• Herzlich Willkommen!

    Nach der Schließung von inDiablo.de wurden die Inhalte und eure Accounts in dieses Forum konvertiert. Ihr könnt euch hier mit eurem alten Account weiterhin einloggen, müsst euch dafür allerdings über die "Passwort vergessen" Funktion ein neues Passwort setzen lassen.

    Solltet ihr keinen Zugriff mehr auf die mit eurem Account verknüpfte Emailadresse haben, so könnt ihr euch unter Angabe eures Accountnamens, eurer alten Emailadresse sowie eurer gewünschten neuen Emailadresse an einen Administrator wenden.

Diablo 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab

HHCG

Well-known member
Registriert
22 September 2005
Beiträge
1.391
Punkte Reaktionen
0
Verbraucherzentrale mahnt Blizzard für Diablo 3 ab

Unter anderem geht es auch um den uns bekannten "Fehler 37".

Den Artikel könnt ihr hier lesen:Klick mich!

Ist dies ein eventueller Anstoß für Blizzard, sich grundlegend über das Fehlverhalten gedanken zu machen bzw. in Zukunft schneller, höher, weiter zu denken und zu handeln?

In diesem Thread wird nicht geflamet!
 
Unmut von allen Seiten: Nicht nur koreanische Behörden oder französische Verbraucherschutzorganisationen, sondern auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen mit seinem Projekt "Surfer haben Rechte" kritisieren Blizzard für eine unzulängliche Informationspolitik sowie für vermehrte Serverausfälle in den ersten zwei Wochen nach Erscheinen von Diablo 3.Das Ganze gipfelt nun in einer Abmahnung der Verbraucherzentrale. Hierzu heißt es:


Bereits vor über zwei Wochen kritisierte der vzbv diese mangelhafte Informationspolitik des Spieleherstellers Blizzard. Der potentielle Käufer muss bereits vor dem Kauf wissen, unter welchen Voraussetzungen eine Software genutzt werden kann. Ob eine dauerhafte Internetverbindung, eine Zwangsregistrierung auf einer Internetplattform einschließlich des damit verbundenen …

Hier könnt ihr den ganzen Artikel lesen: Diablo 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab
 
Also erstens finde ich es gut, dass sich die Verbraucherschützer da mal einschalten, auch wenn es Blizzard vielleicht weniger juckt.

edit: sie sind wohl zur Stellungnahme verpflichtet? Gut so!

Die Kritik ist berechtigt. Wir haben uns in einem anderen Thread schon darüber unterhalten, ob Blizzard rechtlich belangt werden kann, sei es wegen fehlerhafter oder mangelnder Information auf der Packung, sei es wegen Unereichbarkeit der Server.

Ich würde mich sehr freuen wenn sich Blizzard das zu Herzen nimmt und eine klare Entschuldigung formulieren würde. (auch wenn das einem Schuldeingeständnis gleichkäme und Konsequenzen hätte)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab schon ne News dazu geschrieben, die leider aufgrund eines technischen Fehlers nicht im Forum auftaucht:

Hier:

Diablo 3: Verbraucherzentrale mahnt Blizzard ab | Diablo 3 – PlanetDiablo.eu
 
Stand zuerst wohl schon hier: http://planetdiablo.eu/forum/diablo...rrt-1743550/seite5/?postcount=63#post26738446 (Link fast ganz unten)

Wie dort auch schon geschrieben - bei dem Klauselwerk des Bnet2.0 und D3 war das mehr als überfällig. Eine Reaktion wird sicher nicht ausbleiben können.
 
So ist nach Meinung der Verbraucherschützer weder ein ausreichender Hinweis auf der Verpackung vorhanden, der auf die Notwendigkeit einer dauerhaften Internetverbindung hinweist

Screenshot von meiner D3-Verpackung:


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, Verbraucherzentrale.

und hat daher vom Diablo-3-Entwickler die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert.

Und was genau soll unterlassen werden?

Nein, nein, ich habe begründete Zweifel, was den Sinn der Abmahnung angeht...:rolleyes:
 
Für dieses Thema antwortet bitte hier und nicht über den Antworten Link (meiner) News.

Da muss noch nachgebessert werden - die Threads würden eh zusammengeführt, nehme ich an.

Edit @Sorc: Das hab ich woanders her - die News ist neu, aber das Netz ist voll davon ...., aber danke soweit.
 
Eine wirkliche Überraschung ist das ja jetzt nicht unbedingt. Und ganz Unrecht haben die Damen und Herren der Verbraucherzentrale ja auch nicht wenn sie fordern das auf der Spielpackung darauf hingewiesen wird dass das Spiel eine ständige Internetverbindung benötigt.
Einen getrennten Offline-Modus wird Blizzard wohl kaum noch einrichten, von daher wäre es angebracht es deutlich zu machen dass das Spiel vor allem für die Multiplayer Erfahrung konzipiert ist. Ich sehe ein das es deswegen, um cheaten weitgehend einzuschränken, notwendig ist die Spielstände nicht lokal zu speichern und eine ständige Battle.net Verbindung aufrecht zu erhalten. Ein Hinweis auf der Packung wäre aber, dem Verbraucher gegenüber, nur fair.

€: Wenn von einem Singleplayer-Modus gesprochen wird erwarten eben viele Spieler immer noch dass sie diesen, nach einmaliger Anmeldung, auch ohne dauerhafte Internetverbindung geniessen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, nein, ich habe begründete Zweifel, was den Sinn der Abmahnung angeht...

Ich auch. (noch)

Was wohl die Verbraucherzentrale anprangert, ist das fehlende Wort "permanent".

Ist ja bei anderen Titeln nicht unüblich das dort steht: "Internetverbindung vorausgesetzt" damit man das Spiel online registrieren kann, Spielen ist dann nach wie vor offline möglich. /iirc
 
hahahah^^ hoffentlich werden sie eine lektion erteilt bekommen
 
:top: schön das sich öffentliche organe dieser sache angenommen haben.

Die starke Kritik an d3 hat mir an anderer stelle diesen post abgerungen, welcher denke ich unterstreicht, dass man nur rechtlich etwas erwirken kann =)

D2 und auch d3 ist ohne Frage eine sehr gelungene Fortsetzung gewesen.
Nur wurde man da doch auch an vielen Stellen enttäuscht.
Schaut euch doch mal den GROßEN Content patch 1.13 an. Wieviele bereits bekannte Bugs, Loopholes und offensichtliche Verbesserung hat man da ignoriert, welche keinen Tag Programmierungsarbeit gekostet hätten. Ich erinnere mich da an ein comment von Seltsamuel auf india, wo auch er total verständnislos und enttäuscht hervorhebt, wie halbherzig und ignorant da agiert wurde.

Ohne Zweifel muss ein Spiel lukrativ sein. Aber es scheint als wäre es das klassische szenario wie überall. Diejenigen, welche Konzerne tatsächlich besitzen und zumeist keinerlei ahnung haben was sich 'an der front' tatsächlich abspielt, die entscheidung fällen -dead lines setzen und dann ab in die regale- keine verbindung zum produkt besitzen, als das man es als 'beseelt' bezeichnen könnte.

die kellerbeschäftigten und das Unternehmen sind zwei paar schuh. mein mitbewohner is aus cali und kennt ein paar blizz-angestellte. scheint die hölle zu sein stupid.gif

schaut euch an was wir aus d2 gemacht haben. die modkultur ist eine der schönsten phänomene, welches d2 hervorgebracht hat.

und stellt euch vor was wir noch alles draus machen können.

bin wirklich super gespannt ob es auch d3 mods geben wird. das wäre perfekt, denn was einem an 'technischer Rohmasse' bereit gestellt wird, ist ohne frage 100xbesser als d2. eine sp mod mit der ROStfarbenem Kellersignum
 
Lächerlichkeit. Einerseits waren die Serverprobleme in der ersten Woche unschön, aber seitdem hab ich keine Probleme mehr.
Ich wette viele haben sich auch nur wegen den Serverwartungen bei der vbz beschwert.
Naja, viel spaß beim Diskutieren ob das nun rechtens ist oder nicht.
Ich finde es leicht behindert, besonders, da auch das mit dem online zwang auf der verpackung steht und die Sache mit den einlog daten beim battle net ist echt lächerlich.

Allen anderen wünsche ich nun eine erneut ermüdene Diskusion inwieweit das richtig oder egal ist :)
 
Möchte gerne wissen wieviel an der News dran ist. Für mich klingt das eher nach ner Ente - Der Text strotzt nur voller Blödsinn. Klingt als hätte es ein frustrieter User verfasst.

Auf meiner D3 Version steht das zum SPIELEN eine Internetverbindung benötigt wird UND das ich mich Online registrieren MUSS. Sollen die da nen Roman bzw genauen Ablauf des Logins anführen? Dachte seit WoW kennen die Leute Spiele mit Onlinezwang.
 
Meine Links gehen zur Verbraucherzentrale Bundesverband. Das ist also weit entfernt von einer "Ente".

Ich auch. (noch)

Was wohl die Verbraucherzentrale anprangert, ist das fehlende Wort "permanent".

Ist ja bei anderen Titeln nicht unüblich das dort steht: "Internetverbindung vorausgesetzt" damit man das Spiel online registrieren kann, Spielen ist dann nach wie vor offline möglich. /iirc

Richtig.

Es geht nicht nur um den Hinweis, dass eine Internetverbindung erforderlich ist, um den Titel zu registrieren und danach offline spielen kann, sondern dass für jedes Spielen eine erneute Anmeldung auf dem Bnet-Account notwendig ist, was jedesmal einen Internetzugang voraussetzt und ein Spielen nur solange möglich ist, wie die Internetverbindung besteht.

Nachdem auf viele Probleme rund um D3 in dem Bereich bereits Ende letzten Monats aufmerksam gemacht (Surfer haben Rechte - Diablo 3: Blizzard zwingt Nutzer zu Registrierung und verbietet Weiterverkauf) und seitens Blizzard nicht nachgebessert wurde, war dies nun der notwendige und konsequente nächste Schritt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wem war vorher nicht bewusst, dass er nur ausschließöich online zocken kann? Ich wusste es und ich habe noch keinen gesaehen, der das vorher nicht wusste.

Trotzdem ist es blöd, wenn man wegen Serverausfall nicht zocken kann.
 
Screenshot von meiner D3-Verpackung:


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, Verbraucherzentrale.


Unter anderem gibt es für verschiedene Angabepflichten sogar Regelungen für die Schriftgröße die jedwene haben müssen.

Evtl. könnte das ein weiterer Grund sein. Reine Spekulation, da ich mich damit (und ob die Schriftgröße bei der Angabe zur Internetpflicht relevant ist) nicht auskenne.

Allgemein ist es (finde ich) immer noch sehr problematisch (und ich verstehe auch nicht warum dort immer noch nichts passiert ist, vllt. weiß jemand hier mehr) dass AGB`s eigentlich VOR Kauf einsichtbar sein müssen.
Das ist klar geregelt und bei Computerspielen eigentlich NIE der Fall (hängt auch wieder mit dem Thema Weiterveräußerung zusammen).
 
Unter anderem gibt es für verschiedene Angabepflichten sogar Regelungen für die Schriftgröße die jedwene haben müssen.

Evtl. könnte das ein weiterer Grund sein. Reine Spekulation, da ich mich damit (und ob die Schriftgröße bei der Angabe zur Internetpflicht relevant ist) nicht auskenne.

Allgemein ist es (finde ich) immer noch sehr problematisch (und ich verstehe auch nicht warum dort immer noch nichts passiert ist, vllt. weiß jemand hier mehr) dass AGB`s eigentlich VOR Kauf einsichtbar sein müssen.
Das ist klar geregelt und bei Computerspielen eigentlich NIE der Fall (hängt auch wieder mit dem Thema Weiterveräußerung zusammen).

Inwiefern?

Bei welchem Produkt dass du kennst legt man dir vor dem Erwerb die AGB vor? Du kannst sie vor dem Kauf einsehen, sie ist auf Battle.net abrufbar.
 
Ob sie da abrufbar sind, spielt für eine wirksame Einbeziehung im Laden keine Rolle.
 
Was soll die Abmahnung denn verbessern?
Es geht doch nur darum, dass "angeblich" nicht konkret genug auf der Verpackung steht, dass man permanent online sein muss und solcher kram.

Jeder der sich auch nur ein bisschen mit heutigen Spielen auskennt sollte wissen sowas wissen, und ich finde es ist nicht zuviel verlangt wenn man sich auch mal selbst wenigstens kurz informiert wofür man da eigentlich gerade Geld ausgibt anstatt blindlinks etwas zu kaufen und dann sofort heulend zum Verbraucherschutz rennt weil es nicht das ist was man sich gewünscht hat.

Dass man D3 nur online spielen kann war lange im Vorraus bekannt.
Es gibt weiss Gott wichtiges worum sich der vzbv kümmern sollte.
 
Gibt natürlich auch viele Casual Gamer, die vorher noch nix mit D2 am Hut hatten und D3 in der Werbung gesehen haben, oder denen die Verpackung ansprechend war - oder es war in den Verkaufscharts von Saturn weit oben. Solche Leute die das Spiel dann mehr oder minder spontan kaufen, werden sich vorher wohl nicht lange darüber informiert haben, was nun ist mit Onlinespiel etc.
Ja es stimmt, auf der Verpackung steht, dass man eine Internetverbindung braucht - das sollte man schon Lesen. Allerdings muss ich sagen, dass es auch wirklich sehr klein geschrieben ist. Aber wer sich die Packung nicht durchliest und am Ende sagt, das habe ich nicht gewusst - ist natürlich selbst Schuld.

die Sache mit Fehler 37 und dem nicht spielen können sehe ich da eher problematisch. Mich selbst hat es nicht gestört, da der Fehler scheinbar nur auftrat, als ich nicht zocken wollte. Aber gerade das eine Mal, wo es fast den halben Sonntag lang nicht möglich war zu zocken, find ich schon grenzwertig.

Was und ob die Abmahnung nun bringt, kann ich nicht wirklich einschätzen.
 
Zurück
Oben