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Ist das wirklich ein Rotlichtverstoß?!

Zur besseren Verständlichkeit leicht übertrieben ausgedrückt: Bei roter Ampel mit der Schuhspitze 1 cm auf die Fahrbahn gekommen --> Verstoß.
Daß du trotz roter Ampel die Fahrbahn betreten hast ist ja unstreitig. Du bist nur nicht gerade aus weiter und hast die Straße überquert, sondern bist abgebogen. Das ändert nur leider gar nichts.

Danke für deine Einschätzung. Aber wie weit von der Ampel muss ich dann weg sein, wenn ich mich einfädeln will ohne gegen das Lichtzeichen zu verstoßen? Kommen dann die 10-15m (habe auch schon andere Urteile recherchiert mit anderen Angaben) zur Anwendung?

Du stehst mit deinem Fahrrad an der roten Ampel. Du betrittst gleichwohl die Fahrbahn und fährst im 90°-Winkel zur Ampel auf der Fahrbahn weiter. Damit steht der Verstoß fest.

Ich drücke mein Problem mit der ganzen Situation mal mit einem Bild aus:
Ich laufe mit Bohrmaschine und Schweißbrenner an einer Bank vorbei und werde verhaftet wegen Bankraubs.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Labarna: Also muss er auf Grün warten, um nicht die Straße zu überqueren. Schließlich betritt er die Straße um in Richtung Grün zu fahren. Dass er dazu noch einen Sidestep Richtung Rot machen muss, ist dem fehlenden Radfahrweg zu schulden. Dieser hätte nämlich Grün.
 
Vielleicht war der TE ja nicht mitten in der Stadt sondern auf einer Landstrasse und weit und breit nur Felder.
ich glaube nicht das es allzuviele fußgängerampeln auf landstraßen gibt, wo weit und breit nur felder sind. mitten in der pampa sich von der freundin verabschieden ist auch eher unwahrscheinlich.

@TE
ich hab wirklich selten die glotze an, trotzdem hab ich schon oft gesehen das polizisten geldstrafen gegen radler verhängen wegen vergehen, die man zwar streng genommen geben kann, aber dennoch lächerlich sind und mit gesundem menschenverstand nicht geahndet würden. aus diesem grund bist du mMn eben selbst schuld wenn du auf die wartest. ob und wieviel geld du unnötigerweise zahlen musst ist mir relativ egal ;)
 
ich glaube nicht das es allzuviele fußgängerampeln auf landstraßen gibt, wo weit und breit nur felder sind. mitten in der pampa sich von der freundin verabschieden ist auch eher unwahrscheinlich.

Das mit der Pampa war ja auch nur ein Beispiel mit dem ich deutlich machen wollte, dass er sich nicht unbedingt an Orten verabschieden muss, an denen er den Gesetzteshütern (lol) leicht davonfahren kann. Und es gibt an Landstrassen Ampeln.
 
@Thor: Also jeder, der andere Sender sieht als du ist schuld, wenn er etwas macht, das laut diesen Sendern falsch ist?
Oder auch wenn man zur "falschen" Zeit schaut?
 
Das mit der Pampa war ja auch nur ein Beispiel mit dem ich deutlich machen wollte, dass er sich nicht unbedingt an Orten verabschieden muss, an denen er den Gesetzteshütern (lol) leicht davonfahren kann. Und es gibt an Landstrassen Ampeln.
ampeln gibts oft auf landstrassen, ja. aber wie oft haben die das zusammen mit einem fussgängerübergang?
Wenn er bei einer der wenigen war, bei der man dann natürlich nicht der polizei davon fahren kann, dann ist er logischerweise nicht selbst schuld :)


@Thor: Also jeder, der andere Sender sieht als du ist schuld, wenn er etwas macht, das laut diesen Sendern falsch ist?
äh, was?
also. ich schau selten tv. und trotzdem seh ich das immer mal wieder (egal ob bei den öffentlich rechtlichen (heisst das so? ka :D) den privaten oder den sog. dritten programmen) das es um fahrradfahrer in der stadt geht, welches fehlverhalten sie begehen und was alles bußgeld kostet. daher könnte man wissen, das teilweise echt lächerliche "vergehen" mit einem bußgeld belegt werden.
 
also. ich schau selten tv. und trotzdem seh ich das immer mal wieder (egal ob bei den öffentlich rechtlichen (heisst das so? ka :D) den privaten oder den sog. dritten programmen) das es um fahrradfahrer in der stadt geht, welches fehlverhalten sie begehen und was alles bußgeld kostet. daher könnte man wissen, das teilweise echt lächerliche "vergehen" mit einem bußgeld belegt werden.
Ich schau oft tv und habe so etwas nie gesehen.
 
Zu dem durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich gehört der gesamte Kreuzungs- oder Einmündungsbereich, wobei außer der Fahrbahn auch die parallel verlaufenden Randstreifen, Parkstreifen, Radwege oder Fußwege diesem Bereich zuzuordnen sind (OLG Düsseldorf ZfSch 1984, 62, 63; OLG Düsseldorf NZV 1993, 243; OLG Hamm, Beschl. v. 25.01.2006 - 1 SsOWi 223/05 -juris; OLG Hamm, Beschl. v. 17.06.2005 - 1 Ss OWi 223/05 - juris). Auch der Bereich in einer Entfernung von 10 -15 m hinter der Lichtzeichenanlage gehört noch zum geschützten Bereich (OLG Hamm NStZ-RR 2002, 250). Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der die Fahrbahn vor einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampelanlage verlässt und diese über den Gehweg, Randstreifen, Parkstreifen, Radweg oder eine Busspur umfährt, um hinter der Ampelanlage in dem durch sie geschützten Bereich wieder auf die Fahrbahn aufzufahren, sich eines Rotlichtverstoßes schuldig macht
Von dem Bereich vor der Lichtzeichenanlage ist hier nicht die Rede. Hätte er also 1m vor der Kreuzung die Straße betreten, aufsteigen und dann (entlang der grünen Auto/Fahrradampel) fahren können? :ugly:

Und was machen Radfahrer, die vor der Ampel gar nicht die Fahrbahn verlassen, weil sie bereits auf dem Radweg sind? Dürfen die sich dann auch nur perfekt orthogonal zur Fußgänger-Ampelrichtung bewegen? :ugly:
Und wenn der Radweg direkt nach der Ampel aufhört (habe ich schon gesehen)?
 
Dafür, daß das, was der TE macht, ein Verstoß ist, gibt es ja einen Grund. Der ist hier nur deshalb nicht sofort offensichtlich, weil tatsächlich kein Verkehr war, also kein Auto die Straße kreuzte. Aber daß dies an einer Ampel keine Auswirkungen hat und haben kann, ist wohl auch jedem bewusst.

Klar wird die Sache, wenn man sich einmal vorstellt, es wären tatsächlich Autos unterwegs gewesen. Der TE hätte sich bei seinem Verhalten gefährlicher Weise und ohne Berechtigung in den fließenden Verkehr eingeordnet, obwohl kein Autofahrer damit rechnet und rechnen kann. Denn der Autofahrer hat grün und die Fußgängerampel ist rot, so daß niemand damit rechnet, daß plötzlich vom Fußweg aus ein Fahrrad auf die Straße kommt.
Hätte er hingegen sein Rad dann auf die Straße gebracht, wenn die Fußgängerampel gün zeigt, kommen keine Autos angefahren, denn die haben ja zu diesem Zeitpunkt rot und müssen vor der Ampel warten. Sinnvollerweise müsste man natürlich in diesem Fall im äußersten rechten Bereich der Ampel auf die Straße fahren, um nicht selbst die kreuzenden Fußgänger zu überfahren.


Ich drücke mein Problem mit der ganzen Situation mal mit einem Bild aus:
Ich laufe mit Bohrmaschine und Schweißbrenner an einer Bank vorbei und werde verhaftet wegen Bankraubs.
Ein viel passenderes Bild wäre folgendes: Du gehst maskiert und bewaffnet in eine Bank und rufst dem Angestellten am Schalter zu: "Geld oder Leben". Er rückt daraufhin den Tresorschlüssel raus. Weil ein Geldtransporter die Tageseinnahmen aber schon weggebracht hat, kriegst du gleichwohl nichts heraus und gehst wieder. Vor der Bank wirst du verhaftet und beschwerst dich: "Das war doch nicht strafbar! Ich habe ja gar kein Geld erbeutet."


Von dem Bereich vor der Lichtzeichenanlage ist hier nicht die Rede. Hätte er also 1m vor der Kreuzung die Straße betreten, aufsteigen und dann (entlang der grünen Auto/Fahrradampel) fahren können?
Nein. Begründung ist genau die gleiche wie oben: Er wäre dann einfach, ohne dazu berechtigt zu sein, in den fließenden Verkehr hineingefahren. Das darf man auch ohne Ampel, etwa von Einfahrten aus, nicht. Natürlich ist die Situation ohne Ampel insofern etwas anders, als hier nur darauf ankommt, ob tatsächlich ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird, dem man die Vorfahrt raubt. Das ist an Ampeln natürlich anders. Hier ist rot auch dann rot, wenn weit und breit kein kreuzendes Fahrzeug zu sehen ist.

Und was machen Radfahrer, die vor der Ampel gar nicht die Fahrbahn verlassen, weil sie bereits auf dem Radweg sind?
Gerade aus weiterfahren vielleicht? Daß sie schon auf der Fahrbahn SIND ist ja gerade der Unterschied.
Wenn du mit einem Auto an einer roten Ampel (ohne Rechtsabbiegerpfeil) stehst, darfst du auch einfach rechts abbiegen. Gleichwohl dürfen diejenigen Autos, die bereits auf der Orthogonalen SIND die Kreuzung überqueren, denn die haben grün. Und eben DESHALB darfst du ja nicht rechts abbiegen. Denn dann würdest du jene Autos rammen.
Lässt sich 1 : 1 auf Fahhräder übertragen und damit auch auf das Threadthema. Vom Fußweg auf die Straße und rechts weiterfahren ist aus Sicht des kreuzenden Verkehrs ja ganz ähnlich zum Rechtsabbiegen an einer Kreuzung.
 
Dafür, daß das, was der TE macht, ein Verstoß ist, gibt es ja einen Grund. Der ist hier nur deshalb nicht sofort offensichtlich, weil tatsächlich kein Verkehr war, also kein Auto die Straße kreuzte. Aber daß dies an einer Ampel keine Auswirkungen hat und haben kann, ist wohl auch jedem bewusst.

Klar wird die Sache, wenn man sich einmal vorstellt, es wären tatsächlich Autos unterwegs gewesen. Der TE hätte sich bei seinem Verhalten gefährlicher Weise und ohne Berechtigung in den fließenden Verkehr eingeordnet, obwohl kein Autofahrer damit rechnet und rechnen kann. Denn der Autofahrer hat grün und die Fußgängerampel ist rot, so daß niemand damit rechnet, daß plötzlich vom Fußweg aus ein Fahrrad auf die Straße kommt.
Ganz ohne Ampel ist die Verkehrssituation doch die gleiche, und dort darf man vom Fahrbahnrand aus anfahren, sofern das den fliessenden Verkehr nicht stoert (die Bedingung ist in beiden Faellen vorhanden!).


Hätte er hingegen sein Rad dann auf die Straße gebracht, wenn die Fußgängerampel gün zeigt, kommen keine Autos angefahren, denn die haben ja zu diesem Zeitpunkt rot und müssen vor der Ampel warten. Sinnvollerweise müsste man natürlich in diesem Fall im äußersten rechten Bereich der Ampel auf die Straße fahren, um nicht selbst die kreuzenden Fußgänger zu überfahren.
Man muss damit rechnen, dass Fussgaenger auch etwas neben der Ampel die Kreuzung ueberqueren koennen - und dass man die Kreuzung ueberblicken kann und sieht, dass keine Fussgaenger da sind, spielt ja (wie du richtig festgestellt hast) fuer die Ampel keine Rolle. Bei gruener Fussgaengerampel dort loszufahren sollte also (auch?) nicht erlaubt sein.


Nein. Begründung ist genau die gleiche wie oben: Er wäre dann einfach, ohne dazu berechtigt zu sein, in den fließenden Verkehr hineingefahren. Das darf man auch ohne Ampel nicht.
Doch natuerlich. Wenn ich irgendwo am Strassenrand stehe und kein Auto kommt, darf ich dort losfahren. Oder wie soll ein Fahrradfahrer sonst jemals losfahren?
 
Doch natuerlich. Wenn ich irgendwo am Strassenrand stehe und kein Auto kommt, darf ich dort losfahren. Oder wie soll ein Fahrradfahrer sonst jemals losfahren?
Eben deshalb habe ich ja geschrieben, daß es ohne Ampel nur darauf ankommt, ob man tatsächlich jemanden behindert, mit Ampel hingegen nicht. Das rote Signal "ersetzt" quasi die tatsächliche Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers.

Folgende drei Beispiele mögen das verdeutlichen:
1. Radfahrer steigt auf dem Fußweg, der parallel zur Straße verläuft, auf. Weit und breit ist kein Auto zu sehen. Ampel gibt es auch keine. Er fährt auf die Straße - alles ok.

2. Radfahrer steigt auf dem Fußweg, der parallel zur Straße verläuft, auf. Ampel gibt es keine. Ein Auto kommt angefahren. Trotzdem fährt der Radfahrer auf die Straße. Der Autofahrer kann trotz aller Sorgfalt nicht mehr bremsen, es kommt zum Unfall - Schuld hat selbstverständlich zu 100% der Radfahrer.

3. Radfahrer steigt auf dem Fußweg, der parallel zur Straße verläuft, auf. Es gibt eine Ampel. Die zeigt rot. Er fährt dennoch auf die Straße - ob er hier einen Autofahrer behindet oder nicht spielt keine Rolle mehr. Die Ampel war rot und Ende. Das ist doch gerade die "Besonderheit" einer Ampel: Man kann sich niemals damit rausreden, es wäre doch ohnehin alles frei gewesen, es ist ja nichts passiert, bla bla... Bei rot muss man halt warten.
Mache ich als Fußgänger nach 20 Uhr auch nie (außer, es ist tasächlich Verkehr, der einen überfahren würde :ugly: ). Darf man sich halt nicht erwischen lassen. Meine Güte... wenn die jetzt mit Führerscheinentzug gedroht hätten. Aber 1 Punkt und ein paar Euronen sind doch eine angemessene Strafe für die Blö... ähh Ungeschicktheit, direkt neben einer Polizeistreife das Rotlichtsignal zu missachten.
 
Von dem Bereich vor der Lichtzeichenanlage ist hier nicht die Rede. Hätte er also 1m vor der Kreuzung die Straße betreten, aufsteigen und dann (entlang der grünen Auto/Fahrradampel) fahren können? :ugly:
Vorher und dahinter ist von der Blickrichtung abhängig.:)
Und wenn der Radweg direkt nach der Ampel aufhört (habe ich schon gesehen)?
Ungefähr so wie auf Parkplätzen auf denen man nur mit einer sehr aufwändigen Vorgehensweise parken darf: Hat der "Ordnungshüter" einen Bürokraten gefressen schauts schlecht aus.:irre:
@Labarna: miserables Bild, parken auf Parkplätzen auf denen man zahlen muss wäre da viel passender.
 
Vorher und dahinter ist von der Blickrichtung abhängig.:)
Das ist zwar richtig, aber nicht hinderlich. Im Straßenverkehr ist die Fahrtrichtung ausschlaggebend und daher lässt sich "davor" und "dahinter" eindeutig definieren.

@Labarna: miserables Bild, parken auf Parkplätzen auf denen man zahlen muss wäre da viel passender.
Das Bankraubbeispiel passt in der Tat nicht vollständig, ich habe es nur deshalb herangezogen, weil der TE selbst das Beispiel mit einer Verurteilung wegen Bankraubs aufgebracht hat.
 
Eben deshalb habe ich ja geschrieben, daß es ohne Ampel nur darauf ankommt, ob man tatsächlich jemanden behindert, mit Ampel hingegen nicht. Das rote Signal "ersetzt" quasi die tatsächliche Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers.
Das dann aber auch noch auf den Bereich neben der Ampel auszudehnen, halte ich fuer etwas uebertrieben.
Naja... ich kann zumindest die Argumentation nachvollziehen.

Aber 1 Punkt und ein paar Euronen sind doch eine angemessene Strafe für die Blö... ähh Ungeschicktheit, direkt neben einer Polizeistreife das Rotlichtsignal zu missachten.
Ja gut, das sowieso.
 
Kommado zurück Asche über mein Haupt!

Ein Blick ins aktuelle Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Ich hatte tatsächlich noch die alte Regelung in Erinnerung: "An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer die Lichtzeichen für Fußgänger beachten." Die ist aber am 31.8.2012 (!) ausgelaufen.

Nunmehr gilt gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 6 StVO:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.
Es liegt hier nur dann eine Situation vor, an der die Fußgängerampel zu beachten ist, wenn gerade aus ein Rad- und ein Fußweg parallel zueinander laufen, die dann angrenzende Furten hätten. Ob das so ist, wurde aus der Darstellung des TE nicht klar.
 
An der Seite, an der er losgefahren ist, gab es wohl keinen Radweg, sonst hätte er ja nicht die Fahrbahn befahren (müssen/sollen). Entsprechend würde ich auch kein Rad-Symbol auf der Ampel erwarten, da Radfahrer wohl mit den Autos über die Fahrbahn links abbiegen würden.
Oder meinst du etwas anderes?
 
Er ist ja deshalb auf die Fahrbahn, weil er rechts abbiegen wollte. Nach dort führte wohl kein Radweg. Darauf, ob in die Richtung gerade aus ein Radweg führte oder nicht, lässt das keine Rückschlüsse zu.
Es geht auch nicht um ein Radsymbol auf der Ampel (dann gilt sie auf jeden Fall für Radfahrer!), sondern um einen Radweg bzw. genau genommen und eine "Radfahrerfurt", die direkt an eine "Fußgängerfurt" angrenzt. Dann gilt die Ampel nämlich auch wenn sie nur ein Fußgängersymbol zeigt für Radfahrer.
 
Da gibt es nichts zum rechts abbiegen, das ist (laut Skizze) eine T-Kreuzung. Auf dieser Seite gibt es entweder einen Radweg oder nicht, und nach der Beschreibung von LoGL17 gibt es diesen nicht.
 
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