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PayPal im Diablo 3 Auktionshaus

Paypal, ELV, Kreditkarte - ist doch einerlei, Betrugsversuche gibts/gabs überall.

Was mich wundert dass jeder sofort seine Kreditkarte zücken will oder über Paypal-Alternativen nachdenkt etc.

Sind wirklich alle schon so scharf darauf ihren E-Penis mit Itemkauf zu verlängern? *ugly*
Nochmal: ihr werdet mit Item-VERkauf nichts nennenswertes verdienen, ihr werdet allerhöchstens beim Item-EINkauf zahlen zahlen zahlen...

woher willst du bitte wissen, wie der wert einiger seltener items dann tatsächlich sein wird ? hmm genau .. nämlich garnicht :)
ist schon klar, dass man keine 100te € für 1,2 items sehen wird aber die masse machts ... bin zuversichtlich, dass es sicher keine cent beträge sein werden :D
 
woher willst du bitte wissen, wie der wert einiger seltener items dann tatsächlich sein wird ? hmm genau .. nämlich garnicht :)
ist schon klar, dass man keine 100te € für 1,2 items sehen wird aber die masse machts ... bin zuversichtlich, dass es sicher keine cent beträge sein werden :D

Deine Zuversicht in Ehren, aber du wirst sicher enttäuscht werden...

Es gibt ja schon Item/Goldkauf bei D2 und WOW - über andere Plattformen, Ebay etc.

Und die Preis-Struktur ist so, dass kein halbwegs normaler/berufstätiger Mensch "Spass" oder "Erfolg" darin sieht D2 oder WOW Zeug zu verkaufen, weil der zeitliche Aufwand drastisch höher ist als der € Gewinn.

Oder kurz zusammengefasst: Wenn du in D3 nicht bottest, cheatest oder abused wie blöde wirst du in aller Regel nie auf den Gedanken kommen etwas wertvolles zu verkaufen weil deine Stimme im Hinterkopf sagt "Alter, 3!? € bekomm ich dafür nur??? für soviele Stunden Arbeit? ne, echt, die können mich"

Die Konkurrenz im RMAH wird so hart sein, dass sich euch die Fussnägel aufrollen. Aber das muss dann wohl jeder für sich selber entdecken...
 
Blizzard wird die Eltern darauf hinweisen, dass sie über die "Parent-Control" im Battle.net-Account das RMAH komplett sperren oder ein monatliches Maximum angeben können.
Die Eltern kriegen ja auch direkt n Anruf von Blizzard, wenn sich ihr 16jähriges Kind Diablo 3 kauft ...... ;).

Allein der Verbund der erforderlichen Zustimmung der Eltern zur Eröffnung eines Girokontos und die regelmäßige Zahlung von z.B. 50 Euro monatlich auf dieses Konto durch die Eltern, legt die Annahme des §110 BGB doch schon sehr nahe.
Eine weitere Einwilligung bzw. nachträgliche Genehmigung sollte dann nicht "erforderlich" sein.
Das kommt drauf an, welche Grenzen die Eltern für das Geld gesetzt haben bzw. welche Einschränkungen sie vorher gesetzt haben.
Der Händler muss nachweisen, dass der Vertrag rechtsgültig ist, nicht die Eltern.

Kurz: Wenn man sich nur diese Dinge vor Augen führt, kommt man zum Schluß, dass kleinere Geschäfte/Beträge meist vom Taschengeldparagraphen gedeckt sein dürften und nur offensichtliche Ausnahmefälle (hohe Beträge) eine nachträgliche Genehmigung erforderlich machen.

natürlich gibt es beim erstellen eines battl.net accounts eine alters "überprüfung" man muss sein geburtsdatum eingeben.
Wenn man dort nun was falsches einträgt, dann ist der battle.net account sowieso nicht gültig und hat in dem sinne auch kein recht die leistungen von blizzard in anspruch zu nehmen ...
Dann hat Blizzard aber auch kein Recht, Geld einzufordern ohne gültigen Vertrag ;).
Ausserdem ist so eine Altersüberprüfung, wo man ein Datum anklickt keine wirksame Sperre, was glaubst du wieso deutsche Pornoanbieter Perso oder sonstige Verfahren einsetze, dass machen die nicht aus Spaß an der Freude.

Thema AGB
AGB werden zum Vertragsbestandteil und genießen sogar den Schutz des BGB (305 ff.). Alles weitere ist Vertragsrecht und da kommt man als jemand, der die AGB verletzt juristisch nicht mehr auf 'nen grünen Zweig.
Ich verletze am laufenden Band AGBs schätze ich, überraschende Klauseln sind ungültig, wenn ich Diablo 3 mit 16 kaufen kann, aber erst mit 18 einen Battle.net-Account eröffnen darf, wirft das einige Fragen auf, zudem diese Klausel unwirksam sein dürfte, da überraschend.

Und Vortäuschung falscher Tatsachen zur Erlangung einer Dienstleistung ist strafbar - auch, wenn diese Dienstleistung an sich kostenlos ist
Gibs nicht :ugly:.

Blizzard entsteht dadurch ein finanzieller schaden, bzw. Entgangener Gewinn, der recht hoch angesetzt werden kann
Bei einem kostenlosen Battle.net-Konto ohne wirksame Altersüberprüfung? Yo, ich glaubs auch ...

Jeweils die AGB missachtet, damit schonmal zwei mal juristisches Glatteis. Zustimmung der Eltern auch hierfür bekommen? Wie soll man danach noch auf schwebend unwirksam klagen?
AGB missachten hat erstmal keine Auswirkung, ein Girokonto ist für 16jährige auch nicht grade ungewöhnlich.
Das hat mit dem schwebend unwirksamen Vertrag aber erstmal nichts gemein.

Nochmal für alle:

- ALLE Verträge mit Minderjährigen (unter 18) sind schwebend unwirksam und können von den Eltern widerrufen werden
- AUSSER der Taschengeldparagraph greift - dieser hat aber Einschränkungen, die wichtigste:
- Für Onlinegeschäfte gilt der Taschengeldparagraph nicht, da die Bezahlung verzögert erfolgt, da hilft auch kein Paypal, es ist kein direktes Geld gegen Ware-Geschäft

- die zweitwichtigste: Für den Taschengeldparagraph muss das Geld zur freien Verfügung stehen, stehen die Eltern Itemhandel aber skeptisch gegenüber ist das nicht gegeben und der Taschengeldparagraph greift nicht
PS: Der Händler muss beweisen, dass der Vertrag gültig ist, damit kann jeder Erziehungsberechtigter auch im Nachhinein sagen, dass es dem Kind nicht erlaubt war, die Ware zu kaufen

Damit sind alle Onlineverträge mit Minderjährigen schwebend unwirksam, Geschäfte mit Minderjährigen gehören zum Risiko jedes Händlers.

Ich hoffe, damit ist erstmal alles geklärt zur Rechtslage, wie es in der Praxis aussieht wird sich halt noch zeigen müssen
 
Ist das nicht eigentlich vollkommen egal?
Oder seid ihr noch alle unter 18 und habt vor euch und euren Eltern Ärger einzuhandeln? :ugly:


Ich frage mich echt wie die armen Mods das alles hier ertragen^^
Früher hätte hier schan lange irgendwer die Mod-Keule geschwungen die die Hälfte der Leute hier zum Teufel gejagt :ww:
 
Die Mods sollten das Thema mal schließen.

CommodoX hat sich auf sein "schwebend unwirksam" fest gefahren obwohl es seid Jahren gängige Praxis bei div. Onlinespielen ist mittels Paypal (und anderen Zahlungsmethoden) gegen Echtgold sich virutelle Güter und Währung zu kaufen. Bisher sind dort keine Fälle bekannt wo Eltern vermehrt die Verträge wegen "schwebend unwirksam" rückgängig gemacht haben!

Hier nochmal 2 Links die man sich durchlesen kann, davon eine Antwort von einem Anwalt!

klick mich
mich bitte auch
 
Ist schon schwer, seinen nachweislich auf dem falschen Weg festgefahrenen Dickkopf zu überwinden; kenn ich.

Hilft dir ein Autoritätsargument, dass ein mir bekannter Prof. Dr. mit Lehrstuhl in Bremen und Berlin sowie Sozietät in bremen und Kiel sich zufällig recht gut mit Wirtschaftsrecht auskennt und regelmäßig Mandanten hat, die sich rechtlich gegen sowas absichern müssen?

BGB ist nebenbei 110 Jahre alt und bevor du nicht aktuelle Gesetzgebung zu online-bezahldiensten und jugendlichen Kaufverträgen bei zuvor mehrfach erforderlicher Genehmigung der Eltern (Girokonto, paypal, bnet) in deine Argumentation mit einbeziehst, wirst du juristisch falsch liegen.

Wenn du Verträge verletzt, um dich danach auf eigene Rechte zu berufen, bist du einfach total an der Realität gescheitert...
 
Es gibt keine Runde 2, es ist alles gesagt.
Juristisch ist der Fall klar, die Praxis wird zeigen wie damit umgegangen wird.

Praktisch ist der Fall auch klar, zigtausende von Minderjährige werden das RMAH zufriedenstellend nutzen. Wie die Praxis aussieht, kannst bereits an den zig Online-Games mit Bezahldiensten sehen, wie ich bereits mehrfach beschrieben habe. Du tust so, als würde es sowas bisher nicht geben.

Aber meine Post´s umgehst du ja elegant, und das hat auch seinen Grund. Deine theoretischen Ausführungen bleiben theoretisch und werden die Praxis nicht tangieren. :flame:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das nicht eigentlich vollkommen egal?
Oder seid ihr noch alle unter 18 und habt vor euch und euren Eltern Ärger einzuhandeln? :ugly:

Nein, CommodoX ist es nicht egal. Er zeigt mit einem Was Wäre Wenn Fall auf, dass es theoretisch alles rechtlich problematisch ist...und das RMAH geschlossen werden muss.:clown:
 
über mir

ja,geht auch ohne Giro,wenn du das Geld nach Paypal überweist
 
Hallöchen miteinander,

ich wollte hierzu auch mal meinen Senf dazugeben.
Es ist so wie diverse Leute hier gesagt haben:
Das BGB ist die gesetzliche Grundlage und solange man nicht volljährig ist, sind Verträge von Minderjährigen schwebend unwirksam.
Heißt also im Klartext:
Wenn das Kind etwas kauft wovon die Eltern sagen, dass er es nicht haben soll (wenn es außerhalb des Taschengeldes liegt), dann können Sie den Händler (in diesem Fall Blizzard) dazu "nötigen" das Geld zurück zu transferieren.

Viele Grüße und schaut doch einfach mal ins BGB ihr Unwissenden ;)
 
Hallöchen miteinander,

ich wollte hierzu auch mal meinen Senf dazugeben.
Es ist so wie diverse Leute hier gesagt haben:
Das BGB ist die gesetzliche Grundlage und solange man nicht volljährig ist, sind Verträge von Minderjährigen schwebend unwirksam.
Heißt also im Klartext:
Wenn das Kind etwas kauft wovon die Eltern sagen, dass er es nicht haben soll (wenn es außerhalb des Taschengeldes liegt), dann können Sie den Händler (in diesem Fall Blizzard) dazu "nötigen" das Geld zurück zu transferieren.

Viele Grüße und schaut doch einfach mal ins BGB ihr Unwissenden ;)

Hast dir bestimmt nicht alle Seiten durchgelesen oder? Es wurde mehrfach erklärt, dass es zwar stimmt was im BGB steht und es das "schwebend unwirksam" gibt aber hier so gut wie nicht durchsetzbar sein wird!

Mag sein, dass es den ein oder anderen gibt wo die Eltern dsa Geld für was anderes eingeplant hatten aber wenn das Geld auf dem Girokonto des Minderjährigen liegt und damit Paypal aufgeladen wird dann greift der Taschengeldparagraph und das Kind kann mit dem Geld machen was es will! Mit Sicherheit wird es niemand machen sich für 100+ EUR im RMAH sein Guthaben aufzuladen. Ich denke Blizzard wird Beträge wir 5, 10, 15, 20, 50 EUR anbieten und da bleibt man im Taschengeldparagraphen.

Dazu kommt wenn wirklich Eltern gegen Blizzard vorgehen müssen diese erstmal eine Erklärung haben warum das Kind einen battle.net Account nutzen konnte > Aufsichtspflicht der Eltern!
Weiterhin müssen dann die Eltern die Ware zurückgeben und dies ist bei virutellen Gütern recht schwer ergo muss Werteersatz geleistet werden...
KLICK MICH < durchlesen was der Antwalt geschrieben hat!

Am Ende wird es darauf hinaus laufen, dass der battle.net Account gesperrt wird und somit die 50 EUR für Diablo 3 und mögliche weitere registrierte Spiele unbrauchbar werden = weiterer Schaden für die Familie (weil der b-net acc womöglich dem Vater oder volljährigen Bruder gehört).

Fakt ist wer meint gegen Blizzard mit "schwebend unwirksamer" Vertrag vorzugehen ist selber Schuld wenn er danach mehr finanziellen Schaden davon trägt als hätte man dem Kind sein Taschengeld frei zur Verfügung gestellt.
 
In meinem Beitrag steht, dass es nur greift, wenn der Betrag außerhalb des Taschengeldes liegt...
 
Paypal, ELV, Kreditkarte - ist doch einerlei, Betrugsversuche gibts/gabs überall.

Was mich wundert dass jeder sofort seine Kreditkarte zücken will oder über Paypal-Alternativen nachdenkt etc.

Sind wirklich alle schon so scharf darauf ihren E-Penis mit Itemkauf zu verlängern? *ugly*
Nochmal: ihr werdet mit Item-VERkauf nichts nennenswertes verdienen, ihr werdet allerhöchstens beim Item-EINkauf zahlen zahlen zahlen...

Also - warum schreibt ihr was über ELV und KK, wenn DIII doch gar keine Monatliche Gebühr abverlangt? Spart ihr jetzt schon ein paar hundert €uros um dann euren ersten Charakter binnen 24h mit Gozu-Items vollzuklatschen? *applaus*

EBN nicht!!
Ich habe mir vorgenommen KEIN Geld (habe ich auch gar nicht) auszugeben für Items, aber ich erhoffe mir ein kleines zu Brot durch die Verkäufe die ich tätigen kann bevor ich für das reinsetzen zahlen muss.

(ich bin NICHT arbeitslos!! Um etwaige Diskusionen den Stoff zu nehmen)

Und dort ist mir meine KK oder ELV einfach lieber ich habe mit PP so viel Ärger gehabt das ich NIE NIE nur auf den Gedanken käme mir überhaupt Ihre Homepage anzusehen.
 
Ich finde selektives Quoten ziemlich toll, dann sucht man sich halt nur das raus, was man meint, widerlegen zu können... Kommentare in blau ;)


Die Eltern kriegen ja auch direkt n Anruf von Blizzard, wenn sich ihr 16jähriges Kind Diablo 3 kauft ...... ;).

Der Kauf des Spiels hat nichts mit dem Erstellen eines Bnet Accounts zu tun, beides sind Verträge, beide sind zweiseitig verpflichtend, beides setzt beidseitige Willenserklärungen voraus, die ein Minderjähriger im letzten Fall aufgrund der AGB nicht abgeben DARF. Beim Kauf des Spiels im Geschäft greift schwebend unwirksam, bzw. §110.


Das kommt drauf an, welche Grenzen die Eltern für das Geld gesetzt haben bzw. welche Einschränkungen sie vorher gesetzt haben.
Der Händler muss nachweisen, dass der Vertrag rechtsgültig ist, nicht die Eltern.

Da das zufällig meinen Beruf betrifft, kann ich dir sagen: Bei Minderhjährigen-Girokonten wird ein Limit X oder freie Verfügbarkeit des Guthabens vereinbart und dem stimmen die Eltern zu. Wenn jetzt der Minderjährige im Rahmen dieses Limits Geld verfügt, ist das rechtsgültig, sonst würden ja alle Eltern mit schwebend unwirksamen Verfügungen Ihrer Kinder kommen... :ugly:
Der Händler muss gar nichts nachweisen, die Eltern aber auch nicht. Der Vertrag wäre bis zum 18 Geburtstag des Kindes schwebend unwirksam und würde dann wirksam werden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn Eltern Klagen, werden Sie am §110 scheitern, da Sie dem Kind das Geld auf dem Girokonto zur freien Verfügung überlassen haben, und das sogar vertraglich nachweisbar (Zustimmungserklärung zur Kontoeröffnung).




Dann hat Blizzard aber auch kein Recht, Geld einzufordern ohne gültigen Vertrag ;).
Ausserdem ist so eine Altersüberprüfung, wo man ein Datum anklickt keine wirksame Sperre, was glaubst du wieso deutsche Pornoanbieter Perso oder sonstige Verfahren einsetze, dass machen die nicht aus Spaß an der Freude.

Wo bitte fordert Blizzard denn Geld? Die Gebührt im RMAH? Das ist sind Kosten für eine vom Kunden initiierte Dienstleistung.
Keine Ahnung, was Pornoanbieter so alles von dir haben wollen, Pornographie hat aber in der deutschen Rechtsprechung noch einen deutlich anderen Stellenwert durch das Jugendschutzgesetzt.
Es bleibt dabei, eine Alterseingabe mit der ausdrücklichen Bestätigung "ich bin 18 und weiß dank der AGB, dass ich dran bin, wenn ich hier lüge" ist juristisch eindeutig.



Ich verletze am laufenden Band AGBs schätze ich, überraschende Klauseln sind ungültig, wenn ich Diablo 3 mit 16 kaufen kann, aber erst mit 18 einen Battle.net-Account eröffnen darf, wirft das einige Fragen auf, zudem diese Klausel unwirksam sein dürfte, da überraschend.

überraschende Klauseln? Davon kann hier nicht die Rede sein, es handelt sich nicht üm eine Überrumpelung und Vortäuschung seitens Blizzard, sondern um eine ganz offene Aussage: "Spiel ist ab 16 zu kaufen, Bnet Account ist ab 18 oder mit Genehmigung der Eltern zu eröffnen." Jetzt fang bitte nicht an irgendwelche Paragraphen zu zitieren, deren Wortlaut in deine Argumentation passt, deren Sinn du aber nicht verstehst...


Gibs nicht :ugly:.

Das ist dem Sinne des Gesetztes ein Tatbestandsmerkmal des Betrugs nach §263 StGB.
Es wurde wissentlich falsche Angaben gemacht um sich einen Vorteil zu verschaffen (Erlangung einer Dienstleistung, zu der man ohne Genehmigung der Eltern nicht berechtig wäre) und es entsteht dabei ein Schaden für Blizzard (wie hoch dieser ist, ist absolut unerheblich, aber wie ich bereits sagte, sind Rechtsanwälte da aus Eigeninteresse sehr kreativ...)



Bei einem kostenlosen Battle.net-Konto ohne wirksame Altersüberprüfung? Yo, ich glaubs auch ...

Server kosten Geld, Support kostet Geld, vielleicht ist nun leider gerade wegen dieses einen illegalen Spieler ein Server down gegangen, entgangener Gewinn in den zig tausenden... Siehe oben, alles Quatsch ich weiß, ber ds zählt vor Gericht nicht ;)
Wenn du jetzt noch vor Gericht ein "Sie sind doch alle Betrüger!" raushaust, setzten sich Blizzards Anwälte mit deinem kurz im Nebenzimmer zusammen, unterstellen ihm Anstifung zur Verleumdung und drohen mit einer Lizensklage bei der Anwaltskammer und schon legt er sein Mandat nieder und du sitzt alleine da, du Genie :P



AGB missachten hat erstmal keine Auswirkung, ein Girokonto ist für 16jährige auch nicht grade ungewöhnlich.
Das hat mit dem schwebend unwirksamen Vertrag aber erstmal nichts gemein.

Der Verstoß gegen AGB ist keine Straftat, Vortäuschen falscher Tatsachen aber auf jeden Fall. Zivilrechtlich kann Blizzard in beiden Fällen gegen dich vorgehen - viel Spaß. Girokonto mit 16 ist kein Problem, aber NUR mit zustimmung der Elter, siehe oben.


Nochmal für alle:

- ALLE Verträge mit Minderjährigen (unter 18) sind schwebend unwirksam und können von den Eltern widerrufen werden

Deswegen wird ja auf eine Mitwirkung der Eltern bei Vertragsabschluss hingewirkt. Täuscht der Jugendliche ein falsches Alter vor, hat er ein Problem.

- AUSSER der Taschengeldparagraph greift - dieser hat aber Einschränkungen, die wichtigste:
- Für Onlinegeschäfte gilt der Taschengeldparagraph nicht, da die Bezahlung verzögert erfolgt, da hilft auch kein Paypal, es ist kein direktes Geld gegen Ware-Geschäft


Gilt im erheblichen Maße für Online- und Katalogversandhäuser, wo eine Rechnung versendet wird. Ich weiß zwar nicht, auf welche Quelle du dich beziehst (Google-Suche, irgendein Forum?), aber problematisch wird es, weil es sich bei unserem Fall um mehrere zu betrachtende Verträge (Kontoeröffnung, paypal-acc, bnet-acc, Kauf von eBlance über Paypal, Kauf vom Items im RMAH, Belastung des Girokontos im Rahmen der Zustimmungserklärung) handelt. Bei denen jeweils entweder die Eltern zugestimmt haben oder der Jugendliche falsche Tatsachen vorgetäuscht hat. Das aufzudröseln, wird jedem Richter Spaß machen, und den Kläger wird er von vorherein nicht mögen :D

- die zweitwichtigste: Für den Taschengeldparagraph muss das Geld zur freien Verfügung stehen, stehen die Eltern Itemhandel aber skeptisch gegenüber ist das nicht gegeben und der Taschengeldparagraph greift nicht

Stimmt nicht, es muss nicht der Aktion zugestimmt werden, sondern der Übertragung des Geldes ohne positive Auflage. Überweisung des TG aufs Girokonto ist grundsätzlich zur freien Verfügung. "Hier hast du 50 EUR für neue Schuhe" ist ein bestimmter Zweck, der einzuhalten ist. Sobald das Geld zur freien Verfügung ist, ist §110 erfüllt.

PS: Der Händler muss beweisen, dass der Vertrag gültig ist, damit kann jeder Erziehungsberechtigter auch im Nachhinein sagen, dass es dem Kind nicht erlaubt war, die Ware zu kaufen


Er muss es nicht beweisen, s.o., aber er könnte die Eltern auffordern eine Erklärung abzugeben. Wenn sich ein Kind etwas für 10 EUR kauft, wird ein "er durfte das nicht" kaum ausreichen. Da greift eher Kulanz, bzw Umtauschrecht.

Damit sind alle Onlineverträge mit Minderjährigen schwebend unwirksam, Geschäfte mit Minderjährigen gehören zum Risiko jedes Händlers.

Stimmt beides, nur DARF ein minderjähriger aufgrund vieler AGB gar keine Verträge online abschließen, also kommt es bestenfalls gar nicht dazu

Ich hoffe, damit ist erstmal alles geklärt zur Rechtslage, wie es in der Praxis aussieht wird sich halt noch zeigen müssen


Jo, in der Praxis passiert das, was dir 10 Leute zu erklären versuchen... nichts :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatten wir das Thema Taschengeld und Minderjährige nicht schon ausgibig in dem dafür extra aufgemachten Fred http://planetdiablo.eu/forum/diablo...rn-rechtliches-1707434/?highlight=rechtliches ausdiskutiert? Ich sehe zumindest bisher keine neuen Argumente und selbst wenn, wären sicher alle, die hier über PayPal und Zahlungsmodalitäten reden wollen dankbar, wenn das heiße Thema in seinem Fred bleibt.
 
Toller Wall of Text KH183, aber wie du schon vorher sagtest, erstmal die Richtung eingeschlagen wird es schwer umzudrehen für CommodoX ;)

Und ja, bei der Argumentation von CommodoX höre ich viel aus studentischen Lehrinhalten raus, ich hab in dem Rechtsgebiet Zivilrecht studiert und weiß was da für Konstrukte (Fallgestaltungen) den Studenten offenbart werden. Da kriegt man erstmal große Augen. Nun sieht es beim Amtsgericht dann erstmal anders aus, da es nicht ausreicht, den für sich passenden Paragraphen aus dem 110Jahre alten BGB rauszusuchen, ohne aktuelle Rechtsprechung in die Argumentation einzubeziehen.

Abseits davon, wird bei der ganzen Sache nicht bedacht, welche Kosten für ein Treffen bei Gericht anfallen. Nicht jeder hat Bock hunderte Euros in Rechtsanwälte und Gerichtskosten zu investieren, dazu den monatelangen Schriftverkehr mit den Beteiligten, weil er CommodosX suggerierte Empfehlung befolgt hat :keks: und falsche Tatsachen angibt (Vorgabe man sei volljährig, um ein Geldkonto mit dem Battlenet-Account verknüpfen zu können=>Voraussetzung für RMAH) um dann rückabwickeln zu wollen (warum auch immer).:irre:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal abgesehen davon das bei den juristischen Aussagen einiger Murks mit bei ist. Sieht eher nach 1. Semester aus als nach qualifiziertem Fachwissen. Ich selbst bin gerade in der Examensvorbereitung und kann da einigen Aussagen nicht zustimmen. Aber dieses rechtliche gewurschte is doch eh überflüssig. Man kann ja gerne versuchen eine Klage gegen Blizzard etc zu führen, das würde eh zu nichts führen.
 
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