Dafür, daß das, was der TE macht, ein Verstoß ist, gibt es ja einen Grund. Der ist hier nur deshalb nicht sofort offensichtlich, weil tatsächlich kein Verkehr war, also kein Auto die Straße kreuzte. Aber daß dies an einer Ampel keine Auswirkungen hat und haben kann, ist wohl auch jedem bewusst.
Klar wird die Sache, wenn man sich einmal vorstellt, es wären tatsächlich Autos unterwegs gewesen. Der TE hätte sich bei seinem Verhalten gefährlicher Weise und ohne Berechtigung in den fließenden Verkehr eingeordnet, obwohl kein Autofahrer damit rechnet und rechnen kann. Denn der Autofahrer hat grün und die Fußgängerampel ist rot, so daß niemand damit rechnet, daß plötzlich vom Fußweg aus ein Fahrrad auf die Straße kommt.
Hätte er hingegen sein Rad dann auf die Straße gebracht, wenn die Fußgängerampel gün zeigt, kommen keine Autos angefahren, denn die haben ja zu diesem Zeitpunkt rot und müssen vor der Ampel warten.
Sinnvollerweise müsste man natürlich in diesem Fall im äußersten rechten Bereich der Ampel auf die Straße fahren, um nicht selbst die kreuzenden Fußgänger zu überfahren.
Ich drücke mein Problem mit der ganzen Situation mal mit einem Bild aus:
Ich laufe mit Bohrmaschine und Schweißbrenner an einer Bank vorbei und werde verhaftet wegen Bankraubs.
Ein viel passenderes Bild wäre folgendes: Du gehst maskiert und bewaffnet in eine Bank und rufst dem Angestellten am Schalter zu: "Geld oder Leben". Er rückt daraufhin den Tresorschlüssel raus. Weil ein Geldtransporter die Tageseinnahmen aber schon weggebracht hat, kriegst du gleichwohl nichts heraus und gehst wieder. Vor der Bank wirst du verhaftet und beschwerst dich: "Das war doch nicht strafbar! Ich habe ja gar kein Geld erbeutet."
Von dem Bereich vor der Lichtzeichenanlage ist hier nicht die Rede. Hätte er also 1m vor der Kreuzung die Straße betreten, aufsteigen und dann (entlang der grünen Auto/Fahrradampel) fahren können?
Nein. Begründung ist genau die gleiche wie oben: Er wäre dann einfach, ohne dazu berechtigt zu sein, in den fließenden Verkehr hineingefahren. Das darf man auch ohne Ampel, etwa von Einfahrten aus, nicht. Natürlich ist die Situation ohne Ampel insofern etwas anders, als hier nur darauf ankommt, ob tatsächlich ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird, dem man die Vorfahrt raubt. Das ist an Ampeln natürlich anders. Hier ist rot auch dann rot, wenn weit und breit kein kreuzendes Fahrzeug zu sehen ist.
Und was machen Radfahrer, die vor der Ampel gar nicht die Fahrbahn verlassen, weil sie bereits auf dem Radweg sind?
Gerade aus weiterfahren vielleicht? Daß sie schon auf der Fahrbahn SIND ist ja gerade der Unterschied.
Wenn du mit einem Auto an einer roten Ampel (ohne Rechtsabbiegerpfeil) stehst, darfst du auch einfach rechts abbiegen. Gleichwohl dürfen diejenigen Autos, die bereits auf der Orthogonalen SIND die Kreuzung überqueren, denn die haben grün. Und eben DESHALB darfst du ja nicht rechts abbiegen. Denn dann würdest du jene Autos rammen.
Lässt sich 1 : 1 auf Fahhräder übertragen und damit auch auf das Threadthema. Vom Fußweg auf die Straße und rechts weiterfahren ist aus Sicht des kreuzenden Verkehrs ja ganz ähnlich zum Rechtsabbiegen an einer Kreuzung.