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Altersfreigabe in Deutschland? Zensierung!?

D2 war klasse vertont ,find ich,bis auf die char-stimmen -.- ("Ich brauche Maaana" <rosa paladin mit nem knueppel inner hand...also wirklich...)
 
TheArte schrieb:
Ich weiss das eine Klage vorbereitet wird,eingereicht werden kann sie nur von der Staatsanwaltschaft eigentliuch,das sich die Politiker damit sogar des Hochverrats schuldig gemacht haben,aber das ist wirklich ne andere Geschichte.

;)
die klage wurde schon längst eingebracht und zwar von prof. schachtschneider, der kein staatsanwalt is^^ der hat die klage im auftrag von peter gauweiler, mitglied des bundestages, eingereicht. jeder bürger kann in diesem lang eine verfassungsklage in gang setzen.
 
ich hoffe es wird nicht so schlimm wie rainbow six vegas 2, seperate server mit entschärfter gamemechanik
 
unter 16 auf keinen fall .... das könnte allerdings klappen solange man keine menschen haut....

zombies darf man ja nach lust und laune in ihre einzelteile zerhacken die in hochauflösung durchs bild fleigen während die kamera mit blut verschmiert wird .....
lassen wir das ^^

hellgate hat ab 18 bekommen ... vlt wegen der möglichen first person perspektive

aber hoffentlich bleibt das spiel ungeshcnitten .... altersfreigabe soll mir egal sein ...

den unter 18 jährigen is se auch egal , weil die sichs dann eh kaufen lassen oder runterladen oder whatever.... aber ich möchte das spiel gerne ungeschnitten zocken dürfen .... ohne dass zombies lila blumen vergießen beim treffer

also 16 minimum .... 18 möglich
geschnitten = BITTE LIEBER GOTT NICH
 
Es gibt auch eine ab 16 Hellgate Version, aber selbst die ab 18 ist geschnitten.
 
wird sicherlich entschärft hier in deutschland, da der jugendschutz bis das spiel da ist sich noch erheblich verschärfen wird.

ich kauf mir einfach uk version wenn es zu krass wird...
 
die klage wurde schon längst eingebracht und zwar von prof. schachtschneider, der kein staatsanwalt is^^ der hat die klage im auftrag von peter gauweiler, mitglied des bundestages, eingereicht. jeder bürger kann in diesem lang eine verfassungsklage in gang setzen.

Ich weiss wohl um die Machenschaften des Herrn Prof. Schachtschneiders,und ich waehle dieses Wort bewusst.
Verfassungsklage schoen und gut,nur,es geht gar nicht um "Verfassungsgerichtbare" Angelegenheiten,das das Verfassungsgericht gar nicht zuständig ist für EU-Verträge.

Die wirklich einzige Instanz,die einschreiten _könnte_ wäre eine unabhaengige Staatsanwaltschaft,welche aufgrund des massiven verstosses gegen das Grundgesetz,bzw aushebeln der Gewaltenteilung durch die Rechtsgebende Gewalt Anklage erhebt,da es halt ne Straftat ist :)

Darum nennen es ja auch viele Ermaechtigungsgesetz 2008,weil es keine Gerichtbarkeit derzeit gibt die UNS als BUERGER schuetzt vor dem Ausverkauf/Verschenken unserer Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung.

So,nun musste ich in 3 Saetzen 4 mal husten,soweit bringt mich d3 schon :P

Und ich glaub,wir kommen grad wirklich wirklich wiiiirklich weit vom Thema ab :)
(Natuerlich gerne mehr ueber PN ... Diskussionen,bin ich dabei xD )
 
@TheArte

Du hast da was mit dem neuen Jugendschutzgesetz falsch verstanden.


Das USK Siegel ist seit 2003 verbindlich(diese können nicht mehr indiziert werden, ältere Spiele vor 2003 ohne Neuprüfung allerdings schon[Liste E]), die USK darf Spielen, die gegen gewisse Paragrapfen wie z.B. §86a §130 §130a(Naziideologie und Verherrlichung) §131 (Gewaltverherrlichung) und noch 2 anderen (Auf jeden Fall ist das eine Tierpornographie und das andere Gewaltätige/ Kinder Pornogrpagie war §184a+b glaub ich ) keine Freigabe erteilen.

§131 deckt die reißerische Darstellung, Selbstjustiz etc schon ab.

Die USK verweigert die Freigabe schon auf Verdacht.

Die BPJM prüft auf Antrag dann, ob einer der folgenden Tatbestände erfüllt ist:
§15 und § 18 gewisse Abschnitte des Jugendschutzgesetzes---->Medium wird nach Liste A indiziert

Steht ein Verstoß gegen StGb an so wird es auf Liste B gesetzt und auf weiteren Antrag höchstwahrscheinlich beschlagnahmt.

Dann gibts noch Liste C(Index) und D(Strafrechtliche Bedenken) welche sich mit Telemedien(z.B. Internetseiten befassen)


Das einzigste Problem war die Vorrausindizerung, die man für Spiele schlecht anwenden konnte.
Man musste früher eine Inhaltsgleichheit nachweisen um Spiele zu indizieren.
D.h. es gab dutzende Folgeindizierungen für DVD-Versionen eines Cd-Rom Spiels etc.
Die Gesetzesänderung ist mehr gegen Importe gerichtet, sodass man bei Bestellungen prüft ob ein Tatbestand erfüllt ist und das Spiel somit "Vorabindiziert" wäre.
Außerdem gab es früher Probleme Spiele zu Indizieren, weil sie nicht gegen §131 verstoßen haben, man aber §15 (3 )schwer anwenden konnte, sodass man irgendwie mit (5) was erreichen musste.

Aus diesem Grund konnte Jericho z.B. vermutlich nicht indiziert werden, da wohl (5) nicht ausreichend genug nachgewiesen wurde.

Man kann es aber auch positiv sehen, dass es nun schwerer fällt ein Spiel auf Liste B zu setzen.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Liste Jugendgefährdender Medien, was aber mehr ein Doppelgemoppel ist, da diese Gründe schon bei älteren Indizierungsberichten verwendet wurden.


@UnnamedProphet
Das ist einfacher formuliert eine automatische Einziehung von Pornos ;)


Eigentlich ist Indizierung nichts schlechtes man kann als Erwachsener immer noch über Postidentverfahren an Indiziertes Material kommen.
Nur das Shops keine großen Bestellungen mehr durchführen dürfen ist blöd, da man aus diesem Grund zum Großteil bestellen muss.
 
I-HaTeD2 schrieb:
Es gibt auch eine ab 16 Hellgate Version, aber selbst die ab 18 ist geschnitten.
Es gibt _keine_ 16er Version, es gibt zwei Versionen:

  • geschnittene deutsche Version, ab 18
  • ungeschnittene, multilinguale (ohne deutsch) Version, auch ab 18 Xx
Bin mir nicht sicher, aber könnte mir vorstellen, dass das wegen der Egoperspektive keine Jugendfreigabe erhalten hat, das ist ja irgendwie 'ultimativer'.

Diablo 2 ist doch auch ab 16, und soo viel Splatter mehr als dabei war in dem Filmchen ja nu auch wieder nicht zu sehen.
Da man sich ja auch in einer Fantasiewelt befindet und Zombies, Dämonen, etc. aber keine Menschen schnetzelt, wird das Urteil denk ich wieder ähnlich ausfallen.
 
benshee_ schrieb:
Es gibt _keine_ 16er Version, es gibt zwei Versionen:

  • geschnittene deutsche Version, ab 18
  • ungeschnittene, multilinguale (ohne deutsch) Version, auch ab 18 Xx
Bin mir nicht sicher, aber könnte mir vorstellen, dass das wegen der Egoperspektive keine Jugendfreigabe erhalten hat, das ist ja irgendwie 'ultimativer'.

Diablo 2 ist doch auch ab 16, und soo viel Splatter mehr als dabei war in dem Filmchen ja nu auch wieder nicht zu sehen.
Da man sich ja auch in einer Fantasiewelt befindet und Zombies, Dämonen, etc. aber keine Menschen schnetzelt, wird das Urteil denk ich wieder ähnlich ausfallen.
Es gibt keine Ego-Perspektive. Man kann nur ziemlich nah ranzoomen. Ausserdem wissen wir doch noch gar nichts über die Altersfreigabe.
 
er meinte auch Hellgate London,was im selben Post stand ;)

@Novastrike : Ich glaube,wir reden aneinander vorbei :

Wird ein Titel VERBOTEN,ist nicht nur die Werbung,sondern auh der Handel und Besitz verboten in Deutschland.

Wird ein Titel "nur" indiziert,heisst das im Grunde nur,das man ihn nicht bewerben darf,und er "unterm Ladentisch" gekauft werden muss.

Wenn jetzt Blizzard von der USK keine Freigabe erhält,ergo,der Titel nicht beworben werden darf,muss Blizzard auch dafür sorgen,das kein "Jugendlicher" in Deutschland das spiel spielt,oooder aber sie gestalten es so,das es harmlos ist,und USK 16 erhaelt.

Nur,sollte es dann die Moeglichkeit geben von Deutschland aus eine "ungeschnittene" Version zu spielen,muss Blizzard das technisch unterbinden,was durchaus machbar ist.

Sollte ich mich aber wirklcih total verhauen,und die Novellierung des JSchG sowie die Novellierung der Richtlinien darin was das indizieren von Inhalten angeht (Ausweitung) ist GUT,dann erklaers mir bitte nochmal kurz und knapp...die Hitze haut mir irgendwie voll aufn Schaedel,mag ich gar nicht -.-
 
Jo, das mit der Egoperspektive war auf HG:L bezogen :)


TheArte schrieb:
Wenn jetzt Blizzard von der USK keine Freigabe erhält,ergo,der Titel nicht beworben werden darf,muss Blizzard auch dafür sorgen,das kein "Jugendlicher" in Deutschland das spiel spielt,oooder aber sie gestalten es so,das es harmlos ist,und USK 16 erhaelt.
Afaik gibts noch einen Unterschied zwischen 'keine Jugendfreigabe' und 'indiziert', will sagen, dass nicht jeder Titel, der keine Freigabe erhält auch indiziert ist.

Aber Blizzard ist nicht verantwortlich dafür, dass kein Jugendlicher in Deutschland das Spiel dann spielt. Das müsste dann ja bei jedem indizierten Titel so sein, dann müsste ja auch z.B. id software sich bei diversen Spielen darum kümmern.
 
faellt ein Spiel durch die USK pruefung,sprich,es kriegt Gar keine bewertung,dann ist es automatisch indiziert.
Sollte es aber nur "USK 18+" kriegen,dann darf man das SPiel nicht an Jugendliche verkaufen,wohl aber bewerben,bzw es gilt dasselbe wie immer : Dieses Produkt darf nicht in die Haende von Jugendlichen und Kindern geraten.

Von daher hast du natuerlich recht,ich hab mich da oben etwas falsch ausgedrueckt -.-
Das kommt davon wenn man von FSK zu USK wird,und an allem rumdoktort,bis nix mehr passt.Herr Doktor,Operation gelungen,Patient tot.
 
Geht leider nicht kurz :(
Höchstens mal so ein Überblick:

banshee_ hatte Recht mit seinem Argument;)

Grundregeln hast du zum Großteil verstanden: Indiziert z.B.
Bei der Beschlagnahme hast du einen Fehler.
Dann kam es evtl zur Verwechlung zwischen USK und FSK also zwischen Spielen und Filmen. Die Medien sind im Gesetzbuch unterschiedlich definiert, sodass Verwechlungen fatal sein können.

Weitere Sachen sind interpretiert, leider fehlinterpretiert, denn wenn etwas eintritt muss es im Gesetzbuch defniert sein.
Lies dir z.B. §130 des STGB durch, da wird so ziemlich jedes Verb verwendet, was den Verstoß defniert, nicht das sich jemand vor Gericht rausreden kann, dass er das rechte Material nur "zum Wegwerfen bereit gelegt hat", würde jemand es schaffen sich rauszureden, dann wird das Verb sofort mit reingesetzt.


Nun zur Langversion, ich habe die einzelnen Paragraphen mal wegelassen, könnte ich aber hinzufügen, dann müsste ich aber 1 Stunde lang schreiben, googlen, Paragraph einfügen, hervorheben etc.

Wird ein Titel VERBOTEN,ist nicht nur die Werbung,sondern auh der Handel und Besitz verboten in Deutschland.
Der Besitz kann dir nicht verboten werden, lediglich der Handel, Verleih etc. Die Beschlagnahme verhindert allerdings auch Einfuhr beim Zoll etc.(D.h. wirste kaufste dir ein Beschlagnahmtes Produkt im Ausland und wirst du vom Zoll erwischt, wirds wie Schmuggelware konfiziert und du bekommst Post)
Bei indizierter Ware ist dies nur der Fall wenn du kein Postidentverfahren verwendest.
Das einzigste was gen Gesetzgeber interessiert sind die Verbreitungsmöglichkeiten.
Es interessiert ihn nicht wie du daran gekommen bist oder dass du es hast.
So ähnlich wie bei bestimmen Drogen eben.

.....ergo,der Titel nicht beworben werden darf
Führe ich weiter unten aus.

TheArte schrieb:
faellt ein Spiel durch die USK pruefung,sprich,es kriegt Gar keine bewertung,dann ist es automatisch indiziert.
Nein das ist schlichtweg falsch. Siehe Clive Barker's Jericho , Codemasters legte das Spiel 2 mal vor, die Freigabe wurde verweigert.
Das Spiel kam dennoch auf den Markt nur eben ohne USK Plakette, jeder Mediamarkt, Saturn, Karstadt und sonstige Kaufhäuser hatten das Spiel rumliegen nur eben ohne USK Plakette, es war nur eine Pegi 18+ Plakette drauf und jedes Kind hätte es sichs kaufen können, da Pegiwertungen nur Empfehlungen sind und nur in wenigen Ländern verpflichtet sind, Kassiererblick/moral/wissen mal abgesehen, da ungeprüfte Spiele wie USK KJ spiele gleichzusetzen sind.)
Lediglich die Version für die Mircosoft Konsole gab es nicht zu kaufen, da Mircosoft Unternehmen vetraglich dazu zwingt nur Spiele mit Freigabe auf den Markt zu bringen.

Wäre das Spiel automatisch indiziert worden, so wäre es in keiner Version verkauft werden dürfen, da die Klausel "inhaltsgleich" auf sowas wirkt, es muss erst ein Antrag gestellt werden und diesem muss stattgegeben werden. Das dauert 2-4 Monate also im durchschnitt 3 Monate bei schwierigen Fällen sogar länger.

Der Indizierungsantrag kam dann auch (wobei da Bayrische Gerichte die einzigen wirklichen "Jäger" sind und selbst Anträge gegen Medien stellt die eine Freigabe bekommen würden, wenn die Unternehmen genug Geld für eine USK/FSK Prüfung hätten)
Der Antrag wurde abgelehnt und somit bekam das Spiel im nachhinein eine USK KJ Freigabe.

Unternehmen können also theorhetisch Spiele ungeprüft/mit verweigerter Prüfung auf den Markt bringen, diese bekommen aber sicherlich einen Indizierungsantrag egal ob zu Recht oder nicht(einige Gerichte oder AGs sind dafür bekannt ohne Vorwissen einen Antrag zu stellen), das Spiel kann dann min 2 Monate problemlos verkauft werden.

Bei ungeprüften/Freigabeverwiegerten Medien muss man allerdings zwischen Filmen und Spielen unterscheiden.
Filme sind mit indizierten Titeln gleichzusetzen, dürfen daher nicht beworben werden, allerdings noch öffentlich verkauft werden, solange nicht gegen das StGb verstoßen wird, dies kann Abhilfe schaffen, wenn man bei der SPIO JK(Spitzenorganisation Juristische Kommision) eine Prüfung beantragt. Dieses Ergebnis gibt dann 3 Möglichkeiten ("Keine Schwere Jugendgefährdung")-->Film darf weiterhin offen rumliegen, aber nicht beworben werden.
"Strafrechtlich unbedenktlich"--->Film ist wie ein indizierter Titel zu behandeln
Das SPIO Siegel wird nicht gegeben--->Der Film sollte nicht mehr rumliegen, da sich der Verkäufer sich im Falle einer Beschlagnahmung damit strafbar gemacht hat.
Für alle 3 Fälle kann eine Indizierung eintreten und für letzteren beide auch eine Beschlagnahme.

Ungeprüfte Spiele sind wie oben genannt mit USK18 gleichzusetzen können daher noch beworben werden! Wobei man bedenken sollte, dass dadurch die Öffentlichkeit schneller drauf aufmerksam wird und wenn noch etwas provokantes kommt, wie :"Dieses Spiel könnte indiziert werden", wird wegen "Öffentlichem Interesse" der Indizierungsantrag bzw das gesamte Verfahren nur beschleunigt.


......muss Blizzard auch dafür sorgen,das kein "Jugendlicher" in Deutschland das spiel spielt
Wieder ein Fehler, das Spiel wäre nur mit einer Verkaufsbeschränkung behaftet.
Ein Unternehmen kann selbst bei einer Indizierung nicht gezwungen, werden, dass niemand das Spiel spielt, selbst bei einer Beschlagnahmung muss ein Deutscher Firmensitz vorhanden sein erst dann können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Selbst dann gibt es noch Proxie's, Systemeinstellungen etc. und dies ist für Blizzard fast unmöglich zu unterbinden.

Die Internetseite von Blizzard bezüglich eines indizierten Titels müsste allerdings KJM-Komform sein, d.h. wenn jugendgefährdender Inhalt auftaucht darf dieser nur 18-jährigen und älter zugänglich gemacht werden.
 
Möglichkeit a : Ich flame dich zu,weil du mich disst :P

Möglichkeit b : Ich sag mal danke,kopier mir den Text und sage : WIEDER WAS GELERNT !

Ich wähle Möglichkeit b :) und zwar mit nem dicken Danke,da man selten mal so vernünfitg und schlüssig etwas über indizierungsverfahren geschrieben kriegt :)

DANKE
 
TheArte schrieb:
Ich weiss wohl um die Machenschaften des Herrn Prof. Schachtschneiders,und ich waehle dieses Wort bewusst.
Verfassungsklage schoen und gut,nur,es geht gar nicht um "Verfassungsgerichtbare" Angelegenheiten,das das Verfassungsgericht gar nicht zuständig ist für EU-Verträge.

Die wirklich einzige Instanz,die einschreiten _könnte_ wäre eine unabhaengige Staatsanwaltschaft,welche aufgrund des massiven verstosses gegen das Grundgesetz,bzw aushebeln der Gewaltenteilung durch die Rechtsgebende Gewalt Anklage erhebt,da es halt ne Straftat ist :)

Darum nennen es ja auch viele Ermaechtigungsgesetz 2008,weil es keine Gerichtbarkeit derzeit gibt die UNS als BUERGER schuetzt vor dem Ausverkauf/Verschenken unserer Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung.

So,nun musste ich in 3 Saetzen 4 mal husten,soweit bringt mich d3 schon :P

Und ich glaub,wir kommen grad wirklich wirklich wiiiirklich weit vom Thema ab :)
(Natuerlich gerne mehr ueber PN ... Diskussionen,bin ich dabei xD )
Warum sollte das Verfasungsgericht nciht zuständig sein für EU-Verträge?

Das Verfassungsgericht würde auch schon früher zu EU-Verträgen gefragt und es hat geurteilt (unter anderem über den Maastrichtvertrag).
Das Verfassungsgericht wäre dann ncith mehr zuständig, wenn der Vertrag von Lissabon auch für Deutschland ratifiziert werden würde, das Bundesverfassungsgericht hat allerdings Köhler schon untersagt das Gesetz zu ratifizieren, damit ist es im Moment nciht in Kraft und das Verfassungsgericht kann das Gesetz für verfassungswidrig erklären.
Des weiteren ist der Vertrag von Lissabon ja nicht nur ein EU-Vertrag, es beinhaltet ja acuh Begleitgesetzgebungen die nur Deutschland betreffen und die unter anderem eine Grundgesetzesänderung beinhaltet, die wohl auch als verfassungswidrig einzustufen ist.
Als Ermächtigungsgesetz wird das ganze deshalb bezeichnet, weil falls der Vertrag von Lissabon in Kraft tritt, die EU-Komission bzw. der europäische Rat die Möglichkeit zum "einfachen Änderungsverfahren" hat, das bedeutet, dass "Richtlinien" (Ich glaube so wurden sie bezeichnet), die fast alle Bereiche betreffen dürfen, ohne Zustimmung des europäischen Parlaments geändert werden können, was soviel bedeutet wie dass eine Gesetzgebung ohne Zustimmung des Parlaments, also ohne Legitimierung des Souveräns, möglich ist.
Des weiteren haben die einzelnen Länder keinen ernstzunehmenden Einfluss mehr auf eine sinnvolle Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips, das heißt die EU kann sich im Grunde jederzeit über Ländergesetzgebungen "ermächtigen".

Also ich bin kein Jurist, aber hab dazu bissl was gelesen. Sollte ich falsch liegen, dann korregiert mich bitte!
 
ab 18 mit perso kontrolle bitter, steigert das spielerlebnis ungemein wenn es ums multiplayer geht.
 
Zensur = Import = Taktik?

YARR!

D3 angekündigt und ich kanns kaum erwarten ^^
mal gucken wen man wieder alles an alten bekanntschaften trifft ;)

wichtiger ist mir aber eigentlich die englische version spielen zu können - weil deutsche übersetzungen wieder viel verschlucken... und als nebeneffekt dürfte man keine USK/FSK-zensur haben...

meint ihr dass blizzard das spiel als multilanguage publishen wird? sprich: jeder kann sich seine sprache frei auswählen, egal wo er es gekauft hat?

ansonsten wäre es nice wenn ihr eure taktiken offenbart, um rechtzeitig zum release eine englische version in den händen zu halten ;)
 
Wenn's mehrsprachig wird, wird die Version welche in Deutschland verbreitet wird dennoch zensiert sein, in jeder Ausgabe. Muss man sich wohl so oder so importieren lassen.

Aber gute Frage, wie man an die engl. unzensierte Version kommen könnte. Gibt es nicht irgendwelche Händler, die auf so etwas achten, quasi "underground" Läden^^ wo man vermehrt unzensierte engl. Versionen findet?

Oder wenn man es bei amazon.de oder so bestellt, müsste es doch genau so gut und schnell gehen, eine engl. sich liefern zu lassen. Aber eh auch noch bisschen früh, diese Diskussion ;)

EDIT: Wegen multilanguage, betrifft ja eigentlich eh nur eine einzige kleine Datei, nehme an wird wieder so ne d2lang.dll System geben. Geht ja wohl gar nicht anders. Nehme also an, sie verzichten darauf, da man ohne Probleme bei Wunsch die Sprache anpassen kann. Handbuch und Schachtel sind halt in der eigenen Sprache. Aber ich will eben die engl. Version auch, damit die Gespräche endlich in engl. sind und ne engl. Schachtel ist eh auch stylischer^^ nehme dann bis zu.... 4-5 Tage Verspätung sogar in Kauf ;)
 
ka ob multi-language drinn sein wird, ist aber wohl heute die Ausnahme. Daher tippe ich mal auf nein (aber ist nur geraten).

Ich hab paar mal bei okaysoft bestellt, aber auch schon bei anderen. amazon.uk hab ich noch nicht versucht.

(falls die seitenlinks nicht erlaubt sind, bitte rausnehmen)
 
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