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Cheatsicherheit - das war wohl nichts

Soviel zu den "Rechtsspezialisten" bei Blizzard - die scheitern sogar an einfachstem (deutschen) Vertragsrecht.
Könnte daran liegen, dass es ihnen zu einem gewissen Maße auch egal ist, weil Deutschland bei weitem nicht der größte Markt auf der Welt ist. Ein mittelmäßig großer, aber auch dementsprechend egaler.
 
Nochmal: Blizzard hat faktische Möglichkeiten, einen betrügerischen Spieler zu disziplinieren oder zu "bestrafen". Nachdem das Spiel in vielleicht 60 Länder exportiert wird, wird nicht für jedes Land eine eigene Lizenz geschrieben oder AGB's angepasst.

Damit stellt sich abseits theoretischer Überlegungen die Frage nach der praktischen Relevanz nur bedingt. Wer seinen gebannten Acc wiederhaben will, darf versuchen, sich in Absurdistan [hier: Land deiner Wahl einsetzen] ein Urteil zu besorgen und in den USA zu vollstrecken... und das wegen 50 Euro. Möglicherweise sagen die Gerichte aber auch, dass man in den USA klagen müsste.

Das lohnt sich für den einzelnen Spieler nicht.
Sowas nennt sich dann:

Die normative Kraft des Faktischen.
 
Auf dem Spiel wird ohnehin ein "online only -> bnet" stehen.
Kauf, Installation und Nutzung des Battlenets sind unterschiedliche Dinge...
nö, sind sie bei diablo 3 eben nicht, da ein spielen ohne battlenetaccount unmöglich ist, also muss ich diese bestimmungen vor dem kauf kennen und zustimmen. ohne aktivierung habe ich nur einen haufen nutzloser daten auf dem rechner.
bei diablo 2 war das battlenet eine gratis zusatzleistung, da hat man sich als user an das hausrecht zu halten, das blizzard selbst festlegen kann: ihre server, ihre spielregeln. nur hat das ganze rein gar nichts mit agbs zu tun...
Aber lassen wirs gut sein, sonst kommen hier plötzlich noch mehr neue Accounts für ihren ersten Post rein...
da musst du nachsicht mit mir haben. ich fand es halt putzig, dass jemand den leuten die welt erklären wollte und dabei nur wörtlich von wikipedia abschreibt.
aber lassen wir es tatsächlich gut sein; meine glaskugel verrät mir, diese diskussion wird nicht fruchtbarer werden.

@sorcphilosoph
sorry fürs offtopic, aber bei kruden agbs gibt es schon dolle kandidaten. bis vor wenigen jahren hatte ein ziemlich grosser internethändler in seinen agbs stehen, dass eine rücksendung - egal aus welchem grund - eine unkostenpauschale von 6 euro nach sich zieht, sie sich also über das fernabsatzgesetz locker hinwegsetzen. die meisten kunden haben sich das tatsächlich gefallen lassen, weil sie scheinbar selbst unwirksame vertragsklauseln als gottgegeben hinnehmen. ich liebe deutschland und seine obrigkeitshörigkeit. als gebürtiger kanadier darf ich das sagen.:D

@damevenusia
das ist uns allen doch klar, nur ging es darum nicht in den letzten beiträgen.;)
 
Woran das liegt ist mir ehrlich gesagt schnuppe, hier gings ja nur darum kurz aufzuzeigen, dass die Leute zumindest für den deutschen Rechtsraum offenbar doch nicht so fehlerfrei arbeiten, wie man es von sog. "Spezialisten" erwarten darf.
 
...oder das unangemessene Einschränken von Verbraucherrechten... und das aus dem französischen Nachbarland.

Oder gehört Blizzard nicht immer noch dem französischen Gemischtwarenkonzern Vivendi?

Ist aber rechtlich eigenständig und irgendwo in USA angesiedelt.

Verbraucherrechte.... wir werden langsam offtopic.
Btt please.
 
Könnte daran liegen, dass es ihnen zu einem gewissen Maße auch egal ist, weil Deutschland bei weitem nicht der größte Markt auf der Welt ist. Ein mittelmäßig großer, aber auch dementsprechend egaler.

Natürlich, das größte Land der EU ist Blizzard egal.

:irre:
 
fail! deutschland ist NICHT das größte land europas! aber deutschland ist das reichste land und das land mit dem gößten BIP! Darüber hinaus Europas größter Absatzmarkt für Unterhaltungssoftware und -elektronik!
 
...

Rein theoretisch gehört Russland auch zu Europa! Wegen der kulturellen Anbindung, sowie der Lage der Hauptstadt Moskau und St. Petersburg!

Somit is RUS wohl das größte!
 
fail! deutschland ist NICHT das größte land europas! aber deutschland ist das reichste land und das land mit dem gößten BIP! Darüber hinaus Europas größter Absatzmarkt für Unterhaltungssoftware und -elektronik!

Sowohl für "Größe" als auch "Reichtum", kann man unterschiedliche Definitionen heranziehen und bei nicht wenigen ist Deutschland da nicht Primus in Europa...




@ Starki

nö, sind sie bei diablo 3 eben nicht, da ein spielen ohne battlenetaccount unmöglich ist, also muss ich diese bestimmungen vor dem kauf kennen und zustimmen. ohne aktivierung habe ich nur einen haufen nutzloser daten auf dem rechner.
bei diablo 2 war das battlenet eine gratis zusatzleistung, da hat man sich als user an das hausrecht zu halten, das blizzard selbst festlegen kann: ihre server, ihre spielregeln. nur hat das ganze rein gar nichts mit agbs zu tun...

Zum Autofahren brauchst du Benzin/Diesel... Stand nicht in den AGB des Kfz-Händlers?? Dann müssen dessen AGB ja ungültig sein und der Kaufvertrag gleich nichtig! :irre:

Aber du sagst es ja selbst: Blizzards Server, Blizzards Regeln - und die erkennst du beim Erstellen eines Bnet-Accounts an.
Ich habe einen Bnet Account mit nur D2 und Lod drauf, also kein Spiel, das Bnet2 verlangen würde und ich habe beim Erstellen die Bedingungen anerkannt. Nur weil ich jetzt D3 kaufe und aktiviere, werden die Bedingungen für mich nicht ungültig, weils nicht auf dem Spiel stand :D
Bnet-Account zu erstellen ist ein absolut unabhängiger Vertrag, egal ob vor oder nach Kauf eines Blizzard-Spiels.


da musst du nachsicht mit mir haben. ich fand es halt putzig, dass jemand den leuten die welt erklären wollte und dabei nur wörtlich von wikipedia abschreibt.

"für eine Vielzahl von Verträgen einseitig gestellt" stammt nicht von Wikipedia, sondern aus'm BGB und die AGB-Paragraphen kenne ich -Studium sei dank - auswendig :P

Wo du schon Wikipedia zitierst... wusstest du einfach nicht, dass die Bnet-AGB keine EULA sondern einwandfreie AGB darstellen? oder wie kommst du drauf, Wikipedia für deine Argumentation fälschlich zu missbrauchen?


@ Sorcphilosoph

Egal ob eigene Rechtsabteilung oder Mandat an eine Sozietät, Activision Blizzard wird bei Milliarden-Umsätzen sicherlich nicht ohne auskommen :)



So ihr lieben, was mich mal viel mehr interessiert, was wollt ihr hiermit bezwecken? ;)
"Jeder kann gegen EULA/AGB verstoßen, denn es sind ja keine Gesetzt"?
"Es geht uns ums Prinzip, gegen die böse Obrigkeitshörigkeit"?
Ernsthaft... macht bitte mit eurem Account, was ihr wollt, aber hier zu verbreiten Blizzard hätte juristisch eh keine Durchgriffsmöglichkeit, ist echt daneben...
 
IMO findet hier mal wieder wunderbares rechtfertigen für Cheaten statt - was die Leute, die hier was von wegen unwirksamen AGBs etc schreiben, natürlich NIEMALS zugeben würden. Da folgt dann eher die nächste Troll/Flame/Diffamierungs/du bist doch auch nur ein Moralfag-Welle und das Karusell dreht sich im Kreis.
 
Nichts ist 100% cheatsicher. Allerding ist viel mehr serverseitig als bei D2.
Folgendes ist komplett serverseitig in D3:

- Skillziel- und Schadensberechnung (sogar normaler Angriff)
- Gegenstand Generierungs- und Equip-Mechanismen
- Monster Verhalten
- Quest und Skripte

Wow, gibt's für diese extreme Ausage eine Quelle? Mir war bekannt, dass durch ein neues Client-Server System bestimmte Berechnungen auf dem Client erfolgen (Schaden, Bewegung) um Lags zu reduzieren, aber clientseitige Itemgenerierung und Questabwicklung wäre ja schon mehr als fahrlässig...
 
Er sagte doch, gerade das sei serverseitig :confused:
 
Zum Autofahren brauchst du Benzin/Diesel... Stand nicht in den AGB des Kfz-Händlers?? Dann müssen dessen AGB ja ungültig sein und der Kaufvertrag gleich nichtig! :irre:

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Bnet-Account zu erstellen ist ein absolut unabhängiger Vertrag, egal ob vor oder nach Kauf eines Blizzard-Spiels.

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"für eine Vielzahl von Verträgen einseitig gestellt" stammt nicht von Wikipedia, sondern aus'm BGB und die AGB-Paragraphen kenne ich -Studium sei dank - auswendig :P

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Wo du schon Wikipedia zitierst... wusstest du einfach nicht, dass die Bnet-AGB keine EULA sondern einwandfreie AGB darstellen?
rofl.gif

sorry, aber dich kann man unmöglich ernst nehmen.
es glaubt dir höchstens der weihnachtsmann, wenn er zusammen mit dem osterhasten strip-poker spielt, dass du jemals etwas juristisches studiert hast. dein aus der wikipedia zusammengeklaubtes "wissen" taugt höchstens zur belustigung. das beispiel mit dem auto zeigt doch wunderbar, du verstehst überhaupt nicht den sinn einer agb, geschweige den unterschied zu einer eula.
und wow, du hast tatsächlich von einer seite einen ganzen satz nicht abgeschrieben. ich bin schwer beeindruckt, den guttenbergschen vorwurf nehme ich selbstverständlich zurück.:D
Ernsthaft... macht bitte mit eurem Account, was ihr wollt, aber hier zu verbreiten Blizzard hätte juristisch eh keine Durchgriffsmöglichkeit, ist echt daneben...
lies einmal richtig: das hat niemals jemand behauptet. es geht schlicht um deinen grotesken ansatz, sie könnten es allein aufgrund ihrer agbs, weil die so dolle juristisch wasserdicht sind und von den allerweltbesten anwälten ausgetüftelt wurden. meinetwegen könnte man cheater, botter, maphack user und all die anderen leute gleich erschiessen. wenn das in den agbs stünde, wäre es übrigens auch nicht rechtens.:D
 
1. Die Annahme, dass AGB nur juristisch leere Hülsen ohne Relevanz ("sind ja keine Gesetze...") sind, ist - mit Verlaub - totaler Quatsch. Ganz im Gegenteil handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Möglichkeit für einen Vertragspartner, einseitige Bedingungen für eine Vielzahl von Verträgen zu stellen.
Sie sind natürlich keine leeren Hülsen, das habe ich auch nie behauptet. Aber extrem viele AGB-Bestandteile sind einfach rechtlich nichtig (nicht auf Blizzard bezogen), weil man da halt reinschreiben kann, was man will.

2. Was in den AGB stehen darf (bzw. was nicht drin stehen darf. "Hand abschlagen"...) ist ebenfalls im BGB geregelt, es gibt zum einen konkrete Verbote, sowie eine allgemeine Inhalskontrolle. In allen von Blizzard gestellten AGB, kann ich nichts unerlaubtes finden.
Inhaltskontrolle ist ja nett, aber wer macht die? Interessiert mich echt :).
Was ich allein bei verschiedenen Onlineanbietern in den AGBs gelesen hab ...... kein Kommentar.
Ausserdem bezweifel ich irgendwie doch, dass ein US-Konzern extra seine AGB an den deutschen Markt anpasst, höchstens an den europäischen.

3. Was passiert bei einem Verstoß gegen AGB?
Juristisch ist der Sachverhalt - wenn die betreffende AGB-Klausel gültig ist - sowas von eindeutig:
DU bist vertragsbrüchig und kannst nach allen Regeln der Kunst belangt werden.
Das geht vom einem einfachen Bann deines Accounts bis hin zu Abmahnung (Geldstrafe!) und Unterlassungsklage. Natürlich abhängig von der Schwere des Vergehens, aber es kam schon häufig vor, dass Unternehmen - um ein Exempel zu statuieren - drakonische Strafen und hohe Streitwerte eingeklagt haben. Allein schon, damit sich kein normaler Mensch einen Anwalt dafür leisten kann und eingeschüchtert wird...
Wenn ich die AGBs verletze und die Gegenseite mich drankriegen will, würde ich erstmal prüfen, inwieweit die AGB-Inhalt überhaupt rechtlich zulässig sind.
Überraschende Klauseln, Begrenzungen durchs BGB und ob meine Katze jetzt über die Tastatur gelaufen ist bei Abnickung der EULA ... verklagt meine Katze :D.
Ist ein Tastendruck überhaupt zulässig, um AGBs/EULAS zu akzeptieren? Eigentlich müssten diese doch per Email zugesendet werden nach Zustimmung (nach DE-Recht?)?
Oder hab ich da was falsch in Erinnerung?
Und der Streitwert, naja .... wofür? Ich hab mir 2 Battle.net-Accounts gemacht, obwohl nur einer erlaubt ist, man muss den Schaden doch auch beziffern können vor Gericht oder?

4. Zumindst in Europa ähneln sich die Gesetze zur Stellung von AGB sehr. Wie es in den USA aussieht, weiß ich nicht. Darum werden sich Juristen bei Blizzard genug Gedanken machen.
Wie gesagt, ich bezweifel stark, dass sie ihre EULAs/AGBs an jedes Land anpassen, eher nach Kontinent, wenn überhaupt.
 
Er sagte doch, gerade das sei serverseitig :confused:

Ok, danke! Wer lesen kann...
Dann ist die Aussage aber falsch, denn In D2 wurden/werden ja berereits fast alle genannten Punkte auch serverseitig abgearbeitet, insbesondere Quests und Itemgenerierung. Zu den wenigen nichtserverseitigen Berechnungen von D2 gehört eben die Ermittlung von ias/fhr/frw etc, was ja auch anscheinend teilweise in D3 clientseitig berechnet wird, was auch dem "neusten" Bug in der Beta ermöglicht.
 
Die Frage ob euer Sturheit bezüglich der Nichtigkeit der AGBs habt ihr aber immer noch nicht beantwortet. Was bezweckt ihr mit der Diskussion?
 
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