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Auktionshaus, Steuern, Rechtliches

1. Muss man regelmässige Einnahmen aus D3 ab einer bestimmten Höhe versteuern?
Nicht regelmäßige Einnahmen, sondern regelmäßige Gewinne (ein Unterschied). Die Tätigkeit sollte mit Nachhaltigkeit betrieben werden, mit der Absicht Gewinne zu erzielen.
Werden in unregelmäßigen Abständen ohne nachhaltiges Betreiben dieser Tätigkeit Gewinne anfallen, kommt unter Umständen eine Versteuerung als sonstige Einkünfte in Betracht. Steuerrecht ist kompliziert, aber kurz gefasst, bist du Arbeitnehmer und verdienst mit Items pro Jahr weniger als 410€ brauchst du dir keine Gedanken machen. Bist du Schüler und hast keine anderen Einkünfte als die in D3 ist die Veranlagungspflicht erst ab einem Gewinn von mehr als 8.004 € gegeben.
Damit dürfte für 99,999% der Spieler das Thema steuerlich erledigt sein.
In welchem Paragraphen steht denn das mit den 410€? Nach EStG sind private Veräußerungsgeschäfte bis 600€ Gewinn im Kalenderjahr steuerfrei. IANAL, allerdings hab ich das in ähnlicher Sache (Bitcoins und so) nochmal von nem richtigen Steuerrechtler bestätigt bekommen.
 
Blizzard wird da gar nichts machen. Sie stellen nur die Plattform. Sie sind in keinster Weise an dem Handel beteiligt.

Wenn ein Nichtvolljähriger 500€ in E-Balance umtauscht. Dann hat er 500€ in E-Blance umgetauscht. Wo ist das Problem?

an dem ah-handel an sich ist blizzard nicht beteiligt. allerdings sind sie direkter verkäufer der e-balance. wenn du e-balance von blizzard kaufst, sehe ich keinen grund warum dies nicht als "normales" geschäft gelten sollte, inklusive kaufvertrag. es wurde geld gegen leistung getauscht.
wenn also ein minderjähriger 500€ (die ihm nicht zur verfügung standen) in e-balance umtauscht, dann können, so wie ich das sehe, die eltern den umtausch einklagen. für den fall dass er die e-balance bereits ausgegeben hat, wird blizzard den ah-handel wohl oder übel wieder rückgängig machen müssen. was wohl nicht gehen wird, ist, dass nur der handel rückgängig gemacht wird, und das e-balance weiter auf dem account ist. aber das würde eh keinen sinn machen, weil nach einer solchen aktion blizzard den account wohl sperren wird, allein schon aus dem grund, dass sie keinen bock haben, sich dauernd mit sowas zu beschäftigen.


das führt uns zu einer weiteren interessanten frage. was passiert, wenn account, auf dem noch 100 e-balance liegen, von blizzard gesperrt wird (wegen irgendeines verstoßes gegen die nutzungsbedingungen, sei es u18-nutzung des rmahs oder maphack oder botten)? kriegt man sein geld wieder, oder ist das für immer weg? so einen massenban wie bei d2 damals könnte sich blizzard dann nämlich in beiden fällen noch weniger erlauben... im ersten fall finanziell, im zweiten fall vom aufschrei der community her.
 
In welchem Paragraphen steht denn das mit den 410€? Nach EStG sind private Veräußerungsgeschäfte bis 600€ Gewinn im Kalenderjahr steuerfrei. IANAL, allerdings hab ich das in ähnlicher Sache (Bitcoins und so) nochmal von nem richtigen Steuerrechtler bestätigt bekommen.

Sorry, danke für den Hinweis :hy:, meine gepostete Regelung betraf gewerbliche Einkünfte, mit Ausnahme der sonstigen Einkünfte i.V.m. privaten Veräußerungsgeschäften. Und genau damit haben wir es zu tun, wenn Gewinne zu erwarten wären.

Ich gebe dir recht, konkret ist es so, dass ein Gewinn aus sonstigen Einkünften steuerfrei ist, wenn der Gewinn weniger als 600€ betragen hat (also 599,99€), § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG . Beträgt dein Gewinn 600€, ist dieser dem Grunde nach voll zu versteuern.
Es handelt sich hier um eine Freigrenze, keinen Freibetrag.

Der Freibetrag von 410€ findet keinen Ansatz bei den oben genannten Einkünften, es sei denn das Finanzamt würde die Tätigkeit in D3 als Gewerbebetrieb einstufen (äußerst unwahrscheinlich, eheste Vergleichsmöglichkeit: ein Daytrader hat in der Regel auch keinen Gewerbebetrieb, auch wenn er täglich nonstop handelt.)

Ich werde meinen Eingangspost versuchen entsprechend zu editieren.
 
Dann hab ich's wohl nur falsch verstanden...

Das ist so nicht ganz richtig. Ein beschränkt geschäftsfähiger braucht IMMER die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters, da er nur Geld ausgeben darf, was IHM zu freien Verfügung überlassen wurde ( wie z.B. das Taschengeld). Wenn die Eltern also hingehen und sagen dass die Brötchen von Geld gekauft wurden was der Jugendliche nicht zur freien Verfügung hatte ist das Rechtsgeschäft nicht wirksam.

...würde bedeuten, der besagte Jugendliche hat gar kein Geld zur freien Verfügung?

das mit den brötchen war wohl so gemeint, dass der junge sich geld aus dem portemonnaie seiner eltern stibitzt und damit zum bäcker geht, aus welchen gründen auch immer. dieser handel muss rückgängig gemacht werden. hätte er sein eigenes taschengeld genommen wäre das kein ding gewesen.
wirklich wichtig ist diese unterscheidung aber wohl nur, wenn der jugendliche sich den gekauften gegenstand eigentlich nicht leisten könnte. in allen anderen fällen würden die eltern wohl sagen: junge, du ersetzt uns den betrag von deinem eigenen geld, bzw. wir ziehen dir so ungefähr 3,50€ von deinem taschengeld ab.

um jetzt aufs thema zurückzukommen...
angenommen, ein jugendlicher hat 100€ auf seinem konto. nun meldet sich heimlich mit den kreditkarteninformationen seiner eltern für das rmah an. wenn er da dann für 500€ e-balance kauft, können die eltern den umtausch einklagen. wenn er nur 10€ ausgibt, wäre es ja kein ding das ganze einfach untereinander zu klären, sprich der jugendliche ersetzt den eltern die 10€.

wenn er sich nun irgendwie - ich weiß ja nicht was es für bezahlmöglichkeiten geben wird - sein eigenes taschengeld hochlädt, dann sollte das ganze erstmal in ordnung gehen.

die frage ist deshalb eher: was macht blizzard, wenn es erfährt, dass einer seiner rmah-user noch nicht volljährig ist? (zB weil die eltern petzen...) es werden wohl kaum alle transaktionen rückgängig gemacht werden können. wird der account also inkl. e-balance-guthaben gesperrt, kriegt man sein geld wieder, oder ist es blizzard dann egal?
 
die frage ist deshalb eher: was macht blizzard, wenn es erfährt, dass einer seiner rmah-user noch nicht volljährig ist? (zB weil die eltern petzen...) es werden wohl kaum alle transaktionen rückgängig gemacht werden können. wird der account also inkl. e-balance-guthaben gesperrt, kriegt man sein geld wieder, oder ist es blizzard dann egal?

Der Account dürfte gesperrt werden, da dieser ohne Zustimmung der Vertretungsberechtigten genutzt wurde (ist in den Nutzungsbestimmungen enthalten). Das "Petzen der Eltern" heisst ja nichts anderes wie "Hallo Blizzard, mein Sohn nutzt das RM-AH, das wollen wir nicht!" :clown:

Die AH-Transaktionen werden nicht rückgängig gemacht.

Ob das Geld für den Kauf von E-Balance von Blizzard rückerstattet wird, kommt darauf an, wie genau sich Blizzard an die eigenen Nutzungsbestimmungen hält (und an nichts anderes). Nehmen sie es genau, gibts kein Geld zurück und lassen es darauf ankommen. Denn in ihren Nutzungsbestimmungen steht drin, dass nur Volljährige einen Account erstellen und nutzen dürfen, bzw. nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Dass heißt im Umkehrschluss, dass bis zur gegenteiligen Äußerung, von einer Zustimmung ausgegangen wird.

So verhält es sich zumindest, wenn mehrere Vollpreistitel auf einem Account registriert sind (und dem eigentlichen Titel wo beispielsweise gebottet wurde). Dann ist alles weg, auch die anderen 40€-Games, die man eigentlich nicht für irgendwas "missbraucht" hat. Deswegen kann ich mir gut vorstellen, dass sie es mit der E-Balance genauso handhaben.
 
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Die Transaktionen können 100% nicht rückgängig gemacht werden. Allerhöchstens in dem Zeitraum, wo der Erpfänger des items ein delay hat und es noch nicht weiterhandeln kann. Höchstens dann, weil dann ist der vorher-Zustand leichter umzusetzen. Wenn allerdings schon nur ein bisschen weiter gehandelt wurde, wird's schon sau schwer und viele weitere Spieler könnten beteiligt sein und richtig angepisst, weil sie plötzlich trades rückgängig machen werden.

Ich tippe darauf, so weit wird's nie kommen. Höchstens in der Abklingzeit der gehandelten Gegenständen.

Ich bin zwar alles andere als ein Jurist, will trotzdem nen klugschei*serischen Kommentar abgeben ;)

Freie Verfügung vom Taschengeld: Die Frage ist wohl weniger, wofür er es ausgeben darf. Viel eher, wofür nicht und das erklärt sich in vielen Fällen von selbst (Frage der Pädagogik, ob das Kind das schon weiss). Die Eltern werden es bestimmt verbieten, dass sie damit Zigaretten oder Drogen, oder pornographische Medien kaufen. Und wenn's die Eltern wüssten, würden sie wahrscheinlich auch gegen den Kauf von virtuellen Gegenständen sein, weil sie das überhaupt nicht verstehen können. Aber auch da liegt ein Teil der Verantwortung bei den Eltern, zu wissen, was ihr Kind am PC treibt und wo "Kostenfallen" lauern könnten.

Auch wenn man theoretisch so einen Missbrauch des Sackgelds, oder direkt Geld den Eltern stiehlt, wird blizzard schauen, dass sie da keine Verantwortung tragen, das rückgängig machen zu müssen. Das sollte ja kein Problem sein, oder täusche ich mich da? Genug deutlich in die EULA und passt schon. Es wird wahrscheinlich viele solcher Beschwerden geben und blizzard wird sehr früh ihre standardisierten mails parat haben, wo genau auf jene Zeilen der EULA verwiesen wird. Inzwischen haben die genug Erfahrung, wie sie dem vorbeugen müssen... -.-

Wegen minderjährigem RMAH-user. Hmm, naja, Minderjährige werden's wohl schon benutzen können, wenn sie die Erlaubnis der Eltern haben (kann blizzard wohl nur schwer kontrollieren). Oder es gibt vielleicht sogar extra Funktionen, wo die Eltern den Kindern den Betrag vorgeben können :D (vielleicht noch nicht mit D3, aber kommt früher oder später). Ob nun ein Minderjähriger hunderte Auktionen gemacht hat, oder ein Volljähriger, spielt wohl kaum eine Rolle. Solange die Handelspartner zum damaligen Zeitpunkt sich nicht beschwerten, gibt's keine Gründe, die Auktionen irgendwie rückgängig machen zu wollen, der Minderjährige hätte es quasi anständig gemacht. Wenn die Eltern den Betrug erst soviel später bemerken... ebenfalls selber schuld.

Was mit dem account passiert? Hmmm, gute Frage. In diesem speziellen Fall, wo eine hohe Summe an e-balance auf dem bnet acc sein könnte, werden sie den account vielleicht nicht einfach sofort schliessen, sondern erstmal nur blockieren und die Sache versuchen zu lösen (dürften auch Einzelfälle sein).

Grundsätzlich aber, wenn ein bnet account geschlossen würde, aus verschiedenen Gründen, ist die e-balance bestimmt ganz verloren. Auch da wird blizzard sich mit langen EULA Abschnitten absichern.

Zu genaue Diskussion über die rechtliche Lage erübrigt sich ein wenig, da es sich hier nicht um gewöhnliche Produkte handelt. Somit ist's auch kein Problem, wenn der Hersteller da auch strikte Bedingungen setzt, um sich selbst zu schützen. Konkurrenz gibt's ja keine. Nur blizzard wird dem D3 Spieler e-balance verkaufen können und bereits an dem Punkt, wenn man die EULA genau liest, vermitteln, dass man sein Geld quasi damit enorm unsicher anlegt :D
 
an dem ah-handel an sich ist blizzard nicht beteiligt. allerdings sind sie direkter verkäufer der e-balance. wenn du e-balance von blizzard kaufst, sehe ich keinen grund warum dies nicht als "normales" geschäft gelten sollte, inklusive kaufvertrag. es wurde geld gegen leistung getauscht.
Jetzt habe ich dich verstanden. Im Prinzip wurde deine Frage schon beantwortet. Wenn jemand Geld von seinen Eltern klaut und sich davon etwas kauft, werden die Eltern nicht vor Gericht ziehen und ihr Recht auf Rückgabe einklagen, sondern ihr Kind anweisen ihnen den gestohlenen Betrag wieder auszuhändigen.


die frage ist deshalb eher: was macht blizzard, wenn es erfährt, dass einer seiner rmah-user noch nicht volljährig ist? (zB weil die eltern petzen...) es werden wohl kaum alle transaktionen rückgängig gemacht werden können. wird der account also inkl. e-balance-guthaben gesperrt, kriegt man sein geld wieder, oder ist es blizzard dann egal?
Das wird Blizzard egal sein. Sie werden in werden eine Zeile in ihre Endbenutzerlizens einfügen, die besagt, dass der Benutz allein sein Geld und seine Transaktionen verantwortlich istl.
Und wenn er dazu nach den Bestimmungen seines Landes volljährig und vollgeschäftsfähig sein muss, wird es einfach einen Radiobutton geben, den man auswählen muss um das $-Auktionshaus über seinen Account nutzen zu können.
Und wenn man diesen anwählt, dann ist man volljährig und vollgeschäftsfähig und verliert automatisch alle möglichen Rechte, die eine nicht vollgeschäftsfähige Person eventuell haben könnte.

Blizzard wird sich hüten Accounts zu sperren, weil der Besitzer nicht vollgeschäftsfähig ist. Sie werden Accounts sperren, wenn sich herausstellt, dass der Besitzer dupt, hackt, botted, oder sich sonst wie nicht an die Regeln hält.

Mit einem gesperrten Account wird man sich nicht mehr in Spiele einloggen können, und auch nicht in den Battle.net Foren posten können. Vielleicht kann man noch seinen Bezahldienst erreichen und die restliche E-Balance umwandeln, aber wenn nicht, dann hat man einfach Pech gehabt.

Und Items zurück zu tauschen...wenn ich Blizzard wär, würde ich mir erst gar nicht die Mühe überhaupt eine Funktion einzubauen, die dies ermöglicht.
 
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Schaut euch nochmal das Video in Jay Wilson über Gamedesign, Story und mehr an. Dort wird unmissverständlich erwähnt, dass Blizzard echte Währungen unterstützen will. Sie keine genaue Anzahl für den Beginn nennen wollen, aber die "Wichtigsten" sollen enthalten sein. Also lese ich daraus, dass man sich um Klassiker wie Dollar (US + kanadisch), Euro, Britische Pfund, Schweizer Franken, Yen, etc. kaum Gedanken machen müssen wird. In allen Screenshots und Videos ist immer das offizielle Währungssymbol für den Dollar ($) zu sehen.
Alles, was ihr über E-Balance zu wissen glaubt, kann nichtig für Diablo 3 sein. Meiner Meinung nach (man bedachte das Wort "Meinung", welches "nicht sicher Wissen" beinhaltet), wird es eine ähnliche rechtliche Grundlage wie eBay geben... warum sollte es anders sein? Eine Plattform bietet Privatpersonen und Gewerbetreibenden (aka. Goldfarmer) eine Plattform gegen echte Währung Handelsgeschäfte auszuüben... in wiefern sich die fehlende "Sache" auswirken wird, werden wir noch sehen müssen. Allerdings benötigt der Tatbestand des Betruges keine Sache, sondern eine finanzielle Bereicherung des Betrügers, welche bei Tausch gegen echtes Geld vorliegt. Also sehe ich hier zumindest eine prinzipielle rechtliche Grundlage, die uns vor Betrügern rechtliche Unterstützung bietet. Und Blizzard wird nicht zulassen wollen, dass Betrüger den Ruf des RMAHs in den Dreck ziehen, sie werden aktiv gegen sie vorgehen, alles andere würde dazu führen, dass man letztlich entweder gegen In-Game-Gold oder auf externen Plattformen handeln wird... alles nicht im Interesse von Blizzard, da sie so keine Transaktionsgebühr erhalten.
 
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Naja: auf exterenen PLattformen wird man erstrecht nicht handeln, denn dort ist die Chance betrogen zu werden schon so hoch, dass ich sie als implizit gegeben bezeichnen würde.
Wenn man allerdings betrogen wurde. Sprich: das gekaufte Item war gedupt...naja, was soll dann groß sein. Man hat sich ein Item gekauft.
Blizzard wird bestimmt nicht hingehen und nachdem ein Item schon durchs Aktionshaus durch ist, es auf "Dupe?" prüfen. Das werden sie - wenn es so einen Mechanismus gibt - machen, wenn das Item ins Auktionshaus gestellt wird.
Man wird also nicht befürchten müssen, dass ein Item, nachdem man da teuer Geld für bezahlt hat, sich plötzlich in Luft auflöst.


Jedem, der Bedenken in Bezug auf die Nutzung des $-Auktionshauses hat, kann ich nur raten es nicht zu nutzen.
 
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