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Ohohoh ich wittere da was ( da kommt das gelernte mal in der Realität zum Einsatz ):
Gem. § 823 BGB liegt da ein Verstoß gegen das Eigentum von dir vor, daher hast du den Anspruch auf Schadensersatz.
Ebenso liegt wohl eine Sachbeschädigung , geregelt im StGB vor, was eine Strafe nach sich zieht.
Diebstahl dann genauso, auch Verstoß gegen des StGB , auch ne Strafe.
Und nochn paar mehr TB.
Alles in allem, darfste auf ne schönen Schadensersatz hoffen und die 2 [!?] Typen sich auf Geldstrafen und Vorbestrafung ala Sozialstunden, Verwarnung und vllt sogar ein Wochenende im Knast .
Gem. § 823 BGB liegt da ein Verstoß gegen das Eigentum von dir vor, daher hast du den Anspruch auf Schadensersatz.
Ebenso liegt wohl eine Sachbeschädigung , geregelt im StGB vor, was eine Strafe nach sich zieht.
Diebstahl dann genauso, auch Verstoß gegen des StGB , auch ne Strafe.
Und nochn paar mehr TB.
Alles in allem, darfste auf ne schönen Schadensersatz hoffen und die 2 [!?] Typen sich auf Geldstrafen und Vorbestrafung ala Sozialstunden, Verwarnung und vllt sogar ein Wochenende im Knast .