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um das ganze hier mal zu klären:
BEI Geschäften im Ingame-AH kommt kein Kaufvertrag zu stande! Das heißt, hier über Rücktritt usw. zu sprechen ist vollkommen sinnlos, weil wie gesagt, garkein Kaufvertrag zu stande kommt.
Weil ihr vergesst: Im AH bezahlt man nicht mit Euro, sondern mit E-Balance. Man tauscht also E-Balance gegen ein Virtuelles Item. D.h. es werden 2 künstlich geschaffene Dinge gegeneinander getauscht.
Somit gilt hier kein BGB, oder HGB oder sonst was, denn dafür muss reales Geld im Spiel sein.
D.h. die ganzen Diskussionen hier sind vollkommen für die Katz, da ihr von falschen Annahmen ausgegangen seid.
Auch Steuern muss man somit natürlich nicht Zahlen, solange es nur bei E-Balance bleibt. da kannste auch E-Balance im wert von 1.000.000. € haben, solange es nur E-Balance sind, musste dafür keine Steuern zahlen. Weil E-Balance einfach nur ein künstlich Geschaffener gegenstand ist, wie z.B. auch die Silbermünzen bei Heroes of Newerth oder sonst was.
ERST wenn man sich diese E-Balance gegen reales Geld auszahlen lässt, muss man sich über Steuern usw. gedanken machen.
Wo steht denn, dass der Kaufpreis in Euro entrichtet werden muss?
Ein Vertrag sind zwei übereinstimmende Willenserklärung, und wenn sich nunmal zwei Leute einigen, das Nutzungsrecht an einem virtuellen Item gegen eBalance, Gold, Euro, Bananen oder Muscheln zu tauschen, ist das ein Vertrag, ein Kaufvertrag.
Dass alles, was sich auf Blizzard-Konto abspielt, vom FA nicht eingesehen werden kann, wurde schon mehrfach gesagt. Es ging ja gerade um das Auscashen von ebalance auf das eigene Girokonto (was ja über Drittanbieter ermöglicht werden soll), da wirds interessant.
Und btw... Es wird die Zeit kommen, dass Finanzämter auch Online-Konten wir Paypal, Neteller, etc. überprüfen; es hilft ja schon nicht mehr, sein Geld im Ausland liegen zu haben - das wird mit dem Internet bald auch so sein