KarateBomber
Guest
naja wobei das eigentlich gar ned so schlecht is. die paar mal, die ich mit dem neuen a4 gefahren bin, wusst ich nie, ob ich das fzg auch wirklich verschlossen hab oder ned. hab dann immer nochmal am griff gezogen
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OK. Du willst es nicht anders: Hier der passende Auszug aus der StVZO: B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §35e Türen (1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind. B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §55 Einrichtungen für Schallzeichen (1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen. (2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang gleichbleibender Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger. (2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein. (4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein. -Ende- Man beachte insbesondere den letzten Satz! Immer noch nicht zufrieden? Dann nimm das Klick Es gibt halt nicht immer alles die STVZO oder STVO es gibt auch EU-Recht was in DE gilt
KarateBomber schrieb:naja wobei das eigentlich gar ned so schlecht is. die paar mal, die ich mit dem neuen a4 gefahren bin, wusst ich nie, ob ich das fzg auch wirklich verschlossen hab oder ned. hab dann immer nochmal am griff gezogen
Cait Sith schrieb:Bilder von meinen Autos gibts sobald mein PC meine Digi Cam wieder erkennt.
AgainstAuthoriy schrieb:btw hab derzeit mal die finger von carbon folien und co gelassen - derzeit is die soundanlage dran
Evil Jogga schrieb:Sag mal, hast du zufällig ne Ahnung, warum das ABS vom T5 nicht beim Rückwärtsfahren funktioniert?
dies-irae schrieb:Mein erster Tip wäre mal was ganz banales. Sowas wie ein Vorzeichenfehler im Programm
KarateBomber schrieb:aber grad wenns feucht is sollte der funke überspringen, meinst ned ?!
Evil Jogga schrieb:Du Wixbold
Detroit - Audi erweitert die Modellpalette des A6 mit der neuen Sportversion S6. Wie der bayerische Autohersteller auf der Detroit Motor Show (14. bis 22. Januar) ankündigte, werden Limousine und Kombi noch in diesem Frühjahr auf den Markt kommen.
Preise teilte das Unternehmen noch nicht mit. Angetrieben wird der neue S6 von einem 5,2 Liter großen V10-Motor mit Benzindirekteinspritzung, dessen Grundkonstruktion von der Sportwagentochter Lamborghini stammt. Der Motor leistet im S6 309 kW/420 PS und ist damit nur 22 kW/30 PS schwächer als im ebenfalls neuen Audi S8. In der in Detroit vorgestellten Leistungsstufe erreicht der Motor ein maximales Drehmoment von 540 Newtonmeter, mit dem die Limousine in 5,2 und der Avant in 5,3 Sekunden auf 100 Stundenkilometer (km/h) beschleunigt. Die Höchstgeschwindigkeit ist jeweils elektronisch auf 250 km/h begrenzt. Den Verbrauch gibt Audi für beide Karosserievarianten mit 13,4 Litern auf 100 Kilometern an.
Übertragen wird die Kraft mit einem quattro-Antrieb an alle vier Räder, wobei im Normalbetrieb 60 Prozent der Antriebskraft an die Hinterachse geleitet werden. Gegenüber dem normalen A6 wurde laut Audi die sechsstufige Tiptronic neu programmiert, so dass dynamischere Gangwechsel möglich sein sollen. Außerdem wurden die Lenkung direkter und das Fahrwerk straffer ausgelegt.
Zu erkennen ist der S6 von vorn vor allem am serienmäßigen Tagfahrlicht, für das die Designer unterhalb des Stoßfängers links und rechts je fünf weiße Leuchtdioden (LED) in die Kühleröffnung eingelassen haben. Außerdem bekommt der S6 einen modifizierten Singleframe-Grill mit vertikalen Doppelstreben, 19-Zoll-Räder in ausgestellten Radhäusern sowie einen integrierten Heckspoiler bei der Limousine und einen Dachkantenspoiler beim Avant.
Darüber hinaus gibt es nach Angaben des Unternehmens innen neue Sportsitze mit integrierten Kopfstützen, eine Polsterung mit Leder und Alcantara sowie serienmäßig eine Komfortklimaautomatik mit getrennter Temperaturverteilung für Fahrer und Beifahrer