Windows.
Wenn du zur nutzung des produktes welches in deutschland vertrieben wird eine agb akzeptieren musst, hat der händler dir diese VOR dem kauf zur verfügung zu stellen oder es liegt ein rechtsmangel vor welcher dich berechtigt den kauf rückgängig zu machen.
Die EULA des Spiels müssen im Laden nicht ausliegen und der Verkäufer, also der Markt vertreten durch seine Kassiererin müssen dich nicht extra darauf hinweisen. EULAs müssen vor Kauf
zugänglich gemacht werden. Auf der D3-Verpackung steht eindeutig wo sie zu finden sind. Möchte man diese lesen, muss man den Verkäufer fragen und der muss einem diese dann aushändigen. Sprich Verkäufer geht auf die Seite und druckt den Spaß aus. Das ist eine zumutbare Bedingung und kann von dem Kunden erwartet werden (lesen, fragen, lesen).
Gehen wir mal D3 kaufen:
Szenario 1:
Man geht in den Laden, sieht auf der Verpackung das es EULAs gibt, fragt den Verkäufer ob er sie einem zeigt. Verkäufer ist fleißig. Man liest die D3 EULA. In ihr wird auf die battle.net EULA verweisen.
"Das Spiel darf nur im Battle.net®-Spieldienst ("Dienst”) von Blizzard gespielt werden, für den eine eigene Nutzungsvereinbarung („Nutzungsbedingungen”) gilt, die unter
Blizzard Entertainment: Battle.net Terms of Use abgerufen werden kann und durch Verweis in diese Vereinbarung integriert ist."
Diese kann man sich auch fleißig durchlesen. Jetzt kauft man oder eben nicht.
Szenarion 2:
Man geht in den Laden kauft das Spiel und fährt nach Hause. Man packt D3 aus und legt die DVD ein. Nun
muss man sich einen battle.net Account anlegen bevor man das Spiel aktivieren kann. Man muss die battle.net AGB bestätigen (oder hat diese früher mal bestätigt und hoffentlich auchgelesen). Dort ist zu lesen:
"Wenn Sie über den Service ein Spiel spielen wollen, müssen Sie außerdem: (i) die unter
World of Warcraft - Battle.net-Support verfügbaren Spielbedingungen und die anwendbaren spielspezifischen Nutzungsbedingungen und der EULA für das/die jeweilige
Spiel(e), das/die Sie über den Service nutzen, lesen und verstehen und diesen zustimmen"
Jetzt liest man sich brav die D3 EULA durch. Wer jetzt nicht mehr will -> ab zurück zum Laden. Das wiederum ist ebenfalls zumutbar.
Ergo: Man kommt an der D3 EULA also nicht vorbei
bevor man das Spiel aktiviert.
In der D3 EULA steht übrigens auch folgendes:
"WENN SIE IM HANDEL EINE LIZENZ FÜR DAS SPIEL ERWORBEN HABEN UND DIE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG BINNEN (30) TAGEN NACH DEM KAUF ABLEHNEN, KÖNNEN SIE MASSNAHMEN TREFFEN, DAS SPIEL DORT ZURÜCKZUGEBEN, WO SIE ES GEKAUFT HABEN ODER KONTAKTIEREN SIE UNS, UM EINE VOLLSTÄNDIGE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES ZU ERHALTEN, UND SIE MÜSSEN DAS SOFTWARE-PROGRAMM SOFORT VERNICHTEN."
Ob das mit dem Internet nun groß genug auf der Verpackung steht is sicher so ne Sache. Aber ersten steht "Wichtig" daneben und zweitens wird man spätestens in der EULA drauf stoßen.
Müssen wir jedes Produkt für DAUs oder für nachlässige, achtlose, fahrlässige, gleichgültige, wieauchimmermanesnennenwill Menschen auslegen? Irgendwann gibts auf jeder Verpackung nen Knopf den man drücken kann und dann werden einem die AGB/EULAs vorgelesen.
"Man soll die Dinge so einfach machen wie möglich - aber nicht einfacher."