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Caladrius der weisse Vogel --- Schicksale im Sorcturm ---

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jaja, da sieht man es wieder...

wertvolle Literatur wird durch die Medien in die Vergessenheit verdrängt
 
Gottes Leider.
Haben die es doch glatt geschafft die 3445476. Staffel zu starten diese Schweine.
Da wird ja der Durchschnittsperverse gefördert :D
:cry:
 
drago60000 schrieb:
jaja, da sieht man es wieder...

wertvolle Literatur wird durch die Medien in die Vergessenheit verdrängt


Teils bin ich ja - zugegeben - nicht wirklich belesen und kenne viele Bücher eher dem Titel oder dem Autor nach, bzw. habe eben mal "gehört" was drin steht. Aber 1984 hab ich wirklich gelesen, von daher stand ich mal wirklich auf dem Schlauch. Oder dieses blöde BB ist einfach zu omnipräsent.

Habe heute ne witzige AGB von nem Artikelverkäufer bei ebay gesehen: "Der Kaufvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande, wozu eine e-mail ausreichend ist." :lol:
 
Hab gerade mein BGB nicht hier, aber ist doch eigentlich rechtmässig, oder Ber?
AGB sind ja immer etwas verworren und wer bitte hat Lust/Zeit dagegen zu klagen? :D

Pacta sund servanta (?). Hatte nie Latein. :D
 
Man kann wohl Schriftform vereinbaren, wo ansonsten keine erforderlich ist, aber eine EMail wird typischerweise nicht als solche gewertet, da man nicht prüfen kann, wer sie abgeschickt hat. Bin aber nicht sicher, ob ein Kaufmann in seinen AGB einfach die Schriftform "vorschreiben" darf. Insbesondere bei der Verkaufsform über EBay scheint das irgendwie unlogisch zu sein, damit könnte der Verkäufer ja ziemlich einseitig die Zusage verweigern, wenn ihm der erzielte Preis nicht passt oder der Käufer.
 
Elektronische Schriftform ist zulässg Drago.
Man benötigt jedoch ein Siegel, bzw. eine elektronische Unterschrift.

<<< Insbesondere bei der Verkaufsform über EBay scheint das irgendwie unlogisch zu sein, damit könnte der Verkäufer ja ziemlich einseitig die Zusage verweigern, wenn ihm der erzielte Preis nicht passt oder der Käufer.

Das stimmt auch wieder, von daher kann es nicht rechtmässig sein.
Zumal ja der Verkäufer zu Herausgabe einer Sache verpflichtet ist, wenn ein Kaufvertrag zustande kam.

Naja, ich bin da momentan nicht so wirklich firm drin. Krame alles aus meinem Gedächtnis, denn ich habe ja noch ein bisschen Zeit zur Vertragsrechtklausur. :D
 
Also in den AGB von ebay steht eindeutig, dass der Verkäufer durch das Einstellen des Artikels das Angebot abgibt und der Käufer durch das höchste Gebot dieses annimmt, der Kaufvertrag daher mit Abschluß der Auktion geschlossen wird. Daher hab ich einen Herausgabeanspruch gegen den Verkäufer Zug um Zug gegen Kaufpreiszahlung, ist ne recht eindeutige Sache imho. Ob der Herr dort Kaufmann ist oder nicht, ist dafür meines Erachtens irrelevant. Na klar werd ich den sicher nicht wegen 1,99€+Versandkosten verklagen, aber es gibt ne Meldung an ebay, die sind da wie ne Verwaltungsmühle .. langsam, aber wirksam. ;) Und ne negative Bewertung gäbs natürlich auch. Wenn der mir auf meine e-Mail frech kommt oder gar nicht antwortet, mach ich evtl noch ne Meldung an den Verbraucherschutz, mal sehen.

Die AGBs des Verkäufers stehen im Widerspruch zu den AGB von ebay. Da der Verkäufer dort über seine "Mich"-Seite zu seiner Verkaufs-HP verlinkt, wo wahrscheinlich auch von außerhalb von ebay Bestellungen eingehen können, denke ich, dass er die AGBs eher dafür konzipiert hat und auf ebay nur übernimmt. Das wiederum erweckt den Eindruck, dass das ein Laie ist, der sich seine AGBs irgendwo her abgekupfert hat, ohne wirklich von der Materie Ahnung zu haben. Von einem Juristen sind die jedenfalls nicht - zumindest klingen sie nicht so. Sogar die salvatorische Klausel fehlt.
 
Elektronische Schriftform ist zulässg Drago.
Man benötigt jedoch ein Siegel, bzw. eine elektronische Unterschrift.
Ich meine, das gilt nur unter Kaufleuten als zulässige Form. Gegenüber Privatleuten ist das meines Wissens nicht so allgemein gültig, weil ein Privatmann dieses Feature typischerweise nicht kennt und sicher nicht gut prüfen kann. Ist aber im vorliegenden Fall auch wurscht, weil ich Ber da zustimme, was die Wirksamkeit der Klausel angeht.

Ob der Typ ein Laie ist oder hofft, Laien damit veräppeln zu können, kann man schwer erkennen, es sei denn, man probiert das einfach mal aus oder quatscht ihn daraufhin an.
 
Hab wie gesagt kein BGB da, um das zu überprüfen. :)
Allerdings steht ja hier die Unrechtmässigkeit nicht zur Disposition.

Um was ging es eigentlich bei der Auktion, Ber?
 
Du hast es so gewollt...

Wer wird deutscher Fußball-Meister 2005 ?
 
Leon-X schrieb:
Um was ging es eigentlich bei der Auktion, Ber?

Geht um Software. Bei ebay sind Lizenzen für so manche Programme ja für nen Appel und nen Ei zu bekommen im Vergleich zum Einzelhandel. Da statte ich mich derzeit ein wenig neu aus. :)
 
Hertha BSC Berlin.

btw heute Aufstiegskrimi im tiefsten Kreuzberg. Wir gehen Ersatzgeschwächt ins Spiel und hoffen einfach mal, dass mit userer listigen Taktik den Gegner niederringen werden. :)
 
10:4 die weggeputzt. :eek:
Die waren echt so arrogant und dachten, sie schlagen uns mit einem Mann weniger. :clown:

Naja, aber wir waren auch über die Saison gesehen besser als sie, von daher geht der Aufstieg schon iO. :cool:
 
Dickes Gratz. :)

Habe heute mal eine neue FW ausprobiert, nennt sich Kerio Personal Fireall und stammt vom gleichnamigen Hersteller. Die Optionen da gefallen mir noch ne gute Ecke besser als in ZoneAlarm, selbst ZA-Pro und die Internet Security Suite machen in mancher Ecke weniger. Kerio überwacht z.B. auch, ob ein Programm auf andere Programme zugreift und von dort aus Daten sendet, eine Option, die ZA nicht hat (oder ich zumindest nicht finde). Läuft übrigens sehr problemlos parallel mit ZA (und meiner Hardware Firewall :D).
 
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