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PayPal im Diablo 3 Auktionshaus

Frage ist PayPal ab 16 ? Da das spiel vielleicht ab 16 wird ist es ja doof wenn man was verkauft hat und das nicht auszahlen kann..
 
Frage ist PayPal ab 16 ? Da das spiel vielleicht ab 16 wird ist es ja doof wenn man was verkauft hat und das nicht auszahlen kann..
Es gibt keine Altersüberprüfung, Geschäfte mit Minderjährigen sind aber schwebend unwirksam ;).

Der Vertragsabschluss durch einen Minderjährigen ist bis zur Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter (meistens Eltern) unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB)

Da fallen mir doch gleich 1-2-3 Szenarien ein, mit denen man lustig Mist bauen kann mit dem RMAH :angel:.
 
Frage ist PayPal ab 16 ? Da das spiel vielleicht ab 16 wird ist es ja doof wenn man was verkauft hat und das nicht auszahlen kann..

Du brauchst für Paypal ein Giro-Konto und meines Wissens gibts das erst ab 16 Jahren bei der Bank.

Solange du bei Paypal kein Konto verifiziert hast kannst du damit eh nichts bezahlen. Erst nach der Verifizierung kannst du Geld auf dein Paypal Konto überweisen bzw. Paypal eine Lastschrift ermöglichen.

Ergo kann man damit auch kein Bockmist betreiben!
 
Solange du bei Paypal kein Konto verifiziert hast kannst du damit eh nichts bezahlen. Erst nach der Verifizierung kannst du Geld auf dein Paypal Konto überweisen bzw. Paypal eine Lastschrift ermöglichen.
Die Verifizierung sind 2x Centbeträge, die man dann bei Paypal angeben muss.

Ergo kann man damit auch kein Bockmist betreiben!
Kaufst dir Sachen im RMAH, haust die Sachen zu Klump mit dem Kesselding, Eltern kommen an - schwebend unwirksam - Geld muss zurückgezahlt werden, Items sind aber futsch.
 
Zum Glück bist Du klüger als Blizzards Legal-Departement und kommst auf Dinge, die denen nichtmal im Traum einfielen!
 
wie sicher bist du dir mit dem schwebend unwirksam? ich bin nicht zitiersicher, meine aber mal gelernt zu haben, dass es einzig auf die geschäftsfähigkeit ankommt und dafür muss man eben nicht volljährig sein.
 
Zum Glück bist Du klüger als Blizzards Legal-Departement und kommst auf Dinge, die denen nichtmal im Traum einfielen!
Ich bezweifel, dass sie ihre Sachen exakt an deutsches Recht angepasst haben .... 99% aller EULAs sind auch nur wertloser Müll, weil sie hier nicht gelten, trotzdem kriegen wir Deutschen sie jedesmal wieder vorgesetzt ;).

wie sicher bist du dir mit dem schwebend unwirksam? ich bin nicht zitiersicher, meine aber mal gelernt zu haben, dass es einzig auf die geschäftsfähigkeit ankommt und dafür muss man eben nicht volljährig sein.
http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.
 
Die Verifizierung sind 2x Centbeträge, die man dann bei Paypal angeben muss.


Kaufst dir Sachen im RMAH, haust die Sachen zu Klump mit dem Kesselding, Eltern kommen an - schwebend unwirksam - Geld muss zurückgezahlt werden, Items sind aber futsch.

Dazu benötigt man halt ein Girokonto und dies ist erst ab 16 Jahre bzw. braucht man Onlinebanking oder die Kontoauszüge wo die Centbeträge drauf stehen. Und dann muss man manuell Geld aus Paypal Konto überweisen damit man damit zahlen kann.

Was du aber nicht bedacht hast ist, dass man mittels AGBs regeln kann, dass Paypalzahlungen kein Käuferschutz haben und somit nicht rückgängig gemacht werden können. Erst wenn Blizzard zustimmt wäre das möglich und in der Regel wird dann dein Account gesperrt.

Hab selber bei NCSoft mal ein Monatsbeitrag von 13 Euro für Aion mittels Paypal zurück buchen lassen und den Käuferschutz in Anspruch genommen. Dort wird dann explizit gesagt, dass NCSoft der Rückbuchung zustimmen muss und als NCSoft das gemacht hat, wurde mein NCSoft Account gesperrt!

Diese Masche mit schwebend unwirksam wegen unter 16 Jahre zieht höchstens im Geschäft aber in der Onlinewelt wirst du damit nicht weit kommen. Blizzard wird sich durch AGBs schon absichern und da D3 nicht ab 12 sein wird sondern ab 16 oder gar 18 ist Blizzard fein raus, weil das Spiel garnicht gespielt werden durfte!
 
Und dann muss man manuell Geld aus Paypal Konto überweisen damit man damit zahlen kann.
Nö, Paypal bucht das Geld selbst von deinem Konto ab.

Diese Masche mit schwebend unwirksam wegen unter 16 Jahre zieht höchstens im Geschäft aber in der Onlinewelt wirst du damit nicht weit kommen. Blizzard wird sich durch AGBs schon absichern und da D3 nicht ab 12 sein wird sondern ab 16 oder gar 18 ist Blizzard fein raus, weil das Spiel garnicht gespielt werden durfte!
AGBs sind keine Gesetze, da kann man jeden Scheiß reinschreiben.
Das BGB ist die höchste Instanz.

Und Käuferschutz ist hier komplett irrelevant, wenn der Vertrag schwebend unwirksam ist, dann MUSS das gesamte Geld zurückgezahlt werden wenn die Eltern dem Vertrag widersprechen, so einfach ist das.
 
Wird PlanetDiablo über ein "PayPal - How To" nachdenken, um erste Fragen locker nachlesen zu können? (:
Würde PayPal niemals meine Kontodaten aka Lastschrift etc. übermitteln bzw. eine Abbuchung von meinem Konto ihrerseits erlauben.
D.h. Geld würde es auf mein PayPal Konto nur per Überweisung geben ~

Nö, Paypal bucht das Geld selbst von deinem Konto ab.

So wie ich das verstehe nur, wenn du ein Lastschriftverfahren einträgst, wovon ich persönlich abraten würde.
 
danke für den link, dort habe ich genau das gefunden, an das ich mich wage erinnert habe:

§ 110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

und dann wars das mit ausnutzen :-) macht der minderjährige das von seinem eigenen konto, so hat das elternteil ihm dies geld ja auf seinem konto zur verfügung gestellt. macht ers von dem konto seiner eltern, so haben sie ihm die kontodaten zur verfügung gestellt, was wiederum aufs gleiche rauskommt :-)
 
Nö, Paypal bucht das Geld selbst von deinem Konto ab.


AGBs sind keine Gesetze, da kann man jeden Scheiß reinschreiben.
Das BGB ist die höchste Instanz.

Paypal bucht erst von deinem Konto ab, wenn du es willst sprich denen eine Einzugsermächtigung erteilst und die ist nicht automatisch aktiv! ;)

Sicher sind AGBs keine Gesetze aber mit Zustimmung wirksam.

Aber zum Tehma Minderjährig:

Geschäftsunfähig (dh. du darfst gar nichts selbst kaufen) bist du nur bis zum 7ten Lebensjahr. Zwischen 7 und 18 setzt die beschränkte Geschäftsfähigkeit ein, dh. du darfst Geschäfte abschließen, diese sind aber zunächst "schwebend unwirksam" und wenn dein gesetzlicher Vertreter das Geschäft nicht vertreten und rückgängig machen möchte kann er das tun. Als Richtwert vor Gesetz heißt es immer, dass ein Kind in diesem Alter Geschäfte in Höhe seines Taschengeldes abschließen darf. Erst ab 18 kannst du komplett alleine entscheiden.

So hab ich es auch gelernt (gelernter Kaufmann im Einzelhandel) und wie gesagt im WWW sieht die Sache wieder anders aus!

Sonst könnte ich ja von der Strasse weg Minderjähre anheuern und mit denen Konten erstellen und Dinge kaufen und dann mein Geld zurück ordern, etc. so einfach ist es aber nicht!

Du benötigst halt für Paypal ein Girokonto und das gibts erst ab 16 Jahren und was du mit dem Geld darauf machst ist deine Sache, solange du kein Auto kaufen willst werden Eltern es schwer haben etwas zu unternehmen... zumal die wahrscheinlich kein Plan vom PC haben werden :rolleyes:

EDITH: CoKane hat den passenden § gefunden und in abgewandelter Form wird sowas auch in den AGBs zu finden sein womit Blizzard sich schützen wird! Auch wenn AGBs keine Gesetze sind, wird dagegen verstoßen ist dein battle.net Account gesperrt/gebannt und dann hast du nichts mehr!
 
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Dann ist ja jetzt auch klar warum es das RMAH nur für SC gibt...

Die haben Angst davor, dass sich Leute deren Char grade gerippt ist nachdem sie ordentlich Kohle reingesteckt haben einfach ihr Geld zurückerstatten lassen :rolleyes:


Schade eigentlich...

Es gibt nur 2 Dinge die mich davon abhalten HC zu spielen:

Das fehlende RMAH und die Tatsache, dass auch der Tod in der Arena das "endgültige Ende" für einen Char bedeutet :(


Pussy!

HC ist das einzige was wirklick Diablo ist und Items kaufen ist überpussy.
 
Mir fehlt für sowas immer das Wissen über genaue rechtliche Grundlagen, aber ich werfe einfach mal "Taschengeldparagraph" in den Raum.
Mögen die Juristen mich jetzt zerreißen.
 
Sicher sind AGBs keine Gesetze aber mit Zustimmung wirksam.
Nö, wenn die AGBs NACH dem Kauf zum Vorschein kommen, sind sie nicht Teil des Vertrags - ich hab noch keine Spiele gesehen, wo die AGBs auf der Box standen.
Und AGB-Bestandteile, die gegen geltendes Recht verstoßen sind sowieso ungültig.

Du benötigst halt für Paypal ein Girokonto und das gibts erst ab 16 Jahren und was du mit dem Geld darauf machst ist deine Sache, solange du kein Auto kaufen willst werden Eltern es schwer haben etwas zu unternehmen...
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Eltern geben Geld für ein Fahrrad bzw. überweisen es auf das Konto des Kindes, Kind kauft sich Items im RMAH, da ist die Scheiße am dampfen und die Eltern kriegen das Geld zurück, glaub mal ;).

Gesperrter Battle.net-Account ist dann das Problem des Kindes, nicht dass der Eltern (Geld von Amazon für Diablo 3 zurückbuchen lassen NACHDEM der Account gesperrt wurde, weil die Eltern dafür auch nicht die Zustimmung gegeben haben für das Fahrradgeld - das wäre mal interessant wie das ausgeht).
 
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Pussy!

HC ist das einzige was wirklick Diablo ist und Items kaufen ist überpussy.

@LittleJo: viel spaß, jetzt wo du dich geoutet hast, wirst du wahrscheinlich von leuten verfolgt werden, die ernsthaft der meinung sind, "RMAH IST CHEATEN" propagieren zu müssen :D

Wer sagt denn, dass ich Items KAUFEN will?
Vielleicht will ich ja auch einfach nur mein mageres Taschengeld ein wenig aufbessern und will mir nicht ständig nen neuen PvP-Char machen müssen, aber trotzdem viel PvP zocken? :hy:

Immer diese einseitige Betrachtungsweise und schlimme Unterstellungen...

Im einzig wahren Diablo gibt es kein HC :keks:

€: +1 und Pic-Up
 
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wenn ein mindestens 16 jähriger auf einem eigenen gitokonto geld hat, dann is das grundsätzlich erstmal seins. dem wird das geld nich für ein fahrrad überlassen sondern gehört ihm. das eltern ihren kindern "ihr geld" frei überlassen is allgemeingut in deutschland, wie gesagt, mir fehlen die vokabeln um darüber juristisch zu argumentieren, bin mir jedoch sehr sicher, dass damals im studium unsere rechtdozentin darauf recht ausführlich eingegangen ist. ergebnis: ein 16 oder 17 jähriger kann mit seinem geld in der praxis so gut wie machen was er will.
 
wenn ein mindestens 16 jähriger auf einem eigenen gitokonto geld hat, dann is das grundsätzlich erstmal seins. dem wird das geld nich für ein fahrrad überlassen sondern gehört ihm.
Wenn die Eltern dem Kind Geld geben für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Verwendung ausschließen (kauf KEINE Yugi-Oh-Larten!), dann ist der Kauf von Yugi-Oh-Karten unwirksam und der Vertrag nicht nur schwebend unwirksam, sondern einfach unwirksam.
§110 BGB

Da Händler nie überprüfen können, ob das Kind jenes oder dieses kaufen kann, gehört dass zum Risiko eines Geschäftsmanns, wenn er Veträge mit Minderjährigen abschließt.
 
Eltern geben Geld für ein Fahrrad bzw. überweisen es auf das Konto des Kindes, Kind kauft sich Items im RMAH, da ist die Scheiße am dampfen und die Eltern kriegen das Geld zurück, glaub mal ;).

Kriegen die Eltern nicht, falls der Verkäufer kein Geld auf seinem PayPal konto besitzt.
Und selbst wenn noch geld auf seinem PayPal Konto drauf ist, wird das nicht einfach zurückgebucht werden.
 
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