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Ist das wirklich ein Rotlichtverstoß?!

LoGL17

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15 Oktober 2006
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Hallo zusammen,

ich bekam vor kurzem meinen Bußgeldbescheid (~75€ und 1 Punkt) wegen einer mit meinem Fahrrad überfahrenen roten Ampel. In meinen Augen habe ich einen solchen Verstoß aber nicht begangen und würde gerne von euch wissen, ob ich wohl mit einem Einspruch Erfolg haben könnte.

Die Situation:
Ich schob mein Rad an einer Kreuzung auf dem Gehsteig auf die rote Fußgänger(!)ampel zu. Ich verabschiedete mich von meiner Freundin, machte noch einen Schritt nach rechts, stieg auf mein Fahrrad und fädelte mich in den Verkehr ein. Ich wollte den dort abgesenkten Bordstein nutzen, noch weiter rechts war er schon ungemütlich hoch. Es fuhren keine Autos, in keiner Richtung.
Ich bin also vielleicht einen halben Meter weit in die Straße gefahren, dann natürlich ganz normal weiter in Fahrtrichtung. Ich bin mir nicht mehr ganz sicher ob die Übergangsstelle rechts und links mit gestrichelter weißer Linie markiert ist, aber ich war wenn dann schon außerhalb dieses Bereiches. Die Fahrspur auf die ich einfuhr hatte grün (darum die Fußgänger auch rot).
Dann wurde ich schon von einem Polizei-Auto aus angebrüllt (2 Beamte), ich solle doch bitte sofort anhalten und auf sie warten.

Noch ein Bild (Paint > alles..)

6bhj.jpg


Ich danke euch schon mal für eure Meinungen. Würde nur ungern bezahlen, besonders da ich normal als Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer an jeder roten Ampel halt mache.

Gruß Lukas
 
Vaterstaat braucht eben Geld, das Problem sehe ich hier Aussage gegen Aussage, und ich denke mal den Polizisten wird mal mehr glauben als dir.

Das Grüne X makiert deinen Startpunkt auf dem Boardstein? Dann sah das wohl für die Beamten so aus das du die Ampel überfahren hättest, kann gut sein, das die das falsch gedeutet haben, aber ich bezweifle das die das zugeben werden, geschweigeden nen Fehler einräumen.

Denke nicht das du da ums bezahlen rum kommst. Du kannst es natürlich versuchen, dagegen Einspruch zu erheben aber ich glaube du hast keine Chance.

MfG

Kongo
 
  1. Für das Vergehen "bei rot über die Ampel" ist es unerheblich ob Autos kommen oder nicht - damit kannst du schonmal nicht kommen.
  2. Das du dich auf die Fahrspur eingefädelt hast, hat nichts damit zu tun, dass der Verkehr in der Richtung Grün hatte. Das kannst du als Rechts-Abbieger auch nicht bringen (außer bei einem grünen Abiegepfeil).
  3. Leicht neben dem Fußgängerüberweg die Straße zu betreten entbindet dich nicht von der Pflicht, die Ampel zu beachten.
  4. Wenn du vom Gehweg kommst, gilt die Fußgängerampel natürlich auch für dich, selbst wenn du ein Fahrad dabei hast.
  5. Macht man doch sowas nicht, wenn irgendwo Polizei in Sicht ist. ;)
  6. Dass du das sonst immer korrekt machst, ändert an dem beschriebenen Vergehen nichts.

Alles in allem sieht es meiner Meinung eher schlecht für dich aus, was das leugnen eines Vergehens angeht. Aber: 75 € und 1 Punkt Strafe bei einer roten Fußgängerampel? Das klingt, als ob du die Strafe für das Überfahren einer roten Ampel bekommen hast. Eventuell kannst du erreichen, dass du wie ein Fußgänger behandelt wirst. Das sollte doch eigentlich ein geringeres Bußgeld und keine Punkte nach sich ziehen, oder? Aber wie deine Chancen dafür stehen, kann ich dir nicht sagen. Am besten einen (Verkehrs-)Anwalt fragen.
 
Völlig egal was du machst, vor Gericht hat die Polizei immer Recht. Sogar wenn die lügen. Was Polizisten sagen ist ja auch immer wahr....

Leider ist das in diesem Land so.

Aber ich würde trotzdem alles versuchen, einfach mal um Zähne gezeigt zu haben. Wenn du ein bisschen mogeln willst, kannst du ja versuchen Zeugen zu finden die dich entlasten. Ob sie dich wirklich gesehen haben oder ob du einfach ein paar Freunde fragst die das für dich machen, hm, musst du gucken .... :D
 
hmm naja du hast doch deine freundin als zeugin... und über die rote ampel bist du ja sogesehen nicht gefahren also brauchste auch keine kohle bezahlen...

Ob man den herren in grün mehr glaubt als die ist ja unerheblich da es weder nen foto gibt und es heißt ja rechtsprechung und nicht ich glaube ich hab was gesehen...

Ich hatte vor jahren mal nen fall da bin ich angeblich über nen stop schild gefahren... ich hatte belegt das ich zu der zeit garnicht da sein konnte... weil a) wäre ich bei der arbeit und b) hätte die berufsschule erst später beendet... bezahlt hab ich nichts... mein vater und mein bruder haben sich die strafe geteilt, wenn ichs nicht war hätte es nur einer von beiden sein können...

somit ich würd nichts zahlen komme was wolle... sonst kann ja jeder bullizist irgendwas behaupten... wo kämen wir dahin...

MfG.

Wolverine
 
Ob sie dich wirklich gesehen haben oder ob du einfach ein paar Freunde fragst die das für dich machen, hm, musst du gucken .... :D
Das kann nach hinten losgehen.
Macht man doch sowas nicht, wenn irgendwo Polizei in Sicht ist. ;)
Jep, alles was fehlinterpretiert werden kann, sollte unterlassen werden.

Solange die Polizisten nicht etwas absurdes behaupten, schauts schlecht aus und selbst dann darf man unter Umständen mit Gebühren rechnen...
 
  1. Leicht neben dem Fußgängerüberweg die Straße zu betreten entbindet dich nicht von der Pflicht, die Ampel zu beachten.

Alles in allem sieht es meiner Meinung eher schlecht für dich aus, was das leugnen eines Vergehens angeht. Aber: 75 € und 1 Punkt Strafe bei einer roten Fußgängerampel? Das klingt, als ob du die Strafe für das Überfahren einer roten Ampel bekommen hast.

Das obere ist ja genau das, was ich bezweifle bzw. wissen möchte. Regelt die Fußgängerampel wirklich (weil ich es "zufällig" dort tuen wollte) meinen Einfädelforgang?!

Im Bescheid steht: "Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage".

Wenn mein Einspruch nicht durchkommt, muss ich halt gleich noch viel mehr zahlen. Verfahrenskosten etc. :(

€: Das Polizeiauto habe ich leider übersehen, ja. Wobei ich das vielleicht auch wissentlich gemacht hätte. Dass mir aus so etwas ein Strick gedreht wird, damit hätte ich nicht gerechnet... :( Vielleicht ein Rüffel, aber ein Rotlichtverstoß?
 
Zuletzt bearbeitet:
somit ich würd nichts zahlen komme was wolle... sonst kann ja jeder bullizist irgendwas behaupten... wo kämen wir dahin...

MfG.

Wolverine

Ähm, du da sind wir schon längst. Es gibt zahlreiche Fälle in denen die Polizei Zeugenaussagen erfindet, Beweise fälscht, Straftaten erfindet.
Sicher das ist nicht deren normale Vorgehensweise, aber wenn es unbedingt sein muss, dann kann sowas durchaus passieren. Auf YT gibt es ein Video dazu, in dem diese Fälle dargestellt sind mit den dazugehörigen Unterlagen sämtlicher Behörden die das ganze beweisen.

Das kann nach hinten losgehen.

Deswegen soll er ja gucken ob er sowas machen will, wen er dafür fragen könnte und ob es sich überhaupt lohnt.
 
was die normale vorgehensweise von polizisten ist kenn ich schon als mein vater gestorben war und der nette herr mir die nachricht überbrachte meinte er doch glatt das ich mich um die lebensabschnittgefährtin von meinem vater kümmern soll weil er und der priester hätten besseres zutun... na schönen dank... ich weiss seit 20 min das er tot ist und soll den job machen... super...

oder als mein vater in der klapse war weil es nach langen jahren raus gekommen ist das meine mutter ihn ~20 jahren betrogen hat mehrfach und er sich erschiessen wollte... hat man echt nen scheiss tag erzählt das auf der arbeit fährt nach hause dann hab man 2 inkompetente waffenexperten die einem auch noch auf den sack gehen, nen eingetragenen wechsellauf einer faustfeuerwaffe nicht im waffenschein finden und erst mal mit den gewehren durch die gegend zielen, eine davon war geladen... ja das ist polizei arbeit... wer wind säht wird sturm ernten... ich bin dafür das jeder ne waffe bekommt als das man so gefühlslose schwachsinnige auf die bevölkerung los läst...

mein bedarf an solchen idioten ist gedeckt... und dann wundert sich die polizei gewerkschaft wieso man keinen respekt hat... mich wundert das bei solch einem verhalten garnicht...


MfG.

Wolverine
 
Ja und wenns keine beweise gibt, aber man "Zeugen" hat?

was will dann die Polizei machen, selber "Zeugen" hernehmen?

Aber wenn das 2 waren würde ich mir das nochmal sehr genau überlegen, nen Punkt kann man abarbeiten und das Bußgeld sollte ein Witz sein gegenüber versicherung & co
 
So weit ich informiert bin, wird der Punkt auch bei akzeptiertem Einspruch nicht gestrichen. :ugly:
 
gidf

oder meintest du, dass selbst wenn man gewinnt, also auch das bußgeld nicht mehr zahlen muss und auch das vergehen selbst als unbewiesen gilt, man immer noch den punkt hat?
 

  1. Aber: 75 € und 1 Punkt Strafe bei einer roten Fußgängerampel? Das klingt, als ob du die Strafe für das Überfahren einer roten Ampel bekommen hast.


  1. Nein... überfahren unter 1 Sek Rotphase gibt gleich 3 Punkte und noch mehr Geld. Über eine Sekunde gibts 4 Punkte und noch mehr mehr Geld...
    fieldtested :(

    Ansonsten:
    Zu dem durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich gehört der gesamte Kreuzungs- oder Einmündungsbereich, wobei außer der Fahrbahn auch die parallel verlaufenden Randstreifen, Parkstreifen, Radwege oder Fußwege diesem Bereich zuzuordnen sind (OLG Düsseldorf ZfSch 1984, 62, 63; OLG Düsseldorf NZV 1993, 243; OLG Hamm, Beschl. v. 25.01.2006 - 1 SsOWi 223/05 -juris; OLG Hamm, Beschl. v. 17.06.2005 - 1 Ss OWi 223/05 - juris). Auch der Bereich in einer Entfernung von 10 -15 m hinter der Lichtzeichenanlage gehört noch zum geschützten Bereich (OLG Hamm NStZ-RR 2002, 250). Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der die Fahrbahn vor einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlässt und diese über den Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder eine Busspur umfährt, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren, sich eines Rotlichtverstoßes schuldig macht
 
Dann wurde ich schon von einem Polizei-Auto aus angebrüllt (2 Beamte), ich solle doch bitte sofort anhalten und auf sie warten.
ganz ehrlich, wer so blöd ist und wirklich auf die wartet gehört einfach bestraft :rolleyes:


75 € wegen dummheit, punkt is eh uninteressant. draus lernen und nächstes mal besser machen ;)
 
ganz ehrlich, wer so blöd ist und wirklich auf die wartet gehört einfach bestraft :rolleyes:

Woher willst du wissen ob das funktioniert? Vielleicht war der TE ja nicht mitten in der Stadt sondern auf einer Landstrasse und weit und breit nur Felder. Du kannst ja mal versuchen denen davon zu radeln, aber nach spätestens 2 Minuten haben sie dich wieder und dann sollte klar sein das die noch unfreundlicher werden und du noch mehr zahlen musst.
 
First of all:
ADFC | Bußgeldkatalog für Radfahrer
1 Punkt ist klar, aber wie die 75 Euro zustande kommen... Müsste ja noch ein 2tes Vergehen dabei gewesen sein, sonst wärs entweder 30 Euro billiger oder teurer gewesen.(Missachten des Rotlichts kostet entweder 45 oder gleich 100 Euro)
Und 30 Euro sind egal bei welchem Fehlverhalten laut Bußgeldbescheid nur zu vergeben, wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Das ist hier laut deiner Schilderung nicht der Fall.
-> Zustandekommen des Geldbetrages bitte erklären lassen, und ggf. notieren. Je mehr einzelne Punkte den Gesamtbetrag ergeben, destoleichter lässt sich was drücken. Wenn die 30 Euro Differenz aufgrund von Bearbeitungsgebühren oder ähnlichem anfallen, dann kann man da nichts drücken, müsste dann aber eig auch erwänt worden sein.... der Bescheid in der von dir beschilderten Art und Weise ergibt für mich alles in allem keinen Sinn....



Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der die Fahrbahn vor einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlässt und diese über den Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder eine Busspur umfährt, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren, sich eines Rotlichtverstoßes schuldig macht

Er hat sie nicht umfahren, da er die Fahrbahn auch nicht vor der roten Ampel verlassen hat. Das trifft hier also nicht zu.
Wenns ein reiner Fußgangerüberweg ist, dann ist das geschilderte Vergehen eig eh ziemlicher Müll. Da darfst du mit deinem Fahrrad nämlich gar nicht lang.
-> Klarmachen dass du die Fahrbahn vor der Ampel nicht verlassen hast, und dass du nach der Ampel auf die Strase bist, da das Befahren eines Gehwegs mit dem Fahrrad ebenfalls nicht erlaubt ist. Zumindest nicht in deinem Alter.

Als erstmal auf die zuständige Dienststelle und um Aufschlüsselung des Betrags bitten. Anschließend mit der Zeugin im Schlepptau den Sachverhalt erklären. Ruhig, aber sachlich und bestimmt. Die lieben Polizisten können nämlich sehr ungehalten werden wenn man sie zurechtweist. Das ganze kann dann ne ganze Weile dauern, Briefwechsel etc natürlich inbegriffen, also solltest du Zeit einplanen^^
Mir macht das aber einen heiden Spaß und ich musste bisher noch nie den zu Beginn veranschlagten Betrag zahlen. Punktfrei bin ich ebenfalls.
 
Zuerst: der Gesamtbetrag sind 75€, die Geldbuße beträgt 45€, Gebühr und Auslage den Rest.

@Thor8o: Ich persönlich habe bzw. hatte Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Welcher Verstoß mir vorgeworfen wird wusste ich ja noch nicht. Ich habe mit einem Anschiss und einem "Und jetzt vorsichtig weiterradeln, junger Mann!" gerechnet. Ganz sicher nicht mit 45€ und einem Punkt. Ob und wie naiv das war ist mir egal.

Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der die Fahrbahn vor einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlässt und diese über den Gehwegumfährt, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren, sich eines Rotlichtverstoßes schuldig macht.

Ich bin vorher, vom abschließen bis zur Lichtzeichenanlage, auf dem Gehsteig gelaufen (ca. 500 Meter, vielleicht mehr) und habe mein Rad geschoben. Das ist aber erlaubt oder? An der Ampel trennte ich mich von meiner Fußgänger-Begleitung / Zeugin, die in eine andere Richtung musste.
 
Wieso hier in dem Thread eine Diskussion über lügende Polizisten entsteht, ist völlig unerklärlich. Der TE hat schon nach seiner eigenen Darstellung den ihm zur Last gelegten Verstoß begangen. Zumindest, wenn ich diese Darstellung richtig verstanden habe. Passiert ist doch Folgendes:
Du stehst mit deinem Fahrrad an der roten Ampel. Du betrittst gleichwohl die Fahrbahn (Halt! Alles, was jetzt noch kommt, ist rechtlich unerheblich. Hier liegt schon der Verstoß), steigst auf und fährst im 90°-Winkel zur Ampel auf der Fahrbahn weiter.
Damit steht der Verstoß fest. Entgegen einer etwas seltsamen, durch nichts begründeten, aber weit verbreiteten Meinung ist nämlich nicht nur das vollständige Überqueren der Straße bei roter Ampel verboten, sondern schon das Betreten. Wenn man mal logisch über Sinn und Zweck einer Ampel nachdenkt, muss das auch so sein.

Bei dem zitierten Urteil hat Schwarzer Engel meines Erachtens nicht den entscheidenden Teil fett markiert. Entscheidend ist nämlich das:
Zu dem durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich gehört der gesamte Kreuzungs- oder Einmündungsbereich
Zur besseren Verständlichkeit leicht übertrieben ausgedrückt: Bei roter Ampel mit der Schuhspitze 1 cm auf die Fahrbahn gekommen --> Verstoß.
Daß du trotz roter Ampel die Fahrbahn betreten hast ist ja unstreitig. Du bist nur nicht gerade aus weiter und hast die Straße überquert, sondern bist abgebogen. Das ändert nur leider gar nichts.
 
Laut dem Startpost stieg er auf dem Gehsteig aufs Fahrrad.
 
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