal an, dass man in der Zeit Level 40 locker überschreiten kann.
Der Rückgabewille manifestiert sich in dem Fall daraus, dass der Hersteller es nicht in einem angemessenen Zeitraum geschafft hat, die anhaltenden Serverprobleme zu lösen. Selbst bei - wie hier angenommenen - weitgehenden Ausfällen der Server wäre die zum Ausschlussfaktor erhobene Levelbeschränkung problemlos zu überschreiten.
Wie dem auch sei - die hier von Blizzard getroffene Einschränkung ist mithin unvernünftig gewählt.
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