DeKus
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5. Was ist mit dem gesetzlichen Rückgaberecht?
Gibts nicht, da du mit E-Balance und nicht mit Euro ein Item kaufst, was du mit E-Balance dann machst ist deine Sache. Sollte es doch zivilrechtlich als Kauf durchgehen, gibts das Widerrufrecht trotzdem nicht, da du auf der RMAH-Plattform mit einer Privatperson gehandelt hast. Das Widerrufsrecht bedingt zwingend auf der Seite des Verkäufers einen gewerblich tätigen Verkäufer.
Aber so abwegig ist es doch gar nicht, als Verkäufer einen Kaufmann zu haben. Ggf. wäre abzuklären, was der Gerichtsstand des Transfers wäre. Immerhin wären die meisten Fernost-Farmer Kaufleute im Sinne des HGB, vorausgesetzt der Gerichtsstand wäre irgendwo in der EU. Ich bezweifle nämlich, dass China oder Thailand sowas wie Rückgaberecht kennt. ^-^ Wobei ja auch die deutsche Justiz "nicht zurückstattbare" Gegenstände kennt. Eine Heiltrank oder unindentifizierte Rune wäre nach Verwendung z. B. ja nicht mehr rückerstattbar.
PS: Ich bin mir sicher, dass Blizzard daran denken wird, einen Abschnitt der EULA dem RMAH zu widmen. Vielleicht muss man dessen Nutzung sogar getrennt zustimmen (alleine schon der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen). Das RMAH wäre sogar ein guter Grund für Blizzard das Spiel einfach als ab 18 einzustufen.
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