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PayPal im Diablo 3 Auktionshaus

§110 BGB, Taschengeldparagraph
Das Geld muss von den Eltern zur freien Verfügung oder zu einem Zweck überlassen worden sein.
"Kauf dir keine Items im RMAH!" hat keinerlei Auswirkungen auf ein Rechtsgeschäft, dass mit Mitteln zur freien Verfügung getätigt wurde.
Durch die Einschränkung "Keine RMAH-Items" sind die Mittel aber ebend nicht zur freien Verfügung! = schwebend unwirksamer Vertrag
Bei Bestellungen im Internet ist es jedoch regelmäßig so, dass die Rechnung hinterher bezahlt wird. Das fällt also gerade nicht unter den "Taschengeldparagraph", auch eine Paypalzahlung wird nicht direkt durchgeführt sondern verspätet.
So funktioniert der Internet-Einkauf: Artikel der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu Markt, Recht, Verträge

Im Laden-Geschäft geht es immer eher über Kullanz;
Nein, es ist Geschäftsrisiko wenn Leute mit Kindern Geschäfte machen, kommen die Eltern an gibs Geld zurück, geltendes Recht, sonst Anzeige erstatten, damit schlägt sich kein Händler gerne rum.
Das ist keine Kulanz, die wollen bloss keine Anzeige wegen Unterschlagung.

Blizzard wird hier keine Präzedenzfälle schaffen wollen, sodass die Eltern beweisen müssten, dass das Geld nicht zur freien Verfügung war und das ist bei einer Paypalverfügung anhand der o.g. Zustimmungserklärung i.d.R. bereits widerlegt.
Blizzard muss beweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist, nicht umgekehrt, die wollen ja das Geld von einem. Und Onlinegeschäfte mit Minderjährigen sind halt IMMER schwebend unwirksam, wenn die Eltern das nicht heilen dann kam nie ein Vertrag zustande, also auch kein Anspruch von Blizzard/Paypal aufs Geld.
Das gilt ebenso für alle anderen Onlineangebote, die Verträge mit Minderjährigen sind ALLE schwebend unwirksam, mucken da die Erziehungsberechtigten ist die Rechtslage klar, der Account ist dann eventuell platt aber dass ist das Problem des Kindes.

Sollte jemand auf die Idee kommen, einen Anspruch wegen eines schwebend unwirksamen Kaufes einklagen zu wollen, wird Blizzard mit Genuss gegenan klagen, weil deren kostenlose Dienstleistung (Bnet) durch falsche Angaben mit Verstoß gegen die AGB erschlichen worden ist... herzlichen Glückwunsch und viel Spaß gegen ein dutzend kalifornische Anwälte ;)
Ähm, weisst du überhaupt was du da schreibst ....?
Erschleichung von Leistungen kann es nur geben, wenn man sich um die Bezahlung der Leistung drückt, es mus also ein finanzieller Schaden entstehen, dass dürfte bei einem kostenlosen Battle.net-Account doch irgendwie ... schwer fallen? ;)
Gegen welche Gesetze soll das den verstoßen? Nenn mir bitte einen einzigen (AGB sind keine Gesetzt).
 
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Oh man sorry aber kann bitte mal jemand den CommodoX hier sperren!?

Was er hier versucht ist echt unglaublich! Nicht nur ich sondern auhc KH183 haben versucht zu erklären, dass es eben nicht so einfach ist auf ein "schwebened unwirksamen" Vertrag zu pochen!

Sorry CommodoX aber was du hier schreibst kann man auch als Anstiftung zum Verbrechen auslegen bzw. Anstiftung Minderjährige zu "nach deiner Meinung" illegalen Kaufverträgen!

KH183 hat es exakt und präzise auf den Punkt gebracht und jeder sollte sich danach richten und nicht auf solchen Unsinn kommen wie CommodoX es schreibt. Gegen eine multi Millionen Firma wegen "schwebend unwirksamen" Verträgen vorgehen zu wollen ist schlicht nicht nur dämlich sondern auch naiv!

Es wird mit Sicherheit kein Fall zu Tage kommen wo Blizzard oder Paypal Zahlungen zurück bucht, weil Eltern nicht wollten, dass ihr Kind (wenn es ein Girokonto hat eigentlich Alt genug sein solllte bzw. die Eltern es damit lehren wollen mit Geld verantwortungsvoll umzugehen) virtuelle Waren gekauft hat!

Es gibt so viele Games wo man mittels Paypal virtuelle Waren kaufen kann, Beispiele sind genannt und weitere sind: League of Legends (Riot Points für Champions und Skins), Battelforge (BF Punkte für Karten) dort wird keiner auf die Idee kommen sein Geld über Paypal zurück zu fordern und wenn doch dann nur einmalig weil dann der Account weg ist.

Ich hab selber via Paypal eine monatliche Zahlung bei NC Soft für ein Aion Abo zurück buchen lassen und ich betone nochmal NC Soft musste dem zustimmen! Danach war mein NC Soft Account gesperrt. Ich musste kleinlich erklären warum ich das getan habe um den Account wieder zu bekommen!

Ich kann gegenüber CommodoX nur den Kopf schütteln und würde mich nicht wundern wenn dein battle.net Account nach D3 Release als erster gesperrt wird. Wie gesagt KH183 hat den Nagel auf den Kopf getroffen und was er schreibt würde ich sofort unterschreiben weil es Fakt ist das man in manchen Dingen/Situationen einfach nicht stur aufs Gesetz beharren sollte. Im Zweifel wird ein Richter darüber entscheiden und dann kannst du noch so viel sagen CommodoX was der sagt ist das Gesetz!

Ich habe fertig!
 
Ich kann gegenüber CommodoX nur den Kopf schütteln und würde mich nicht wundern wenn dein battle.net Account nach D3 Release als erster gesperrt wird. Wie gesagt KH183 hat den Nagel auf den Kopf getroffen und was er schreibt würde ich sofort unterschreiben weil es Fakt ist das man in manchen Dingen/Situationen einfach nicht stur aufs Gesetz beharren sollte. Im Zweifel wird ein Richter darüber entscheiden und dann kannst du noch so viel sagen CommodoX was der sagt ist das Gesetz!
Es ist ja sehr interessant was deine Meinung ist, aber die Juristerei ist in dem Fall eindeutig, die Praxis ist dafür erstmal nebensächlich und darauf habe ich mich hauptsächlich bezogen.

PS: Bist du sicher, dass du "Anstiftung zum Verbrechen" ernst meinst? :read:
PPS: Dein Text oben hat soviele Fehler in den Rechtsbegriffen oder einfach falsche Aussagen, dass ist nichtmal Laienmeinung, dass ist einfach nur komplett falsch
PPPS: Wieso sollte ich gesperrt werden? Weil ich die Rechtsfolgen eines schwebend unwirksamen Vertrages vorgetragen habe? Du bist ja niedlich
 
Ganz einfach weil hier nun mehrere dir aufgezeigt haben das deine Ansichten kein Hand und Fuß haben. Es einfach naiv ist zu meinen nur weil BGB es so sagt es auch 100% so durchgeführt werden kann.

Im BGB steht z.B. auch, dass wenn jemand vor deiner Nase dein Auto stehlen will dir erlaubt ist direkt Gewalt gegenüber der Person anwenden zu dürfen und machst du es dann auch nur weil es im BGB steht? Ich denke weniger weil du hinterher Gefahr läufst vor Gericht dich verantworten zu müssen falls dem Gegenüber was passiert ist, weil du zu feste geschlagen hast, etc.

Du legst das BGB bzw. dein "schwebend unwirksam" auf die Goldwagge obwohl schon seid Jahren die Praxis was anderes zeigt. Blizzard ist nicht die erste Firma, die Paypal nutzt um virtuelle Waren einkaufen zu können!

Hier nochmal für dich AGB Auszüge von Paypal:
Eröffnen eines PayPal-Kontos
...Um ein Konto eröffnen zu können, muss der Nutzer:

* entweder eine Privatperson (im Alter von mindestens 18 Jahren) oder ein Unternehmen sein und einen rechtlich wirksamen Vertrag schließen können;...

---

Risiko von Kreditkartenrückbuchungen und Rücklastschriften

* Sofern ein Absender nicht die Verkäuferschutzrichtlinien (siehe unten) befolgt und eine vom Absender initiierte Zahlung im Zusammenhang mit einer Transaktion steht, die aus einem beliebigen Grund rückbelastet oder zurückgerufen wurde, übernimmt der Empfänger und nicht PayPal die Haftung für den erhaltenen Zahlungsbetrag und die eventuell durch die Rückbuchung oder die Rücklastschrift entstandenen Gebühren.
* Wir sind weder beteiligt, noch haben wir Einfluss auf das Ergebnis der Entscheidung für eine Rückbuchung, und der Nutzer muss die Entscheidung der ausstellenden Bank bezüglich der Rückbuchung als endgültig und rechtlich bindend akzeptieren...

Auszug aus dem Battle.net:
Widerrufsrecht
...Im Falle eines Service verfällt Ihr Widerrufsrecht zur Stornierung des Vertrags, wenn VGE vor Ablauf der Frist mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis mit der Leistung des Service begonnen hat, oder wenn Sie selbst die Leistung des Service bereits veranlasst haben. Das Widerrufsrecht verfällt ebenfalls, wenn der Download der gekauften digitalen Ware abgeschlossen ist...

...# Produkte für Minderjährige
Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Die Produkte für Kinder und Minderjährige sind nur für den Kauf durch Erwachsene freigegeben. Wenn Sie unter 18 Jahren alt sind, können Sie unsere Produkte nur mit Genehmigung Ihrer Eltern oder Ihres Vormunds kaufen.

...Rechtsstreitigkeiten und Haftung
Der vorliegende Verkaufsvertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem Sie wohnen, so wie es im Kapitel 5 aufgeführt ist. Der Verkäufer ist nicht haftbar für die Nichterfüllung des Vertrags, wenn diese zum Beispiel auf einem Fall höherer Gewalt beruht, so wie ein solcher von französischen Gerichtshöfen definiert wird, oder auf einem Fehler des Benutzers, oder auf einem unvorhergesehenen oder unüberwindlichen Hindernis mit einem Dritten. Der Verkäufer ist nicht haftbar für den Missbrauch der über die Webseite erstandenen Produkte und dessen Folgen...

Hier noch Auszug aus den ABGs (Terms of Use) von League of Legends (Riot Games) wo man via Paypal gegen Echtgeld "Riot Points" kaufen kann:
B. Spielelemente, Riot Points und virtuelle Gegenstände
...WEITERHIN NEHMEN SIE ZUR KENNTNIS UND STIMMEN ZU, DASS RIOT POINTS UND VIRTUELLE GEGENSTÄNDE KEINEN GELDWERT BESITZEN UND DIESE NICHT ZURÜCKERSTATTET ODER IN BARGELD EINGETAUSCHT WERDEN KÖNNEN. ERSTANDENE RIOT POINTS ODER MIT RIOT POINTS ERSTANDENE VIRTUELLE GEGENSTÄNDE SIND VOM UMTAUSCH AUSGESCHLOSSEN UND ENTSPRECHENDE EINKÄUFE KÖNNEN NICHT RÜCKGÄNGIG GEMACHT WERDEN...

...UNGEACHTET DER HIER AUFGEFÜHRTEN PUNKTE NEHMEN SIE ZUR KENNTNIS UND STIMMEN ZU, DASS SIE KEINE EIGENTUMS- ODER BESITZANSPRÜCHE AN IHREM KONTO BESITZEN UND SIE NEHMEN WEITERHIN ZUR KENNTNIS UND STIMMEN ZU, DASS ALLE RECHTE IN UND AN IHREM KONTO DAUERHAFT BEI RIOT GAMES LIEGEN UND DIESEN ZUSTEHEN. SIE NEHMEN ZUR KENNTNIS UND STIMMEN ZU, DASS SIE KEIN ANRECHT, TITEL, BESITZTUM ODER ANDERE BESITZANSPRÜCHE AN DEN SPIELELEMENTEN, VIRTUELLEN GEGENSTÄNDEN ODER RIOT POINTS, UNABHÄNGIG VON DER GEGENLEISTUNG DIE SIE IM AUSTAUSCH GEGEN RIOT POINTS ODER VIRTUELLE GEGENSTÄNDE ANSAMMELN, BESITZEN. WEITERHIN IST RIOT GAMES NICHT HAFTBAR FÜR JEDWEGE SCHÄDEN, LÖSCHUNGEN, VERÄNDERUNGEN, BEHINDERUNGEN, „HACKING“ ODER SONSTIGE SCHÄDEN ODER VERLUSTE JEGLICHER ART AN SPIELELEMENTEN, VIRTUELLEN GEGENSTÄNDEN ODER RIOT POINTS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, DER LÖSCHUNG VON SPIELELEMENTEN, VIRTUELLEN GEGENSTÄNDEN ODER RIOT POINTS BEI DER TERMINIERUNG ODER DEM ABLAUF IHRES KONTOS...

Bestimmt kommt nun von dir "...ja aber schwebend unwirksam bleibt schwebend unwirksam..." das mag sein aber hat hier kaum mehr Bestand!
 
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Bestimmt kommt nun von dir "...ja aber schwebend unwirksam bleibt schwebend unwirksam..." das mag sein aber hat hier kaum mehr Bestand!
Ich finde es eher interessant, dass du meinst nur weil etwas eventuell rechtlich schwer durchzusetzen ist, die rechtliche Lage dadurch unbedeutend wird.

Und was US-Unternehmen so treiben interessiert mich herzlich wenig, die richten sich nach US-Gesetzen, falls aber jemand Leistungen hier anbietet gelten die Gesetze hier.
Die von dir zitierten AGBs sollen mir genau was sagen? Wen ich da einen Anwalt drübergucken lassen würde, würde der bestimmt 30% der Sachen direkt mal für nichtig erklären, da sie nach deutschem Recht nicht legal sind.
Aber man kann in AGBs ja viel reinschreiben, wenn der Tag lang ist.

Und ja, den "Jedermann"-Paragraph würde ich ohne Zweifel anwenden, wenn jemand mein Auto vor meiner Nase stehlen würde. Dass man jemandem deswegen aber die Faust auf die Nase hauen darf, bezweifel ich ;).
 
Grundsätzlich hat das deutsche Recht immer mehr Bestand als irgendwelche AGBs. Aber das nur am Rande weil ich mir sicherlich nicht herausnehme im Einzelfall entscheiden zu können.

Ich werde mir sicher kein Paypal Konto einrichten und Geld einzahlen. Ich werden je nach Lage vieleicht Items im RMAH verkaufen und vom Erlös Items einkaufen. Aber ganz sicher werde ich keinen €uro über den Kaufpreis hinaus investieren.
 
Grundsätzlich hat das deutsche Recht immer mehr Bestand als irgendwelche AGBs. Aber das nur am Rande weil ich mir sicherlich nicht herausnehme im Einzelfall entscheiden zu können.
Da gibt es keinen Einzelfall, AGBs sind vorgefertigte Vertragsbestandteile, da kann man auch reinschreiben dass man die Seele an Blizzard übergibt wenn man auf "Akzeptieren" klickt.
Alle Bestandteile gelten aber nur im Rahmen des BGB, alles was nicht durchs BGB gedeckt ist bzw. gegen das BGB verstößt, ist unwirksam und hat keine Bedeutung.

In einem demokratischen Staat wird hinterher geguckt, was gültig ist und was nicht, Vertragsprüfung vorher gibs vielleicht in Nordkorea, deshalb kann man da reinkritzeln was man will, will man sich aber auf die Inhalte der AGBs berufen müssen die auch nem Anwalt oder nem Gerichtsverfahren standhalten, was sie meistens nicht tun.
 
Wir wissen ja noch nicht, welche Maßnahmen Blizzard einbauen wird. Wenn das Spiel wirklich ab 16 seien sollte (!), dann könnte zum Beispiel Blizzard in der elterlichen Freigabe, das RMAH verhindern. Die Theoretiker sind hier schon richtig am werkeln, haben aber dabei einen Pasus vergessen. Wer darf eigentlich einen Battle.net Account nach den Nutzungsbestimmungen eröffnen, richtig ein Volljähriger. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich glaube immernoch Volljährig ist man mit 18, oder irre ich mich da. Wie gesagt, es ist noch nicht bekannt, ob Blizzard da Schutzmaßnahmen einbaut und wenn ja, dann sind die Eltern doch angehalten, diese zu aktivieren.
 
Wer darf eigentlich einen Battle.net Account nach den Nutzungsbestimmungen eröffnen, richtig ein Volljähriger.
Da sie aber keine Überprüfung des Alters eingebaut haben, kann sich jeder Depp so einen Account machen, die Altersüberprüfung ist Blizzards Problem, nicht dass der Minderjährigen.
Inwieweit Blizzard das regeln will mit dem RMAH bin ich auch mal gespannt :hy:.
 
CommodoX :hy: :hy: :hy:

Was willst du uns mit deinen theoretischen Ausführungen eigentlich sagen? Ist das eine besondere Quest, die wir zu erfüllen haben, welchen Vorteil hat mein Char danach??

Du erzählst uns hier was mit schwebend unwirksamen Geschäften, dann sage ich dir eins. Jährlich werden Milliarden umgesetzt in Deutschland, die alle auf schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte beruhen, einfach deshalb weil Minderjährige auch einkaufen, und das nicht zu knapp.

Wenn ich in der Disco ein Cola-Whiskey bestelle als 17jähriger oder ich an der Tanke Sprit für mein Moped kaufe oder ich in Runes of Magic Diamanten kaufe.

UND NUN ??? Was ist jetzt das spezielle Problem, was die Rechtsabteilung von Blizzard übersehen hat, aber Rechtsprofessor CommodoX moniert?

99,99% der minderjährigen RMAH-Käufer und damit auch Blizzard werden damit kein Problem haben, also...

Who cares ?

Edit:

Hier wird ja so rumgehackt, ich hab mal im offiziellem Forum http://eu.battle.net/d3/de/forum/2836196/ geguckt wo täglich massenweise neue Threads eröffnet werden. Und tja, da interessiert das rechtlich aufgeworfene Problem von Vollzeit-Student CommodoX keine Sau. Scheint also gar nicht für jeden relevant zu sein welcher das RMAH nutzt?
 
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Selbes Prozedere, macht schließlich so viel Spaß ;-)

Thema AGB
AGB werden zum Vertragsbestandteil und genießen sogar den Schutz des BGB (305 ff.). Alles weitere ist Vertragsrecht und da kommt man als jemand, der die AGB verletzt juristisch nicht mehr auf 'nen grünen Zweig. AGB werden nur dann ungültig, wenn sie Gesetzen widersprechen - und wo soll das bitte der Fall sein bei "du musst 18 sein"?

Dass auf eine Klage mit einer gegenklage reagiert wird, um einen Vergleich zu erwirken, ist gängige Praxis. Und Vortäuschung falscher Tatsachen zur Erlangung einer Dienstleistung ist strafbar - auch, wenn diese Dienstleistung an sich kostenlos ist, Blizzard entsteht dadurch ein finanzieller schaden, bzw. Entgangener Gewinn, der recht hoch angesetzt werden kann - du glaubst gar nicht wie kreativ Anwälte da sind, wenn sie 10% am streitwert verdienen. Jetzt komm mir nicht mit "steht aber nicht im BGB", Rechtsprechung hat wenig mit dem BGB allein zu tun, nicht umsonst gibt es zig Bände Erläuterungen dazu; und was vor Gericht entschieden würde, ist noch mal eine ganz andere Frage.
Denn da wird in Betracht gezogen, was vorher passiert ist:
Girokonto mit Zustimmung der eltern zur freien Verfügung?
Paypal Konto als jugendlicher? Bnet Account als jugendlicher?
Jeweils die AGB missachtet, damit schonmal zwei mal juristisches Glatteis. Zustimmung der Eltern auch hierfür bekommen? Wie soll man danach noch auf schwebend unwirksam klagen?

Ich verstehe deine Argumente sehr gut und kenne die rechtliche Situation eines KV mit Jugendliche, deswegen sage ich dir noch mal: du hast absolut recht mit deinen Worten, aber es wird meiner Meinung nach nicht geschehen, dass so eine klage erfolgreich ist. Bis dahin wird auf Seiten des Klägers so viel Mist gebaut, dass jeder anwalt das in der Luft zerpflückt. :-)


LG,
KH
 
Da sie aber keine Überprüfung des Alters eingebaut haben, kann sich jeder Depp so einen Account machen, die Altersüberprüfung ist Blizzards Problem, nicht dass der Minderjährigen.
Inwieweit Blizzard das regeln will mit dem RMAH bin ich auch mal gespannt :hy:.

natürlich gibt es beim erstellen eines battl.net accounts eine alters "überprüfung" man muss sein geburtsdatum eingeben.
Wenn man dort nun was falsches einträgt, dann ist der battle.net account sowieso nicht gültig und hat in dem sinne auch kein recht die leistungen von blizzard in anspruch zu nehmen ...
 
Es freut uns bekanntzugeben, dass PayPal in den meisten Regionen zu unserem Partner bei Bezahldiensten für das Diablo III-Auktionshaus wird. Dies ermöglicht es Spielern, die Früchte ihrer waghalsigen Abenteuer über einen PayPal-Account in bare Münze zu verwandeln.

Die Freude ist ganz meinerseits :ugly:

Egal ob RMAH, Glücksspiel oder der "2000€ Nebenjob" - den Profit streichen ausschliesslich die Veranstalter und 0,02% Schlaue ein. Die restlichen Leute sind halt die Dummen weil sie solchen Texten aus der Marketing-Abteilung auch nur 1 Sekunde Glauben schenken...

"du kannst die Früchte deiner waghalsigen Abenteuer in bare Münze verwandeln" *bla bla* :lol:

Ich kann euch schon jetzt garantieren dass die "Früchte" zeitlich umgerechnet den Lohn eines chinesischen Slum-Kinds sein werden. So 3 Cent die Stunde? Wer daran Freude hat, hat vermutlich auch noch immer seine Rassel überm Bett hängen.
 
Ich kann euch schon jetzt garantieren dass die "Früchte" zeitlich umgerechnet den Lohn eines chinesischen Slum-Kinds sein werden. So 3 Cent die Stunde? Wer daran Freude hat, hat vermutlich auch noch immer seine Rassel überm Bett hängen.

Also bei mir ist es meist so, dass ich Spaß habe beim spielen und nicht darauf achte wieviel Geld ich denn so in der letzten Stunde erspielt habe :)
 
@Topic: Paypal ist die logische Wahl. Fast überall vorhanden, für den Anbieter sehr bequem.

@Weitere Diskussion:

Wie immer muss man auch hier die Theorie von der Praxis entscheiden.

Auch wenn in der Theorie oder im Gesetz auf die "erforderliche" Genehmigung der Sorgeberechtigten abgestellt wird, kann die Praxis hier entscheiden. KH183 hat das schön dargestellt.

Allein der Verbund der erforderlichen Zustimmung der Eltern zur Eröffnung eines Girokontos und die regelmäßige Zahlung von z.B. 50 Euro monatlich auf dieses Konto durch die Eltern, legt die Annahme des §110 BGB doch schon sehr nahe.
Eine weitere Einwilligung bzw. nachträgliche Genehmigung sollte dann nicht "erforderlich" sein.

Den Eltern oder dem Jugendlichen sollte es hier sehr schwer fallen, den erforderlichen! Gegenbeweis zu führen, gerade bei kleineren Beträgen. Derartige Konten ohne regelmäßiges Einkommen (50 Euro sind "Peanuts"), werden (meines Wissens) zudem nur auf Guthabenbasis geführt oder mit einem sehr begrenzten Überziehungspotential.

Kurz: Wenn man sich nur diese Dinge vor Augen führt, kommt man zum Schluß, dass kleinere Geschäfte/Beträge meist vom Taschengeldparagraphen gedeckt sein dürften und nur offensichtliche Ausnahmefälle (hohe Beträge) eine nachträgliche Genehmigung erforderlich machen.

Davon abgesehen kommen auch weitere "praktische" Umstände dazu: Niemand klagt wegen € 3.50 oder € 150,00 und wenn doch, muß er erst einmal einen Anwalt finden, der einen Prozeß in Luxemburg (Paypal) für einen vertretbaren Preis durchzieht. Die Kosten luxemburgischer Anwälte dürften auch nicht eben gering sein.
 
können wir uns bei der diskussion mit den verträgen einfach auf folgendes einigen?

theoretisch sind diese verträge wirklich schweben unwirksam. aber dadurch dass ein minderjähriger weder einen pay-pal account, noch einen bnet account haben darf, und somit falsche angaben gemacht hat, macht er sich vorher schon selbst strafbar.

dadurch kommt kein mench auf die idee gegen blizzard zu klagen, weil sie ihr geld für die axt der apokalypse wiederhaben wollen.
 
UKash oder PSC wären geil :)

Wäre aber denke ich zu umständlich. Naja, man könnte UKash zwar immer wieder verwenden (man bekommt nen neuen Code wenn noch was druff is), aber man müsste halt alles manuell machen.
 
Durch die Einschränkung "Keine RMAH-Items" sind die Mittel aber ebend nicht zur freien Verfügung! = schwebend unwirksamer Vertrag
Bei Bestellungen im Internet ist es jedoch regelmäßig so, dass die Rechnung hinterher bezahlt wird. Das fällt also gerade nicht unter den "Taschengeldparagraph", auch eine Paypalzahlung wird nicht direkt durchgeführt sondern verspätet.
Blizzard wird die Eltern darauf hinweisen, dass sie über die "Parent-Control" im Battle.net-Account das RMAH komplett sperren oder ein monatliches Maximum angeben können. Ist zwar noch nicht eingebaut, aber wenn ich mir anschaue, was bei WoW alles für scheiße einzustellen ist, ist das kein ob, sondern wann Blizzard das einführen wird. Betroffene Eltern werden ohne Zuhilfename eines Anwaltes und einer guten Erklärung, warum sie die elterlichen Aufsichtspflichten so vernachlässigt haben, kaum gegen Blizzard vorgehen können. Es ist ja auch nicht tatsächlich so, dass Blizzard den Eltern nicht die Möglichkeit an die Hand gäbe, zu kontrollieren was ihre Kinder da treiben (einschließlich Big-Brother-Is-Watching-You-Protokolle per E-Mail). Entweder sie vertrauen darauf, dass ihr Kind mit dem Taschen in ihrem Sinne haushalten, oder sie müssen ihrem Kind genauer auf die Finger schauen.
 
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drecks paypal , unterstütze diese Verbrecherbande nicht .

Genau !

Schade!!
Hoffe es wird auch ELv geben für Kunden die schon 2 Jahre für WoW gezahlt haben.
Paypal kommt mir nicht in die tüte ich habe schon min. 10 Betrugsversuche in 2 Jahren bei denen!! Dabei wolte ich mir nur damals Darkfall abos darüber kaufen :(.

Hoffe sie erweitern es auf zusätslich ELV o. Kreditkarte
 
Zuletzt bearbeitet:
Paypal, ELV, Kreditkarte - ist doch einerlei, Betrugsversuche gibts/gabs überall.

Was mich wundert dass jeder sofort seine Kreditkarte zücken will oder über Paypal-Alternativen nachdenkt etc.

Sind wirklich alle schon so scharf darauf ihren E-Penis mit Itemkauf zu verlängern? *ugly*
Nochmal: ihr werdet mit Item-VERkauf nichts nennenswertes verdienen, ihr werdet allerhöchstens beim Item-EINkauf zahlen zahlen zahlen...

Also - warum schreibt ihr was über ELV und KK, wenn DIII doch gar keine Monatliche Gebühr abverlangt? Spart ihr jetzt schon ein paar hundert €uros um dann euren ersten Charakter binnen 24h mit Gozu-Items vollzuklatschen? *applaus*
 
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