TheArte
Guest
D2 war klasse vertont ,find ich,bis auf die char-stimmen -.- ("Ich brauche Maaana" <rosa paladin mit nem knueppel inner hand...also wirklich...)
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die klage wurde schon längst eingebracht und zwar von prof. schachtschneider, der kein staatsanwalt is^^ der hat die klage im auftrag von peter gauweiler, mitglied des bundestages, eingereicht. jeder bürger kann in diesem lang eine verfassungsklage in gang setzen.TheArte schrieb:Ich weiss das eine Klage vorbereitet wird,eingereicht werden kann sie nur von der Staatsanwaltschaft eigentliuch,das sich die Politiker damit sogar des Hochverrats schuldig gemacht haben,aber das ist wirklich ne andere Geschichte.
die klage wurde schon längst eingebracht und zwar von prof. schachtschneider, der kein staatsanwalt is^^ der hat die klage im auftrag von peter gauweiler, mitglied des bundestages, eingereicht. jeder bürger kann in diesem lang eine verfassungsklage in gang setzen.
Es gibt _keine_ 16er Version, es gibt zwei Versionen:I-HaTeD2 schrieb:Es gibt auch eine ab 16 Hellgate Version, aber selbst die ab 18 ist geschnitten.
Es gibt keine Ego-Perspektive. Man kann nur ziemlich nah ranzoomen. Ausserdem wissen wir doch noch gar nichts über die Altersfreigabe.benshee_ schrieb:Es gibt _keine_ 16er Version, es gibt zwei Versionen:
Bin mir nicht sicher, aber könnte mir vorstellen, dass das wegen der Egoperspektive keine Jugendfreigabe erhalten hat, das ist ja irgendwie 'ultimativer'.
- geschnittene deutsche Version, ab 18
- ungeschnittene, multilinguale (ohne deutsch) Version, auch ab 18 Xx
Diablo 2 ist doch auch ab 16, und soo viel Splatter mehr als dabei war in dem Filmchen ja nu auch wieder nicht zu sehen.
Da man sich ja auch in einer Fantasiewelt befindet und Zombies, Dämonen, etc. aber keine Menschen schnetzelt, wird das Urteil denk ich wieder ähnlich ausfallen.
Afaik gibts noch einen Unterschied zwischen 'keine Jugendfreigabe' und 'indiziert', will sagen, dass nicht jeder Titel, der keine Freigabe erhält auch indiziert ist.TheArte schrieb:Wenn jetzt Blizzard von der USK keine Freigabe erhält,ergo,der Titel nicht beworben werden darf,muss Blizzard auch dafür sorgen,das kein "Jugendlicher" in Deutschland das spiel spielt,oooder aber sie gestalten es so,das es harmlos ist,und USK 16 erhaelt.
Der Besitz kann dir nicht verboten werden, lediglich der Handel, Verleih etc. Die Beschlagnahme verhindert allerdings auch Einfuhr beim Zoll etc.(D.h. wirste kaufste dir ein Beschlagnahmtes Produkt im Ausland und wirst du vom Zoll erwischt, wirds wie Schmuggelware konfiziert und du bekommst Post)Wird ein Titel VERBOTEN,ist nicht nur die Werbung,sondern auh der Handel und Besitz verboten in Deutschland.
.....ergo,der Titel nicht beworben werden darfFühre ich weiter unten aus.
Nein das ist schlichtweg falsch. Siehe Clive Barker's Jericho , Codemasters legte das Spiel 2 mal vor, die Freigabe wurde verweigert.TheArte schrieb:faellt ein Spiel durch die USK pruefung,sprich,es kriegt Gar keine bewertung,dann ist es automatisch indiziert.
Das Spiel kam dennoch auf den Markt nur eben ohne USK Plakette, jeder Mediamarkt, Saturn, Karstadt und sonstige Kaufhäuser hatten das Spiel rumliegen nur eben ohne USK Plakette, es war nur eine Pegi 18+ Plakette drauf und jedes Kind hätte es sichs kaufen können, da Pegiwertungen nur Empfehlungen sind und nur in wenigen Ländern verpflichtet sind, Kassiererblick/moral/wissen mal abgesehen, da ungeprüfte Spiele wie USK KJ spiele gleichzusetzen sind.)
Lediglich die Version für die Mircosoft Konsole gab es nicht zu kaufen, da Mircosoft Unternehmen vetraglich dazu zwingt nur Spiele mit Freigabe auf den Markt zu bringen.
Wäre das Spiel automatisch indiziert worden, so wäre es in keiner Version verkauft werden dürfen, da die Klausel "inhaltsgleich" auf sowas wirkt, es muss erst ein Antrag gestellt werden und diesem muss stattgegeben werden. Das dauert 2-4 Monate also im durchschnitt 3 Monate bei schwierigen Fällen sogar länger.
Der Indizierungsantrag kam dann auch (wobei da Bayrische Gerichte die einzigen wirklichen "Jäger" sind und selbst Anträge gegen Medien stellt die eine Freigabe bekommen würden, wenn die Unternehmen genug Geld für eine USK/FSK Prüfung hätten)
Der Antrag wurde abgelehnt und somit bekam das Spiel im nachhinein eine USK KJ Freigabe.
Unternehmen können also theorhetisch Spiele ungeprüft/mit verweigerter Prüfung auf den Markt bringen, diese bekommen aber sicherlich einen Indizierungsantrag egal ob zu Recht oder nicht(einige Gerichte oder AGs sind dafür bekannt ohne Vorwissen einen Antrag zu stellen), das Spiel kann dann min 2 Monate problemlos verkauft werden.
Bei ungeprüften/Freigabeverwiegerten Medien muss man allerdings zwischen Filmen und Spielen unterscheiden.
Filme sind mit indizierten Titeln gleichzusetzen, dürfen daher nicht beworben werden, allerdings noch öffentlich verkauft werden, solange nicht gegen das StGb verstoßen wird, dies kann Abhilfe schaffen, wenn man bei der SPIO JK(Spitzenorganisation Juristische Kommision) eine Prüfung beantragt. Dieses Ergebnis gibt dann 3 Möglichkeiten ("Keine Schwere Jugendgefährdung")-->Film darf weiterhin offen rumliegen, aber nicht beworben werden.
"Strafrechtlich unbedenktlich"--->Film ist wie ein indizierter Titel zu behandeln
Das SPIO Siegel wird nicht gegeben--->Der Film sollte nicht mehr rumliegen, da sich der Verkäufer sich im Falle einer Beschlagnahmung damit strafbar gemacht hat.
Für alle 3 Fälle kann eine Indizierung eintreten und für letzteren beide auch eine Beschlagnahme.
Ungeprüfte Spiele sind wie oben genannt mit USK18 gleichzusetzen können daher noch beworben werden! Wobei man bedenken sollte, dass dadurch die Öffentlichkeit schneller drauf aufmerksam wird und wenn noch etwas provokantes kommt, wie :"Dieses Spiel könnte indiziert werden", wird wegen "Öffentlichem Interesse" der Indizierungsantrag bzw das gesamte Verfahren nur beschleunigt.
Wieder ein Fehler, das Spiel wäre nur mit einer Verkaufsbeschränkung behaftet.......muss Blizzard auch dafür sorgen,das kein "Jugendlicher" in Deutschland das spiel spielt
Ein Unternehmen kann selbst bei einer Indizierung nicht gezwungen, werden, dass niemand das Spiel spielt, selbst bei einer Beschlagnahmung muss ein Deutscher Firmensitz vorhanden sein erst dann können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Selbst dann gibt es noch Proxie's, Systemeinstellungen etc. und dies ist für Blizzard fast unmöglich zu unterbinden.
Die Internetseite von Blizzard bezüglich eines indizierten Titels müsste allerdings KJM-Komform sein, d.h. wenn jugendgefährdender Inhalt auftaucht darf dieser nur 18-jährigen und älter zugänglich gemacht werden.
Warum sollte das Verfasungsgericht nciht zuständig sein für EU-Verträge?TheArte schrieb:Ich weiss wohl um die Machenschaften des Herrn Prof. Schachtschneiders,und ich waehle dieses Wort bewusst.
Verfassungsklage schoen und gut,nur,es geht gar nicht um "Verfassungsgerichtbare" Angelegenheiten,das das Verfassungsgericht gar nicht zuständig ist für EU-Verträge.
Die wirklich einzige Instanz,die einschreiten _könnte_ wäre eine unabhaengige Staatsanwaltschaft,welche aufgrund des massiven verstosses gegen das Grundgesetz,bzw aushebeln der Gewaltenteilung durch die Rechtsgebende Gewalt Anklage erhebt,da es halt ne Straftat ist
Darum nennen es ja auch viele Ermaechtigungsgesetz 2008,weil es keine Gerichtbarkeit derzeit gibt die UNS als BUERGER schuetzt vor dem Ausverkauf/Verschenken unserer Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung.
So,nun musste ich in 3 Saetzen 4 mal husten,soweit bringt mich d3 schon
Und ich glaub,wir kommen grad wirklich wirklich wiiiirklich weit vom Thema ab
(Natuerlich gerne mehr ueber PN ... Diskussionen,bin ich dabei xD )