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Cheatsicherheit - das war wohl nichts

btw: Wie konnten wir uns eigentlich so weit vom Topic entfernen?^^

Ich glaube deswegen;
"Ich gehe nie zurück und wenn, dann nur um Anlauf zu nehmen." ;)
sorry fur ot
Grüße

@LeStinktier "Es lohnt sich hier nicht zu streiten.":top:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr diskutiert das Problem der sog. clickwrap-Verträge. Darüber lohnt es sich nicht zu streiten. In den USA war die rechtliche Behandlung lange Zeit umstritten und dort gibt es Rechtsprechung. In Deutschland gibt es hierzu keine richterliche Klärung.

Es gibt zwar die Ansicht und das ist richtig, dass Nutzungsbedingungen nicht als AGB Vertragsbestandteil werden, weil sie beim Kauf der Software gestellt hätten werden müssen. Denn zu diesem Zeitpunkt geht das Nutzungsrecht der Software kraft Urheberrechts auf den Käufer über.

Absolut ungeklärt ist jedoch die Frage, was mit Vereinbarungen passiert, die über bloße Nutzungsfragen hinausgehen. Was ist also mit dem Bezahlmodell im RMAH? Das geht doch wohl über die bloße rein urheberrechtlich relevante Nutzung der Software hinaus.

Solange es hier keine eindeutige Klärung gibt, kann man viel vertreten von der vollständigen Wirksamkeit der Klauseln bis zur vollständigen Unwirksamkeit. Also: Es lohnt sich hier nicht zu streiten.
 
Du selbst bist der beste Beleg, dass der Herr noch kein Hirn vom Himmel hat regnen lassen. Deine Posts sind so unfassbar dümmlich und pseudo überheblich, dass schlägt dem Fass echt fast den Boden aus.
mein gott, hoffentlich kann ich mich von diesen eisenharten worten jemals erholen. drück mir die daumen.:D
Übrigens hast du es immer noch nicht begriffen, aber wenn wunderts. ;) Nein, du erwirbst keinen Bnet Account mit dem Spiel und auch keine Zugangsberechtigung. Du kannst dir den Account auch ohne Spiel erstellen, völlig unabhängig. Probiers aus und tu uns danach den Gefallen zu heulen weil du unrecht hast und dich hier nicht mehr blicken zu lassen. :)
ich habe mir vor drei wochen das kreuzband gerissen, das war wirklich zum heulen...
dass man einen battlenetaccount auch ohne spiel erstellen kann, hat mein weltbild komplett verändert. vielen dank für diesen wertvollen hinweis. es bleibt nur eine winzige frage offen: wie spielst du mit diesem sagenumwobenen battlenetaccount diablo 3, ohne dir vorher das spiel gekauft und installiert zu haben? mit zugangsberechtigung war übrigens die berechtigung zum spielen im battlenet gemeint, nicht zum erstellen eines accounts. ich betone das nur, damit später nicht jemand sagt, sein provider würde eigentlich den zugang zum battlenet stellen.:D
Also: Es lohnt sich hier nicht zu streiten.
wir streiten doch nicht, wir spielen einfach miteinander.;)
Absolut ungeklärt ist jedoch die Frage, was mit Vereinbarungen passiert, die über bloße Nutzungsfragen hinausgehen. Was ist also mit dem Bezahlmodell im RMAH? Das geht doch wohl über die bloße rein urheberrechtlich relevante Nutzung der Software hinaus.
das ist tatsächlich die interessanteste frage. mit dem auktionshaus könnte man bald betrug und damit vermutlich einhergehend steuerhinterziehung begehen, sofern man eine erfolgreiche methode zum dupen oder andersartigen reproduzieren findet. spannend wird es, wenn irgendwann einmal jemand dagegen klagt, was auch immer der anlass sein sollte. bskyb konnte sich bestimmt auch nie vorstellen von einer pub-besitzerin fertiggemacht zu werden...
 
Ich frage mich, warum man dazu nicht schon lange etwas in der Rechtsprechung findet... entweder werden alle Klagen außergerichtlich geklärt oder keiner der zig tausend gebannten Keys/Accounts hielt es für sinnvoll und erfolgversprechend eine Klage anzustreben.


Bei WOW muss man für den Bnet-Service bezahlen, wird man zwischendurch gebannt, kann man das "zu viel" gezahlte Geld zurück verlangen.

Unabhängig davon wird es so schnell kein Urteil geben, das einem Spieler der wegen Verstößen gegen AGB (selbst wenn unwirksam.... ;) ) gebannt wurde, den Service Blizzards wieder zuspricht. Warum? Weil Blizzard am längeren Hebel sitzt und sich de jure nicht mal angreifbar macht.

In der Praxis sieht es bei Verstößen gegen die AGB also nicht gut für den Spieler aus. Der Account samt aller Keys ist weg und man hat keine wirkliche Chance ihn wieder zu bekommen.
 
Also kann ich mich als Interessent vorher schlau machen. Sollte ich auch, wenn ich das Geld nicht umsonst ausgeben will. Mit Rückgabe im Laden ist nämlich nichts.
Wenn einem die EULA bei Installation des Spiels nicht gefällt, geht das aber sowas von an den Händler zurück ;).
Und im Internet muss niemand gucken, steht es nicht auf der Verpackung drauf, ist es nicht Vertragsbestandteil.
 
er bezieht sich aber auf den B.net acc. und den solltest du dir wirklich vorher anschauen (bzw. dessen EULA).
Und dass dieser Vorraussetzung für D3 ist wird mit Sicherheit auf der Verpackung stehen ;)
 
Wenn einem die EULA bei Installation des Spiels nicht gefällt, geht das aber sowas von an den Händler zurück ;).
Und im Internet muss niemand gucken, steht es nicht auf der Verpackung drauf, ist es nicht Vertragsbestandteil.

du kannst ja mal probieren im laden nen spiel zu kaufen, die packung aufzumachen usw. und es dann in den laden zurückbringen, weil dir die agb nicht gefallen.

probiers einfach mal, es geht nämlich nicht! höchstens aus kulanz.
 
du kannst ja mal probieren im laden nen spiel zu kaufen, die packung aufzumachen usw. und es dann in den laden zurückbringen, weil dir die agb nicht gefallen.

probiers einfach mal, es geht nämlich nicht! höchstens aus kulanz.

Bei Commodo geht das. Der verklagt den Händler auch bei nem 5 € Spiel aus der Software Pyramide, wenn ihm die EULA nicht gefällt. :D

Macht ja auch Sinn und so... ich glaube er ist im falschen Land geboren und wäre in den USA besser aufgehoben. ;)

Möchte mal ganz nebenbei wissen, welcher normale Mensch die EULA überhaupt wirklich liest? :confused: Bei mir wird die sofort weggeklickt. Ist mir auf gut deutsch scheißegal was da drin steht, solang das Spiel so funktioniert wie ich das erwarte.
 
Bei der ganzen Laberei über EULAs, AGBs und was nicht sonst noch wird eines verdrängt:
wenn Blizzard den Account bannt, weil offensichtlich 3rd-Party mit im Spiel war, ist der Account erst mal dicht.
Punkt!
Und da D3 anscheinend nicht sicher ist vor Hacks kann ich nur hoffen daß Blizzard durchgreift. Egal was hinten auf der Packung steht.
Und dann möchte ich den Cheater sehen der dagegen mit dem Anwalt angeht :ugly:
 
du kannst ja mal probieren im laden nen spiel zu kaufen, die packung aufzumachen usw. und es dann in den laden zurückbringen, weil dir die agb nicht gefallen.

probiers einfach mal, es geht nämlich nicht! höchstens aus kulanz.

Also in Deutschland geht das überall, schlicht weil unsere Rechtsordnung dazu die Möglichkeit gibt - zumindest wenn Dir die EULA nicht gefällt.

Und falls sich da ein Händler wirklich weigern sollte, nimmt sich der Verbraucherschutz solcher Fälle gern und umgehend an.
 
Möchte mal ganz nebenbei wissen, welcher normale Mensch die EULA überhaupt wirklich liest? :confused: Bei mir wird die sofort weggeklickt. Ist mir auf gut deutsch scheißegal was da drin steht, solang das Spiel so funktioniert wie ich das erwarte.

Wer liest schon gern das Kleingedruckte. Insbesondere wenn es in rechtlich relevanten Kauderwelch abgefasst ist und den Umfang eines Fusionsvertrages zwischen zwei Konzernen hat.(Ich habe einige EULAS gelesen - Nervtötend!)

Die EULA ist so gestaltet, dass man sie wegklicken will.

Wenn ich bedenke was der deutsche Gesetzgeber über die Leserlichkeit von Beipackzettel von Medikamenten erwartet, dann könnte man sich durchaus ein gutes Beispiel für die EULAS nehmen. Auch Otto-Normalbürger könnte wieder EULAS ohne Rechtsbeistand lesen und verstehen...:motz:
 
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Wer liest schon gern das Kleingedruckte. Insbesondere wenn es in rechtlich relevanten Kauderwelch abgefasst ist und den Umfang eines Fusionsvertrages zwischen zwei Konzernen hat.(Ich habe einige EULAS gelesen - Nervtötend!)

Die EULA ist so gestaltet, dass man sie wegklicken will.

Wenn ich bedenke was der deutsche Gesetzgeber über die Leserlichkeit von Beipackzettel von Medikamenten erwartet, dann könnte man sich durchaus ein gutes Beispiel für die EULAS nehmen. Auch Otto-Normalbürger könnte wieder EULAS ohne Rechtsbeistand lesen und verstehen...:motz:

Also, nur kurz nachgefragt... die EULA und solche AGBs werden ja hoffentlich nicht wirklich so gestaltet, dass man sie wegklickt, oder? :D Wäre recht dreist. Würde aber erklären, weshalb sie so unglaublich nicht lesefreundlich sind -.- Hab jedenfalls noch nie ein Inhaltsverzeichnis gesehen, die direkt verlinkt zum interessanten Absatz. Oder eine... FAQ... wäre auch angebracht. Es erweckt zwar den Eindruck, sie wollen, dass man das gesamte durchgelesen hat, durch solche Massnahmen wie, dass die Bestätigung erst erfolgen kann, wenn man runtergescrolled hat. Aber es ist immer noch der selbe Schreibstil, darauf ausgelegt, dass im Ernstfall dem Hersteller nichts angehaftet werden kann.
 
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