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5. "..bisschen Dampf ablassen", um deine Frage zu beantworten, Culexus. Und bzgl. Anwalt: Es geht hier um mein Recht auf Eigentum. Wenn dir jemand nachts deine Felgen abmontiert dann denkst du dir am nächsten Morgen wohl auch: "Dayumn, so ein Pech, naja, ab zur Porsche Werkstatt, bevor ich mir hier irgendwelchen Stress geb kauf ich mir einfach paar neue. Bleibt nur zu hoffen, dass der Dieb sich nicht auch noch die neuen schnappt."
Falsche Denkweise.
Du hast lediglich ein Nutzungsrecht erworben, welches man Dir im Falle eines Verstoßes jederzeit auch entziehen kann.
Der Datenträger ist lediglich dein Eigentum, den darfste gerne auch zertreten (laut AGBs hast du auch den Spielclient dann zu deinstallieren)....die Daten darauf unterliegen aber nicht deinem Eigentum, die darfst Du lediglich nutzen im Rahmen der Bestimmungen des Anbieters/Betreibers.
Folglich wird dir ein Anwalt weniger bei einem Diebstahl/Betrug helfen, sondern bestenfalls auf die AGBs pochen können..wobei da die Beweislage nicht so einfach werden wird. Denn ich glaube nicht, das Blizzard dazu verpflichtet werden kann, entsprechende Protokolle bezüglich des Bangrundes offenzulegen (mit Zeitangabe und Grund).