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Diablo 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab

Ich würd mal sagen, bei dieser Verbraucherzentrale waren auch einige dabei, die am 15. Mai dumm in die Röhre guckten :D

Auf jedenfall die "professionellste" Whine-Aktion, die's bisher gab. Mehr nicht... -.-
 
für und wider gibt es zu hauf, auch ist es müßig sich hier über die rechtslage auszulassen. denn da spielen faktoren eine rolle die wir hier nicht mal ansatzweise erfassen können!

fakt ist aber immernoch: blizz hatte zeit genug!
und blizz hat sich dazu entschieden keinen offlinemodus anzubieten, also sind sie in der pflicht und können sich somit nicht damit rausreden, dass sie zuwenig zeit, zuwenig ressourcen und/oder zuviel oder zuwenig von diesem und jenem gehabt hätten!

das alles würde nur greifen, wenn sie sich nicht so lange mit dem release zeit gelassen hätten!
das blizz evtl. andere dinge wichtiger waren, ein schelm wer hier an geld denkt, ist nicht das problem derer die sich D3 kaufen!

und das D3 auch nicht wirklich "state of the art" ist, dürfte unbestritten sein!

Definiere diese Pflicht... 50 % Verfügbarkeit in den ersten zwei Wochen? 70 %? 90 %? Nach 3 Wochen dann plus 5% pro Woche bis wir bei 99 % ankommen? Wo steht diese Pflicht bisher, sprich Gesetz? Nein, du kannst dich nicht mit
"auch ist es müßig sich hier über die rechtslage auszulassen." rausreden. Du postulierst nämlich eine Pflicht und du gibt es nur mit Gesetz oder ähnlichem.

Dann bleibt noch die Frage wie viel Verfügbarkeit war es denn nun tatsächlich? Eine subjektive Wahrnehmung reicht da nicht aus. Zählt man weiterhin nur Serverausfälle wegen geringer Kapazitäten dazu oder auch die in den EULA (wenn sie denn gütlig sind ;) ) angekündigten Wartungen und Updates, die für den weiteren Spielbetrieb erforderlich sind?

Woran machst du genug Zeit fest? Die Zeit von der Ankündigung bis zum Release hat damit rein gar nichts zu tun. Ab wann wussten sie denn, dass D3 sich derart gut verkaufen wird?
 
Wie wäre es mit 1500 Beschwerden innerhalb von 4 Tagen?

Die reichten dem französischen Gegenstück zu unserer Verbraucherzentrale aus, um Blizzard ebenfalls abzumahnen. Dort beträgt die Frist allerdings nur 15 Tage.

Quelle: Cinemablend

money Quote: "But hey, guess what? Guess what? You know how Blizzard could have completely avoided all of this and no one would be complaining about false advertising or not being able to play single-player? If Diablo III had an offline mode."
 
15 Tage? Interessant wäre wonach das bemessen wurde. Gibt es da Experten, die wissen wie lange so eine Aufrüstung "für gewöhnlich" dauert und wie viel es kosten darf (also wieder Geschwindigkeit gegen Kosten, dass es "billig" oder rentabel möglich ist, bestreite ich nicht)? Welche Rechtsbindungswirkung hat so ne Ansage in Frankreich von dieser Vereinigung? In Deutschland haben sie für Verbraucher nämlich nur die Wirkung Beistand zu leisten.

PS: Wtf... der Schreiber des Artikels sieht zwischen Fr und D noch immer ne tiefe Feindschaft. Wo lebt der denn? o_O
 
Wer in der Industrie arbeit wird dir sicherlich bestätigen können, dass neue Kapazitäten nicht einfach aus dem Hut gezaubert werden können. Selbst die Serververmieter müssten wissen, dass diese und jene Firma bald noch mehr Kapazitäten braucht, um selber darauf reagieren zu können.

Ich arbeite in dieser Industrie und kann dir versichern das ein Zeitfenster von einer Woche vollkommen ausreichend ist und wir reden hier davon die HW selbst zu stellen, anmieten kannst du immer ein paar Amazon- oder sonstige Cloudinstanzen.
Ob das wirtschaftlich für den Konzern sinnvoll ist ist ein völlig anderes Thema.
Aber das ist eh OT, in diesem Thread ging es ja eigentlich um die rechtlichen Aspekte.
 
Ich arbeite in dieser Industrie und kann dir versichern das ein Zeitfenster von einer Woche vollkommen ausreichend ist und wir reden hier davon die HW selbst zu stellen, anmieten kannst du immer ein paar Amazon- oder sonstige Cloudinstanzen.
Ob das wirtschaftlich für den Konzern sinnvoll ist ist ein völlig anderes Thema.
Aber das ist eh OT, in diesem Thread ging es ja eigentlich um die rechtlichen Aspekte.

Hm, gilt das auch für diese Größenordnung und mit Softwareinstallation und -check? Nehmen wir an sie haben mit 5 Millionen gerechnet, dann wären das 20 % die mal eben nachgerüstet werden müssen. Erzähl mal nen bisschen ausm Nähkästchen. :D So OT is das gar ich, da es ja auch um die Verfügbarkeit ging. ;)
 
Definiere diese Pflicht... 50 % Verfügbarkeit in den ersten zwei Wochen? 70 %? 90 %? Nach 3 Wochen dann plus 5% pro Woche bis wir bei 99 % ankommen? Wo steht diese Pflicht bisher, sprich Gesetz? Nein, du kannst dich nicht mit
"auch ist es müßig sich hier über die rechtslage auszulassen." rausreden. Du postulierst nämlich eine Pflicht und du gibt es nur mit Gesetz oder ähnlichem.

Dann bleibt noch die Frage wie viel Verfügbarkeit war es denn nun tatsächlich? Eine subjektive Wahrnehmung reicht da nicht aus. Zählt man weiterhin nur Serverausfälle wegen geringer Kapazitäten dazu oder auch die in den EULA (wenn sie denn gütlig sind ;) ) angekündigten Wartungen und Updates, die für den weiteren Spielbetrieb erforderlich sind?

Woran machst du genug Zeit fest? Die Zeit von der Ankündigung bis zum Release hat damit rein gar nichts zu tun. Ab wann wussten sie denn, dass D3 sich derart gut verkaufen wird?

lesen und verstehen gehen anscheinend nicht immer hand-in-hand...^^

wer ein spiel verkauft das nur online zu spielen ist, der ist in der pflicht verfügbarkeit zu gewährleisten!

und wenn du prozentuale angaben von mir haben willst, dann sage ich als kunde: ich verlange 100%!
 
Pflichten (bzw. Rechte seinerseits) aus denen du Ansprüche ziehen willst müssen, gesetzlich oder im Vertrag oder sonstwo verankert sein. Und so lange es nicht so extrem wird, dass es von einem Gericht geklärt werden muss, kann es noch nicht so schlimm sein. Wenn es ein Gericht klären wird, dann wird es die Sache an Zahlen festmachen müssen. Diese Zahlen werden sich je nach Phase unterscheiden. So wird für die Anfangsphase kurz nach Release wahrscheinlich ein geringerer Prozentsatz zu erwarten sein als einen Monat danach. Und zur Zeit sind die Server recht selten offline. Hat denn nich jemand endlich mal ne Statistik darüber? ^^ Auf jeden Fall reden wir hier nicht über gar nicht verfügbar oder nur 50 % oder sowas.

Die nächste Frage wird sein, was du dann für Ansprüche hast. Was glaubst du wozu Blizzard bei so nem imaginären Gerichtsverfahren verdonnert wird? Geldrückgabe? 5 € für jeden? Deine 100 % - Forderung stehen gegen die (finanzielle) Zumutbarkeit und (technische) Möglichkeit für Blizzard als Unternehmen. Vergiss nicht, dass bei einem solchen Verfahren die Zeiten in denen Updates aufgespielt wurden wahrscheinlich gar keine Beachtung finden werden.
 
das alles ist mir vollkommen egal!

ich habe den vollen preis bezahlt, und dafür will ich auch die angepriesene leistung in vollem umfang nutzen können und mir keine ausreden anhören müssen!

blizz hätte ja sagen können:

das spiel, und das drumherum, läuft noch nicht so rund wie wir es uns erhofft haben, also bezahlen sie jetzt erstmal 25 euro und den rest wenn wir alles gefixxt haben (träum) ;-)

die menschen haben glück, dass blizz keine autos verkauft ;-)
 
Blizzard wurde die Frist zur Unterzeichung der Unterlassungserklärung wohl auf den 27.07. verlängert. Danach droht ihnen ein gerichtliches Verfahren.

Wir erinnern uns: Am 13.07. lief die Frist zur Unterzeichnung regulär aus.
 
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