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Hitfox und die Diablo 3 Collector's Edition - Stellungsnahme von Hitfox inside

betrug, krasse fehlkalkulation, spielt keine rolle... beides gründe den laden nie wieder zu benutzen.
und ich glaube noch immer nicht, dass irgendein großhändler denen was zugesagt hatte. zumindest nichts seriöses, mit vertrag usw. wie das normale unternehmen halt machen.

wie bitte sollen die die ce für 60€ verkaufen können. erklärt mir das einer. das ding kostet überall 99€ oder sowas um den dreh. blizzard selbst gibt sie für 80€ an die großhändler raus. wie zur hölle soll das möglich sein, dass hitfox das ding für 60€ verkaufen kann.
da kann doch irgendwas nicht stimmen, da können sie sich rausreden wie sie wollen.
 
wie zur hölle soll das möglich sein, dass hitfox das ding für 60€ verkaufen kann.
da kann doch irgendwas nicht stimmen.

Also der Preis von 60 Euro ist nicht unrealistisch.

Amazon.uk hat die Standardversion mal für 19 Pfund (inklusive Versand) im Angebot gehabt.

Da könnte man ja genauso sagen, das da was nicht stimmte.
 
Danke, genau wie ich vermutet habe.

"Als Schaden fallen zum einen die Kosten an, die der Kunde aufwenden muss um an eine solche Box auf anderem Weg zu kommen"

Achja wie war das nochmal, wo sind jetzt die "Möchtegern" Juristen hier ?

Sorry aber diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch bzw. zumindest ungenau. Als Schaden könnte man allenfalls den Differenzbetrag zwischen dem höheren Kaufpreis geltend machen, wenn man die CE woanders kauft und und dem ursprünglichen Kaufpreis von hitfox. Denn dieser Betrag wäre auch so fällig geworden.

§ 249 BGB
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, also hitfox ordnungsemäß liefern könnte, hätte man auch den Zustand, dass man den Kaufpreis an hitfox hätte zahlen müssen. Und dieser Zustand ist wirtschaftlich herzustellen. Also ist nur alles das ersatzfähig, was ein Ersatzkauf mehr kostet als bei hitfox. Das wäre ja auch äußerst merkwürdig, dass wenn ich mir jetzt woanders eine CE kaufen würde, hitfox diesen vollen Preis ersetzen müsste und ich damit die CE umsonst bekäme. Dann würde ich mich per Schadensersatz bereichern.
 
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Also der Preis von 60 Euro ist nicht unrealistisch.

Amazon.uk hat die Standardversion mal für 19 Pfund (inklusive Versand) im Angebot gehabt.

Da könnte man ja genauso sagen, das da was nicht stimmte.

dabei geht es aber um die normale ausgabe, die es mehr oder minder unbegrenzt gibt.

die collectors edition ist aber höchst begrenzt. deshalb gibts die au nirgends sonst so billig, weil die wie gesagt bei blizzard selbst für ca. 80€ rausgeht.
deshalb ist es unmöglich für einen händler wie hitfox, irgendwie auf nen preis von 60€ zu kommen und dabei noch nen positiven deckungsbeitrag zu erwirtschaften. selbst 80€ ist nicht möglich, vor allem nicht in den mengen, die dort verkauft wurden.
 
Wie kommt ihr eigentlich darauf das die CE von Blizzard für 80,- € an die Großhändler gehen würde? Oder war das einfach der Preis den Blizzard vom Endkunden gefordert hat falls man bei Blizzard bestellt hat? Denn normalerweise würde ich bei einem Großhändlerpreis von 80,- € mit einem Endkundenpreis von mind. 120,- € rechnen. Wenn aber der normale Endkundenpreis 80,- € ist, dann ist ein Angebot für 60,- € sicherlich machbar. Gewinn wird dabei nicht mehr großartig hängenbleiben allerdings.

Bezüglich des Shops selber: Dass sich die Zinsen nicht lohnen wurde ja schon erwähnt. Das wird also kaum der Grund für die Aktion gewesen sein. Liquidität ist natürlich ein anderes Thema, dass kann bei einem Start-Up tatsächlich ein Problem sein.

Die Hoffnung auf Schadenersatz würde ich auch eher fallen lassen, alleine der Prozess dafür wäre schon merklich teurer - wenn er nicht sowieso wegen zu geringem Streitwert abgelehnt würde (und nein, vom Kumpel für 40.000,- € abkaufen und dann die Differenz einklagen wird auch nicht funktionieren ;)). Ab davon wage ich zu bezweifeln, dass einer hier wirklich Lust hat sich monatelang mit sowas herum zu ärgern. Ich verstehe zwar, dass man den Wunsch hat den Shop für dieses Verhalten zu "bestrafen", aber realistisch betrachtet lohnt sich das einfach nicht.
 
Das Blizzard die CE selbst für 80,- Euro in den Großhandel gibt, ist totaler Quatsch und hat sich Mugiware nur ausgedacht, um seine merkwürdige Argumentation zu untermauern...
(In den 89,99 Endpreis sind ja allein schon ~18 Euro MWSt enthalten...)

Ich möchte bitte eine Quelle sehen, aus der hervorgeht, zu welchem Preis Blizzard seine Ware verkauft, wenn du eine findest, stehen da sicherlich eher 50-60 euro, wenn überhaupt. ;)
 
hier mal ein auszug aus den AGBs von HitFoX:

(3) Im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistung behält sich HitFox vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen bzw. die versprochene Leistung nicht zu erbringen. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, die in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu akzeptieren. Hierauf wird der Nutzer ausdrücklich anlässlich der Mitteilung der Nichtverfügbarkeit der Leistung hingewiesen. In Fällen der Nichtverfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistung bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Nutzers unberührt.


eine in er qualität gleichwertige leidtunf, bedeutet für mich die müssn mir ein gleichwertiges produkt beschaffen, un nicht nur die "normale" edition, oder versteh ichda was falsch?
 
Ich hoffe jemand der in der nähe der hitfox zentrale wohnt scheißt in ihren Briefkasten. Da sehen sie mal selber wie es ist am frühen morgen so eine Nachricht im Postkarten zu finden. Hoffe der Laden geht gnadenlos unter
 
Ich erinnere mich dunkel, dass hier vor einiger Zeit Amazon Besteller ausgelacht wurden, weil die ja so dumm sind und so viel Geld ausgeben. Tja, da muss man nix mehr hinzufügen:angel:
 
hier mal ein auszug aus den AGBs von HitFoX:

(3) Im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistung behält sich HitFox vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen bzw. die versprochene Leistung nicht zu erbringen. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, die in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu akzeptieren. Hierauf wird der Nutzer ausdrücklich anlässlich der Mitteilung der Nichtverfügbarkeit der Leistung hingewiesen. In Fällen der Nichtverfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistung bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Nutzers unberührt.


eine in er qualität gleichwertige leidtunf, bedeutet für mich die müssn mir ein gleichwertiges produkt beschaffen, un nicht nur die "normale" edition, oder versteh ichda was falsch?

weiterlesen....bildet
 
Die Hoffnung auf Schadenersatz würde ich auch eher fallen lassen, alleine der Prozess dafür wäre schon merklich teurer - wenn er nicht sowieso wegen zu geringem Streitwert abgelehnt würde (und nein, vom Kumpel für 40.000,- € abkaufen und dann die Differenz einklagen wird auch nicht funktionieren ;)). Ab davon wage ich zu bezweifeln, dass einer hier wirklich Lust hat sich monatelang mit sowas herum zu ärgern. Ich verstehe zwar, dass man den Wunsch hat den Shop für dieses Verhalten zu "bestrafen", aber realistisch betrachtet lohnt sich das einfach nicht.

Diese Einschätzung sollte man dann doch besser Anwälten und Gerichten überlassen.. Ich hab leider nur einen Rechtschutz mit 100,- EUR SB - Da macht das für mich keinen Sinn... Ich bin aber trotzdem am überlegen mal nach der Deckung anzufragen. Es geht hier einfach ums Prinzip...

Im übrigen geht es hier um Zivilrecht.. Da werden keine Klagen aufgrund geringen Streitwertes abgewiesen. Wenn du damit vor Gericht ziehst, hat das Gericht über den Fall zu entscheiden. Je nach Streitsumme gibt es da verschiedene Verfahren... Bei den 80 EUR wird sich das Gericht nur die schriftlichen Aussagen beider Parteien anschauen und dann ein entsprechendes schriftliches Urteil fällen.. Das einzige was dann wegfällt ist eine mündliche räumliche Verhandlung
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wieder wird mal wird sofort die Rechtskeule geschwungen.
Mein Tipp: Ce woanders besorgen, dann halt beim Mitternachtsverkauf (was für mich toll ist, hab aber die CE schon vorbestellt) kaufen oder in den nächsten Laden gehen. Das schont euch und eure Nerven, noch dazu könnt ihr dann D3 spielen.

Mfg :hy:
 
Habt ihr schon euer Geld zurückbekommen bzw. ne Antwort auf eure Stornoanfrage?
 
Hab ne Bestätigung, dass mein Geld nun überwiesen wird. Und dass ich den Gutschein demnächst via email bekomme.
 
Hm, ich erinner mich noch an einen Thread, in dem die Leute, die bei Hitfox bestellt haben, die Leute, die für 99€ bei Amazon vorbestellt, ausgelacht haben, da Hitfox ja sooooo gut sei und nicht so überteuert :F



















haha ! :D
 
Genau DIE leute. Großes Kino von manchen sich jetzt drüber zu freuen :top:.
 
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da steht nur, dass sie die sache nicht liefern müssen. da steht eben nicht, dass es keinen schadenersatz gibt. zu den rechtsfolgen hatte ich oben schon mal was geschrieben.

Sorry aber diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch bzw. zumindest ungenau. Als Schaden könnte man allenfalls den Differenzbetrag zwischen dem höheren Kaufpreis geltend machen, wenn man die CE woanders kauft und und dem ursprünglichen Kaufpreis von hitfox. Denn dieser Betrag wäre auch so fällig geworden.[...] Also ist nur alles das ersatzfähig, was ein Ersatzkauf mehr kostet als bei hitfox. Das wäre ja auch äußerst merkwürdig, dass wenn ich mir jetzt woanders eine CE kaufen würde, hitfox diesen vollen Preis ersetzen müsste und ich damit die CE umsonst bekäme. Dann würde ich mich per Schadensersatz bereichern.

ich hatte das in einem anderen forum mit fundstellen schon mal aufgedröselt.

"S. 2 [von § 252] enthält für den Geschädigten eine ZPO 287 ergänzende Beweiserleichterung. Er braucht nur die Umstände darzulegen und in den Grenzen des § 287 ZPO zu beweisen, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falles die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt - BGH NJW 64, 662 [usw.]. Dabei dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden [...] Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn Ausgangs- und Anknüpfungstatsachen für eine Schadensschätzung vorgetragen werden. [...] kann auch ein Gewinn aus Aktienspekulationen hinreichend wahrscheinlich sein [...]"
Palandt 252 RN 4


§ 281 Palandt, RN 26:
"Der nicht belieferte Käufer (Besteller) kann die Differenz zw. dem Kaufpreis und dem Marktwert der nicht gelieferten Sache verlangen. Dadurch entgangener Gewinn ist auch dann zu ersetzen, wenn er das 29-fache des Einkaufswerts ausmacht (!) BGH NJW 93, 2104)."

Ebenso nochmals RN 32, dort allerdings
"Bei einer marktgängigen Gattungsware beschränkt sich die Ersatzpflicht aber auf die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Markteinkaufspreis."
und weiter:

"Hat der Käufer nachweislich für den eigenen Verbrauch gekauft, kann er den Schaden nicht auf Basis eine hypothetischen Wiederverkaufs berechnen".

Ergo: HF müsste beweisen, dass es für den Eigenverbrauch war. Werden sie nicht können (ich gehe mal davon aus, ihr wolltet sie wirklich weiterverkaufen), also kann man den Wiederverkaufspreis verlangen, auch wenn die Dinger am 15.05. durchschnittlich für 150,- Euro weggehen.

Eine "Marktgängigkeit" liegt m.E. nicht vor, da es eben limitiert ist.

Problematisch ist dann noch die Frage des Vertragsschlusses, siehe dazu meine vorherigen Postings.
 
Zuletzt bearbeitet:
jo

ein alter fuschs von rechtsanwalt (75 j und 2 grosse kanzeleien) bei uns im schachverein hat damals einen prägenden satz zu dem thema zum besten gegeben.

"RECHT haben und RECHT bekommen sind zwei völlig unterschiedliche dinge"
mit einem breiten sarkastischem grinsen.

und "manche jungfrauen waren schon grossmütter als der dorfrichter entschied das sie keinen sex haben dürfen"
 
"RECHT haben und RECHT bekommen sind zwei völlig unterschiedliche dinge"

was eben die aufgabe eines anwalts ist:
jemandem der recht hat, dazu zu verhelfen, dass er auch recht bekommt.

nur ist hier halt eben auslegungssache, wer recht hat (wenn man einen höheren schadenersatz haben will als den bezahlten preis + zins retour - und sonst muss ja wohl niemand klagen).
 
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