Die Transaktionen können 100% nicht rückgängig gemacht werden. Allerhöchstens in dem Zeitraum, wo der Erpfänger des items ein delay hat und es noch nicht weiterhandeln kann. Höchstens dann, weil dann ist der vorher-Zustand leichter umzusetzen. Wenn allerdings schon nur ein bisschen weiter gehandelt wurde, wird's schon sau schwer und viele weitere Spieler könnten beteiligt sein und richtig angepisst, weil sie plötzlich trades rückgängig machen werden.
Ich tippe darauf, so weit wird's nie kommen. Höchstens in der Abklingzeit der gehandelten Gegenständen.
Ich bin zwar alles andere als ein Jurist, will trotzdem nen klugschei*serischen Kommentar abgeben
Freie Verfügung vom Taschengeld: Die Frage ist wohl weniger, wofür er es ausgeben darf. Viel eher, wofür nicht und das erklärt sich in vielen Fällen von selbst (Frage der Pädagogik, ob das Kind das schon weiss). Die Eltern werden es bestimmt verbieten, dass sie damit Zigaretten oder Drogen, oder pornographische Medien kaufen. Und wenn's die Eltern wüssten, würden sie wahrscheinlich auch gegen den Kauf von virtuellen Gegenständen sein, weil sie das überhaupt nicht verstehen können. Aber auch da liegt ein Teil der Verantwortung bei den Eltern, zu wissen, was ihr Kind am PC treibt und wo "Kostenfallen" lauern könnten.
Auch wenn man theoretisch so einen Missbrauch des Sackgelds, oder direkt Geld den Eltern stiehlt, wird blizzard schauen, dass sie da keine Verantwortung tragen, das rückgängig machen zu müssen. Das sollte ja kein Problem sein, oder täusche ich mich da? Genug deutlich in die EULA und passt schon. Es wird wahrscheinlich viele solcher Beschwerden geben und blizzard wird sehr früh ihre standardisierten mails parat haben, wo genau auf jene Zeilen der EULA verwiesen wird. Inzwischen haben die genug Erfahrung, wie sie dem vorbeugen müssen... -.-
Wegen minderjährigem RMAH-user. Hmm, naja, Minderjährige werden's wohl schon benutzen können, wenn sie die Erlaubnis der Eltern haben (kann blizzard wohl nur schwer kontrollieren). Oder es gibt vielleicht sogar extra Funktionen, wo die Eltern den Kindern den Betrag vorgeben können
(vielleicht noch nicht mit D3, aber kommt früher oder später). Ob nun ein Minderjähriger hunderte Auktionen gemacht hat, oder ein Volljähriger, spielt wohl kaum eine Rolle. Solange die Handelspartner zum damaligen Zeitpunkt sich nicht beschwerten, gibt's keine Gründe, die Auktionen irgendwie rückgängig machen zu wollen, der Minderjährige hätte es quasi anständig gemacht. Wenn die Eltern den Betrug erst soviel später bemerken... ebenfalls selber schuld.
Was mit dem account passiert? Hmmm, gute Frage. In diesem speziellen Fall, wo eine hohe Summe an e-balance auf dem bnet acc sein könnte, werden sie den account vielleicht nicht einfach sofort schliessen, sondern erstmal nur blockieren und die Sache versuchen zu lösen (dürften auch Einzelfälle sein).
Grundsätzlich aber, wenn ein bnet account geschlossen würde, aus verschiedenen Gründen, ist die e-balance bestimmt ganz verloren. Auch da wird blizzard sich mit langen EULA Abschnitten absichern.
Zu genaue Diskussion über die rechtliche Lage erübrigt sich ein wenig, da es sich hier nicht um gewöhnliche Produkte handelt. Somit ist's auch kein Problem, wenn der Hersteller da auch strikte Bedingungen setzt, um sich selbst zu schützen. Konkurrenz gibt's ja keine. Nur blizzard wird dem D3 Spieler e-balance verkaufen können und bereits an dem Punkt, wenn man die EULA genau liest, vermitteln, dass man sein Geld quasi damit enorm unsicher anlegt