Lord_Yasko
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nein kann man nicht.
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Ich ärgere mich weniger darüber, dass ich die CE jetzt nicht mehr bekomme, sondern über die Vorgehensweise von hitfox. Ich bin mir sicher, dass das kein Zufall ist, dass jetzt plötlich 95% oder mehr der Bestellungen nicht mehr geliefert werden können (hab erst von 1 oder 2 Leuten gehört die eine Bestätigung haben). Das ist unlauterer Wettbewerb UND zusätzlich noch die Tatsache, dass sie sich dran bereichern.
Uns ist wichtig, dass unsere Kunden Diablo III zum Release spielen können. Daher bieten wir allen Kunden an, auf die Standardedition zu wechseln, die wir pünktlich ausliefern. Kunden, die sich so entscheiden, bekommen einen Teil des gezahlten Geldes zurück, so dass die Standard Edition dann effektiv 44,99 EUR kostet – billiger bekommt man sie derzeit nirgends in Deutschland. Außerdem bekommt jeder Kunde einen 10 EUR Gutschein als Entschädigung. Alternativ erstatten wir jedem Kunden auf Wunsch den vollen Kaufpreis und legen ebenfalls noch den Gutschein obendrauf.
Das Geld (und die Zinsen) hätten sie aber auch bekommen, wenn sie die CE hätten liefern können, sowas haben Vorkassegeschäfte nunmal an sich.Kein Vorteil?!
Hitfox hat vorab zig tausend Euro von Kunden bekommen, die nun keine Ware erhalten.
Das ist Geld, das arbeitet. Es erwirtschaftet Zinsen und kann zur Finanzierung von anderen Geschäften genutzt werden.
Ich sehe bis jetzt nur nutzlose Vermutungen und (teils verständliche) Rage gegen Hitfox. Ob das gleich einen Boykott wert ist ... weiß ich nicht aber muss eh jeder für sich selbst entscheiden.
Dann habe ich eine Vermutung für dich. Zufällige Verteilung ist nicht rechtens wenn ältere Verträge mit Kunden bestehen.
das ganze hatte ja schon dieser anwalt für internetrecht kommentiert und der meint, wie ich auch meinte, dass dein kaufvertrag zwischen jedem vorbesteller und hitfox besteht.
also erstmal: hitfox hat in seinen ABG keinen abschnitt, dass der vertrag erst mit auslieferung der ware zustande kommt.
, gibt es noch eine weitere Alternative, die Anzeige wegen Betruges oder arglistiger Täuschung. Ich lasse beides gerade prüfen.
Mal so ne Frage an all diejenigen, die sich über Hitfox auslassen weil ihre Kohle bei ihnen gearbeitet hat: hätten die 90 EUR denn bei euch gearbeitet? Habt ihr seit der Vorbestellung von D3 eine Möglichkeit verpasst diese 90 EUR anzulegen weil ihr sie Hitfox gegeben habt?
Dacht ichs mir ...
Naja so kann man das auch wieder nicht sehen. Falls sich herausstellen sollte dass das Ganze aufs Konto von Hitfox geht, dann soll ein Shitstorm über das Unternehmen hereinbrechen. Aber in diesem Thread zu dieser Stunde werden schon alle Vorkehrungen für die Shitstorm-Zeremonie getroffen und die Firma verurteilt ohne die Fakten zu kennen. ABER: Sollte sich jetzt herausstellen dass das ein großes Ding eines Zulieferers war (anscheinend war Hitfox nicht der einzige der sich kurz vor der Auslieferung über Engpässe beklagt) und Hitfox damit nichts zu tun hat, haben sie trotzdem ihr Fett weg. Solange die Schuldfrage nicht geklärt ist, sollte man auch keine Anschuldigungen tätigen.Ihr wollt nen Anwalt einschalten? Für so ne kleine Sache weil ihr euer Spielzeug nicht bekommen habt? Ihr wollt also ernsthaft geld ausgeben für einen möglichen Prozess?
Ich gebs zu das ist ägerlich aber so nen Aufstand dafür machen? die CE ist fürrn *****. Ist die ganze mühe nicht wert.
Rechtlich wird ein Streitpunkt sein, ob mit der Bestätigungsmail ein Vertrag geschlossen wurde. Die AGB lassen das Gegenteil vermuten, aber das kann man auch anders sehen.
Klar dürfte sein, dass der Vorbelieferungsvorbehalt in den AGB unwirksam ist.
Wenn ja, kann man Schadenersatz verlangen, und sogar den "Marktpreis" verlangen (ebay 140 Euro?), wenn man es weiterverkaufen wollte. Hitfox könnte einen allerdings auf den Einkaufspreis verweisen, wenn es anderswo noch genügend CEs gibt.
Was Athmore anspricht, wäre subjektive Unmöglichkeit. Die liegt aber nicht vor, wenn man sich die Ware noch (wenn auch teurer) woanders besorgen kann.
Anwaltliche Erstberatung ist (normalerweise) nicht kostenfrei.
sie haben aber den vorbehalt, dass es erst mit einer auftragsbestätigung zustande kommt, die - soweit ich weiss - niemand bekommen hat. daher ist es dann auslegungssache, und das kann auch nach hinten los gehen.