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Es gibt keine Altersüberprüfung, Geschäfte mit Minderjährigen sind aber schwebend unwirksam .Frage ist PayPal ab 16 ? Da das spiel vielleicht ab 16 wird ist es ja doof wenn man was verkauft hat und das nicht auszahlen kann..
Der Vertragsabschluss durch einen Minderjährigen ist bis zur Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter (meistens Eltern) unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB)
Frage ist PayPal ab 16 ? Da das spiel vielleicht ab 16 wird ist es ja doof wenn man was verkauft hat und das nicht auszahlen kann..
Die Verifizierung sind 2x Centbeträge, die man dann bei Paypal angeben muss.Solange du bei Paypal kein Konto verifiziert hast kannst du damit eh nichts bezahlen. Erst nach der Verifizierung kannst du Geld auf dein Paypal Konto überweisen bzw. Paypal eine Lastschrift ermöglichen.
Kaufst dir Sachen im RMAH, haust die Sachen zu Klump mit dem Kesselding, Eltern kommen an - schwebend unwirksam - Geld muss zurückgezahlt werden, Items sind aber futsch.Ergo kann man damit auch kein Bockmist betreiben!
Ich bezweifel, dass sie ihre Sachen exakt an deutsches Recht angepasst haben .... 99% aller EULAs sind auch nur wertloser Müll, weil sie hier nicht gelten, trotzdem kriegen wir Deutschen sie jedesmal wieder vorgesetzt .Zum Glück bist Du klüger als Blizzards Legal-Departement und kommst auf Dinge, die denen nichtmal im Traum einfielen!
http://dejure.org/gesetze/BGB/108.htmlwie sicher bist du dir mit dem schwebend unwirksam? ich bin nicht zitiersicher, meine aber mal gelernt zu haben, dass es einzig auf die geschäftsfähigkeit ankommt und dafür muss man eben nicht volljährig sein.
Die Verifizierung sind 2x Centbeträge, die man dann bei Paypal angeben muss.
Kaufst dir Sachen im RMAH, haust die Sachen zu Klump mit dem Kesselding, Eltern kommen an - schwebend unwirksam - Geld muss zurückgezahlt werden, Items sind aber futsch.
Nö, Paypal bucht das Geld selbst von deinem Konto ab.Und dann muss man manuell Geld aus Paypal Konto überweisen damit man damit zahlen kann.
AGBs sind keine Gesetze, da kann man jeden Scheiß reinschreiben.Diese Masche mit schwebend unwirksam wegen unter 16 Jahre zieht höchstens im Geschäft aber in der Onlinewelt wirst du damit nicht weit kommen. Blizzard wird sich durch AGBs schon absichern und da D3 nicht ab 12 sein wird sondern ab 16 oder gar 18 ist Blizzard fein raus, weil das Spiel garnicht gespielt werden durfte!
Nö, Paypal bucht das Geld selbst von deinem Konto ab.
Nö, Paypal bucht das Geld selbst von deinem Konto ab.
AGBs sind keine Gesetze, da kann man jeden Scheiß reinschreiben.
Das BGB ist die höchste Instanz.
Geschäftsunfähig (dh. du darfst gar nichts selbst kaufen) bist du nur bis zum 7ten Lebensjahr. Zwischen 7 und 18 setzt die beschränkte Geschäftsfähigkeit ein, dh. du darfst Geschäfte abschließen, diese sind aber zunächst "schwebend unwirksam" und wenn dein gesetzlicher Vertreter das Geschäft nicht vertreten und rückgängig machen möchte kann er das tun. Als Richtwert vor Gesetz heißt es immer, dass ein Kind in diesem Alter Geschäfte in Höhe seines Taschengeldes abschließen darf. Erst ab 18 kannst du komplett alleine entscheiden.
Dann ist ja jetzt auch klar warum es das RMAH nur für SC gibt...
Die haben Angst davor, dass sich Leute deren Char grade gerippt ist nachdem sie ordentlich Kohle reingesteckt haben einfach ihr Geld zurückerstatten lassen
Schade eigentlich...
Es gibt nur 2 Dinge die mich davon abhalten HC zu spielen:
Das fehlende RMAH und die Tatsache, dass auch der Tod in der Arena das "endgültige Ende" für einen Char bedeutet
Nö, wenn die AGBs NACH dem Kauf zum Vorschein kommen, sind sie nicht Teil des Vertrags - ich hab noch keine Spiele gesehen, wo die AGBs auf der Box standen.Sicher sind AGBs keine Gesetze aber mit Zustimmung wirksam.
Du benötigst halt für Paypal ein Girokonto und das gibts erst ab 16 Jahren und was du mit dem Geld darauf machst ist deine Sache, solange du kein Auto kaufen willst werden Eltern es schwer haben etwas zu unternehmen...
Eltern geben Geld für ein Fahrrad bzw. überweisen es auf das Konto des Kindes, Kind kauft sich Items im RMAH, da ist die Scheiße am dampfen und die Eltern kriegen das Geld zurück, glaub mal .Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Pussy!
HC ist das einzige was wirklick Diablo ist und Items kaufen ist überpussy.
@LittleJo: viel spaß, jetzt wo du dich geoutet hast, wirst du wahrscheinlich von leuten verfolgt werden, die ernsthaft der meinung sind, "RMAH IST CHEATEN" propagieren zu müssen
Wer sagt denn, dass ich Items KAUFEN will?
Vielleicht will ich ja auch einfach nur mein mageres Taschengeld ein wenig aufbessern und will mir nicht ständig nen neuen PvP-Char machen müssen, aber trotzdem viel PvP zocken?
Wenn die Eltern dem Kind Geld geben für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Verwendung ausschließen (kauf KEINE Yugi-Oh-Larten!), dann ist der Kauf von Yugi-Oh-Karten unwirksam und der Vertrag nicht nur schwebend unwirksam, sondern einfach unwirksam.wenn ein mindestens 16 jähriger auf einem eigenen gitokonto geld hat, dann is das grundsätzlich erstmal seins. dem wird das geld nich für ein fahrrad überlassen sondern gehört ihm.
Eltern geben Geld für ein Fahrrad bzw. überweisen es auf das Konto des Kindes, Kind kauft sich Items im RMAH, da ist die Scheiße am dampfen und die Eltern kriegen das Geld zurück, glaub mal .