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Cheatsicherheit - das war wohl nichts

Sowohl für "Größe" als auch "Reichtum", kann man unterschiedliche Definitionen heranziehen und bei nicht wenigen ist Deutschland da nicht Primus in Europa...

THIS

Verstehe nicht wie hier alle nur nach der Fläche gehen....

Wir reden hier von einem Videospiel, dessen Erfolg in Verkaufszahlen berechnet wird. Daher ist hier das wichtige Kriterium zur Messung der Größe die Einwohnerzahl!
 
THIS

Verstehe nicht wie hier alle nur nach der Fläche gehen....

Wir reden hier von einem Videospiel, dessen Erfolg in Verkaufszahlen berechnet wird. Daher ist hier das wichtige Kriterium zur Messung der Größe die Einwohnerzahl!

Aber auf mehr Fläche passen mehr Computer, also mehr Basen, auf denen D3 gespielt werden kann. Folglich hat Frankreich den höheren Absatzmarkt. Fertig, aus, Ende.
 
Wow, gibt's für diese extreme Ausage eine Quelle? Mir war bekannt, dass durch ein neues Client-Server System bestimmte Berechnungen auf dem Client erfolgen (Schaden, Bewegung) um Lags zu reduzieren, aber clientseitige Itemgenerierung und Questabwicklung wäre ja schon mehr als fahrlässig...

Wie weit das in der final Version anders ist, weiss natürlich niemand. Möglicherweise verwendet die Beta eine Art "Buffer" auf dem Client, um den visuellen Lag zu reduzieren, aber die Berechnungen sind alle auf dem Server, unabhängig davon was der obige Artikel sagt (und der imo inkorrekt ist).

Quelle: mooege
 
Zuletzt bearbeitet:
sorry, aber dich kann man unmöglich ernst nehmen.
es glaubt dir höchstens der weihnachtsmann, wenn er zusammen mit dem osterhasten strip-poker spielt, dass du jemals etwas juristisches studiert hast. dein aus der wikipedia zusammengeklaubtes "wissen" taugt höchstens zur belustigung. das beispiel mit dem auto zeigt doch wunderbar, du verstehst überhaupt nicht den sinn einer agb, geschweige den unterschied zu einer eula.
und wow, du hast tatsächlich von einer seite einen ganzen satz nicht abgeschrieben. ich bin schwer beeindruckt, den guttenbergschen vorwurf nehme ich selbstverständlich zurück.:D

lies einmal richtig: das hat niemals jemand behauptet. es geht schlicht um deinen grotesken ansatz, sie könnten es allein aufgrund ihrer agbs, weil die so dolle juristisch wasserdicht sind und von den allerweltbesten anwälten ausgetüftelt wurden. meinetwegen könnte man cheater, botter, maphack user und all die anderen leute gleich erschiessen. wenn das in den agbs stünde, wäre es übrigens auch nicht rechtens.:D


Tut mir leid, mir fehlt das Verständnis, wie man Aussagen so konsequent und provokant missverstehen kann.


Ich versuchs ein letztes mal, ganz einfach strukturiert und übersichtlich:

Beispiel mit dem Auto: (Bezugnehmend auf deine Beispiele mit Erschießen und Arm-ausreißen...) Der Kauf und irgend welche folgenden Verträge haben nichts miteinander zu tun. Nur weil in den AGB von Vertrag B etwas nicht stimmt, wird Vertrag A nicht angegriffen (B: Kauf des Spiels, A: Erstellung Bnet Acc).

EULA: Bezieht sich auf einen Lizensvertrag = Installation des Spiel-Cients

AGB: Nutzungsbedingungen = Erstellung des Bnet Accounts

Wikipedia, Guttenberg, Studium:
Was bei Wiki zu diesem Thema steht (EULA) stimmt, du verwechselst da aber unterschiedliche Geltungsbereiche bei Verträgen.
Ich weiß nicht, wieso du versuchst, die Argumente anderer mit "das ist doch nur von Wikipedia" zu wiederlegen; bedienst dich doch selbst dieser Quelle, die auch - in einem Großteil der Fälle absolut legitim und sinnvoll ist.
Den Guttenbergvergleich magst du lustig finden, ist aber sowas von nicht angebracht und absolut kindisch.
Man muss kein juristisches Studium haben, um Kenntnisse über Vertragsrecht und Einbeziehung der AGB zu erlangen. Das sind Grundkenntnisse, die z.B. auch beim BBA oder einer kaufmännischen Ausbildung vermittelt werden.

Mein Standpunkt:
NATÜRLICH steht in AGB viel Müll und vieles ist unwirksam, aber solange du mir nicht darlegen kannst, warum ein "du darfst nicht cheaten, accounts teilen, falsche angaben machen, etc. pp." in den AGB des Bnet ungültig sein sollte und dann hier noch mit so einem Ton wie oben zitierst rumwilderst, ist die Diskussion mit dir für mich genau hier beendet. :)



@ CommodoX

Danke, das ist mal eine vernünftige Diskussionsgrundlage.

Sie sind natürlich keine leeren Hülsen, das habe ich auch nie behauptet. Aber extrem viele AGB-Bestandteile sind einfach rechtlich nichtig (nicht auf Blizzard bezogen), weil man da halt reinschreiben kann, was man will.

Okay, dem stimme ich voll und ganz zu.
Mein Punkt ist einfach, dass es Blizzard rein gar nichts bringt, "irgendwas" reinzuschreiben. Ich vermute, dass die sich halt schon Gedanken machen "was wäre, wenn..."
Und zu glauben, dass so ein Konzern sich bewusst angreifbar macht, widerstrebt mir.
Wie du sagtes, in AGB steht extrem viel Mist; das lässt aber die AGB nicht grundsätzlich und komplett, genauso wenig wie den zugrunde liegenden Vertrag, nichtig werden.

Inhaltskontrolle ist ja nett, aber wer macht die? Interessiert mich echt .
Was ich allein bei verschiedenen Onlineanbietern in den AGBs gelesen hab ...... kein Kommentar.
Ausserdem bezweifel ich irgendwie doch, dass ein US-Konzern extra seine AGB an den deutschen Markt anpasst, höchstens an den europäischen.


Inhaltskontrolle ist §307 BGB, damit ist nicht gemeint, dass jemand AGB kontrolliert, sondern dass das BGB grundsätzliche Einschränkungen trifft, was nicht drin stehen darf: "unangemessene Benachteiligung" und "nicht klar und verständlich".
Über den zweiten Punkt kann man in der Tat streiten.
Ich habe mit die Bnet Nutzungsbedingungen durchgelesen und ich habe nichts gefunden, was darunter fallen würde und uns hier betrifft. Keine Ahnung, wie das in den USA aussieht, aber in Europa ist das alles recht ähnlich gestaltet; darüber werden die sich schon Gedanken machen :)


Wenn ich die AGBs verletze und die Gegenseite mich drankriegen will, würde ich erstmal prüfen, inwieweit die AGB-Inhalt überhaupt rechtlich zulässig sind.
Überraschende Klauseln, Begrenzungen durchs BGB und ob meine Katze jetzt über die Tastatur gelaufen ist bei Abnickung der EULA ... verklagt meine Katze .
Ist ein Tastendruck überhaupt zulässig, um AGBs/EULAS zu akzeptieren? Eigentlich müssten diese doch per Email zugesendet werden nach Zustimmung (nach DE-Recht?)?
Oder hab ich da was falsch in Erinnerung?
Und der Streitwert, naja .... wofür? Ich hab mir 2 Battle.net-Accounts gemacht, obwohl nur einer erlaubt ist, man muss den Schaden doch auch beziffern können vor Gericht oder?

Naja, was macht Blizzard? Sie sperren deinen Account mit sofortiger Wirkung. Selbst wenn dieser Bann auf einem AGB-Teil beruht, der hier nicht gültig ist, was willst du dagegen machen? Absolut keine Chance.
Wenn du jetzt in einer Art und Weise dagegen verstößt, sodass Blizzard weitere Schritte einzuleiten für sinnvoll hält, werden fehlerhafte AGB das Ganze vermutlich auch nicht mehr heilen. (Ich meine jetzt etwas in Richtung Missbrauch und Manipulation der Server-Client-Struktur für Hacks, erzwungene Serverabstürtze, etc.).

Ich denke in deinem Beispiel wird nichts passieren können, außer einem Ban (auch eher unwahrscheinlich, solange kein Missbrauch betrieben wird).
Thema Streitwert ist rechtlich ziemlich abstrakt. Es reicht ein "mit Wahrscheinlichkeit" entstandener Schaden. Man könnte auch sagen "welcher Schaden kann rein theoretisch entstehen". Ich weiß nicht, was Blizzard z.B. ein Serverabsturtz kostet, aber - wie ich schon mal sagte - Juristen sind da aus Eigeninteresse kreativ.


(Beispiel: Fußballvereine der 1. Bundesliga schließen durch ihre AGB den Handel mit Tickets z.B. bei ebay aus. Das ist absolut wirksam und wird durch Testkäufe (um die Daten des VK zu bekommen), Abmahung (einige tausend Euro), Unterlassungsklage und einem Streitwert von einigen zehntausend Euro durchgezogen.)
 
Wie weit das in der final Version anders ist, weiss natürlich niemand. Möglicherweise verwendet die Beta eine Art "Buffer" auf dem Client, um den visuellen Lag zu reduzieren, aber die Berechnungen sind alle auf dem Server, unabhängig davon was der obige Artikel sagt (und der imo inkorrekt ist).

Quelle: mooege

Hm, also Deine Quelle scheint aber genau das zu bestätigen, wenn ich mich nicht verlesen habe - was durchaus möglich ist ;)
Der D3 Client sendet (zur Zeit) die räumliche Position des Characters an den Server, dieser scheint aber die Daten nicht gründlich genug auf Plausibilität zu überprüfen, ansonsten wäre ja der bereits genannte Speedhack nicht möglich. Das beweist eindeutig, dass der incgamers-Artikel korrekt ist und zumindest die Characterbewegung clientseitig berechnet wird.
 
Mein Standpunkt:
NATÜRLICH steht in AGB viel Müll und vieles ist unwirksam, aber solange du mir nicht darlegen kannst, warum ein "du darfst nicht cheaten, accounts teilen, falsche angaben machen, etc. pp." in den AGB des Bnet ungültig sein sollte...
grundgütiger. das ist ja so, als ob man einem hund das stepptanzen beibringen will...
davon abgesehen, dass ich das niemals geschrieben habe und es sich um eine deiner vielen fehlinterpretationen handelt, ist die antwort dennoch äusserst simpel: agbs müssen (stell dir dahinter noch 11 blinkende ausrufezeichen vor) bei vertragsabschluss beiden vertragspartnern bekannt sein, damit man sich vor dem kauf (wieder gedanklich ausrufezeichen einfügen) damit auseinandersetzen und explizit zustimmen kann. der vertragsabschluss ist nicht das setzen eines häkchens beim erstellen eines battlenet-accounts, wie du schon mehrfach fälschlich behauptet hast, sondern der kauf des spiels.
ausserdem handelt es sich bei diablo um eine software und die fällt unter den endbenutzer-lizenzvertrag. auch dem muss man vor dem kauf (ich kann es leider nicht oft genug betonen) zustimmen. tut man es nicht, ist alles geschriebene keinen pfifferling wert.
das heisst im umkehrschluss aber nicht, dass blizzard keine handhabe gegen cheater hat, sie dürften es - rein rechtlich - nur nicht aufgrund eines verstosses gegen ihre eula. natürlich tun sie es trotzdem, einfach weil sie es können.
und dann hier noch mit so einem Ton wie oben zitierst rumwilderst, ist die Diskussion mit dir für mich genau hier beendet. :)
oh, danke für das grossherzige angebot, ich möchte es gerne annehmen. ich würde das mit dir aber ungern eine "diskussion" nennen wollen.:D

p.s. die guttenberg-anspielung hast du bis jetzt nicht begriffen.
 
okay, Chance vertan... ;)


Ich warte immer noch auf Belege für deine Theorie, dass Kaufvertrag des Spiels (AGB des Händlers), Installation des Spiels (hier greift die EULA, denn du kaufst eine Lizens) und die Registrierung im Bnet (AGB des Dienstleistungsangebots Bnet) jeweils zusammenhängen und sich gegenseitig beeinflussen sollen.

Glaubst du ernsthaft Blizzard bannt bezahlte Spiele-Keys "weil sie es können" und nicht, weil Sie es wegen Verstöße gegen gültige Verträge "dürfen"? :D Selten so gelacht...



Edit:
Btw... Blizzard sichert sich mehrfach ab:

AGB des Bnet schrieb:
Die vorliegende Vereinbarung ersetzt weder die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (die „EULA“), die für die Spiele von Blizzard gilt (einzeln jeweils das „Spiel“), noch sonstige für ein Spiel spezifische Nutzungsbedingungen („spielspezifische Nutzungsbedingungen“). Die EULA regelt Ihre Nutzung des Spiel-Clients - also der auf Ihrem Computer installierten Komponente eines beliebigen Spiels -, und die vorliegende Vereinbarung regelt Ihre Nutzung des Service. Bei Widersprüchen zwischen der vorliegenden Vereinbarung und der EULA und/oder jeglichen spielspezifischen Nutzungsbedingungen haben die EULA und/oder die spielspezifischen Nutzungsbedingungen gegenüber den Regelungen der vorliegenden Vereinbarung Vorrang.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, also Deine Quelle scheint aber genau das zu bestätigen, wenn ich mich nicht verlesen habe - was durchaus möglich ist ;)
Der D3 Client sendet (zur Zeit) die räumliche Position des Characters an den Server, dieser scheint aber die Daten nicht gründlich genug auf Plausibilität zu überprüfen, ansonsten wäre ja der bereits genannte Speedhack nicht möglich. Das beweist eindeutig, dass der incgamers-Artikel korrekt ist und zumindest die Characterbewegung clientseitig berechnet wird.

Ich bin sehr sicher der "Never-trust-the-Client"-Code wurde während der Beta deaktiviert. Die Entwickler wissen ja genau welche Daten vom Client kommen. Solche cheats lassen sich extrem leicht auf dem Server erkennen, dass ist schon fast trivial.

Das ändert nichts daran, dass die Skills auf dem Server berechnet werden. Der Client kann eigentlich nur sagen...

- Wo der Champ ist
- Was der Champ klickt
 
@ Sorcphilosoph

Egal ob eigene Rechtsabteilung oder Mandat an eine Sozietät, Activision Blizzard wird bei Milliarden-Umsätzen sicherlich nicht ohne auskommen :)

In irgendeiner Weise wird da sicher mal ein Jurist dran gesessen haben, keine Frage. Nur habe ich meine Zweifel, ob das wirklich Experten waren, die aus dem deutschen Rechtsraum kommen und gegen den Versuch der Pauschalunterstellung, dass die AGB oder EULA ja über jeden meiner Zweifel erhaben sein müsse, nur weil sie von einer Spieleschmiede verwendet wird, die keine 8000 Festangestellten hat - dagegen erwehre ich mich dann doch. ;)

So ihr lieben, was mich mal viel mehr interessiert, was wollt ihr hiermit bezwecken? ;)
"Jeder kann gegen EULA/AGB verstoßen, denn es sind ja keine Gesetzt"?
"Es geht uns ums Prinzip, gegen die böse Obrigkeitshörigkeit"?
Ernsthaft... macht bitte mit eurem Account, was ihr wollt, aber hier zu verbreiten Blizzard hätte juristisch eh keine Durchgriffsmöglichkeit, ist echt daneben...

Gute Frage ehrlich gesagt, meiner Ansicht nach geht das hier mittlerweile auch etwas weit weg vom Thema. Mir gings anfangs lediglich darum, dass mir das Argument der Cheatsicherheit ja auch in dem anderen Thread zum Thema SP-Modus bereits begegnete und ich dort auch schon entgegnete, dass eine reine Clientstruktur das Thema maximal hinauszögern wird, aber nicht beseitigen kann. Durch die aktuellen Ereignisse sehe ich meine Haltung zumindest vorerst als durch die Praxis bestätigt und meine Argumente von dort als ebenso untermauert (und die der Gegenseite als widerlegt) an.
Ich ging nur davon aus und hatte es so in Erinnerung, dass dieses Argument auch von Blizzard selbst ins Feld geführt wurde zur Abschaffung des SP- bzw. Offlinemodus und es nun interessant zu erfahren gewesen wäre, was Blizzard zu dem Thema sagt. Aber ob das Argument wirklich auch von Blizzard gebracht wurde und nicht nur hier von anderen Usern, ist ungewiss.
 
Zuletzt bearbeitet:
okay, Chance vertan... ;)
Ich warte immer noch auf Belege für deine Theorie, dass Kaufvertrag des Spiels (AGB des Händlers), Installation des Spiels (hier greift die EULA, denn du kaufst eine Lizens) und die Registrierung im Bnet (AGB des Dienstleistungsangebots Bnet) jeweils zusammenhängen und sich gegenseitig beeinflussen sollen.
und ich warte immer noch darauf, dass mir täglich grillhähnchen in den mund fliegen oder der herr hirn für die weniger begabten vom himmel regnen lässt, damit mich ihre anwesenheit weniger peinigt. das leben kann schon grausam sein, aber ich bin hart im nehmen.
ach so: eine quelle für meine wenig gewagte ansicht habe ich bereits im ersten beitrag gepostet. da ich aber ein feiner kerl bin, werde ich es einfach noch einmal machen.
In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer bei der Installation "Ich stimme der Lizenzvereinbarung zu" oder Ähnliches anklickt, weil die Software sonst die Installation verweigert.
das ist schlicht und ergreifend gängige deutsche rechtsprechung. du kannst dich jetzt auf den boden werfen, anfangen zu strampeln oder in tränen ausbrechen, die realität veränderst du damit leider nicht.
deine theorie der dreiteilung in kauf, installation und battlenet, finde ich sehr...ich suche gerade fieberhaft nach einem euphemismus für schwachsinnig...interessant. ich könnte jetzt so etwas ausgefuchstes sagen wie: ich warte auf einen beleg dafür, aber ich möchte dich nicht in verlegenheit bringen.:)
zumal bei rein logischer betrachtung die stringenz deiner behauptung arg leidet, denn das spielen von diablo 3 erfordert zwingend einen battlenetaccount und genau diesen erwerbe ich mit dem kauf. nicht bei der installation, nicht beim erstellen eines accounts, sondern beim kauf. die lizenzbedingungen für die installation und die registrierung müssten also aus formaljuristischen gründen auf der verpackung stehen. tun sie das nicht, sind sie rechtlich nicht bindend.
wenn ich wie eine schallplatte mit sprung klinge, bitte ich das zu entschuldigen. es ist aber nicht wirklich meine schuld, deine limitierte aufmerksamkeit zwingt mich dazu.
Glaubst du ernsthaft Blizzard bannt bezahlte Spiele-Keys "weil sie es können" und nicht, weil Sie es wegen Verstöße gegen gültige Verträge "dürfen"?
neiiiin, so etwas glaube ich nie im leben. ich hatte doch schon geschrieben, die blizzard-anwälte sind die gerissensten auf der ganzen weiten welt. und vermutlich auch auf allen anderen welten.:D

nur ein kleiner tipp: du hättest schon längst schlagwörter wie z.b. hausrecht oder verletzung von urheberrechten ins spiel bringen müssen, dann könnte ich dir wenigstens einmal zustimmen. sogar bei betrug würde ich mit mir reden lassen, da man sich durchs dupen und anschliessendem verkauf im auktionshaus jetzt sogar echtes geld ergaunern könnte. aber das mit den agbs ist nun wirklich dünne und komplett durch.
:D Selten so gelacht...
ja, so ging es mir bei deinen beiträgen von anfang an.:D
 
denn das spielen von diablo 3 erfordert zwingend einen battlenetaccount und genau diesen erwerbe ich mit dem kauf. nicht bei der installation, nicht beim erstellen eines accounts, sondern beim kauf.

Beim Kauf des Spiels erwirbst du einen Bnet Account? :D


edit: die Nutzungsbedingungen des Bnet-Services SIND deren "Hausrecht", danke für deine Zustimmung.
Und noch ein toller Vergleich nach deinem Geschmack: Das Deutsche Recht liebt es, Rechtsgeschäfte getrennt voneinander zu betrachten (->Abstraktion und so...)
und wird zwischen Lizensverträgen und Nutzungsverträgen da erst recht nicht anders verfahren.



Du, ich hör jetzt ersthaft auf, dir Chancen zu geben, deine schlechte Kinderstube hier zur Schau zu tragen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Fakt 1: Blizzard kann deinen account bannen, und du darfst deshalb nicht mehr spielen.
ganz egal ob du 60 euro für das spiel bezahlt hast.

Fakt 2: du kannst nichts dagegen machen, außer dich benehmen.
 
Fakt 2: du kannst nichts dagegen machen, außer dich benehmen.
Was hier einigen ob ihrer Argumentation offenbar äußerst schwer fällt. Schön, dass sich die schwarzen Schafe der Comm so schnell enthüllen *g*.
 
Beim Kauf des Spiels erwirbst du einen Bnet Account? :D
du wirst es am ende eh nicht verstehen, obwohl es offensichtlich ist: mit dem kauf erhalte ich die zugangsberechtigung und das ist der einzig rechtlich relevante vorgang. oder bezahlst du das spiel erst nach der aktivierung?
smhair1.gif


edit: die Nutzungsbedingungen des Bnet-Services SIND deren "Hausrecht", danke für deine Zustimmung.
zustimmung zu was? das habe ich dir doch erst vorgeschlagen zu sagen?
rofl.gif

Und noch ein toller Vergleich nach deinem Geschmack: Das Deutsche Recht liebt es, Rechtsgeschäfte getrennt voneinander zu betrachten (->Abstraktion und so...)
und wird zwischen Lizensverträgen und Nutzungsverträgen da erst recht nicht anders verfahren.
wenn man sich schon schlauer geben will, als man tatsächlich ist, sollte man wenigstens nicht das wort lizenz wiederholt falsch schreiben. wirkt irgendwie unglaubwürdig.:D
ich warte immer noch auf einen beleg, dass man kauf, installation und aktivierung bei diablo 3 rechtlich trennen muss. entweder bringst du mir das oder hälst dich endlich an plan b und setzt folgendes in die tat um:
Du, ich hör jetzt ersthaft auf, dir Chancen zu geben, deine schlechte Kinderstube hier zur Schau zu tragen :)
obwohl du das jetzt schon dreimal gesagt hast und ich dir nicht wirklich glauben kann.:D
ich will auch nicht so sein und dir das letzte wort überlassen, wenn es denn deinem seelenfrieden dient. du musst mir nur versprechen nicht wieder irgendeinen blödsinn von agbs oder sonstwas zu erzählen, dann rollen sich mir erneut die fussnägel hoch. am besten wählst du als krönenden abschluss lediglich einen meiner dramatischen abgänge:

1) die diskussion ist mir zu dumm, es führt zu nichts und ich klinke mich hier jetzt endgültig aus.

2) nach 10 jahren in diesem tollen board bist du der erste, den ich auf die igno-liste setze.

3) ich will zum wohle der community auf diesen troll nicht weiter eingehen.

vorschlag 2 ist mein favorit, das wirkt so männlich, vorschlag 3 punktet hingegen mit edelmut, da kannst du bestimmt auf anschliessende schulterklopfer spekulieren. aber du hast die freie auswahl. ich verzichte auch auf das copyright, du musst also keinerlei juristische konsequenzen befürchten.:D
 
Was hier einigen ob ihrer Argumentation offenbar äußerst schwer fällt. Schön, dass sich die schwarzen Schafe der Comm so schnell enthüllen *g*.

This.




Würd gern wissen, wessen Zweitaccount das ist ;)
 
und ich warte immer noch darauf, dass mir täglich grillhähnchen in den mund fliegen oder der herr hirn für die weniger begabten vom himmel regnen lässt, damit mich ihre anwesenheit weniger peinigt. das leben kann schon grausam sein, aber ich bin hart im nehmen.

Du selbst bist der beste Beleg, dass der Herr noch kein Hirn vom Himmel hat regnen lassen. Deine Posts sind so unfassbar dümmlich und pseudo überheblich, dass schlägt dem Fass echt fast den Boden aus.

Übrigens hast du es immer noch nicht begriffen, aber wenn wunderts. ;) Nein, du erwirbst keinen Bnet Account mit dem Spiel und auch keine Zugangsberechtigung. Du kannst dir den Account auch ohne Spiel erstellen, völlig unabhängig. Probiers aus und tu uns danach den Gefallen zu heulen weil du unrecht hast und dich hier nicht mehr blicken zu lassen. :)
 
Gebote werden entgegengenommen :p

Ist alles nicht das wahre.
Klar erwerbe ich die Software und müsste vorher die AGB lesen. Aber Blizzard verlagert das, wie viele andere, die nur online-Zugang anbieten, ins I-net: Muss ja nicht zwingend in die Box rein. Wieder Papier gespart.

Denn ich kann mir auch vor Entsiegelung der DVD's (CD's werden es wohl nicht mehr sein) die Bedingungen zur Erstellung eines Bnet-Accounts durchlesen, denn auf der Verpackung werde ich unter der transparenten Folie folgende Informationen, so meine Vermutung, lesen dürfen:

Zum Spielen ist ein Internetanschluss erforderlich, sowie zusätzlich eine kostenlose battle.net-Registrierung. Weitere Informationen: Battle.net

Also kann ich mich als Interessent vorher schlau machen. Sollte ich auch, wenn ich das Geld nicht umsonst ausgeben will. Mit Rückgabe im Laden ist nämlich nichts.

Davon abgesehen ist die Registrierung für einen Account ein separater Vorgang. Die dortige EULA oder was auch immer kann dort wahrgenommen werden und muss abgenickt werden.

Ich glaube, die Spielehersteller haben aus der Vergangenheit gelernt...
 
Dennoch hat er Recht, dass Kauf und Installation nicht zu trennen sind.

Mit Kauf der Software vom Händler erhält man auch Nutzungsrechte, welche sich nach dem UrhG richten. In diesem ist jedoch auch, ich glaube in den §§ 49a ff. UrhG geregelt, was nicht mit der Software ohne Zustimmung gemacht werden darf.
 
Das UrhG stärkt doch gerade Blizzards Rechte, nicht andersrum.


Du hast Recht, denn durch den Kauf hat man ein Nutzungsrecht am Spielclient vor dessen Installation man die EULA anerkennen muss. Dass das nach deutschem Recht nicht ganz sauber ist, hat Starki mehrfach gesagt.
(Beim Kauf selbst erkennt man höchsten AGB des Händlers an, nichts von Blizzard).

Anders siehts m.M.n. bei der Erstellung eines Bnet Accounts aus. Da erkennt man die Nutzungsbedingungen eines Service an, der sich nicht nur auf den einen gekauften Spielclient bezieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jep, so sehe ich das auch:
Die EULA von einem Spiel, die erst bei der Installation sichtbar wird ist nach deutschem Recht ungültig und kein Bestand des Vertrags.

Das mit dem Battle.net acc. scheint mir da so eine Art Hintertür zu sein, um dieses Problem umgehen zu können :D

Die klatschen einfach hinten auf die Verpackung drauf: 'I-net und B.net acc. erforderlich' (so z.B. bei SC2 zu finden [nur länger getextet]) und fertig :p

Und dort muss man den Nutzungsbedingungen VOR dem Abschluss des Vertrages zustimmen.
Nicht gerade Kundenfreundlich, aber rechtens und Masche von vielen Firmen :rolleyes:


btw: Wie konnten wir uns eigentlich so weit vom Topic entfernen?^^
 
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